Schlimmer noch als Rautenstrauch wirtschaftete mit den »Räubern« der Berliner Theaterdichter Karl Plümicke. Er degradierte Franz Moor zu einem Halbbruder Karls, die tote Gräfin von Moor mußte sich dieserhalb einen Ehebruch zuschieben lassen, und Karl Moor fiel durch den Dolch Schweizers. In dieser Verbesserung gingen die »Räuber« am 1. Januar 1783 über die Bretter des Doebbelinschen Theaters zu Berlin.

Ein anderer Bearbeiter namens Thomas trieb es noch ärger. Er brachte die Tragödie zu einem gemütlichen Ende: Nur Franz Moor war und blieb tot; den Vater, Amalie, Schweizer, Karl, alle ließ er am Leben, Karl und die Räuber umkehren, Amalie mit ihrem Geliebten glücklich werden, den Alten ins Kloster gehen und die übrigen in die weite Welt. An diesem beruhigenden Ausgang sollen sich die Biederleute in Stralsund und Rostock weidlich ergötzt haben. In Danzig aber legte sich die Polizei ins Mittel und verbot die »Räuber« als ein »unmoralisches, sittenbeleidigendes Stück«.

Ein Leipziger Zwischenspiel der »Räuber«.

In Leipzig, berichtet der Schillerbiograph Brahm, ereignete es sich, daß, während man auf der Bühne die »Räuber« spielte – die dortige Uraufführung fand am 20. September 1782 statt –, in der Stadt sowohl wie im Theater Kollegen des Schufterle feste Griffe in fremdes Eigentum taten, »welches natürlich viel Gerede verursachte und den dortigen Magistrat bewog, die fernere Aufführung des Stücks zu verbieten«.

Der Schauspieler Anschütz versichert sogar, daß sich in Leipzig einmal eine Anzahl Studenten, »im Enthusiasmus über diese wilde Dichterphantasie«, nach den böhmischen Wäldern aufgemacht habe, um nach dem Vorbilde dieses »Carl Moor« eine leibhaftige Räuberbande zu bilden.

Aus Anstandsrücksichten.

»Die Verschwörung des Fiesco zu Genua. Ein republikanisches Trauerspiel« erschien in Wien zuerst auf dem Kärntnertortheater am 11. Januar 1784 und stand mit vollem Titel am 1. Dezember 1787 auf dem Anschlagzettel des Burgtheaters; nur der Name des Dichters fehlte. Man hatte nach Angabe des Zensors nur »einige wenige Korrekturen« angebracht; aber schon bei der zweiten Aufführung mußte die unglückliche Bertha, Verrinas geschändete Tochter, »aus Anstandsrücksichten« ganz wegbleiben.

Zwei verliebte Personen, heißt es in Hägelins Denkschrift von 1795, dürfen nie miteinander allein das Theater verlassen; deshalb wurde in dem Stück »Das Landmädchen, oder Weiberlist geht über alles«, »den beiden Verliebten, die sich am Ende des Stücks in ein Haus begeben, um ihre Heyrath richtig zu stellen, ein Prokurator beygegeben«.

Amerikanische Beziehungen.