Mit dieser Ehrenrettung Preußens kam das Ministerium beim Könige aber übel an! Schon vier Tage später erhielt es eine Kabinettsorder vom 21. Februar 1792, die den Ministern vorwarf, daß sie den Aufklärern das Wort redeten. Es sei gewiß ein Glück, wenn »die bisherigen von so vielen Geistlichen und andern Aufklärern so dreiste unternommenen Verfälschungen der alten reinen christlichen Religion«, die das Ministerium als außerwesentliche Untersuchungen beschönige, die allgemeine Religiosität noch nicht geschädigt hätten. Dies Glück könne aber nicht mehr lange dauern, wenn »hier nicht zeitig genug kräftige Maßregel genommen würden«, stehe doch jedermann »das traurige Exempel jenes großen Staates« vor Augen, »wo der Keim der unglücklichen Revolution in jenen Religionsspöttern zu suchen ist, die noch jetzt von der bethörten Nation im Grabe vergöttert werden«!
Es kam zwar ganz anders, als es die ungnädige Kabinettsorder bestimmte. Aber es ist menschlich verständlich, wenn die Staatsminister jetzt im Falle Kant durch Parteinahme für den Philosophen den König und seinen bösen Geist Wöllner nicht noch mehr reizen wollten. Wenn Kant den Druck seines Aufsatzes wünschte, standen ihm ja neben der »Berlinischen Monatsschrift« viele Wege offen. Sie zogen es daher vor, der Sache den Lauf zu lassen, den sie nach dem ausgesprochenen Willen des Königs nun einmal nehmen sollte.
»Äußerst gefährliche und übelgesinnte Leute.«
Trotz des z. T. sehr ungnädigen Tones der Kabinettsorder vom 21. Februar 1792 hatten die preußischen Staatsminister durch einmütiges Zusammenhalten einen vollständigen Sieg gegen Wöllner und seine Kreaturen erfochten.
Unter anderm hatte der König am 4. Februar befohlen, die »Gothaische Gelehrte Zeitung« und die »Jenaische Allgemeine Literaturzeitung« in ganz Preußen sofort zu verbieten, »weil diese beiden Blätter sich bisher vorzügliche Freiheiten gegen hiesige, sowohl als in andern Ländern gemachte Einrichtungen erlaubt« hätten.
Diesem Befehl aber widersetzten sich die Staatsminister wie ein Mann! Die Gothaer Zeitung hatte offenbar in Berlin wenig Leser und fand daher nur schwachen Schutz; für die Jenaer Literaturzeitung trat aber das Ministerium mit einer bewundernswerten Entschiedenheit in die Schranken, denn die lasen sie alle! Eine Tatsache, die nicht nur diesen Männern zum Ruhme gereicht, sondern auch ein schlagender Beweis ist für den Umschwung, der in den letzten dreißig Jahren, seit dem Erscheinen der dem preußischen Ministerium völlig unbekannt gebliebenen »Briefe, die neueste Literatur betreffend« (1761–67), mit ebendieser Literatur vor sich gegangen war.
Das Generaldirektorium erklärte am 7. Februar, es habe in beiden Blättern »noch nie etwas befunden, was der wahren Christl. Religiösität oder der Sicherheit und Ruhe des Staates nachtheilig, und zu Empörung und Aufruhr beförderlich wäre«, ein deutlicher Hinweis auf die Beschränkungen, die das bestehende Zensurgesetz solchen Verboten auferlegte; der königliche Befehl hatte sie willkürlich überschritten! Zu einem die Herausgeber beider Blätter kränkenden Verbot läge keine »billige und gerechte Ursache« vor. Im Gegenteil, sie beschäftigten sich »mit dem besten und wichtigsten Theile der ganzen Literatur, wären mit vorzüglicher Gründlichkeit, Einsicht und Unpartheilichkeit verfaßt, und wären die vollständigste, angenehmste und am meisten belehrende Lektüre aller Gelehrten, Geschäftsmänner und Freunde der Literatur«.
Das Justizministerium gab am nächsten Tag zu Protokoll, die Literaturzeitung enthalte »freilich in einigen Recensionen Anpreisungen sogenannter chimerischer Menschen-Rechte«, man habe aber nichts darin gefunden, was der preußischen Staatsverfassung nachteilig oder für den König beleidigend sein könne. Sollten sich etwa »Kgl. Bediente« durch »zuweilen unglimpfliche Urtheile« darin gekränkt fühlen, so könne man doch ihretwegen das Blatt nicht dem ganzen Publikum entziehen; sie müßten sich eben mit dem Bewußtsein ihrer Tadellosigkeit trösten und hätten ja dann das öffentliche Urteil nicht zu scheuen.
Im gleichen Sinne äußerte sich dann das gesamte Staatsministerium am 17. Februar, und mit dem Erfolg, daß der Jenaischen Literaturzeitung gar nichts zuleide geschah. Das Ministerium, das die letztere so eifrig in Schutz nehme, müsse aber auch, so lautete die Antwort des Königs vom 21., »dafür sorgen, daß nichts unzulässiges darin gedruckt werde, bei Strafe der Konfiskation und des unausbleiblichen Verbots derselben, weil S. K. M. bekannt ist, daß die Direkteurs derselben äußerst gefährliche und übelgesinnte Leute sind«. Diese »Direkteurs« aber waren der angesehene Weimarer Schriftsteller Bertuch, der Philologe Schütz und der berühmte Arzt Hufeland, der damals in Jena lebte und 1798 eine der vornehmsten Zierden der – Berliner Akademie der Wissenschaften wurde.