Schauspielerzensur.
Kaiser Joseph hatte dem neuen Burgtheater von 1776 eine Art republikanischer Verfassung gegeben: ein Ausschuß von Theatermitgliedern selbst, Männern und Frauen, sollte über Auswahl der Stücke, Besetzung der Rollen usw. beraten und seine Beschlüsse der obersten Direktion vorlegen. Die Protokollführung und die damit verbundenen Geschäfte besorgten die sogenannten »Wöchner«, die von der Versammlung der Kollegen gewählten Regisseure, die wöchentlich abwechselten.
Diese Einrichtung hatte aber nur dreizehn Jahre Bestand; die Kabalen der Herren und Damen untereinander führten zu endlosen Streitigkeiten, und der Ausschuß wurde 1789 noch vom Kaiser selbst beseitigt.
Auch die Literatur hat dieser Schauspielerrepublik nichts zu verdanken, denn der literarische Ehrgeiz dieser k. k. Hofschauspieler ging nur darauf aus, dem Zensor vorzuarbeiten und nichts in Vorschlag zu bringen, was ihnen höheren Orts Vorwürfe hätte eintragen können. Statt mit allem, sonst so verschwenderisch vorhandenen Pathos für jede neue literarische Regung einzutreten, waren es, noch bevor der Zensor seines Amtes waltete, die Schauspieler, die über die politische Harmlosigkeit der aufzuführenden Stücke wachten, menschliche Schwächen gekrönter Personen vom Dichter nicht behandelt sehen wollten, ja sogar Stoffe der deutschen Geschichte »für ein gutes deutsches Theater nicht passend« fanden und diese von Shakespeare beeinflußte Vorliebe der Dramatiker nicht als eine Bereicherung, sondern als eine Verarmung der Theaterliteratur bezeichneten! Auch sie fügten sich all den Gesetzen des damaligen Zensurkatechismus, und es ist kein Fall bekannt geworden, daß ihr künstlerisches Gewissen einmal gegen den Stachel geleckt hätte. Im Gegenteil! Ausgerechnet die damaligen Schauspieler gingen besonders scharf mit den moralischen Qualitäten eines von ihnen beurteilten Stückes ins Gericht. So lehnten sie einmal ein Schauspiel »Nanis« mit der Begründung ab, »die Zensur könne niemals ein Weib auf der Bühne leiden, die ohne Scheu bekennt, wie sehr sie ihren Mann haßt und ihren Liebhaber liebt«.
Entsprechend hieß es auch in dem von diesem Schauspielerausschuß 1778 bearbeiteten »Organisationsstatut«, daß der Geschmack nicht durch »Mißgeburten« schwankend gemacht werden dürfe und kein Stück anzunehmen sei, »so dem System widerspricht, wenn auch irgend ein Financier eine gute Einnahme davon prognosticirte«. Es gab also schon vor dem späteren Staatskanzler Fürsten Metternich ein »System«, und die »Mißgeburten« waren vorwiegend die Stücke, die sich als klassische Literaturwerke durch ein Jahrhundert durchgesetzt haben.
»Traurige Auftritte.«
Shakespeares »Romeo und Julia« wurde von den Schauspielern des Burgtheaters am 2. Juli 1777 vom Repertoire entfernt, mit der Begründung: die Kaiserin wolle keine Stücke, »worin Leichenbegängnisse, Kirchhöfe, Todtengruften und solche traurige Auftritte vorkommen«. Die erste Aufführung in der Umgestaltung des Shakespeareschen Stoffes von C. F. Weiße hatte am 12. September 1772 stattgefunden.
Der Teufelsbanner.
Shakespeares »Zähmung der Widerspenstigen« wurde 1782 unter dem Titel »Die bezähmte Widerbellerin oder Gaßner der Zweite« von Schink frei bearbeitet und dem Hofburgtheater eingereicht. Gaßner hieß ein berüchtigter österreichischer Teufelsbanner, und die Handlung begab sich dementsprechend in Wien und dem benachbarten Nußdorf. Petrucchio hatte sich in einen Hauptmann von Gaßner verwandelt! Der Schauspieler Müller lobte als »Wöchner« die Bearbeitung; sie habe »die Hauptcharaktere beibehalten, das Langweilige glücklich herausgeworfen (!), die Handlung wahrscheinlicher gemacht, die Wortspiele weggelassen und weniger sentenzirt«. Aber er war doch gegen die Aufführung, da das Stück der Moralität nachteilig sei!