Bei Wöllners Charakter war nicht zu erwarten, daß ihn der unzweideutige Spruch des Kammergerichts zur Selbsteinkehr bewogen hätte. Wenn die vom Gesetzgeber bestellten Behörden ihres Amtes nicht in dem erhofften Sinne walteten, so mußten andere Mittel gefunden werden. Und darum war er nicht verlegen. Die reaktionäre Kraft des Zensurediktes hatte sich unerwarteterweise als nicht stark genug erwiesen; also mußte ihm mit ergänzenden Verfügungen nachgeholfen werden.
Dem so wenig verläßlichen Berliner Oberkonsistorium wurde am 14. Mai 1791 eine von ihm unabhängige geistliche Prüfungs- und Aufsichtsbehörde auf die Nase gesetzt, die Immediat-Examinationskommission, die die Prüfung der Pfarramtskandidaten nach einem einheitlichen Schema regeln sollte. Ihre Mitglieder waren der Oberkonsistorialrat Silberschlag, der Prediger an der Berliner Georgenkirche Woltersdorf, der frühere Breslauer Prediger, jetzige Oberkonsistorialrat Hermes und der Geh. Konsistorialrat Hillmer, vier »elende, aus aller Wissenschaft herausfallende Männer, die der Wöllnerschen Verwaltung die verdiente Verachtung zuzogen«. Hermes (1731–1807) hatte die neue scharfe Prüfungsordnung für die Kandidaten der Theologie ausgearbeitet und ebenso den neuen Landeskatechismus, der vom Abt Henke »eine Frucht der Unwissenheit« genannt und auch bald wieder außer Gebrauch gesetzt wurde. Hillmer (1756–1831), ehemaliger Oberlehrer ebenfalls in Breslau, ein Mann ohne jede wissenschaftliche Leistung, hatte durch seine mystischen Neigungen das Vertrauen des Königs gewonnen; er war der Haupthahn unter den vieren, der geborene Großinquisitor, und bald die rechte Hand Wöllners. Nach Silberschlags baldigem Tode wurde der etwas gemäßigtere Oberkonsistorialrat Hecker sein Nachfolger.
Diese geistliche Prüfungskommission erhielt aber noch einen zweiten Auftrag: ihr oder vielmehr ihren beiden besonders zuverlässigen Mitgliedern Hillmer und Hermes übertrug eine Kabinettsorder vom 1. September 1791 auch die Zensur aller theologischen und moralischen Schriften, da sich »die bisherigen Bücherzensoren [also das Konsistorium!] an das Censuredikt gar nicht gekehrt, sondern viel zu leichtsinnig verfahren« seien. Eine Berufungsinstanz gegen diese neue Zensurbehörde gab es überhaupt nicht.
Das war Wöllners Antwort auf das Urteil des Kammergerichts im Falle Unger gegen Zöllner.
Schärfere Anziehung der Zensurschraube.
Der ehemalige Oberlehrer Hillmer war aber mit seinem neuen Amte keineswegs zufrieden. Mit der strengeren Zensur theologischer und moralischer Schriften, die nur Gelehrten in die Hände kamen, versprach der Kampf gegen die Aufklärung wenig Erfolg. Viel gefährlicher waren die Zeitschriften, die durch ihren volkstümlichen und unterhaltenden Charakter einen großen Leserkreis besaßen und Mitarbeiter aller Parteien und Geistesrichtungen, auch der radikalsten, zu Wort kommen ließen. Schon am 14. Oktober stellte er also dem Könige vor, »daß grade diese Monats-, Zeit- und Gelegenheitsschriften von allen Classen und Ständen des Volks am meisten gelesen werden, und durch diese Art Schriften der Religion, der Ruhe und guter Ordnung in Deutschland wie in Frankreich mehr als durch größere theologische und moralische Werke geschadet« werde, und erbat für sich und seinen Kollegen Hermes die Ausübung der Zensur über »alle Monatsschriften, Zeit- und Gelegenheitsschriften, Bibliotheken, Pädagogischen Schriften und alle dergleichen Broschüren, philosophischen und moralischen Inhalts«. Am 19. Oktober wurde dieser Antrag genehmigt, und sämtliche Buchhändler Berlins erhielten die Anweisung, alle derartigen Schriften von nun an dem Herrn Geheimen Konsistorialrat Gottlob Friedrich Hillmer zur Zensur einzureichen.
Literaturflucht aus Berlin.
Diejenigen, die es anging, wußten nun Bescheid, und die beiden Zeitschriften, die Hillmer am ersten im Auge gehabt haben dürfte, verließen fluchtartig die preußische Hauptstadt.
Kurz nach seinem Regierungsantritt hatte Friedrich Wilhelm II. den Herausgebern der »Berlinischen Monatsschrift« für ein Exemplar ihrer Zeitschrift mit dem Wunsche gedankt, daß »ihre gemeinnützigen Bemühungen um Aufklärung und Philosophie recht viel Gutes stiften« möchten (13. Dez. 1786), Wöllner selbst hatte es nicht verschmäht, ihr 1787 einen Beitrag (über nachgelassene Handschriften Friedrichs des Großen) zu geben, und noch 1790, bei dem plötzlichen Aufstieg des neuen Ministers, war sein Bildnis, von Berger gestochen, darin erschienen.
Jetzt (Januar 1792) verlegten Gedike und Biester, beide Mitglieder der Akademie der Wissenschaften, den Druck ihres Blattes, das Kant und Fichte, Gleim und Ramler, F. A. Wolf und die Brüder Humboldt, Heyne und Garve, J. H. Voß, Fr. Schlegel und Adam Müller, Justus Möser und Moses Mendelssohn zu seinen Mitarbeitern zählte, nach Jena (bei Joh. Mich. Mauke), von Juli 1793 an nach Dessau (bei H. Heybruch, Hoffürstl. Hof- und Regierungs-Buchdrucker). Als Verleger zeichnete aber nach wie vor die Haude- und Spenersche Buchhandlung in Berlin.