Unter solchen Auspicien begann die Kammer am 14. Mai 1846 die Debatte über die Leipziger Augustereignisse. Der Bericht der Deputationsmehrheit verwarf die Leipziger Petition und erklärte das Verfahren der Schießoffiziere für gerechtfertigt. Der Bericht der Minderheit (Klinger, Todt, Hensel) forderte die Regierung auf, Anordnung zu treffen, daß wegen dieser Ereignisse „vom competenten Untersuchungsgericht das diesfallsige Sach- und Rechtsverhältniß legal erörtert und der Gebühr Rechtens allenthalben nachgegangen würde“. Dieser Bericht erklärte also, daß das Verfahren der Offiziere vorläufig noch nicht als ein berechtigtes angesehen werden könne, eine förmliche Untersuchung gegen sie stattfinden müsse. Der Antrag war so maßvoll gefaßt und motivirt, daß auch Brockhaus, Braun, Harkort u. A. dafür stimmten. Auch stehen die Reden der Abgeordneten, welche Gerechtigkeit und Sühne verlangten, hoch über denen ihrer Gegner. Mit Hülfe der kläglichsten formellen Competenzeinreden und der bedenklichsten Auslegungen einer militairischen Instruction, die, wenn sie richtig waren, mit klaren, gesetzlichen Bestimmungen in Widerspruch traten, suchten die Vertreter der Regierung und die wenigen Redner, die aus der Kammer für den Majoritätsantrag das Wort ergriffen, eine Untersuchung von den betheiligten Offizieren abzuwenden. Dabei erlaubten sich namentlich die Minister einen Ton gegen die Redner der Opposition anzuschlagen, der uns Heutigen geradezu unwürdig erscheint[90]. Das Resultat der mehrtägigen Verhandlung war aber nur in Sachsen möglich. Bei der Abstimmung ergab sich Stimmengleichheit für beide Anträge (36 Stimmen). Am 18. Mai mußte nach der Landtagsordnung die Abstimmung wiederholt werden. Da stimmten 37 Stimmen gegen das Majoritätsgutachten, das also verworfen wurde. Gleichzeitig aber wurde auch das Votum der Minorität mit 41 gegen 32 Stimmen verworfen. Zu Deutsch hieß das Resultat dieser Abstimmung: die Kammer erklärt das Leipziger Schießen für ungerechtfertigt, lehnt aber gleichwohl die Einleitung einer Untersuchung gegen die Urheber ab. Man bedurfte hiernach der ersten Kammer gar nicht mehr, um die Gerechtigkeitshoffnungen Leipzigs zu Grabe zu tragen.

So hatte denn auch in der wichtigsten Frage der Landtag die auf ihn gesetzten Erwartungen getäuscht, und damit Blum’s pessimistischen Ansichten mehr als Recht gegeben. Das Traurigste war, daß gerade in dieser Angelegenheit, die „für die große Mehrheit aller Unabhängigen im Volke eine wahre Herzensangelegenheit war, weil es sich dabei um die Befriedigung des tiefempfundenen Bedürfnisses nach Gerechtigkeit, um die Beseitigung der Besorgniß handelte, daß Gewalt von oben nicht denselben Schranken der Gesetze unterworfen sei, wie Willkühr von unten“[91], nicht die Regierung und nicht das Haus des Adels, sondern die Volkskammer die berechtigten Erwartungen getäuscht hatte. „Ein schroffer Stachel des Unmuthes blieb in den Gemüthern zurück“.[92] Die paar Gesetze, die man dankbar diesem Landtag gut zu schreiben hatte, wogen keineswegs seine Fehlarbeiten und Unterlassungssünden auf.

Kein Wunder, daß sich die thatkräftige Opposition dieser Sachlage bemächtigte, daß sie auch nur den Mitgliedern der zweiten Kammer ihre volle Sympathie zuwandte, welche sich treu erwiesen hatten.

Blum war unermüdlich darin, den Getreuen den Dank des Volkes bei festlichen Zweckessen darzubringen, da dies die einzige erlaubte Form größerer politischer Versammlungen war. Am 24. Mai 1846 wurde den heimkehrenden liberalen Abgeordneten ein Fest gegeben, an dem er die Rede hielt und zu dem er folgende Verse spendete:

Wie heißt das Land, an dessen Kraft
Die Weltmacht Rom’s zerschellt.
Das oft besiegt — sich aufgerafft
Und Zwingherrntrotz gefällt:
Das Land, das stets im Schooße trug
Den tiefsten Forschergeist?
Das dem Gedanken gab den Flug,
Der alle Welt umkreist?
Das Land — o fühlt’s in stolzer Brust
In seliger Erinn’rungslust —
Ist Deutschland, ist Deutschland,
Das theure Vaterland!

Wie heißt das Land, an Eichen reich —
Doch ach! an Freiheit leer,
Wo zwar noch Land und Ströme gleich,
Die Zeiten nimmermehr;
Wo zwar der Geist die Schwingen regt,
Und muthig aufwärts strebt,
Doch ach, durch Fesseln, die er trägt,
Gedrückt am Boden klebt?
Es ist — in schmerzerfüllter Brust
Seid dieses Wechsels Euch bewußt —
In Deutschland, in Deutschland,
Dem theuern Vaterland!

Doch ziemt’s dem Mann nicht, daß er klagt,
Ihm ziemt Erhebung, Muth.
Der Hutten sprach: Ich hab’s gewagt!
So wagt und es wird gut.
Eilt für die Freiheit Hand in Hand
Zur Geisterschlacht herbei,
Dann wieder wird das Vaterland
Auch stark und licht und frei!
Dann jauchzt das Volk aus voller Brust:
Das Land in blüh’nder Freiheitslust
Ist Deutschland, ist Deutschland,
Das theure Vaterland!

Und zu des Abgeordneten Joseph Ehrenfest in Lindenau (6. Decbr. 1846) dichtete er jenes schönste seiner Vaterlandslieder, das in einem weitverbreiteten Commersbuch deutscher Studenten mit Recht noch heute seine Stätte hat:

Dem Vaterlande.

Wo deutsche Männer sich vereinen
Zu ernstem Wort bei heiterm Mahl,
Will nur der rechte Sinn erscheinen
Und leuchten aus des Auges Strahl,
Wenn innig sie und fest umschlinget
Ein heilig, Allen theures Band,
Ein Hochgefühl sie All’ durchdringet:
Das Eine deutsche Vaterland.