Herzogliche Zensur.

Der Uraufführung der »Räuber« in Mannheim hatte Schiller selbst beigewohnt; ohne Urlaub hatte er sich aus Stuttgart fortgestohlen. Dieser Verstoß gegen die Disziplin der Karlsschule war dem Herzog von Württemberg verraten worden.

War Herzog Karl auch großsinnig genug, die Aufführung der »Räuber« hinter seinem Rücken nicht gerade als ein unerhörtes Verbrechen zu betrachten, und auf den durch ganz Deutschland widerhallenden Erfolg eines seiner Karlsschüler wohl auch ein wenig stolz, so ging ihm doch die militärische Zucht über alles, und neben einem vierzehntägigen Arrest erhielt der Dichter den strengen Befehl, nichts mehr außer medizinischen Arbeiten zu schreiben oder drucken zu lassen und jeden Verkehr mit dem »Auslande« zu meiden.

Diese Präventivzensur, die der Herzog von Württemberg über Schillers noch ungeborene Geisteskinder ausübte, zwang den Dichter zu seiner tollkühnen Flucht aus Stuttgart, die bei seiner militärischen Stellung und dem jähzornigen Charakter des Herzogs auf Leben oder Tod ging. Am 22. September 1782 führte er sie in Begleitung seines Jugendfreundes Andreas Streicher glücklich aus.

Die »Räuber« in Wien.

Welche Schwierigkeiten ein in jedem Nerv so revolutionäres Stück wie Schillers »Räuber« in Wien zu überwinden hatte, ist leicht zu ermessen. Auf das Burgtheater kamen sie überhaupt erst 1850 durch Heinrich Laubes Energie; auf den kleineren Theatern hatte der Zensor sie gelegentlich schon früher passieren lassen. Aber in welcher Vermummung! Ihre Wiener Erstaufführung erlebten sie 1784, also zwei Jahre nach der Mannheimer Uraufführung, auf dem Kärntnertortheater, wo sonst meist Hofoper, Ballett und Singspiel heimisch waren. Der Lustspieldichter Rautenstrauch hatte Schillers Erstling »bearbeitet« und mit Rücksicht auf das vierte Gebot den Vater Moor in einen – Oheim verwandelt! Der »Oheimmord«, über den Karl Moor im vierten Akt bei Öffnung des Hungerturmes schaudert, muß eine erschütternde Wirkung gehabt haben! »Schweizer, so ist noch kein Sterblicher geehrt worden, wie du: räche meinen – Oheim!«

Nur in dieser und ähnlichen Verballhornungen durften die »Räuber« bis 1850 auf den Wiener Nebenbühnen erscheinen.

Außerdem wimmelte das Stück von Dingen, die nie an das Ohr eines gesitteten Wiener Theaterbesuchers dringen durften. Das Renommieren der Räuber mit ihren Schandtaten im Nonnenkloster, ihre Blasphemien, die Anklagen Karl Moors gegen Gott und die Welt waren unbedingt verboten. »Gott«, so bestimmte der Zensurkatechismus, »darf als Urheber der Natur nie zum Urheber des Übels gemacht werden«; Flüche und Verwünschungen mußten entsprechend gemildert werden, und Ausdrücke wie Sackerment usw. waren strengstens verpönt.

Der »verplümickte« Schiller.