Diese – orthographisch berichtigte! – Redewendung war das einzige, was der entsprechende Erlaß des Ministeriums vom 28. Februar 1792 aus dem stachlichten Teil der Kabinettsorder vom 21. übernahm, aber zugleich durch das Festhalten an den »gesetzlichen Strafen« sorgfältig abzustumpfen wußte.
Ein ehrsamer Buchhändler.
Wie heftig sich das Ministerium gegen eine Zensur der Büchereinfuhr sträubte, zeigt noch viel drastischer ein anderer Vorfall. Ein Jahr später erlaubte sich ein Buchhändler namens Ferdinand Oehmigke in einem »Promemoria« darüber Klage zu führen, welche Masse »modischer Schriften« gegen Religion und Untertanentreue nach Preußen eingeschwärzt würde; als ehrsamer Buchhändler, der jeden Gewinn »auf Unkosten der Religion, der wahren Verehrung des Monarchen, der guten Sitten und also der allgemeinen Glückseligkeit« verabscheue, könne er diese »unverantwortliche Volksverführung« nicht ruhig mit ansehen. Zwar würden die ankommenden Bücherpakete auf dem Packhof von einem Akzisebeamten einer flüchtigen Durchsicht unterworfen; aber was in den Büchern stehe, ob die Verleger nicht falsche Titelblätter einzögen, auswärts gedruckte Verlagswerke als Kommissionsgut einführten, in erlaubten Büchern die Druckbogen verbotener verbärgen und was solcher Praktiken mehr seien, das könne nur ein – »geübter, mit den gehörigen Befehlen versehener Buchhändler« beurteilen. Zu diesem saubern Geschäft gestatte er sich, »gegen ein billiges Gehalt« seine Dienste anzubieten.
Hillmer fand, daß der Vorschlag Oehmigkes nähere Erwägung sehr verdiene. Er tappte dabei aber ganz übel in die Nesseln. Das Ministerium lehnte das »unbesonnene und gewinnsüchtige Projekt des Oehmigke«, der selbst »bei seinem Metier keinen rechten Fortgang« gehabt habe, mit heftigster Entrüstung ab; das Departement des Auswärtigen nannte es sogar »unter aller Kritik« und meinte, der Mann müsse »die ganze Unwürdigkeit seiner Vorschläge einsehen und fühlen«, und das Generaldirektorium wies ohne weitere Begründung »den Oehmigke mit diesen seinen Anträgen ein für allemal zur Ruhe«.
Die Maßregelung Kants.
Nach seiner bösen Erfahrung mit der Berliner Zensurbehörde 1792 wollte Kant nun seine unterdes vollendeten vier religionsphilosophischen Aufsätze als Buch erscheinen lassen. Der Berliner Zensor hatte den strittigen Aufsatz ein Werk der »biblischen Theologie« genannt und deshalb seinen Kollegen Hermes dabei zu Rate gezogen. Kant fragte also der Vorsicht halber zunächst die theologische Fakultät: Maßt ihr euch an, mein Buch zu zensieren? Die Königsberger Theologen bedankten sich aber und verwiesen ihn an die philosophische Fakultät, die auch ohne Zögern das Imprimatur erteilte.
So konnte die »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft« Ostern 1793 bei Nicolovius in Königsberg erscheinen. Schon ein Jahr später machte sich eine zweite Auflage nötig, obgleich sofort zwei Nachdrucker den Erfolg des Buches ausgebeutet hatten.
In der Vorrede seines Werkes hatte Kant einen Vorstoß gegen die »Kritik, die Gewalt hat«, gegen die geistliche Zensur, gewagt und den »Bücher richtenden Theologen«, der nur für das Heil der Seelen, nicht für das der Wissenschaft Sorge trage, auf dem Felde der letzteren nur Zerstörung anrichte und sich wohl gar auch in die Astronomie, Erdgeschichte und andere Dinge einmischen wolle, sehr energisch abgeschüttelt. Hermes und Hillmer verstanden den Wink. Aber den widerspenstigen Philosophen mußte ja bald sein Schicksal ereilen. Der Kampf des Ministeriums Wöllner gegen die Lehrfreiheit der Universitäten sollte eben auf der ganzen Linie beginnen. Die »Neologen«, wie man die aufgeklärten Theologen nannte, wurden aufs nachdrücklichste verwarnt, Geistliche, Schul- und Universitätslehrer mußten sich schriftlich verpflichten, weder in- noch außerhalb der Unterrichtsstunden, weder mündlich noch schriftlich, weder direkt noch indirekt etwas gegen die Hl. Schrift, gegen die christliche Religion und gegen die landesherrlichen Anordnungen und Verfügungen in Religions- und Kirchenwesen vorzubringen, und Hermes und Hillmer erhielten den Auftrag, die Rechtgläubigkeit der Schulen, Gymnasien und theologischen Fakultäten einer scharfen Prüfung zu unterwerfen. In Halle, der »Pflanzschule der irrgläubigen Geistlichen«, warfen die Studenten den beiden apostolischen Gesandten die Fenster ein, so daß sie schleunigst wieder verdufteten. Eine Untersuchung des Skandals endete ohne Ergebnis, und die theologische Fakultät verteidigte mit Nachdruck, Geschick und Erfolg ihre Lehrfreiheit. Dann kam Königsberg an die Reihe, und am 1. Oktober 1794 erhielt der Mann, der der Immediat-Prüfungskommission längst ein Dorn im Auge war, der siebzigjährige Kant, eine Kabinettsorder, deren Wirkung hier durch keine Textkürzung beeinträchtigt werden soll:
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen
usw. usw.