[12. Die letzten Jahre vor der Revolution.]
(1846. 1847.)

Jeder unbefangene Beobachter der Sächsischen Zustände und namentlich jeder aufrichtige Freund der Regierung mußte sich überzeugt halten, daß das Ministerium Könneritz das Königreich entweder einem Staatsstreich oder einer Revolution entgegentreibe. Mit gleich verblendetem Eigensinn hat nur noch Herr v. Beust zwanzig Jahre später das Land regiert und der Katastrophe von 1866 entgegengetrieben. Von Jahr zu Jahr war die Bewegung der Geister, welche die Regierung einfach unterdrücken zu können meinte, gewachsen, mit jedem Jahre auch die Zahl der Opposition im Landtag. Auch in dem neuen Landtag, welcher am 14. September 1845 eröffnet wurde, hatte die Opposition neue Sitze errungen. Zum ersten Mal trat hier jener „entschiedenere“ Nachwuchs im Landhaussaal auf, der sich zwar Todt’s Führung noch unterordnete, aber den alten Führer der Sächsischen Opposition doch häufig auch weiter nach Links führte, als ihm lieb war; dagegen sonderte sich dieser junge Fortschritt vollständig ab von dem maßvollen Liberalismus der Braun, Georgi, Brockhaus u. s. w. Diese äußerste Linke war hauptsächlich vertreten durch die nächsten Freunde Blum’s: Schaffrath, Joseph, Hensel, Rewitzer. Ueberhaupt schied sich seit den Leipziger Augustereignissen mehr und mehr der radicale Fortschritt unter Blum’s Führung ab von dem gemäßigteren Liberalismus, der in der Presse hauptsächlich durch Prof. Biedermann, im Landtag durch Braun u. s. w. vertreten war.

Doch vorläufig verband die reactionäre Haltung des Ministeriums noch sämmtliche oppositionelle Elemente der Kammer zu gemeinsamer Schlachtreihe. Männer aller Parteifarben hatten die treffliche Petition Biedermann’s an den Landtag unterzeichnet, welche Sühne für das in Leipzig vergossene Blut forderte. Und wiederum Männer aller Parteien hatten ihre Unterschriften unter die von Blum verfaßte, und von ihm an erster Stelle unterzeichnete Petition gesetzt, welche — bezeichnend genug! — alle Beschwerden zusammenfaßte, die sich gegen sächsische und allgemein deutsche Verhältnisse richten ließen. Die Erläuterung des § 89 der Verfassung, die Bundesbeschlüsse betreffend; die Wiener Beschlüsse von 1834; die Erfüllung des Art. 13 der Bundesacte; die Aufrechterhaltung der deutschen Volksthümlichkeit in Schleswig-Holstein; die Aufhebung der Censur; die Verbesserung der Stellung der Volksschullehrer; die Herabsetzung des Sächs. Contingents und dessen Vereidigung auf die Verfassung: das war der Hauptinhalt der in dieser Petition enthaltenen Wünsche.

Schon die Thronrede der Regierung war weniger herzlich, als sonst. Mit mahnendem Ernst forderte der König die Stände auf, ihn bei der Erhaltung eines verfassungs- und ordnungsmäßigen Ganges im innern Staatsleben zu unterstützen.[88] Dagegen waren mehrere der brennendsten Fragen in der Thronrede mit Stillschweigen übergangen. Deßhalb, und um dem allgemeinen Bedürfniß zu entsprechen, welches eine offene Aussprache über die reichlich vorhandenen Beschwerden erheischte, wurde selbst von der ersten Kammer diesmal zum Erlaß einer Adresse die Hand geboten. Der Adreßentwurf Todt’s war ein Meisterwerk staatsmännischer Mäßigung, bei aller Kühnheit seiner sachlichen Kritik gegen die Regierung. Man merkte ihm deutlich das Streben an, die erste Kammer für den Entwurf zu gewinnen.

Selbst die Regierung fühlte bei Beginn der Adreßdebatten das Bedürfniß ihrer Rechtfertigung. Könneritz verlas eine ausführliche Vertheidigungsschrift seines Regimentes, welche um so weniger befriedigte, da er mit der Behauptung, daß die Verfassung eine dem Zeitbewußtsein nachgebende Entwickelung überhaupt nicht gestatte, den lautesten Forderungen des Volkes eine schroffe Kriegserklärung entgegenwarf. Noch unglücklicher in seinem Debüt vor der Kammer war wo möglich derjenige Minister, auf welchen der Liberalismus früher die größten Hoffnungen gesetzt, Herr v. Falckenstein, welcher sich dazu berufen fühlte, der Stadt Leipzig den Rath zu ertheilen, „den Weg der Selbsterkenntniß zu betreten und sich wiederzufinden,“ ja der sich sogar zum Vertheidiger der Censur aufwarf. Mit wuchtigen Worten traten Brockhaus und der conservative Poppe diesem anmaßlichen Urtheil entgegen, und selbst in der ersten Kammer erklärte später am 19. Nov. Dr. Crusius: „Leipzig braucht nicht erst zum Selbstbewußtsein zu kommen, es braucht sich nicht erst wiederzufinden, denn es hat sich nie verloren.“ Zum ersten Male lernte man hier auch die rücksichtslose, häufig leider auch maßlose und allzu persönliche Sprache der „jungen Linken“ kennen. Bei der Abstimmung über die Adresse traten für die Regierung nur zwölf Abgeordnete ein. Selbstverständlich scheiterte auch diese Adresse an den Amendements der ersten Kammer, in welcher zum ersten Mal v. Carlowitz die Führung der Conservativen oder richtiger Feudalen übernommen hatte. Die kräftigere Fassung, welche er dem Entwurfe Todt’s an der den Bundestag betreffenden Stelle gab, verrieth aber zugleich auch, daß in diesem Manne ein lauteres deutsches Herz schlug, daß er einer der wenigen deutschen Patrioten war, welche die erste Sächs. Kammer aufzuweisen hatte. Doch kam es über die Adresse zu keiner Einigung der Kammern.

Auch über die Frage, welche auf den früheren Landtagen im Vordergrund des Interesses gestanden, die Reform des Strafverfahrens, hinterließ dieser Landtag keine vollendete gesetzgeberische Arbeit. In einer der ersten Sitzungen interpellirte Klinger die Regierung über den Stand dieser Frage. Da erklärte zum allgemeinen Erstaunen Könneritz: Das Ministerium habe sich überzeugt, daß mit einer bloßen Verbesserung des bisherigen Verfahrens nicht durchzukommen, vielmehr eine größere Reform nöthig sei. Mündlichkeit und Anklageprozeß wolle die Regierung zugestehen, die Oeffentlichkeit dagegen halte sie nachtheilig für die Rechtspflege und den Character des Volkes. Entschieden blieb die Kammer nach dem trefflichen Referate Braun’s bei ihrer früheren Forderung auf Mündlichkeit und Oeffentlichkeit stehen, verzichtete dagegen vorläufig aus Zweckmäßigkeitsgründen auf die Einführung von Schwurgerichten und hielt ihren Standpunkt auch aufrecht, als die Regierung eine beschränkte Oeffentlichkeit für Gemeindevertreter u. s. w. einräumen wollte. Nur dadurch, daß in der ersten Kammer eine Stimme Majorität sich für den Standpunkt der Regierung fand, entging diese dem Geschick in dieser wichtigen Frage ein von ihr unannehmbar erklärtes Gesetz von beiden Kammern vor die Krone gebracht zu sehen. Auch hier kam also nichts zu Stande.

Etwas erfolgreicher waren die Verhandlungen über die kirchlichen Fragen. Die berufene Verordnung vom 17. Juli, die das Ministerium zu vertheidigen suchte, deckte man nach einigen leidenschaftlichen Angriffen mit dem Mantel der Liebe und einigte sich allerseits bald über das Verhältniß des Staates zur lutherischen Kirche: Die Regierung sollte eine Presbyterial- und Synodalverfassung ausarbeiten und den Grundsatz der Trennung des Staates von der Kirche dadurch anerkennen, daß die eigentliche Kirchengewalt einer obersten collegialen Behörde übertragen werde. Auch das Verhältniß der Deutschkatholiken wurde nach langwierigem Widerstreit zwischen den Kammern endlich in allseitigem Einverständniß dahin geordnet, daß ihnen Duldung und gewisse kirchliche Rechte — Gewährung evangelischer Kirchen an sie in Städten, die Einsegnung der Ehe nach vorausgegangener protestantischer Trauung u. s. w. — zugestanden werden sollten. In einer Verordnung vom 17. Juni 1846 stellte die Regierung das Rechtsverhältniß der deutsch-katholischen Gemeinden fest. Diese kirchliche Species war indessen damals schon durch Spaltungen u. s. w. im öffentlichen Interesse tief gesunken. Sie hat es in Sachsen überhaupt nur auf achtzehn Gemeinden gebracht.

Die anzuerkennende Toleranz der Regierung gegen die Deutschkatholiken, die selbst über das Toleranzniveau der ersten Kammer sich erhob, war aber auch die einzige liberale Regung, die diesem Ministerium nachgesagt werden konnte. Ihren absolut reactionären Standpunkt trug sie insbesondere zur Schau allen Anträgen, Petitionen und Verhandlungen gegenüber, die eine Abstellung der wahrhaft unerträglichen Censurplackereien und Concessionsentziehungen, überhaupt eine Entfesselung des freien gedruckten Gedankens aus jenen Banden bezweckten, mit welchen diese Regierung unaufhörlich und schonungslos die ganze inländische Presse und alle unliebsamen Preßerzeugnisse umstrickte. In dieser Beziehung halfen alle Vorstellungen der Sachverständigen, alle Verhandlungen der zweiten Kammer nicht das geringste. Die Leipziger Buchhändler verlangten lediglich die Beseitigung der Concessionen auf Widerruf und die Feststellung gesetzlicher Gründe für Unterdrückung von Zeitschriften. Der Verein deutscher Buchhändler setzte 1845 in Nürnberg in einer lehrreichen Denkschrift der Regierung die Gefahren auseinander, welche dem Leipziger Commissions- und Speditionsbuchhandel durch das Verhalten der Regierung drohten. Held faßte unter dem Titel „Censuriana“ die Ungeheuerlichkeiten der Sächs. Censur in einem dicken Buche zusammen. Todt berichtete actengemäß in der Kammer über die unerhörten Censurplackereien, welche beispielsweise das Organ Blum’s, die Vaterlandsblätter, zu erleiden hätten. Die Antwort des Ministers war die sofortige gänzliche Unterdrückung des verhaßten Blattes. Brockhaus schilderte sachverständig und eindringlich das Widersinnige der Censur, des Concessionswesens auf Widerruf, das allein in Sachsen bestehe und nicht einmal durch die Bundesbeschlüsse geboten sei. Die Minister blieben einfach dabei, daß sie dieser Waffe gegen den Radicalismus nicht entrathen könnten. Und mit der ihm eigenen Logik erklärte Könneritz: „Wenn die Concession auf Widerruf gegeben ist, so kann sie auch zurückgenommen werden, ohne daß Jemand darüber zu klagen hat, ob Gründe dazu vorhanden sind oder nicht.“ Das war das würdige Seitenstück zu der andern Erklärung seines Collegen vom Innern, daß der deutsche Ausländer ja gar kein Recht habe, in Sachsen zu wohnen und daher ohne Angabe von Gründen ausgewiesen werden könne.

Die schroffe Unbeugsamkeit der Regierung in der Frage der Reform der sächsischen Preßzustände erklärte sich, abgesehen von ihrem hervorragend bornirten Standpunkte, welcher Geistströmungen und selbst Meinungen mit Polizeimaßregeln unterdrücken zu können glaubte, hauptsächlich dadurch, daß in dieser Frage fast die ganze erste Kammer hinter der Regierung stand. Mit offener Schadenfreude über die Verfolgungen der verhaßten Presse, stimmte dieses erlauchte Haus der Regierung in der Hauptsache durchaus bei, verwarf namentlich den Antrag der zweiten Kammer, daß auch nur eine baldige gesetzliche Ordnung des Concessionswesens der Presse stattfinden möge! Ihren rein junkerlichen Standpunkt wahrte dieselbe Kammer auch durch Verwerfung aller Petitionen, welche die Ablösung der Jagdbefugnisse bezweckten und durch die Aeußerung eines würdigen Mitgliedes, „daß ein Dorfschullehrer mit zwei Neugroschen pro Tag ganz gut leben könne“. Man erfuhr da, was es heiße, wenn ein anderes fast ebenso humanes Mitglied dieser hohen Kammer äußerte: „das Volk verdiene eine Art von Berücksichtigung“.

Welches Schicksal bei diesem Bestande der ersten Kammer jene Petition Biedermann’s und seiner 1800 Genossen beim Landtag haben werde, welche Gerechtigkeit für Leipzig verlangte, war hiernach mit ziemlicher Bestimmtheit vorauszusehen. Aber unerwartet war das traurige Schicksal, das sie schon in der zweiten Kammer ereilte und begrub. Mannigfache Gründe wirkten hierfür zusammen. Das Referat lag in den Händen des rein ministeriell gewordenen alten Feindes von Leipzig, Eisenstuck. Nicht unabsichtlich hatte er und die Commission die Sache über ein halbes Jahr hingeschleppt, ohne Bericht zu erstatten. Inzwischen hatte die Regierung alles nur mögliche Material herbeigezogen, um das Verhalten der Schießoffiziere als gerechtfertigt und Leipzig als eine höchst ungezogene Stadt hinzustellen. Sogar das alberne Kunstmärchen von einem für den 12. August 1845 langgeplanten Aufruhr spukte durch die Regierungsberichte und Staatsminister v. Könneritz erzählte dasselbe sogar später noch vor der Kammer in neuem Aufputz[89]. Auch hoffte Herr Eisenstuck und seine Freunde, daß in fast sieben Monaten Gras über den Gräbern der Erschossenen wachsen und das Sühneverlangen Leipzigs sich wesentlich abkühlen werde. Diesem dilatorischen Verfahren kam eine rührige Agitation der feudalen Junkerpartei der ersten und zweiten Kammer zu Hülfe. Die edeln Herren hatten allmählig gelernt, wie die Opposition Stimmen gewinne und hatten es ihr geschickt nachgemacht. Die theilweise maßlose Sprache der jungen Linken, welche in diesen feierlichen Räumen unerhört war, die häufigen persönlichen Invectiven, die sie sich zu schulden kommen ließ, Anklagen, die nicht immer bewiesen werden konnten, alles das schreckte einen großen Theil maßvoller, bedächtiger unentschiedener Abgeordneten zurück. Und als nun die adligen Bauernwerber dem biedern Landmann vollends klar machten, daß der Umsturz alles Bestehenden das geheime letzte Ziel der Opposition sei, zogen sie alle diese Elemente auf ihre Seite.