Nach Schmerling bestieg zum ersten Male Robert Blum die Tribüne des Deutschen Parlaments. Er führte aus[152], daß der Ausschuß 234 Eingaben von Einwohnern der Stadt Mainz absichtlich ungeprüft gelassen habe, um an Ort und Stelle selbst sich ein Urtheil zu bilden. Auch Zitz dürfe sich daher auf dieses Material nicht beziehen. Aber der Augenschein habe in ihm persönlich die Ueberzeugung begründet, daß die Erregung der Mainzer Bevölkerung sich hauptsächlich an zwei Ereignisse geknüpft habe: den Berliner Straßenkampf und die Nachricht, der Prinz von Preußen solle zurückgerufen werden. Da seien Excesse der Bürger gegen das preußische Militair vorgekommen, aber der preußische Commandant habe die Excedenten nicht vor die Gerichte gezogen, sondern zugelassen, daß seine Soldaten sich selbst Recht genommen durch Gewalt. Die Maßregel, die der Commandant jetzt getroffen, die Drohung der Beschießung der Stadt, sei vielleicht weniger geboten gewesen durch die „militairische Stellung, als durch die Nothwendigkeit einer wilden und zügellosen Gewalt entgegenzutreten und sie in den wankenden Schranken zu halten, die noch da sein mögen.“ „Wie die Sache sein mag, darüber ist kein Zweifel, daß die Stimmung in Mainz derart ist, daß die Menschen, die einander entgegenstehen, miteinander nicht mehr leben können. Die erste Pflicht bei einem ausgebrochenen Streite ist die, die Streitenden zu trennen und dann das Rechtsverhältniß wieder zwischen ihnen herzustellen... Sie müssen dafür sorgen, daß die im höchsten Grade gespannte Erbitterung nicht zu neuen, zu schrecklicheren Blutscenen Veranlassung gebe, als bisher. Und dies können Sie nur, wenn Sie die Bürgerschaft zum Auswandern, oder das Militair zum Auszuge bringen.“ (Lebhaftes Bravo).

Mit einem Standpunkt, der seinen heißblütigen Freunden so offen die Meinung sagte und sich so gänzlich frei hielt von jenen Schmähungen preußischer Waffenehre und Mannszucht, die sich Zitz erlaubt hatte, hätte die conservative Mehrheit wohl sich vertragen können[153]. Aber schon war durch Zitz’ Auftreten Alles verdorben. Trotz des Tobens der Linken und der Gallerien fanden doch die Worte jenes schneidigen, schönen Aristokraten, der nach Robert Blum die Tribüne betrat, die Worte des Fürsten Lichnowsky, brausenden Wiederhall in der Versammlung, als er die innigen Beziehungen zwischen den in Mainz ersehnten „rothen Hosen“ und den landesverrätherischen „rothen Mützen“ hervorhob, die 1793 die Festung Mainz dem Feinde überlieferten, und als er rief: „Ist denn kein Deputirter aus Schleswig hier, um dafür einzustehen, wie sich preußische Truppen benahmen?“ Weder Welcker’s noch Heckscher’s Vorschlag, daß das Parlament die fernere Schlichtung der Sache in die Hand nehmen möge, fand Zustimmung. Denn alle Besonnenen erblickten in diesem Verhalten die Gefahr, das Parlament in einen Convent hinüberzuspielen und wohl auch die andere Gefahr, einen Conflict mit Preußen heraufzubeschwören. So wurde der Antrag auf einfache Tagesordnung mit großer Mehrheit angenommen.

Blum hatte in seiner Rede ungefähr denselben Gedanken ausgesprochen, der in Heckscher’s und Welcker’s Antrag hervortrat; er hatte daher wie diese mit der Minderheit gestimmt. Aber trotzdem beginnt schon von diesem Tage an das Mißtrauen der „äußersten Linken“ gegen den Führer. Hatte er doch Zitz’ Beweismaterial gering geschätzt, die Mainzer Excesse getadelt. Das wollte ein Volksmann sein?

Die tiefe Erregung des Hauses über die Mainzer Angelegenheit hatte sich noch nicht gelegt, als am folgenden Tage (27. Mai) die Verhandlungen über den Raveaux’schen Antrag von Neuem alle Leidenschaften entzündeten. Der Ausschuß brachte aus seinen viertägigen Berathungen nicht einmal einen Mehrheitsantrag vor das Haus. Während die mehr rechts Stehenden (Vincke, Simson u. A.) eine motivirte Tagesordnung vorschlugen, „in dem begründeten Vertrauen“, daß alle Staaten Deutschlands ihre mit dem deutschen Verfassungswerk in Widerspruch stehenden Verfassungsbestimmungen „abändern werden“, und während Andere den Einzelstaaten die Aufhebung solcher Widersprüche zur Pflicht machen wollten, traten die der Linken angehörigen Ausschußmitglieder (Schaffrath, Kolb, Moritz Hartmann) entschieden mit dem Antrag hervor, daß das bedeutsame „einzig und allein“, welches das Vorparlament der Nationalversammlung gewonnen, ausdrücklich wiederholt werde und daher alle Gesetze, Verfassungen und Verträge nur soweit gültig seien, als sie mit der von der Nationalversammlung zu errichtenden Deutschen Verfassung übereinstimmten. Nachdem Oesterreich bereits am 9. April erklärt hatte, daß es sich an die künftigen Beschlüsse der Nationalversammlung nur insoweit gebunden erachte, als diese mit seinem Landesinteresse im Einklang stehen würden, nachdem Preußen für den 22. Mai eine „constit. Nationalversammlung“ nach Berlin berufen hatte, und Hannover den denkbar schlechtesten Willen kundgab, die verfassunggebende Befugniß des Frankfurter Parlaments anzuerkennen, zog der Antrag der Linken unleugbar am klarsten und entschiedensten die natürlichen Folgerungen aus den Beschlüssen des Vorparlaments und der von diesem geschaffenen, allseitig anerkannten Rechtslage. Keiner der Anträge prägte die große nationale Aufgabe des Parlaments schärfer aus, keiner zeigte sich unnachgiebiger gegen alle Hintergedanken und Querabsichten des dynastisch-antinationalen Particularismus. Rücksichtslos und hart gegen die Einzelregierungen mochte man diese Haltung der Linken schelten: dem nationalen Politiker zeigt sie sich in diesen Tagen noch in schönster Reinheit und Kraft.

Die Gegensätze zu vermitteln, hatte Werner von Coblenz den Antrag eingebracht: „Die Deutsche Nationalversammlung, als das aus dem Willen und den Wahlen der deutschen Nation hervorgegangene Organ zur Begründung der Einheit und politischen Freiheit Deutschlands, erklärt, daß alle Bestimmungen einzelner deutscher Verfassungen, welche mit dem von ihr zu gründenden allgemeinen Verfassungswerke nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe des letzteren als gültig zu betrachten sind, ihrer bis dahin bestandenen Wirksamkeit unbeschadet.“ Der Antrag vereinigte in sich die beiden Hauptansichten und sprach dennoch correct die Souveränität des Parlaments aus. Es erging jedoch diesem Vermittlungsantrag wie jedem Versuch einer Versöhnung, bevor große Gegensätze sich ausgesprochen, bevor sie erkannt haben, daß bei gleicher Kraft gegnerischer Meinungen nur beiderseitige Nachgiebigkeit den Frieden ermöglicht: er wurde Anfangs kaum beachtet. Ungestüm brachen die besten Redner den ganzen Vormittag ihre Lanzen für ihre extremen Ansichten. Nach der Mittagspause noch trat Graf Arnim für die Meinung der Rechten, Robert Blum für den Antrag Schaffrath in die Schranken. Arnim meinte, es sei unmöglich, daß man die Unterwerfung unter eine Verfassung fordere, deren Berathung noch gar nicht begonnen habe.

Mit Recht entgegnete ihm Blum[154], daß der Inhalt der Verfassung für die Frage gleichgültig sei, die dem Parlament „die feierlichste, gewichtigste und gewaltigste“ sei, ob sie nur Vorschläge zu machen oder eine Verfassung zu gründen habe. Dann wies er auf die Einberufung so vieler constitutioneller Versammlungen in den Einzelstaaten hin „und fand in ihnen eine Absicht und Bedeutung, welche die Geschichte bestätigt hat“[155].

Er sagte:

„Unsere Arbeit ohne diese Erklärung ist ein Haus ohne Fundament, ein Baum ohne Wurzel. Was nützt es uns, wenn wir hier Monate lang Verfassungen bauen und am Ende es sich fragt, welchen Werth und welche Geltung sie haben? Wenn wir ein Deutschland hier bauen, so versteht es sich von selbst, daß wir allein bauen müssen; denn wenn man an zwei Orten baut, so baut man eben zwei Deutschländer und nicht eins (Gelächter), abgesehen davon, daß am Ende jede der heute entdeckten 38 Nationen dasselbe Recht hat, für sich zu bauen.“ Sehr glücklich entgegnete er auf den Einwurf, die Nationalversammlung sei nur ein Geschworenengericht, das Volk aber ein Appellhof, das in letzter Instanz entscheidet: „Ich gehöre zwar der Linken an, aber bekennen muß ich, wir haben uns vor diesen ultra-revolutionären Ansichten entsetzt. Nur einmal in der Geschichte ist es dagewesen, daß man das Volk entscheiden ließ über die Verfassung. Das war 1793, und diese Verfassung war wegen ihres ultra-revolutionären Charakters nicht lebensfähig. Wenn daher die Linke ihr Mißfallen gegen den Sprecher äußern sollte, so thut sie es darum, weil sie so revolutionär nicht sein will (Bravo und Händeklatschen)“. Und am Schlusse gab er eine Schilderung der deutschen Zustände beim etwaigen Mißlingen des Verfassungswerkes, die man als Motto vor die Geschichte der Jahre 1849 und 50 setzen könnte: „Wenn die einzelnen Volksstämme aufhören müssen zu hoffen, daß hier die Möglichkeit gegeben sei zu einer Einheit Deutschlands, dann wird im allgemeinen Bankbruch jeder Einzelstaat genöthigt sein für sich zu sorgen, dann heißt es, um die Zeit nicht ungenutzt dahingehen zu lassen, für jeden derselben: Sauve qui peut! (Bravo! Unruhe auf der Rechten. Eine Stimme: Zur Ordnung!) Zur Ordnung? Weßhalb denn?“ — Präsident: „Es ist kein Grund vorhanden, den Redner zur Ordnung zu rufen, ich muß aber bedauern, daß er eine Befürchtung ausgesprochen hat, die ich nicht theile.“ Rob. Blum: „Das sind eben verschiedene Ansichten.“ Wigard: „Eine subjective Ansicht.“ (Allgemeine Unruhe. Einzelne Stimmen: „Die Galerie räumen!)“ Präsident: „Ich bitte, dem Redner das Wort zu lassen.“ Blum: „Ich bin am Schlusse, und der Schluß lautet nicht anders, als: Entscheiden Sie! (Bravo!)“