Gegen diese Liberalität des neuen Herrn hatte Herr von Podewils selbst gewichtige Bedenken, und auch der Kriegsminister von Thulemeyer, der damalige Chef der Zeitungszensur, machte dazu die vorsichtige Randbemerkung: »Wegen des articuls von Berlin ist dieses indistincte zu observiren wegen auswärtiger Puissancen aber cum grano salis und mit guter Behuetsamkeit.«

Ein zweifelhafter Fortschritt.

Unter »Zeitungen« verstand König Friedrich nichts anderes als die einzelnen Nummern der seit 1721 dreimal wöchentlich erscheinenden »Berlinischen Privilegirten (später Vossischen) Zeitung«, der einzigen, die damals in Berlin bestand. Die ihr jetzt gewährte Zensurfreiheit bezog sich aber durchaus nur auf den lokalen Teil. Das war immerhin ein Fortschritt, denn nun durfte sich der Berichterstatter doch wieder getrauen, Nachrichten über das Leben am königlichen Hofe zu bringen, was Friedrichs Vorgänger sich stets sehr ungnädig verbeten hatte, so daß die Zeitungsleser über ausländische Potentaten stets weit mehr erfuhren denn über ihren eigenen Herrn.

Andererseits war der russische Gesandte über alles, was die Zeitung von Rußland erzählte, stets »ungemein sensibel«, so daß schon Friedrich Wilhelm I. 1724 dem Verleger Rüdiger befohlen hatte, keine noch so unbedeutende selbständige Nachricht über das Zarenreich mehr zu bringen; nur was der russische Gesandte selbst einsandte, durfte gedruckt werden. Gab man nun, so meinte der junge König, den eigenen Hof den Lokalreportern preis, so konnte sich auch der russische nicht mehr beklagen.

Im übrigen stand die Zeitung nach wie vor unter Zensur, die nach dem Tode Thulemeyers der Kriegsrat von Ilgen übernahm, und bald zeigte sich, daß es auch mit der »unumbschränkten Freiheit« des lokalen Teils nicht weit her war. Schon im September wurde die Zeitung strenge ermahnt, die ihr »erlaubete Freyheit mit mehrer Ueberlegung und Behutsamkeit zu gebrauchen … wiedrigen Falls nachdrückliche Ahntung zu gewärtigen« sei. Der Zensor von Ilgen hielt sich zwar an des Königs Befehl und strich im lokalen Teil nichts, aber die nachträgliche »Ahntung« konnte weit unangenehmer werden als die strengste Zensur, die den Verleger wenigstens von der Verantwortlichkeit für die zensierten Artikel befreite. Weder der König noch die Minister oder das Generaldirektorium waren an Öffentlichkeit der politischen Vorgänge oder auch nur der staatlichen Personalien gewöhnt, und als schon im Dezember 1740 der erste Schlesische Krieg begann, wurde die Zeitungsredaktion sehr bald aus dem Traume ihrer vermeintlichen Zensurfreiheit aufgerüttelt. Über die wichtigsten Tagesvorgänge in Schlesien usw. durfte sie nichts bringen ohne den ausdrücklichen Auftrag des Etatsministers.

Mit königlicher Freiheit.

Nicht viel bessere Erfahrungen machte der Verleger Ambrosius Haude, der vom 30. Juni 1740 an in den »Berlinischen Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen« (der späteren »Spenerschen Zeitung«) der »Vossischen« eine gefährliche Konkurrenz entgegenstellte.

Haude war ein literarischer Vertrauensmann des jungen Fürsten. Als der strenge Vater die Bibliothek des Sohnes in einem Tapetenschrank entdeckte und verkaufen ließ, hatte Haude sie erstanden und in einem Hinterzimmer seines Buchladens aufgestellt, wo nun der Kronprinz verbotener Lektüre in Ruhe frönen konnte. Der Lohn dafür war jetzt ein Privileg zur Herausgabe einer deutschen und einer französischen Zeitung; die letztere, das »Journal de Berlin«, bestand nur ein Jahr.

Zunächst erfreute sich Haude tatsächlich völliger Zensurfreiheit. Da niemand wußte, wieweit das ihm vom König gewährte Privileg ging, wagte man sich an ihn nicht heran. Als aber im Dezember 1740 die Kriegszensur einsetzte und der Verleger der »Vossischen« sich beschwerte, daß der Zensor ihm Artikel streiche, die in dem Konkurrenzblatt ungehindert erschienen, fragte man Haude nach seiner Konzession, und da er nichts Schriftliches vorweisen konnte, wurde ihm am 31. Dezember befohlen, in seinen beiden Blättern »von Seiner Königlen Mt. höchsten affairen und Angelegenheiten, von nun-an, weiter nicht das geringste, es habe Nahmen wie es immer wolle«, ohne Zensur zu drucken.