Selbst hinter seine arme alte Mutter und ihren kindlichen Glauben steckten sich die Schwarzen, daß sie den Sohn von dem breiten Pfad der großen Sünde ableite. Aber das alte treue Mutterherz fand nur folgende Worte an den Sohn: „Hier redet man viel über Dich, ich aber bethe für Dich, ist Deine sache gerecht so bitte ich gott um seinen beistand für Dich, ist es aber unrecht so möge gott Dir Deinen verstand erleuchten und Dich zurückführen ich kann nicht darüber urteilen ich kann nur wünschen und bethen.“

[11. Wachsende Gährung in Sachsen. Die Leipziger Augustereignisse.]
(1845).

Wenn Robert Blum beim Eintritt in die deutsch-katholische Bewegung darauf gerechnet hatte, die religiöse Strömung der Zeit für politische Zwecke zu benutzen, so hatte sich diese Voraussicht für Sachsen wenigstens im reichsten Maße erfüllt.

Durch nichts war das ohnehin verhaßte Ministerium von Könneritz unpopulärer geworden, als durch seine Haltung gegenüber den Ultramontanen, den Deutschkatholiken und den Reformbestrebungen im protestantischen Lager.

Zunächst war die Klage über ultramontane und jesuitische Umtriebe im Lande schon seit dem Jahre 1831 auf jedem Landtage erhoben worden. Die Anträge, eine besondere katholische Facultät zu begründen, und nur diejenigen Erlasse katholischer Behörden mit gesetzlicher Gültigkeit zu versehen, welche sich ausdrücklich auf das Placet des Staates berufen könnten, wurden schon unter Lindenau abgelehnt. Und auch stete Klagen des Landes und der Landtage über zunehmende Uebergriffe der katholischen Hierarchie waren schon unter Lindenau vernommen worden. Entrüstet beschloß die zweite Kammer, daß protestantische Soldaten nicht mehr zur Kniebeugung in der katholischen Hofkirche commandirt werden sollten. In scharfer Rede geißelte der ehrwürdige Superintendent Großmann von Leipzig denselben Mißbrauch, die Härte der Regierung gegen seinen Amtsbruder in Penig, als dieser ultramontane Umtriebe ans Licht gezogen, das „auf Socken Einhergehen der hohen Behörden,“ wo es sich um Uebergriffe der katholischen Hierarchie handle „als wenn sie glaubte, einen Kranken oder Empfindlichen oder Reizbaren nicht im mindesten stören zu dürfen.“ Diese Klagen veranlaßten selbst den Prinzen Johann, für den Wegfall der Kniebeugung protestantischer Soldaten zu stimmen, „da die ersten protestantischen Geistlichen eine Beeinträchtigung ihrer Kirche darin fänden.“

Kaum war indessen die Aufregung über diese Vorgänge im Schwinden begriffen, so erscholl plötzlich der Alarmruf: „Jesuiten im Lande!“ Hinter dem Altar einer neuen Kirche in Annaberg fand man das bekannte jesuitische Wahrzeichen, die Kirche selbst wurde dem vornehmsten, jesuitischen Schutzpatron geweiht. In Brauna bei Camenz wurde ohne Wissen der Regierung eine Filiale der Pariser Erzbrüderschaft „vom unbefleckten Herzen Mariä“ zur Bekehrung der Sünder errichtet. Eine Anzahl anderer gleichartiger Ueberhebungen der ultramontanen Geistlichkeit,[59] verstärkte die ungeheure Gährung, welche diese Enthüllungen in der ganzen, namentlich in der protestantischen Bevölkerung hervorrief.

Zum ersten Male verhielt sich die Regierung gegen alle Beschwerden, die aus diesem Anlaß an sie gerichtet wurden, rein ablehnend. Selbst als die Kreisdirection zu Zwickau die Befürwortung der Vorstellungen übernahm, welche Rath und Stadtverordnete zu Annaberg wegen der dortigen Jesuitengeschichte an die Regierung richteten, erklärte die Regierung, daß dieser Vorfall keinen Anlaß zum Einschreiten gegen die betr. katholische Behörde biete!

In schroffem Gegensatze zu dieser Gunst gegen den Ultramontanismus stand die rauhe Behandlung, die das Ministerium Könneritz nun den Deutschkatholiken angedeihen ließ. Die Anerkennung einer besonderen Religionsgemeinde hatte die Regierung den Deutschkatholiken zwar auch bisher schon versagt. Sie hatte verboten, daß Kirchen und Gemeindehäuser den Deutschkatholiken zu deren Gottesdienste eingeräumt würden und hatte den Predigern der Deutschkatholiken jede kirchliche Handlung verboten. Dagegen hatte die Regierung bisher klug durch die Finger gesehen, wenn diese dem Rechtsstandpunkt der Regierung entsprechenden Gebote übertreten wurden. Sie hatte geschehen lassen, daß kirchliche und bürgerliche Gemeinden ihre Räume den Deutschkatholiken zur Verfügung stellten; daß die Prediger deutsch-katholisch tauften, daß die protestantischen Pfarrer derartige Acte in die Kirchenbücher eintrugen, daß die deutsch-katholischen Wanderprediger überall, vor Glaubensgenossen wie vor Andersgläubigen, Reden und Andachten hielten. Nun auf einmal wurde das Alles anders, in Allem das Gebot der Regierung auf’s strengste durchgeführt. Die allgemeine Mißstimmung stieg daher um so bedenklicher, als der Rechtsstandpunkt der Regierung keineswegs unbestritten war und die aufgeklärten Protestanten des Landes überall dem Deutschkatholicismus begeistert zugejubelt, ihn nach Kräften unterstützt hatten.

Der letzte Zweifel über die kirchlichen Anschauungen der Regierung mußte aber fallen und der Trägste und Gleichgültigste auch im protestantischen Lager aus seiner Ruhe aufgerüttelt werden, als die Regierung durch ihre berufene Bekanntmachung vom 17. Juli 1845 erklärte „die Minister hielten sich durch ihren Eid verpflichtet, für Aufrechthaltung der auf die Augsburgische Confession gegründeten Kirche zu sorgen, die Einheit derselben zu wahren und dem Entstehen von Sekten in solcher vorzubeugen.“ Damit war nicht blos, wie die Regierung zunächst beabsichtigte, jenen dissidentischen und zugleich halb politischen glaubenslosen Sekten-Bestrebungen der „protestantischen Lichtfreunde“, die zu Pfingsten in Köthen eine Versammlung vieler Tausende abgehalten, und dann in Schaaren Uhlig, Wislicenus u. A. in Leipzig, Dresden und Zwickau und wo diese sonst in Sachsen sich zeigten, zu Füßen gesessen hatten, der Boden zu jeder weiteren agitatorischen Thätigkeit entzogen. Nicht nur jede Versammlung und Rede, jeder Zweigverein und jedes Preßorgan dieser Richtung konnte fortan einfach verboten werden, und wurde verboten, sondern die Juliordonnanz des Ministeriums Könneritz erklärte geradezu der damals auch in Sachsen herrschenden Richtung der protestantischen Kirche, der rationalistischen, den Krieg. Als ein Jahrzehnt vorher der Wunsch geäußert wurde, es möchte auch in Sachsen, wie in Preußen, die Union der lutherischen und reformirten Kirche vollzogen werden, durfte Großmann versichern, „dogmatisch und im Herzen sei die Schranke längst gefallen, und das Weitere möge man ruhig der Zeit überlassen.“[60] Als derselbe Großmann im Jahre 1844 versuchte, die Rosenmüller’sche Bekenntnißformel bei der Confirmation durch das apostolische Glaubensbekenntniß zu ersetzen, stieß er bei einem Theil der Leipziger Geistlichkeit und in der Presse auf den heftigsten Widerstand. Namentlich machte Blum in den Vaterlandsblättern auf das Gefährliche der Neuerung aufmerksam und die Bürgerschaft wurde lebhaft erregt. Gerade dieser Vorfall brachte Allen zum Bewußtsein, was eigentlich der lutherischen Kirche fehle, eine Umgestaltung ihres seit der Reformation unentwickelt gebliebenen Verfassungslebens, die Mitwirkung der Gemeindeglieder an der innern und äußern Entwickelung der Kirche. Eben infolge dieser aufsteigenden Klarheit hatte man den Reformgedanken der Lichtfreunde sein Ohr geschenkt, und nun erklärte plötzlich das Ministerium, daß es den im Protestantismus erwachten freien Geist gewaltsam zurückdrängen wolle in die engen Fesseln eines starren Symbolglaubens, den Großmann schon vor einem Jahrzehnt für gefallen erachtete, den die große Mehrzahl der Bevölkerung und Geistlichkeit nicht mehr bekannte!