„Darf ich, weil ich gerade im Besitze des Wortes bin, noch etwas Allgemeines sagen, so bitte ich, lassen Sie, meine Herren, das Beispiel, das vor wenigen Augenblicken Statt gefunden hat, das letzte sein. Wäre die Kunde, die vor wenigen Augenblicken hierher gelangt ist, wahr gewesen, dann durften wir uns nicht in unserer Berathung stören lassen. Es ist nicht unsere Aufgabe, einen Straßenauflauf zu dämpfen. Gleichwie der römische Senat fest gesessen hat, als der Feind vor dem Thore Roms erschien, müssen auch wir unserer Aufgabe genügen, selbst wenn der Tumult bis zu unserer Thüre gelangt wäre. Er hätte zerschellen müssen an unserer Festigkeit. Meine Herren! Wenn die Kunde wahr gewesen wäre, ich frage Sie, wäre auch nur die Möglichkeit gewesen, Etwas zur Besänftigung zu thun? Wenn je dieser Fall wiederkehren sollte, lassen Sie deßhalb keinen Laut über Ihre Lippen gehen, sondern bleiben Sie sitzen und beschließen Sie, was Sie für nöthig halten. Sodann habe ich noch eine Bitte zu thun in Beziehung auf unseren Präsidenten, es ist die freundliche Bitte an die Zuhörer. Es ist nicht möglich bei dieser Art und Weise der Berathung, die Funktionen des Präsidiums auszuüben. Der Präsident mag sein, wer er will. Wir morden den Präsidenten, wenn wir so fortfahren. Zudem erheischt die Feierlichkeit der Versammlung eine gute Stimmung. Sie ist eine gute, aber sie kann auch eine böse werden. Wir ehren die Frankfurter Einwohnerschaft, die uns auf eine so ergreifende Weise begrüßt hat. Allein die Meinung der Frankfurter Einwohnerschaft kann unsere Beschlüsse nicht bestimmen, sie kann nicht mitberathen, nicht mitstimmen, sei es auch nur durch Beifallsbezeigungen. Ich bin überzeugt, daß es an die Frankfurter Bewohner nur der eindringlichen Bitte bedarf, sich der Beifallsbezeigung zu enthalten. Wir wollen den Beifall nicht. Wir sind nicht im Stande zu discutiren, wenn keine Redefreiheit vorhanden ist[132].“
Verhältnismäßig ruhig verliefen die weiteren Debatten des Vorparlaments über den Wahlmodus des künftigen Parlaments an den ersten beiden Tagen. Blum trat für directe Wahlen ein, blieb aber mit 194 gegen 317 Stimmen in der Minderheit. Dagegen ward der andere von ihm unterstützte Vorschlag, schon auf 50,000 statt auf 70,000 Seelen einen Abgeordneten zu wählen, mit großer Mehrheit angenommen.
Sofort gerieth aber das Vorparlament wieder in wilde Gährung, als am Nachmittag des zweiten Tages (1. April) die Frage zur Debatte gelangte, ob das Vorparlament sich bis zum Zusammentritt der Deutschen Nationalversammlung permanent erklären solle oder nicht. Für eine Art von Permanenz, d. h. für die Wahl eines starken Ausschusses (von fünfzig Mitgliedern) der Versammlung, der bis zum Zusammentritt des Parlaments die Beschlüsse der Versammlung ausführe und deren Vollziehung durch die Regierung überwache, mit dem Bundestag und den siebenzehn Vertrauensmännern, welche der Bundestag sich zugelegt, verhandle u. s. w. — für diese Art von Permanenz waren Alle. Dagegen trat die Linke der Versammlung von Struve bis Blum für die Permanenz des vollen Vorparlaments ein. Ihre Gründe waren freilich sehr verschieden. „Wir müssen in diesem Augenblicke der Machtlosigkeit und Auflösung des Deutschen Bundes und der Deutschen Regierungen, der Nation als Gesammtbürgen gegenüber stehen“, rief Hecker und führte dann aus, das alle deutsche Staatsmacht, einschließlich derjenigen Preußens, ohnmächtig sei. „Geschäftsführer der deutschen Nation, seid permanent, wir erwarten es von Euch und nichts Anderes als Permanenz“, schloß er. „Die alte Autorität ist eine Leiche“, rief Struve später in Gagern’s Rede hinein. Damit war deutlich gesagt, wohin die äußerste Linke, die schon am Schlusse des Struve’schen „Abschaffungs“-Antrages „die Aufhebung der erblichen Monarchie und Ersetzung derselben durch freigewählte Parlamente“ als ihr Ziel hingestellt, mit der Permanenzerklärung strebte: die alte Autorität war eine Leiche, das Vorparlament das einzige lebendige Rechtswesen der Gegenwart — es sollte die Macht allein erfassen und festhalten. Damit war „die Aufhebung der erblichen Monarchie“ von selbst gegeben.
Von anderen Gesichtspunkten gingen Blum und seine Freunde bei Unterstützung des Permanenzverlangens aus. Sie wollten nicht den deutschen Zukunftsstaat durch das permanente Vorparlament fertig machen lassen. Aber sie mißtrauten den bestehenden Gewalten und deren gutem Willen, die Beschlüsse des Vorparlaments auszuführen. Sie hielten die Autorität eines Ausschusses nicht kräftig genug. Sie glaubten, der Nachdruck der ganzen geschlossenen Versammlung müsse hinter den Beschlüssen des Vorparlaments stehen bleiben, bis sie durchgeführt seien. Sie meinten aber auch, jeder Tag könne im Innern oder von Außen Ereignisse über Deutschland bringen, denen gegenüber ein Ausschuß der Versammlung gewissermaßen ohne Instruction und Vollmacht sei. Diese Gedanken sprach Raveaux am deutlichsten aus: „Sie sind eine revolutionäre Versammlung. Wir wissen nicht, was der nächste Tag bringt; so müssen wir hier stets bereit sein; wir stehen an der Spitze des Volkes, wir selbst haben uns nicht dahin gestellt“ u. s. w.
Den Gegnern war nicht zu verargen, daß sie in dieser Frage alle Anhänger der Permanenz nach den Absichten beurtheilten, welche Hecker und Struve verfolgten und deßhalb sich schlechthin unnachgiebig zeigten. Heckscher sprach das offen aus: „Die Permanenzerklärung dieser Versammlung wäre eine Permanenzerklärung der Anarchie und der Besorgniß in ganz Deutschland. Stoßen Sie nicht die letzte Autorität (des Bundestags) vollends um, thun Sie vielmehr Alles, um sie aufrecht zu erhalten.“ Heckscher hätte wohl besser gesagt: „des Bundes“ statt „des Bundestags“. Gagern betonte mit Nachdruck diesen Gegensatz: „Sie müssen wünschen, daß der Bund eine Wahrheit werde, das kann er nur durch die Wahl der Personen, die ihm wieder Vertrauen verschaffen. Man muß nicht vernichten, sondern aufbauen“. Doch auch Gagern sprach nicht von einer endgültigen Beseitigung des Bundestags, glaubte durch das öffentliche Vertrauen ihn wieder beleben zu können. Als dann unmittelbar nach Gagern’s Rede, trotz Blum’s Widerspruch, abgestimmt und die Permanenz mit 368 gegen 143 Stimmen abgelehnt wurde, da hafteten die Worte, welche über die Wiederbelebung des Bundestags vernommen worden waren, weit schmerzlicher im Gedächtniß der Unterlegenen, als der Eindruck, daß sie in der Permanenzfrage besiegt seien.
Und sehr geschickt wurde dieser große Fehler der Redner der Mehrheit von den verzweifelten Gesellen der Minderheit benutzt, um auch die klügsten und bedächtigsten Genossen, wie Robert Blum, zu einem Ultimatum gegen die Majorität fortzureißen. Die siegreiche Mehrheit hatte am Bundestag festgehalten. Gelang es, sie in den Augen des Volkes mit dem Bundestag zu identifiziren, so war die Mehrheit trotz aller Siege in der Paulskirche doch politisch fortan unmöglich. Deßhalb ließ die Minderheit am nächsten Tag (2. April) durch Zitz von Mainz einen Antrag einbringen: „Die Bundesversammlung möge, bevor sie die Gründung einer Deutschen Nationalversammlung in die Hand nimmt, sich von den verfassungswidrigen Ausnahmebeschlüssen lossagen und die Männer aus ihrem Schooß entfernen, welche zur Hervorrufung und Ausführung derselben mitgewirkt haben“. Durch öffentlichen Mauerschlag ließen Hecker und Struve bekannt machen, daß die Unterzeichner des Antrags aus dem Vorparlament austreten würden, wenn dieser nicht durchgehe. Zu diesen Unterzeichnern gehörte auch Robert Blum. Doch ihm selbst überraschend kam dieser Maueranschlag. Treffend enthüllte Bassermann die tiefsten Gedanken der eigentlichen Urheber des Antrags Zitz: Der Antrag, nicht eher zu wählen, bis der ganze Bundestag regenerirt sei, komme nur auf eine andere Art von Permanenz hinaus. Deßhalb setzte Bassermann mit glücklichem Instinct „indem“ statt „bevor“, eine sittliche und logische Voraussetzung statt einer Zeitbestimmung. Wer mochte an der Redlichkeit dieses Patriotismus zweifeln, da Welcker, Uhland, Venedey sich auf Bassermann’s Seite schlugen? Blum stimmte mit Zitz, da er einmal seinen Namen unter den Antrag gesetzt. Aber im Voraus erklärte er seine Unterordnung unter den Willen der Mehrheit. Er sagte: „Ich werde für die schärfere Fassung stimmen, aber wenn ich sie fallen sehe, ehre ich die Mehrheit“[133]. Die große Mehrheit stimmte für Bassermann. In der Hauptsache wollten ja doch beide Anträge dasselbe: der radicale Bruch mit der bundestäglichen Vergangenheit war auch durch Annahme des Antrags Bassermann vollzogen.
Gleichwohl erhob sich plötzlich Hecker mit etwa vierzig seiner Getreuen und verließ den Saal. Eine tiefe Bewegung und Entrüstung bemächtigte sich der Versammlung. Wieder war es Raveaux, der die schöne Losung an den besonnenen Theil der Minderheit ausgab: „Ich halte gerade Denjenigen für den freisinnigsten Mann, der seine individuelle Ansicht der Mehrheit unterwirft.“ Blum, Jacoby, Wesendonck, die Sachsen u. s. w., im Ganzen 63 Abgeordnete, gaben ihre Zustimmung zu dieser Erklärung zu Protokoll. Robert Blum erklärte noch besonders: daß der Protest der Minderheit, der im Voraus für den Fall der Ablehnung des Antrags Zitz vorbereitet worden, sich erledigt habe, weil dieser Antrag mit einer Aenderung angenommen worden sei, „die das noch enthält, was wir wollten“[134].
Das war die That eines wahren Demokraten im besten Sinne des Wortes, die tüchtigste Leistung Blum’s im Vorparlament. Rasch und klar hatte er bei dem Austritt der Vierzig die Stellung genommen, die er schon im Voraus angekündigt hatte, „die Mehrheit zu ehren“, wenn er in der Minderheit bleiben sollte. Herr Laube natürlich kennt diese offiziell beglaubigten Worte nicht. Er baut ungestört seinen Feuilleton-Kohl, indem er Blum schwankende Unentschiedenheit während des Austritts der Intransigenten und unmittelbar darauf die diplomatische Gewandtheit eines Talleyrand in seiner Erklärung beimißt.