[300] Beiläufig bemerkt, auch bei Herrn v. Helfert selbst. Er schreibt nur gebrochen deutsch: „Pöbel-Unfüge“, „mahlen“ statt malen, „ämtliche“ u. s. w.
[301] 2. Band, S. 581.
[302] Wörtlich nach Helfert, 3. Bd., Anhang S. 31. Uebrigens auch schon in den Sächs. Landt.-Mitth. (L.-M.) 1849, 2. Kammer, S. 254, Sp. 2, mitgetheilt.
[303] Helfert, 3. Bd., S. 192.
[304] Bericht des Gesandten an den sächsischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Dresden (v. d. Pfordten), d. d. Hietzing, den 5. November 1848: „Nach einem hier gestern verbreiteten Gerücht wäre R. Blum in Wien verhaftet worden. Ich hoffe (!) heute noch darüber Gewißheit zu erhalten. Das Gerücht steht übrigens mit allen anderen Nachrichten, die ihn jetzt in Berlin thätig sein lassen (?!), in Widerspruch“ — „Nachschrift.“ „Ein soeben (2 Uhr) bei der Kgl. Preuß. Gesandtschaft allhier eingegangenes anonymes Schreiben von gestern 10 Uhr aus der Stadt datirt, zeigt an, daß R. Blum und J. Fröbel gestern früh 6 Uhr arretirt und unter starker militairischer Bedeckung abgeführt worden sind.“ [Landtagsmittheilungen (L.-M.), 2. Kammer 1849, S. 248, Sp. 2.]
[305] Ebenda, S. 251–53. (Die hier citirten Stellen des Berichts s. S. 252, Sp. 2, S. 251, Sp. 2.)
[306] „Was mich betrifft, so habe ich das Bewußtsein, in dieser verhängnißvollen Angelegenheit meine Pflicht erfüllt zu haben. Ich helfe Jedem ohne Ausnahme mit der größten Bereitwilligkeit. Wo es aber ganz außer meiner Macht liegt, zu helfen, da kann mich kein Vorwurf treffen.“ Schluß seiner Rechtfertigung vom 21. November. A. a. O. S. 253 — und damit zu vergleichen die im Text gedruckte Depesche vom 6. November an der gesperrt gesetzten Stelle!!
[307] A. a. O. S. 248/49.
[308] Landtagsmittheilungen S. 248.
[309] A. a. O. S. 249.