Die Herausgeber der Literaturzeitung erhielten durch den Berliner Hofpostmeister und den Grenzpostmeister in Halle nur eine freundschaftliche Verwarnung, »nichts dem Preußischen Staat nachtheiliges« aufzunehmen und »bei dem Debit in hiesigen Landen vorsichtig zu Werke zu gehen«, und hatten alle Ursache, sich beim Ministerium für die »erhabene Protektion« zu bedanken.

Nur die »Gothaische Gelehrte Zeitung« mußte daran glauben, weil sich ihrer niemand energisch angenommen hatte.

Zensur und – Bierkonsum.

Daß der Humor auch der immer grämlicher werdenden Zensur nicht untreu wurde, zeigt ein scherzhafter Vorfall, von dem der berühmte Philologe Friedrich August Wolf, damals in Halle, an den Herausgeber der »Jenaischen Literaturzeitung«, den Kollegen Schütz in Jena, am 21. Februar 1792 berichtete.

Die »Gothaische Gelehrte Zeitung« war in ganz Preußen verboten, also auch in Halle, aber nicht im nahen Passendorf jenseits der Saale, das damals zu Kursachsen gehörte. Hier, wo die Hallenser Burschen seit altersher manche Bierschlacht zu schlagen liebten, legte deshalb ein spekulativer Wirt namens Währmann gleich mehrere Exemplare des verbotenen Blattes »bei sein Merseburger Bier« auf, »um mehr Gäste hinauszuziehen«. »Barkhausen«, schreibt Wolf, »will daher in seinem nächsten Berichte als Stadtpräsident auf meinen Rath mit einfließen lassen, daß die hiesige Bier-Consumtion seit den Tagen des Verbots der Gothaer Zeitung beträchtlich zum Nachtheil der Stadt gefallen sei, indem die Bier trinkenden studiosi und Un-studiosi, zumal die studiosi noch studentes, weit häufiger als sonst die sächsischen Dörfer besuchten, weil dort neben dem Biere auch Gothaische Zeitungen zu haben wären.«

Ob der Stadtpräsident von Halle den Spaß wirklich von Stapel ließ, ist nicht überliefert; aber Wolf »steht dafür, daß er ausgeführt werden soll«.

Die Büchereinfuhr.

Der Sieg, den 1792 die Besonnenheit des preußischen Ministeriums über den blinden Eifer des Königs und seiner Ratgeber davontrug, beschränkte sich aber nicht auf die Freigabe der Jenaer Literaturzeitung. Auch der andere, tiefer einschneidende Befehl, daß künftig die gesamte ausländische Büchereinfuhr einer besondern Zensur unterworfen werden müsse, fiel vor den Bedenken der Minister lautlos in die Versenkung.

Der König wunderte sich zwar »äußerst«, daß man offenbar »den Flor des Buchhandels auf den Verkauf unzulässiger Schriften gründen wolle«, und meinte, es sei eben Sache der Herren Minister, die Schwierigkeiten einer neuen Maßregel zu heben, da er selbst doch unmöglich »das Detail vorschreiben« könne. Aber er bestand nicht mehr auf seinem Willen. Die »zehnjährige Vestungs-Arbeit« und die »Leib- und Lebensstrafen« verschwanden wie eine schöne Fata Morgana vor den Augen der Großinquisitoren, und der ganze umfangreiche Aktenwechsel hatte nur folgendes Gesamtergebnis: die »Gothaische Gelehrte Zeitung« blieb das eigentliche Opfer; außerdem wurden durch ein Rundschreiben die »Bülletins«, die handschriftlichen Zeitungen, die noch immer von kleinen Beamten unter Ausnützung ihres amtlichen Wissens verbreitet und bis dahin von keinem aufmerksamer gelesen wurden als vom – Könige selbst, trotz ihrer Indiskretionen über sein nicht unanfechtbares Privatleben, bei Festungshaft verboten. Im übrigen begnügte man sich damit, allen Behörden die strengste Befolgung des Zensuredikts einzuschärfen und allen Übeltätern die Anwendung der »gesetzlichen Strafen mit äußerster Rigueur« anzudrohen.