Da trat, „von seinen Freunden auf die Tribüne gedrängt, und von der Versammlung mit dem lautesten Beifall begrüßt,“[70] Robert Blum als Redner auf. Er war in Geschäften die vorhergehenden Tage verreist gewesen und hatte eben erst am Bahnhof die Schreckenskunde des Geschehenen vernommen. Sofort war er in die Volksversammlung des Schützenhauses geeilt. Sein Wort zündete wie kein anderes zuvor; begeistert hingen die erregten Tausende an seinem Munde, obwohl er, der erste unter allen Rednern, die Nothwendigkeit betonte, nur auf gesetzlichem Boden das Verlangen nach Sühne geltend zu machen. Hier feierte die mächtige Redegabe, der klare Blick und die maßvolle Persönlichkeit des Mannes unstreitig den größten Triumph seines Lebens. Er hat später noch stolzere, größere Tage gesehen, an denen die erwählten Vertreter ganz Deutschlands mit derselben Spannung seinen Worten lauschten, wie hier die mandatlosen Bürger einer erregten Stadt. Aber einen schöneren, größeren Erfolg hat er seinem Talent und Character kaum jemals verdankt, als an diesem Tage. Ich will nicht leugnen, daß jenes Urtheil viel Wahres enthält, das die Geschichtsschreiber dieser Zeit über ihn fällen und über sein Auftreten in dieser Stunde, „da jener merkwürdige Mann, der von da an eine so bedeutsame Rolle in der Geschichte Sachsens, ja Deutschlands spielen sollte, in den Vordergrund der politischen Schaubühne trat, schon hier die ihm eigene Virtuosität bekundend, die Unruhe wollend, die Ruhe zu predigen.“[71] Hat er doch selbst am 3. November 1845 an Johann Jacoby geschrieben: „Wohl kann ich mit Schillers Jungfrau sagen: „ach, es war nicht meine Wahl,“ daß ich ein miserables Piano anstimmte, wo Zeit und Umstände, Hoffnungen und Aussichten, Gegenwart und Zukunft ein Fortissimo gebieterisch forderten.“ Aber ist es nicht gerade diese richtige Erkenntniß der Sachlage, die Unterordnung individueller Anschauungen unter die Umstände, Kräfte und Menschen, mit denen im Augenblick zu rechnen ist, um nur einen Durchschnittserfolg anzustreben und zu erzielen, sind das nicht die Eigenschaften, welche den Staatsmann zum Staatsmann machen? Und war es nicht eine wirklich staatsmännische Leistung, daß Robert Blum, vielleicht der radicalste und unerschrockenste Geist der ganzen großen Versammlung, das große Wort gelassen aussprach, das Alle um ihn vereinte: daß auf dem Boden des Gesetzes die Sühne für das vergossene Blut gefordert und gewährt werden müsse? Wer endlich gab ihm das Recht und die Macht, in dieser Stunde und dann noch beinahe eine volle Woche hindurch als leitender Führer der ganzen Bürgerschaft aufzutreten? Abermals doch nur sein gesunder, maßvoller Sinn und die völlige Rathlosigkeit aller Behörden. In diesem Urtheil treffen alle zeitgenössischen Quellen überein, auch solche, wie die D. Allg. Z.,[72] welche keineswegs denselben politischen Standpunkt mit Blum theilten. Sie sagt, er habe „in längerer Rede auseinandergesetzt, daß nur in dem Boden des Gesetzes und der Ordnung die Stärke der Versammlung und die Nothwendigkeit einer Genugthuung ruhe; aber nur durch die ebenso entschiedene als gesetzliche Haltung des Volkes könne diese erreicht werden. Er schlug einen Zug — feierlich, ernst und still wie ein Leichenzug, denn es gelte ja eben die Sühne geliebter Todter, nach dem Markte vor, und dort solle die ganze Versammlung die Antwort des Stadtraths erwarten. Dieser Vorschlag wurde sofort angenommen, Herr Blum durch Acclamation dem Ausschuß einverleibt und man setzte sich in Bewegung. Der Zug war würdevoll und imposant, die Masse so gewachsen, daß der Anfang sich mitten auf dem Markte befand, als das Ende erst die Post erreicht hatte, kein Laut störte denselben, und es ist unmöglich, Menschen in ruhigerer Haltung zu einer so ernsten und aufregenden Mission wandern zu sehen. Auf dem Wege sendete der Commandant (!) der Communalgarde einige Gardisten an die Führer (!), die Mitwirkung (!) der Versammlung für die Erhaltung der Ruhe in Anspruch zu nehmen und erhielt beruhigende Versicherungen. Als die Versammlung auf dem Markte angelangt war, ermahnte Herr Blum nochmals zur Ruhe und Ordnung und Aufrechterhaltung der wahrhaften Majestät dieser Volksversammlung[73], worauf sich der Ausschuß auf das Rathhaus begab.“ Ruhig wartet drunten die auf etwa zehntausend Köpfe angewachsene Versammlung.

Endlich erscheint Blum wieder an der Spitze der Deputation, umgeben von den anwesenden Mitgliedern des Stadtrathes — der Rath war in solcher Stunde nicht einmal vollzählig beisammen! — und verkündet den harrenden Tausenden von dem Balcon des Rathhauses herab, daß der Rath die Beschlüsse der Schützenhausversammlung genehmigt habe. Im Grunde hatte Blum diese Beschlüsse den anwesenden Rathsmitgliedern einfach dictirt und die Versicherung dieser Rathsherren, daß der Stadtrath „diese Anträge theilweise schon in den Vormittagsstunden beschlossen habe“ und daß der andere noch nicht beschlossene Theil derselben „ohne Zweifel die Zustimmung des Rathscollegiums erhalten werde,“[74] war ebenso bezeichnend für das Würdegefühl dieser Herren, als die Thatsache, daß der Rath nun nicht einmal selbst diese erfreuliche Uebereinstimmung mit den Wünschen des „Volkes“ verkündete, sondern in seinem Namen Blum dies thun ließ! Eine Lithographie hat uns ein Bild der merkwürdigen Scene erhalten. Blum steht inmitten der Deputation und des Rathes auf dem Balcon und redet. Unten jubelt die Menge. Die Rathhausuhr zeigt auf vier Uhr Nachmittags. —

Die Bedingungen welche der Rath der erregten Bürgerschaft zugestanden hatte, waren: „1. Daß die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der Stadt ausschließlich der Communalgarde überlassen werde. 2. Daß das Militair aus der Stadt entfernt werde und ein Garnisonwechsel stattfinde. 3. Daß eine strenge Untersuchung über die Vorfälle am 12. August eingeleitet und zwar nicht nur gegen die Tumultuanten, sondern gegen Alle, welche bei jenem beklagenswerthen Ereigniß ihre Pflicht nicht gethan oder überschritten haben.“ u. s. w. Die letzte Bedingung war die feierliche Beerdigung der Erschossenen.[75] Das Organ des besonnenen Fortschritts in Leipzig, die D. Allg. Ztg., schließt ihren Bericht über diese unglaubliche Erniedrigung des Rathes mit den Worten: „Wahrlich, diese imposante Volksversammlung, ihre Haltung und Würde, ihr Sinn für Ordnung und Gesetzlichkeit unter so aufregenden Umständen, gibt den Bewohnern Leipzigs das ehrenvollste Zeugniß.“

Am nächsten Tage legte dann, beiläufig bemerkt, noch der Commandant der Garnison, Herr Oberst von Buttlar, das glänzendste Zeugniß ab für die Rathlosigkeit, in der er selbst sich den Ereignissen gegenüber befand. Auch er empfing eine Deputation der Schützenhausversammlung, welche ihm „die Bitte und den Wunsch aussprach, er möge die geeigneten Maßregeln treffen, daß an dem Tage der Beerdigung sich kein Schütze in den Straßen sehen lasse (!), damit bei der zu erwartenden größeren Aufregung der Gemüther die traurige Feierlichkeit in keiner Weise gestört (!) werde. Oberst v. Buttlar erklärte, daß er bereit sei, den Wunsch der Versammlung zu erfüllen, auch dazu bereits die nöthigen Einleitungen getroffen habe“ — gerade wie der Rath Tags zuvor! Noch fügte er hinzu: „die versammelten Bürger möchten aber auch bedenken, daß die Schützen ihre Pflicht hätten erfüllen und gehorchen müssen; die Bürger möchten ihre Vorwürfe auf den werfen, der den Befehl gegeben habe.“[76]

Auf den 13. August Nachmittags 5 Uhr hatte der Vorsteher der Stadtverordneten, App. R. Dr. Haase das Collegium zu einer Sitzung berufen. Hier wurde eine Adresse an den König beschlossen, in der folgende Stelle vorkam: „Unser Schmerz wird noch dadurch vermehrt, daß, um die gestörte Ruhe wieder herzustellen, nicht die eigene Kraft unserer Stadt, unsere Communalgarde, in Anspruch genommen worden ist, welche, folgen wir der allgemeinen Stimme, nach der Revue nicht entlassen oder doch nach dieser zeitiger herbeigerufen, treu ihrer Pflicht, nichts verabsäumt haben würde, das blutige Unglück abzuwenden, das uns Alle mit gerechter Trauer erfüllt. Wir bitten Ew. Königl. Majestät ehrfurchtsvoll um eine strenge Untersuchung gegen Alle, welche bei diesen Ereignissen, von welcher Seite es sei, betheiligt sind.“ In der Sitzung selbst fielen Anklagen, die direct auf den Prinzen zielten. In der vom Stadtrath gleichzeitig beschlossenen Adresse heißt es: „Mit uns beklagen alle loyalen Bürger Leipzigs die verhängnißvollen Ursachen dieses Unglücks, deren weitere Ermittelung auf dem Wege des Rechts gewiß erfolgen wird.“ Die Adreßdeputation des Rathes und der Stadtverordneten reiste am vierzehnten August nach Dresden und kehrte bereits am Abend des nämlichen Tages nach Leipzig zurück. Am Ausgang des Bahnhofes wurde sie erwartet von einer Deputation der Schützenhausversammlung, die bereits Tags zuvor sich neben den legitimen Behörden der Stadt gleichsam als Sicherheitsausschuß etablirt hatte. Die städtische Deputation fand keine Demüthigung, keine Incorrectheit darin, daß sie, unmittelbar von den Stufen des Thrones zurückgekehrt, der Aufforderung dieser Schützenhausdelegirten folgte und der mandatlosen Volksmenge im Schützenhause den Bescheid des Landesvaters verkündete. Dieser Bescheid war wenig trostreich. Wohl war der König, wie die Deputation versicherte „bis zu Thränen gerührt und tief ergriffen.“ Aber er erklärte auch: „Er fühle sich um so schmerzlicher berührt, als mit den in den Adressen enthaltenen Aeußerungen, sofort Anträge verbunden worden wären, aus welchen ein Mißtrauen (?) hervorzugehen scheine.“ „Weiteren Resolutionen haben wir entgegen zu sehen,“ schloß die städtische Deputation ihren Bericht.

Die große Schützenhausversammlung war zu sehr mit den Vorbereitungen zum feierlichen Leichenbegängniß der Erschossenen beschäftigt, das am 15. August früh stattfinden sollte, um die zweideutige Antwort des Königs eingehend zu erwägen. Daß der Stadt alle Gerechtigkeit versagt werden könne, mochte ohnehin damals noch Niemand glauben. Das Begräbniß der Erschossenen wurde begangen von der ganzen Stadt als der denkbar imposanteste Volkstraueract. Selbst Dr. Großmann, der die Weiherede hielt, sprach an den offenen Gräbern die bedeutungsvollen Worte: „Wer wagt’s, den Empfindungen der Bewohner einer Stadt Sprache zu leihen, die sich mitten im tiefsten Frieden in eine Wahlstatt verwandelt sieht? Wer ist im Stande, den Abgrund der Gefahren zu beschreiben, die über das ganze Vaterland aus den Ereignissen dieser Tage heraufziehen? Denn die Feinde unserer Kirche, unserer Verfassung, unserer bürgerlichen Freiheit, unserer Wohlfahrt, gewiß sie werden die traurige Veranlassung dieses traurigen Leichenzuges auf alle Weise auszubeuten bemüht sein und Alles aufbieten, um das Vertrauen zwischen König und Volk zu erschüttern, um Samen der Zwietracht auszustreuen, um wo möglich peinliche und schreckliche Maßregeln hervorzurufen.“ Und später in der Ersten Kammer sagte er: „Ich habe die schauervolle Stunde erlebt, am 15. August vor den sechs Särgen[77] zu stehen, aber ich habe nicht verhehlt, daß der Fluch der Sünde auch Unschuldige oft in den Strom des Verderbens hinabzieht.“ In schweren Worten sprachen Dulk, Dr. Zille, Dr. W. Jordan am Grabe, am eindringlichsten und mächtigsten Robert Blum. Daß volle Sühne für die grauenhafte That sicher werde geboten werden, geboten werden müsse, vermöge allein über das Entsetzliche in etwas zu trösten.

Die nächsten Tage enthüllten schon den Standpunkt der Regierung. Am 14. August war Minister v. Falkenstein mit einem Extrazug nach Leipzig gekommen und als er die Ueberzeugung gewonnen, daß die Ruhe der Stadt keineswegs gefährdet sei, man also auch schroff auftreten könne, reiste er getrost auf demselben Wege sofort wieder nach Dresden zurück. Sonderbarerweise brachte noch an demselben 14. August die ministerielle „Leipziger Zeitung“ eine „Privatmittheilung“ über die blutige Nacht, in welcher auf das Perfideste nicht geradezu behauptet, aber doch angedeutet wurde, das Militair sei erst aufgeboten worden und eingeschritten, nachdem die Communalgarde die Unruhe nicht zu stillen vermocht habe. Biedermann wies in seinem „Herold“ diese wissentlich falsche Beschuldigung des Königl. Blattes mit der gebührenden Energie zurück. Am dritten Tage nach der blutigen Nacht, am 15. Aug. hatte der Kriegsminister, wie er später vor der zweiten Kammer bekannte, bereits die Berichte seiner unfehlbaren Officiere in Händen, welche ihm „die Mittel an die Hand gaben, die Sache beurtheilen zu können“, d. h. ihn getrost den Versuch wagen ließen, dem Verlangen der treuen Stadt nach Untersuchung und Sühne die eiserne Stirn zu bieten. Demgemäß wurde in Dresden gehandelt.

In einer der nächsten Nächte weckte Robert Blum die Gattin mit geheimnißvoller Miene und führte sie an das Fenster seines hochgelegenen Arbeitszimmers. Der Mond bestrahlte fast tageshell das Gleis der Dresdner Bahn, die am Garten des Hauses vorüberführte. Leise, ohne ein Wort zu sagen, deutete er auf die Züge, die hier einer hinter dem andern herankeuchten, ohne Pfiff, ohne Signal; die dicht vor dem Garten Halt machten, ohne in den Bahnhof einzufahren. In den Wagen flimmerte und klirrte es von Waffen; Pferde hörte man stampfen und wiehern; dann kurze Commando’s, schwarze Massen mit funkelnden Waffen in Reihen aufmarschirt, Infanterie, Cavallerie, Artillerie; dann immer entfernter klingender Taktschritt der Truppen. Am Morgen war Leipzig von einer erdrückenden Militairmacht besetzt, behandelt wie eine eroberte Stadt. Im Schloßhof standen Kanonen aufgefahren.

Unter dieser kriegerischen Machtentfaltung hielt der Königliche außerordentliche Commissar Geheimrath v. Langenn am 16. August seinen Einzug in die Stadt; der Mann, der Sühne und Gerechtigkeit bringen sollte und von dem die Stadt sie vertrauensvoll erwartete, da er damals noch nicht für immer gerichtet war durch die Todtengräberarbeit, die er später an dem Mecklenburgischen Verfassungsrecht durch den Freienwalder Schiedsspruch vollzog. Sein erstes Auftreten in Leipzig zeigte freilich sofort, wessen man von diesem Herrn sich zu versehen hatte. Noch konnte die Regierung nur die Berichte ihrer Creaturen über die unglückseligen Ereignisse besitzen. Kein Zeuge der That, kein Mitglied einer städtischen Behörde, einschließlich der Communalgarde, war noch vernommen. Und gleichwohl trat dieser Mann vor die von ihm versammelten Gemeindevertreter und erklärte in der hochfahrendsten, schroffsten Weise: „Die Regierung wird die von ihren Organen ergriffenen Maßregeln vertreten; zu irgend einer Discussion hierüber bin ich nicht beauftragt.“ Der Schluß seiner Worte aber lautete: „Die bewaffnete Macht hat also den bestehenden Gesetzen nach gehandelt!“ Und gleichzeitig verlas der Königliche Commissar den erstaunten Gemeindevertretern die schriftliche Antwort des Königs auf die Leipziger Adressen. Falkenstein hatte sie contrasignirt.