Sie war herb und streng gehalten. Nachdem von dem „unwürdigen Frevel“ eingehend die Rede gewesen, dessen „Schauplatz das vielfach gesegnete und blühende Leipzig“ gewesen, lauteten die einzigen Sühne — aber welche Sühne! — verheißenden Zeilen wörtlich also: „Strenge Untersuchung der stattgefundenen Unordnungen und eine unbefangene Betrachtung des Verfahrens der Behörden wird Licht über das Ganze verbreiten[78] ... so daß es hoffentlich nicht ernsterer Maßregeln bedürfen wird, um dem Gesetze seine Geltung zu verschaffen. Aber mit tiefem Schmerze muß ich es aussprechen: Wankend geworden ist mein Vertrauen zu einer Stadt, in deren Mitte (?!) auch nur der Gedanke einer solchen Handlung entstehen, unter deren Augen (?) er ausgeführt werden konnte.“

Mit diesen Eröffnungen war die Richtung der Erörterungen klar bezeichnet, welche die Regierung über die furchtbaren Ereignisse vorzunehmen willens war. „Strenge Untersuchung der stattgefundenen Unordnungen“ und „eine unbefangene Betrachtung des Verfahrens der Behörden“! Um keinen Zweifel über seine und der Regierung Tendenz bei der Sache aufkommen zu lassen, ließ v. Langenn noch am nämlichen 16. August den Wortlaut seiner Anrede an die Gemeindevertretung und die Antwort des Königs in die Leipziger Zeitung einrücken.[79] Und wer es nur immer hören wollte, konnte von dem Kgl. Commissar unverholen äußern hören, daß Leipzig eine Genugthuung nur zu geben, nicht zu erwarten habe. Ueberall sprach er nur von dem gar nicht zu sühnenden Frevel gegen den Prinzen, von dem Schießen aber als einer ganz gerechtfertigten Maßregel.[80]

Durch solche Erklärungen mußte das Vertrauen in die Unparteilichkeit der außerordentlichen Untersuchungs-Commission, die gleichzeitig mit v. Langenn in Leipzig eintraf, von vornherein untergraben werden. Dazu kamen mannigfache andere Bedenken gegen ihre Arbeit. Diese Commission empfing ihre Instructionen direct vom Ministerium des Innern.[81] Nicht sie, sondern das Ministerium hat die Ergebnisse ihrer Erörterungen, und auch diese nur theilweise, veröffentlicht. Die Commission durfte, da es sich nicht um eine förmliche richterliche Untersuchung, sondern nur um polizeiliche Vorerörterungen handelte, die vernommenen Zeugen nicht vereiden. Statt des Eides wurde die bedenkliche „Versicherung auf Ehrenwort“ bei Civilisten, der „pflichtgemäße Rapport“ bei Soldaten, die als Zeugen abgehört wurden, substituirt.[82] Auf die außerordentlich bedeutenden Widersprüche zwischen den Aussagen der Zeugen, namentlich der völlig neutralen Zeugen, welche weder eine thätliche Provocation des Militairs Seitens der Menge wahrgenommen haben wollten, ehe geschossen wurde (zu diesen Zeugen gehörten sämmtliche Leipziger Polizeidiener, welche an der Tête des Pelotons Vollborn die Promenade säuberten), noch auch gehört hatten, daß vor dem Schießen die gesetzlich nothwendige Aufforderung zum Auseinandergehen vernehmbar verkündigt worden sei, hatte man fast gar kein Gewicht gelegt. Man hielt eben für bewiesen, was man bewiesen wünschte. Das Verfahren der Militairbehörde wurde als gerechtfertigt anerkannt und nur gegen die Civilbehörde wegen zu späten Einschreitens gegen den Tumult eine Disciplinaruntersuchung vorbehalten.[83] Dieser Vorbehalt war um so unbegreiflicher, als später in den Kammerverhandlungen über die Augustereignisse der Minister v. Nostiz-Wallwitz gleich zu Anfang der Debatte unaufgefordert erklärte, „daß an jenem Abend in Leipzig die Communalgarde nicht aus Mißtrauen nicht berufen worden sei, sondern aus unzeitiger Schonung, aus Rücksicht auf die von derselben während des Tages ausgehaltenen Strapazen!“[84]

Um so härter wurde gegen die Schuldigen dritten und vierten Ranges, d. h. die paar Excedenten eingeschritten, die man am 12. August beim Kragen gefaßt hatte. Gleichzeitig wurden „Erörterungen“ angestellt gegen besonders verhaßte Persönlichkeiten, denen man gern beigekommen wäre, aber nicht beikommen konnte, u. A. gegen Robert Blum. Diese Erörterungen wurden sehr bald eingestellt. Man konnte ihm ja doch nichts vorwerfen, als daß er die Stadt vor den wildesten Ausbrüchen der Anarchie gerettet habe. Um so bequemer war die Stellung der Regierung den verhaßten „Schriftstellern“ gegenüber. Selbst Dr. W. Jordan, obgleich in Sachsen naturalisirt, wurde ausgewiesen. Die Schützenhausversammlungen, denen sich Bürgermeister Groß in den Tagen der höchsten Gefahr blindlings untergeordnet hatte, wurden bereits am 16. August von demselben Würdenträger verboten. Am 26. August folgte Seitens der Landesregierung auf Grund der Bundesbeschlüsse von 1832 das Verbot aller Volksversammlungen. Damit glaubte man den Herd der Beunruhigung des Volkes mit einem Male verschüttet zu haben. Die Bürgervereine, die vom Voigtland aus sich über einen großen Theil des mittleren Erzgebirges und der Schönburg’schen Lande verbreitet hatten, waren damit in der That in ihrer Wurzel bedroht.

Dagegen fand Robert Blum für Leipzig schnell einen neuen Namen und eine neue Form für die verbotenen öffentlichen Versammlungen. Er gründete zuerst in Leipzig, später in vielen Filialen im Lande, einen Redeübungsverein, d. h. einen Verein, der scheinbar nur eine rhetorisch-linguistische Ausbildung seiner Mitglieder bezweckte, in der That aber durch Vorträge über die wichtigsten Zeitfragen, durch die daran geknüpften Discussionen, und durch die äußerst liberale Zulassung von Nichtmitgliedern zu den Versammlungen des Vereins jene durch eine außerordentliche Folge von Ereignissen vorübergehend zusammentretenden Versammlungen des Schützenhauses, welche die Regierung durch ihr Verbot für immer gesprengt zu haben meinte, stets von neuem vereinte und obendrein mit dem Corpsgeist einer festen Verbindung erfüllte.

Die Regierung würde übrigens sicher mehr Maß gehalten haben in ihrem Verfahren wider Leipzig, wenn die Leipziger Gemeindevertretung sich auch nur einigermaßen mannhaft gezeigt hätte. Statt jedoch das Verlangen einer gerechten Beurtheilung und Sühne für das vergossene Blut nachdrücklich festzuhalten, legten sich die Stadtverordneten in einer zweiten Adresse vom 2. September 1845 dem König demüthig zu Füßen mit der Versicherung, sie „könnten sich in ihrer Unschuld sagen, daß sie den Verlust der Gnade und des Vertrauens ihres geliebten Landesherrn nicht verdient haben und glauben sich deßhalb nur um so mehr der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß die Gerechtigkeit Ew. Majestät die Frevelthat von einigen Wenigen einer ganzen Stadt nicht zur Last legen werde.“ Eine dritte gleichwerthige Adresse wurde am nämlichen Tage an den Prinzen Johann abgelassen. Der hochconservative, aber freilich mannhaft-unbeugsame Stadtverordnete Kramermeister Poppe, versagte beiden Adressen seine Zustimmung. Selbstverständlich folgte der klägliche Rath sofort am 5. September dem guten Beispiel der Stadtverordneten mit einer Adresse von ähnlichem Inhalt an den Prinzen Johann. Der Rath sprach sogar von einem gegen den Prinzen „verübten frevelhaften Attentat“! Die Antwort auf diese Kriecherei erhielten die städtischen Collegien durch den leipziger Mund der Regierung, Herrn v. Langenn. Allem bisher von der Regierung Vernommenen setzte diese Antwort die Krone auf, indem sie direct gegen die erhobenen Thatsachen, und recht eigentlich zum Hohne der überfließenden Loyalitätsversicherungen der Leipziger Gemeindevertreter „die Hoffnung Sr. Maj.“ aussprach, „es werde sich diese Gesinnung durch die That und namentlich durch die Bemühungen, dem Geiste der Gesetzlichkeit und der Anhänglichkeit an Fürst und Vaterland allenthalben wieder Eingang zu verschaffen, bewähren!“ Die Sitzung, in der diese Antwort verlesen wurde, war sehr bewegt und das Collegium beschloß die Erklärung in sein Protocoll aufzunehmen: „nur durch das beruhigende Bewußtsein, daß die Bürgerschaft Leipzigs an jenen unheilvollen Ereignissen keinen Theil genommen, sich vielmehr zu allen Zeiten und unter weit schwierigeren Umständen durch unerschütterliche Treue und Anhänglichkeit an Fürst und Vaterland bewährt habe, habe den höchst schmerzlichen Eindruck zu mildern vermocht, den diese Antwort des Königs in den Herzen Aller hervorrief.“[85]

Ungeheuer war die Entrüstung über die Leipziger Ereignisse, über das Verhalten der Regierung in ganz Deutschland. Wenn die Regierung zweifellos unschuldig war an dem excessiven Waffengebrauch ihrer Soldaten, so machte sie sich nun zu deren Mitschuldigen, indem sie vor aller Welt deren Handlungen vertrat. So ging denn das zürnende Gedicht von Hand zu Hand, von Mund zu Munde, das Ferd. Freiligrath am 24. August in Meyenberg am Zürcher See „Leipzigs Todten“ widmete, mit dem düstern Refrain:

„Ich bin die Nacht, die Bartholomäusnacht,
Mein Fuß ist blutig und mein Haupt verschleiert,
Es hat in Deutschland eine Fürstenmacht
Zwölf Tage heuer mich zu früh gefeiert.“

Es brauste grollend über Deutschland wie ein heraufziehendes schweres Gewitter und unvergessen blieb überall die Leipziger Augustnacht.

Unvergessen blieb aber auch beim Volke das Verhalten Robert Blum’s während dieser schweren Tage. An seinem Geburtstage überreichte ihm ein sehr großer Theil der leipziger Bürgerschaft eine künstlerisch ausgestattete Dankadresse mit Tausenden von Unterschriften bedeckt, welche lautete: