Alles bot Blum auf, um die Ausgetretenen zum Wiedererscheinen im Saal zu bewegen. Schon vor ihrer Entfernung hatte er Namens des Bureau die Erklärung abgegeben, daß die Mehrheit des Bureaus der Ansicht sei, bei den Wahlen zum Fünfzigerausschusses werde „Jeder darauf Rücksicht nehmen, daß die verschiedenen Provinzen und mit ihnen die verschiedenen Interessen des Vaterlandes vertreten sind“. Daß darunter auch zu verstehen sei: die verschiedenen Parteien des Hauses, daß keine Richtung im Fünfzigerausschuß unvertreten sein sollte, lag auf der Hand. Es wurde aber auch in der letzten Sitzung (vom dritten April) ausdrücklich ausgesprochen. Man wollte, falls die Ausgetretenen zurückkehrten, ihnen noch jetzt Sitze im Fünfzigerausschuß offen halten. Deßhalb sollte es jedem Abgeordneten freistehen, bis 1 Uhr Nachmittags seinen Stimmzettel zurückzunehmen und anders zu beschreiben. Brockhaus gab die ehrenhafte Erklärung ab, daß er „Mehre jener Herren, welche den Saal gestern verließen, bereits gewählt habe, weil alle Parteien im Ausschuß vertreten sein müssen“[135]. Da inzwischen auch der Bundestag mit würdeloser Eile „die gedachten beanstandeten Ausnahmegesetze und Beschlüsse für sämmtliche Bundesstaaten aufgehoben“ und dem Präsidenten erklärt hatte, „daß diejenigen Gesandten, welche fühlen, der gestern vom Vorparlament gefaßte Beschluß könnte auf sie bezogen werden, ihre Entlassung bereits eingereicht haben oder jetzt unverzüglich einreichen werden“, kehrte die ausgetretene Minderheit in den Saal zurück und berieth hier wieder mit bis zu Ende. Doch konnte sich die Mehrheit nicht dazu aufraffen, irgend Einen von ihnen in den Fünfzigerausschuß zu wählen — ein schwerer Fehler, wie schon oben bemerkt wurde. Durch ihre Ausschließung vom Fünfzigerausschuß wurden Hecker und Struve zum bewaffneten Aufstand gedrängt.
Blum wurde nächst Wiesner und Itzstein mit den meisten Stimmen (435) in den Fünfzigerausschuß gewählt.
In völliger Eintracht der Gesinnung berieth die Linke und die liberale Mehrheit die letzte, die wichtigste Frage, welche das Vorparlament beschäftigte: die Befugnisse der künftigen constituirenden Nationalversammlung Deutschlands. In dieser Frage war das Vorparlament am Ende seiner Berathungen fast einstimmig zu der entgegengesetzten Auffassung gelangt, von welcher seine Berathungen ausgegangen waren. Ursprünglich wollte der Entwurf der Siebener die Grundzüge der Verfassung für Deutschland feststellen im monarchischen Sinn. Dagegen hatte Struve seine republikanisch-anarchischen Gegenvorschläge gerichtet. Beide Entwürfe sollte das Vorparlament sogleich berathen, einen annehmen. Nun, am Schlusse der Verhandlungen, brachte v. Soiron seinen klugen Antrag ein, das Vorparlament solle jede Verfassungsberathung unterlassen und sich auf die Erklärung beschränken, „daß die Beschlußnahme über die künftige Verfassung Deutschlands einzig und allein der vom Volke zu wählenden Nationalversammlung zu überlassen sei.“ Den Kern seines Antrags drückte v. Soiron in den Worten aus: „wir werden dadurch beweisen, daß wir in der einzigen Prinzipienfrage, die in unserer Versammlung zur Sprache gekommen ist — denn die anderen Fragen waren keine Prinzipienfragen —, daß wir in der Prinzipienfrage der Volkssouveränität einstimmig sind, und daß es keine Parteien unter uns gegeben hat, wenn wir auch glauben, es habe solche gegeben“[136].
Die Linke mußte diese Erklärung mit heller Freude begrüßen. Mit gleicher Freude die liberale Mehrheit, welcher das Zustandekommen der Verfassung dann am sichersten verbürgt erscheinen mußte, wenn der Vertretung der Nation die freieste Befugniß eingeräumt wurde. Gegen den Soiron’schen Antrag erhoben sich also nur die Verfechter der fürstlichen Legitimität. Sie argwöhnten, daß man die deutschen Fürsten als „Heloten“ behandeln, ihnen bei dem Zustandekommen der künftigen Verfassung kein Recht der Vereinbarung, der Zustimmung gönnen wolle. Mit vollendeter Sicherheit vertheidigte Soiron seinen Antrag auch gegen diese Einwendungen, indem er sagte, daß der Nationalversammlung auch überlassen werden müsse, ob sie, „nachdem sie mit ihrem Geschäfte fertig geworden ist, darüber Verträge mit den Fürsten abschließen wolle oder nicht“[137]. Darin war die damalige öffentliche Rechtslage aufs schärfste ausgeprägt; durch Annahme des Antrags Soiron war die größte That des Vorparlaments gethan. Niemand widersetzte sich diesem Beschluß, nicht der Bundestag, keine Einzelregierung, nicht einmal Preußen. Alle ließen zur „constituirenden“ Nationalversammlung wählen ohne jeden Vorbehalt gegen die Auffassung, daß dem Parlament zustehe, die künftige Verfassung Deutschlands endgültig zu beschließen, ohne Vereinbarung mit den Fürsten, „wenn das Parlament wolle“.
Am Ende dieser bewegten Tage schrieb Blum an seine Gattin: „Heut scheint der letzte Tag zu sein, dann muß ich mich einen Tag ausruhen, ganz ausruhen, denn ich bin wie ein Mensch, der durch fortwährendes Trinken sich vor dem Katzenjammer schützt, diese Aufregung Tag und Nacht reibt auf. Aber sie ist süß, bezaubernd, schwelgerisch wie ein Champagnerrausch. Struve und Hecker sind wahre Viehkerls, rennen durch die Wand wie geschlagene Ochsen und haben uns den Sieg furchtbar schwer gemacht. Aber wir haben gesiegt in Allem. Unter den stürmischsten Verhandlungen geschrieben. Gruß und Kuß. B.“
Auch der Fünfzigerausschuß, der nach Auflösung des Vorparlaments dessen Beschlüsse ausführte, wählte Blum zum Vicepräsidenten; Präsident wurde von Soiron. Die ihm gestellte Aufgabe hat der Fünfzigerausschuß ebenso glänzend gelöst wie das Vorparlament. Ueberall, auch gegen Preußen, hat er den Beschlüssen des Vorparlaments Nachachtung und Gehorsam verschafft, von dem jämmerlichen Bundestage gar nicht zu reden. Wie die Strahlen der untergegangenen Sonne noch lange die Erdrinde erwärmen, nachdem das Tagesgestirn unseren Blicken entschwunden ist, so richtete sich die nationale Hoffnung noch auf an den Beschlüssen des Vorparlaments und Fünfzigerausschusses, so faßte sie noch Fuß auf dem von diesen Versammlungen geschaffenen Rechtsboden, als längst diese Körperschaften in das Meer der Vergangenheit gesunken, und ihre Nachfolgerin, die mit aller Hoheit souveräner Constituanten ausgerüstete Nationalversammlung längst ohnmächtig geworden war. Verloren war also keineswegs die Arbeit, welche die fünfzig Männer in Frankfurt thaten vom 4. April bis zum 18. Mai, dem Tage des Zusammentritts des Deutschen Parlaments.
Einen großen Theil dieser Zeit[138] hat Blum auf offiziellen Sendungen nach Köln und Aachen verbracht, zu denen der Ausschuß ihn verwendete. In Aachen galt es Frieden zu stiften nach Unruhen, die dort ausgebrochen waren. In Köln war eine böse Mißstimmung erzeugt worden über das Vorgehen der Dampfschleppschifffahrtsgesellschaft gegen die Segelschifffahrt. Die letztere fühlte sich in ihrer Existenz bedroht. Die beiden Sendungen hat Blum zur Zufriedenheit seiner Auftraggeber und aller Betheiligten vollzogen. Ihm selbst bot namentlich die Sendung nach Köln, seiner Geburts- und Vaterstadt, dem Schauplatz seiner trüben Kindheit, seiner harten Jugendjahre, unendliche Freude. Seit sechszehn Jahren hatte er die Mutter, die leibliche Schwester nicht mehr gesehen. Als Secretär des Director Ringelhardt war er von der Heimath ausgezogen. Nun zog er dort wieder ein, auf reichgeschmücktem Dampfer, an der Seite des treuen Raveaux, als Bevollmächtigter der höchsten und gefeiertsten Behörde, die Deutschland damals kannte, unter Böllerschüssen und dem Jubel Tausender, die um die Landungsbrücke sich drängten. Seine erste Ansprache an die Menge begann er mit den trauten Worten: „Hier hat meine Wiege gestanden.“ Von Fest zu Fest zogen ihn die Heimathgenossen. Aus diesen Stimmungen heraus schrieb er der Gattin von Köln: