Wer zahlte nun dem Verleger seine Unkosten zurück? Daß die Zensoren selbst sich so gröblich irren konnten, hatte der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wöllner riet dem Verleger ironisch, er möge sich an Verfasser und Zensor halten, und Unger folgte seinem Rat, wohl um über diese noch mehrfach zu befürchtende Streitfrage eine Gerichtsentscheidung herbeizuführen.
Aufs neue bewährte das preußische Kammergericht seinen alten Ruf unbestechlicher Gerechtigkeit. Die Klage gegen den Verfasser nahm es gar nicht an, da dieser ja sein Buch ordnungsgemäß der Zensur vorgelegt hatte, und die Klage gegen den Zensor wies es kostenpflichtig ab. Die Kritik auch schon bestehender, »von der Regierung beliebter« Staatseinrichtungen, so erklärte es in seiner Urteilsbegründung, sei nicht nur Recht, sondern Pflicht jedes, der sich zu Belehrungen der Staatsmänner berufen glaube, sonst würden »alle Kompendien der Staatswissenschaft unter die verbotenen Bücher, und Plato, Montesquieu und Thomasius unter die Staatsverbrecher gehören«. Wenn jemals über Gesetze und öffentliche Anstalten mit Nutzen geschrieben werden könne, so sei es gewiß zu der Zeit, da sie eben entworfen würden. Zöllner habe deshalb als Zensor nur seine Pflicht erfüllt und verdiene statt eines Tadels »öffentlichen Dank, daß er ohne Nebenabsichten, als ein gewissenhafter und verständiger Staatsdiener, seine Stimme gegeben, und so viel an ihm ist, die Rechte der Vernunft und die mit ihnen verbundene Ehre der Preußischen Regierung aufrecht erhalten« habe. Protokollführer bei dieser denkwürdigen Sitzung des Kammergerichts war der damalige Referendar Wilhelm von Humboldt.
Die Grenzen der Wirksamkeit des Staates.
Vorfälle dieser Art waren es, die einen Augen- und Ohrenzeugen des Unger-Zöllnerschen Prozesses, eben jenen Referendar am Kammergericht Wilhelm von Humboldt, mit einem so starken Ekel gegen alle Vielregiererei erfüllten, daß er im Sommer darauf dem preußischen Staate den Dienst aufsagte, um sich einem freien Schriftstellerleben innerlichster Arbeit und geistigster Selbsterziehung hinzugeben. Seine Mittel erlaubten ihm das. Die Entwicklung der eigenen Individualität, das hatte ihn seine kurze Beschäftigung an der Staatsmaschine gelehrt, ist unmöglich ohne die ungebundenste Freiheit. Diese ist daher das ursprüngliche Recht, das Naturrecht des Menschen, ohne die er sein Ziel, sich selbst in seiner Eigentümlichkeit voll und ganz zu entwickeln, nicht erreichen kann. Der Staat aber tötet die Individualität, schwächt die Energie, die Haupttugend des Menschen, und hindert durch die Gleichmachung aller den einzelnen an der Erfüllung seiner individuellen Bestimmung.
Deshalb soll der Staat nur soweit bestehen, als er schlechterdings nicht zu entbehren ist. Er hat die »Sicherstellung der Bürger gegen sich selbst und gegen auswärtige Feinde« zu besorgen, im übrigen aber sich aller Maßregeln zu enthalten, die mit jener Aufgabe nicht unmittelbar zusammenhängen. Jeder weitere Versuch, »direkt oder indirekt auf die Sitten und den Charakter der Nation« einzuwirken, durch Beaufsichtigung der Erziehung, der Religion, der Ehe, des »freien Untersuchungsgeistes« usw., liegt außerhalb der Wirksamkeit des Staates und muß daher abgelehnt werden. Jede aufdringliche Sorgfalt des Staates für das »positive Wohl« der Bürger kann den einzelnen nur schädigen. Wieviel Raum in diesem Idealstaat für ein Wöllnersches Religionsedikt oder die Zensur übrigblieb, ergibt sich von selbst. »Wer Dinge äußert«, lautete eine der wichtigsten Thesen Humboldts, »oder Handlungen vornimmt, welche das Gewissen oder die Sittlichkeit des andern beleidigen, mag allerdings unmoralisch handeln, allein, so fern er sich keine Zudringlichkeit zu Schulden kommen läßt, kränkt er kein Recht.« Und nur darauf kommt es an.
Gedanken dieser Art bestürmten Humboldt, den Freund Georg Forsters, im Herbst des Jahres 1791, während der Posaunenchor der Französischen Revolution über den Rhein herübertönte. Er entwickelte sie in einem Briefe, der im Januar 1792 in der »Berlinischen Monatsschrift« erschien und zu einem lebhaften Meinungsaustausch mit dem Humboldt nahestehenden Reichsfreiherrn Karl von Dalberg führte, dem damaligen kurfürstlich mainzischen Statthalter zu Erfurt und späteren Kurfürsten von Mainz, der ebenfalls von dem Fieber der Vielregiererei ergriffen war. So entstand Humboldts erste größere Schrift »Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen«. Mehrere Kapitel daraus erschienen noch in der »Berlinischen Monatsschrift« 1792 (Stück 10–12), ein anderes in Schillers »Thalia« (Heft 5). Das Ganze aber wurde erst ein halbes Jahrhundert später, 1851, aus Humboldts Nachlaß veröffentlicht, und das kam folgendermaßen:
Humboldt brannte darauf, seine Streitschrift gegen Absolutismus und Wöllnerschen Despotismus so schnell wie möglich herauszugeben, und sie sollte in Berlin gedruckt werden. Am 12. September 1792 aber mußte er dem Freunde Schiller melden: »Der eine Censor verweigerte sein Imprimatur ganz, der andere hat es zwar ertheilt, allein nicht ohne Besorgnis, daß er [genau so wie der Konsistorialrat Zoellner] deshalb noch künftig in Anspruch genommen werden könne. Da ich nun alle Weitläufigkeiten dieser Art in den Tod hasse, so bin ich entschlossen, die Schrift außerhalb drucken zu lassen.« Der geschäftskundige Schiller sollte einen Verleger ausfindig machen und, wie Humboldt wünschte, eine Vorrede dazu schreiben, da es ihm besonders wertvoll erschien, wenn ein Mann von Schillers Geist, »ohne vorhergehendes eigentliches Studium dieser Materien, und also von ganz anderen, neuen und originellen Gesichtspunkten ausgehend, diesen Gegenstand behandelte«.
Der Verlag Göschen, an den sich Schiller wandte, lehnte ab. Dadurch verzögerte sich der Druck, und als Schiller im Januar 1793 einen andern Verleger gefunden hatte, war Humboldt über den Wert seiner Schrift unsicher geworden. Die letzten Ereignisse der Französischen Revolution, die Verurteilung und Hinrichtung Ludwigs XVI. und seiner Gemahlin am 17. bzw. 21. Januar 1793, hatten den ausgelassenen Tanz der Deutschen um den französischen Freiheitsbaum auf furchtbare Weise unterbrochen. Humboldt, der, wie Graf Stolberg sich ausdrückte, bis dahin »von dem Gifthauche des Genius der Zeit getroffen« war, verfiel plötzlich in eine Krisis, die zu einem starken Wandel seiner politischen Ansichten führen sollte. Innerhalb dieser Krisis mit einer Schrift hervorzutreten, zu der er sich schon nicht mehr ganz bekennen konnte, widerstrebte ihm. Erst wollte er sie ändern; dann schob er die Veröffentlichung weit hinaus, und später verbarg er dies Zeugnis seines jugendlichen Sturms und Drangs sorgfältig im Schreibtisch.
So hat in diesem Falle der Berliner Zensor die Rolle der Vorsehung gespielt und die weitere Entwicklung Wilhelm von Humboldts entscheidend beeinflußt. Die damals unterdrückte Schrift entsprach der Wöllnerschen Forderung der »Bescheidenheit« keineswegs und hätte ihren Verfasser vielleicht wieder mit dem Kammergericht in Beziehung gebracht, aber nicht als Beisitzer, sondern als Angeklagten. Außerdem ist es bei aller Ehrlichkeit des jungen Staatsmanns doch wohl fraglich, ob ihm die Neuorientierung so leicht gefallen wäre, wenn er sich durch das Erscheinen jener Schrift auf ein so radikales Programm öffentlich festgelegt hätte. Gerade er hätte schwerlich so leicht den Selbstvorwurf haben abschütteln können, daß das gedruckte Wort mehr als anderes verpflichtet.