Von einer einheitlichen Gesetzgebung für alle brandenburg-preußischen Staaten war man aber noch weit entfernt. Für das Herzogtum Magdeburg z. B. besaß die Universität Halle seit 1697 die Zensurhoheit, und mehrfache Versuche, die damit verbundenen beträchtlichen Einkünfte der Berliner Akademie zuzuwenden, stießen auf heftigen und erfolgreichen Widerstand der Hallenser Professoren. Auch ihre eigene Zensurfreiheit wollten sie sich nicht nehmen lassen. Da aber die politischen Schriften, die von der Universität ausgingen, den Fürsten allmählich unbequem zu werden begannen, wurde 1720 ihre Druckfreiheit in einem Punkte beschränkt: das Rechtsverhältnis zwischen dem Kaiser und den Reichsständen durfte in Universitätsschriften, Doktordissertationen usw., überhaupt nicht mehr erörtert, höchstens berichtweise dargelegt werden. Um dieselbe Zeit verbot Friedrich Wilhelm I. einem Kriegsrat von Happe in Halle, jemals wieder Bücher drucken zu lassen, mit den freundlichen Worten: »Werdet ihr es euch dennoch unterstehn, wil ich euch aufhengen und eure Schriften durch den Büttel verbrennen lassen«.
Genau so wie die geistlichen Fürsten hatten auch die weltlichen es bald gelernt, sich der gefährlichen Erörterung ihrer Rechte durch Zensurverbote zu entledigen.
Das tapfere Generaldirektorium.
Bald genügten die bisherigen Verordnungen über politische und religiöse Schriften nicht mehr. Von 1716 bis 1731 wurden in Preußen nur neun Bücher verboten. Vom kaiserlichen Hof in Wien und besonders von Rußland liefen Beschwerden ein, und am 20. September 1732 befahl Friedrich Wilhelm, daß alle Schriften, »in welchen Unser und Unserer hohen Alliirten Interesse versiren möchte«, nicht nur »durch verordnete tüchtige Censores approbiret«, sondern außerdem noch, nebst dem Urteil des Zensors, dem Kabinettsministerium in Berlin eingesandt werden sollten.
Gegen gotteslästerliche Schriften war der fromme König besonders empfindlich. Als im Jahre 1737 eine anonyme satirische Komödie der Frau Gottsched, »Die Pietisterey im Fischbein-Rocke«, seinen heftigsten Unwillen erregte, entwarf der Minister von Cocceji ein erstes allgemeines Zensuredikt. Eine Verordnung des Königs vom 19. März bestimmte ferner, daß im Berliner Packhof von auswärts ankommende Bücher nicht eher ausgeliefert werden dürften, bis der Generalfiskal ein Verzeichnis davon erhalten und die Einfuhr genehmigt habe.
Dieser damals in Österreich schon längst üblichen Ausdehnung der Zensur auf alle im Lande gedruckten oder von auswärts eingeführten Schriften widersetzte sich aber das Generaldirektorium, die damalige preußische Verwaltungsbehörde, so nachdrücklich, daß Coccejis Zensuredikt, obgleich es schon gedruckt war, zurückgezogen und die Verfügung des Königs auf theologische Schriften beschränkt wurde. »Das Bücherwesen«, erklärte das Generaldirektorium, »hat seit der Reformation in ganz Deutschland, nicht weniger in allen civilisirten Landen freien Lauf gehabt, wodurch die Gelehrsamkeit zu sehr hohem Grade gestiegen ist, in welchem wir sie heut zu Tage sehen. Wollte nun diese Freiheit durch dergleichen Ordre in Ihro Majestät Landen eingeschränkt werden, so würden die Gelehrten hiedurch nicht allein sehr niedergeschlagen, und der Buchhandel gänzlich zu Grunde gerichtet werden, sondern auch die Barbarei und Unwissenheit, welche Ihro Majestät glorwürdigste Vorfahren mit so vieler Mühe und Kosten vertrieben, auf's Neue, zum größten Praejudiz der gegenwärtigen und zukünftigen Zeit überhand nehmen.«
»Gazetten dürfen nicht geniret werden.«
Dies vielzitierte Wort Friedrichs des Großen, der am 31. Mai 1740 seine Regierung antrat, findet sich in einem Schreiben des Kabinettsministers Grafen Podewils vom 5. Juni 1740 an den Kriegsminister, das lautete:
»Sr. Königl. Mayestät haben mir nach auffgehobener Taffel allergnädigst befohlen des Königl. Etats undt Krieges Ministri H. von Thulemeier Excellenz in höchst Deroselben Nahmen zu eröffnen, daß dem hiesigen Berlinschen Zeitungs Schreiber eine unumbschränckte Freyheit gelaßen werden soll in dem articul von Berlin von demjenigen was anizo hieselbst vorgehet zu schreiben was er will, ohne daß solches censiret werden soll, weil, wie höchst Deroselben Worthe waren, ein solches Dieselbe divertiren, dagegen aber auch so denn frembde Ministri sich nicht würden beschweren können, wenn in den hiesigen Zeitungen hin undt wieder Passagen anzutreffen, so ihnen misfallen könten. Ich nahm mir zwar die Freyheit darauff zu regeriren, daß der Rußische Hoff über dieses Sujet sehr pointilleux wäre, Sr. Königl. Mayestät erwiederten aber daß Gazetten wenn sie interessant seyn solten nicht geniret werden müsten; welches Sr. Königl. Mayestät allergnädigsten Befehl zu folge hiedurch gehorsahmst melden sollen.«