Es bedarf kaum der Erwähnung, daß Blum’s Antrag verworfen, derjenige des Ausschusses angenommen wurde. Bemerkenswerth war die dreitägige Debatte (die am 27. Juli endigte) weniger durch die meisterhafte Rede Janisczewski’s — obwohl sie die maßvollste und hinreißendste Rede für die Sache der Polen war, die je in deutschen Parlamenten gehalten worden ist — als durch den Verfall an Disciplin, der sich schon da auf Seiten der Linken offenbarte. Wilhelm Jordan, der noch bei der namentlichen Abstimmung über die Person des Reichsverwesers als der Erste seine Stimme für Itzstein abgegeben, sagte sich entschieden los von dem Standpunkt der Linken. Wer die deutschen Bewohner von Posen den Polen hingeben wolle, sagte er u. A., der sei mindestens ein unbewußter Volksverräther. Blum verlangte infolge dieser Rede noch am nämlichen Abend im Club des „deutschen Hofes“ die Ausstoßung des bisherigen Genossen. Doch drang er mit diesem Antrag nicht durch. Und als Blum’s Amendement im Parlament mit 333 gegen 139 Stimmen verworfen wurde, entfernten sich die meisten Abgeordneten der Linken, weil sie, nach Blum’s Erklärung, über den Stand der Dinge nicht ausreichend belehrt seien. Diese Secession war nicht so bösartig, wie die Hecker’s und seiner Freunde im Vorparlament, da die Ausscheidenden sich schon an der Schlußabstimmung wieder betheiligten. Aber von dem schönen Pflichtgefühl „die Mehrheit zu ehren“, das Blum damals verkündigt hatte, war die Linke doch schon ein ganzes Stück abgekommen.


Noch weit stürmischer waren die Verhandlungen über die Amnestie der Männer, die sich an den bisherigen Aufständen, namentlich dem Badischen betheiligt hatten, und über die Gültigkeit der Wahl Hecker’s zum Parlament, welche der badische Wahlkreis Thiengen vollzogen hatte. Beide Fragen wurden von der Nationalversammlung mit großer Mehrheit verneint: die Amnestie wurde verworfen und Hecker’s Wahl für „ungültig und unwirksam“ erklärt. Aber die dreitägigen Debatten darüber (7. bis 10. August) waren die ordnungslosesten und widerwärtigsten, welche die Paulskirche je gesehen, hauptsächlich infolge des Ungeschicks der Leitung durch v. Soiron am 7. und 8. August. Die Linke wurde wirklich ungerecht von ihm behandelt, das Wort ihr abgeschnitten, so daß diesmal ihre zeitweilige Entfernung gerechtfertigt war. Selbst der milde Löwe-Calbe konnte erst am dritten Tage zur Versöhnung sprechen. Von da an war v. Soiron von allen Parteien als Vicepräsident aufgegeben. Blum hat sich an beiden Debatten nicht betheiligt. Nur aus einer der Abstimmungslisten ersehen wir, daß er zu den „Abwesenden“ der Linken gehörte[195] und aus der andern, daß er gegen die Ungültigkeit der Wahl Hecker’s stimmte; mit ihm stimmten übrigens auch Biedermann, Uhland, v. Wydenbrugk, Riesser u. A.[196] Denn sehr zweifelhaft lag hier die Rechtslage.


Die Hauptarbeit des Parlaments bildete vom 3. Juli an bis zum December die Berathung der sog. Grundrechte, jenes Abschnittes der künftigen Verfassung, welchen der Verfassungsausschuß zuerst der allgemeinen Discussion unterbreitete, da über die Freiheiten, die Grundrechte des Volkes, leichter und schneller allgemeines Einverständniß erhofft wurde, als über die Grundformen der künftigen Verfassung: die Spitze des Reiches und dessen Verhältniß zu den einzelnen Gliedern (Regierungen). Doch selbst die Hoffnung einer raschen Durchberathung der Grundrechte erwies sich bekanntlich als eine durchaus trügerische. Bis zum 12. September waren erst 16 Paragraphen berathen, erst am 13. October war die erste Lesung zu Ende gediehen. Gleich Anfangs häuften sich die angeblichen Verbesserungsanträge in solcher Weise, zeigten die Schleußen der Beredsamkeit sich so wohlversorgt, daß ein kühler Statistiker der Versammlung prophezeihte, man werde nach dem Maßstab der ersten vier Tage im Ganzen 4380 Reden über die Grundrechte hören müssen, und im April 1850 damit zu Ende kommen! Robert Blum hat äußerst wenig zur Verlängerung dieser Discussion beigetragen. Bei den namentlichen Abstimmungen, welche diese Berathungen bis zu seiner Abreise nach Wien (Mitte October) herbeiführten, stimmte er für Aufhebung des Adels und der Todesstrafe; gegen die unbedingte Unabhängigkeit der Kirche vom Staat; gegen das Verbot von Volksversammlungen unter freiem Himmel bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; für unentgeltliche Aufhebung der aus dem grund- und schutzherrlichen Verbande herstammenden Leistungen und Abgaben, soweit sie nicht erweislichermaßen als ein Theil des Kaufpreises bedungen worden sind; für unentgeltliche Aufhebung der Jagdgerechtigkeit; für Aufhebung der Fideicommisse aller Art. Es kann hier nicht die Aufgabe sein, den Werth dieser Grundrechte zu prüfen, die, wie das ganze Verfassungswerk der 1848er Nationalversammlung, fast überall leider nur auf dem Papier Geltung erlangten. Doch gegenüber der oft gehörten Behauptung, daß die heutige deutsche Reichsverfassung und -Gesetzgebung in den Freiheiten, die sie dem Volke gewähre, noch weit hinter den Grundrechten von 1848/49 zurückstehe, zeigt eine einfache Prüfung der heutigen Gesetzgebung, daß die wirklich werthvollen und inhaltreichen Freiheiten der „Grundrechte“ heute in Deutschland alle errungen sind.[197]

Immer mehr wurde Robert Blum’s Interesse übrigens von diesen langathmigen Berathungen abgelenkt, immer dringlicher erheischten die Sächsischen Zustände seine aufmerksame Beobachtung, sein persönliches Eingreifen.

Schon oben ist an der Hand der eigenen Briefe Blum’s geschildert worden, in welcher Verwirrung sich seine Partei bereits zur Zeit der Parlamentswahl in Leipzig befand. Nun mag man immerhin annehmen, daß ein Theil dieser Wahlverwirrung auf Mißverständnisse und Versäumnisse Einzelner zurückzuführen ist. Indessen sehr bald traten tiefere Spaltungen in dem großen Verbande der Sächsischen Vaterlandsvereine zu Tage, die sich bei Blum’s Wahl nur nothdürftig ausgeglichen hatten. Die Meinungsverschiedenheit der Gemäßigteren (unter Wuttke, Bertling, Rüder, Cramer in Leipzig, den Dresdnern Bromme, Blöde, Minckwitz, Herz u. s. w.) im Gegensatz zu den „Entschiedeneren“ (unter Jäkel und Ruge, so lange dieser vor seiner Wahl ins Parlament in Leipzig blieb, Binder, Ludwig u. A.) erwies sich auf die Dauer als unheilbar. Die „Entschiedenen“ wollten die Herstellung der Republik baldigst in Angriff nehmen. Jede Regierungshandlung, jeder Gesetzesvorschlag des freisinnigen Märzministeriums fand an ihnen unerbittliche Tadler. Oft vergebens warnten die Maßvolleren vor allzu extremen Beschlüssen. Gleich wohl beanspruchten und etablirten die unaufhörlichen Beschlüsse, Mißtrauensvoten, Ermunterungs- und Entrüstungsadressen der Vaterlandsvereine, die bis zum September wenigstens der Regierung und andern Parteien gegenüber leidlich geschlossen auftraten, geradezu eine Art Vice- oder Contreregierung. Sie übten einen Druck auf die legitime Regierungsgewalt, welchem kein Minister sich ganz zu entziehen vermochte. Bei jedem Schritt, den man in den Regierungskreisen that, warf man ängstlich die Frage auf: was werden die Vereine dazu sagen? Und die letzteren zauderten nie lange, den bangen Zweifel der Regierung zu lösen, freilich selten in ganz erwünschter Weise. So kräftig als möglich suchten die „Deutschen Vereine“ die Regierung zu stützen, gegen ungerechte Angriffe zu vertheidigen, ihre Anschauungen zur Kenntniß der Regierung zu bringen.

Bei den Ergänzungswahlen zum Landtage hatte die Partei der Vaterlandsvereine einen ebenso vollständigen Sieg erfochten, als bei den Parlamentswahlen. Einer der Ihrigen, der schlichte brave Weber Rewitzer aus Chemnitz wurde zum Präsidenten der zweiten Kammer erwählt. Der Sächsische Landtag wurde am nämlichen Tage eröffnet, wie das Frankfurter Parlament. Am 21. Mai trat er in die Berathung seiner Geschäfte, deren Hauptgegenstand das neue Wahlgesetz bilden sollte. Schon am 22. Mai gaben die Vertreter der Ritterschaft in beiden Kammern die hochherzige Erklärung ab, daß sie bereit seien bei Feststellung des neuen Wahlgesetzes und auch sonst die Privilegien ihres Standes zu opfern. Damit war die größte Schwierigkeit, die einer zeitgemäßen Umwandlung des Sächsischen Wahlgesetzes und einer veränderten Stellung der beiden Kammern zu einander im Wege gestanden wäre, von Anfang an beseitigt. Aber unbegreiflicher Weise nutzte die Regierung die Gunst der Lage nicht aus, sondern schlug in ihrem Wahlgesetzentwurf nur eine Reform des Wahlgesetzes für die zweite Kammer vor, ließ die erste Kammer völlig unverändert und wollte die entscheidendste Principfrage: ob Ein- oder Zweikammersystem? dem nächsten Landtag überlassen. Diese Halbheit fand Tadel bei allen Parteien. Nachdem die Linke in ihrem Verlangen auf Einführung des Einkammersystems mit 31 Stimmen unterlegen war, beschloß die Kammer, daß das Wahlgesetz der Regierung ohne eine gleichzeitige Reform der ersten Kammer nicht annehmbar sei, und demgemäß zog Oberländer am 7. Juli den Entwurf mit der Erklärung zurück: die Regierung werde unter Benutzung der dargelegten Ansichten sofort an die Ausarbeitung eines neuen Wahlgesetzes gehen, dessen Berathung die letzte Arbeit der Stände, in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung bilden solle.

Durch diese Vorgänge in Dresden war der Agitation der Parteiführer in den Vereinen, den Versammlungen und in der Presse von neuem der reichste, dankbarste Stoff zugeführt. Läßt sich doch am Wahlgesetz, an den Befugnissen der Abgeordneten und der Zusammensetzung parlamentarischer Körperschaften mit am besten die Natur eines Staates erkennen. So pries denn jede Partei schleunigst ihr Ideal von Wahlgesetz und Kammerwesen dem Lande. Ungestüm verlangte die Presse und Agitation der Vaterlandsvereine das Einkammersystem. Die Frage war um so wichtiger, als schon am 3. Juli die Regierung — die erste in Deutschland — die Centralgewalt anerkannt, zugleich aber auch ausgesprochen hatte, daß das künftige deutsche Verfassungswerk mit ihr vereinbart werden müsse, die Annahme der Frankfurter Beschlüsse von der Zustimmung der Sächsischen Kammern abhängig sei. In diesen ruhte also vielleicht einmal die wichtigste Entscheidung der Deutschen Frage. Mit Nachdruck hatte sich Tzschirner, der Führer der äußersten Linken in Dresden, gegen diese Erklärung der Regierung erhoben und von der Regierung verlangt, daß sie alle Beschlüsse der Nationalversammlung ohne Weiteres für rechtsverbindlich erachte. Das war seit dem Ausgange der Bewegung im März die Ansicht aller Liberalen im Lande gewesen, von den Vaterlandsvereinen an bis zu den deutschen Vereinen. Zur Zeit, als die Regierung zum ersten Male ihren Vereinbarungsstandpunkt bekannte, und unter Hinweis auf den § 2 der Verfassungsurkunde begründete,[198] wäre es noch leicht gewesen, die Zustimmung einer großen Mehrheit in beiden Kammern und des Königs selbst — da dieser sich damals noch zu jedem Opfer für die Deutsche Sache bereit zeigte — für die entgegengesetzte Meinung (die Tzschirner’s) zu erlangen und dadurch dem Lande später die schwersten und blutigsten Kämpfe, dem Ministerium die größten Schwierigkeiten zu ersparen. Aber schon bei Vorlegung des Decrets der Regierung über Anerkennung der Centralgewalt folgte ein Theil der Linken des Landtags dem Leitmotiv Schaffrath’s in seiner Frankfurter Rede über die Centralgewalt, dem ja auch Blum sich in seiner Rede vom 24. Juni angeschlossen hatte[199] und verlangte geradezu, daß die deutsche Verfassung, wenn sie in Frankfurt beendet sei, den einzelnen Ständeversammlungen zur Berathung und Beschlußfassung im Einzelnen vorgelegt werden müsse. Damals erhob selbst v. d. Pfordten noch Widerspruch gegen diese ungeheuerliche Forderung des souveränen Particularismus. Aber noch rascher als bei ihm vollzog sich ein völliger Umschwung der Meinungen bei dem Theil der Linken und der äußersten Linken, die bisher an der Souveränität der verfassunggebenden Nationalversammlung festgehalten hatte. Je weniger Aussicht sich zeigte, daß ihre extremen Ansichten in Frankfurt verfassungsmäßige Anerkennung finden würden, um so mehr verleugneten sie die Souveränität des Parlamentes, verlegten sie die ganze Machtvollkommenheit des Volkes in die Landtage der Einzelstaaten, da sie hier noch die Mehrheit hatten. Bald ging auch Tzschirner und seine Fraction ins Lager der Particularisten über. Unleugbar hat die Linke in Frankfurt hierzu Anregung und Leitung gegeben. Daß Blum sich zu dieser Entfesselung der unreinen Leidenschaften des Particularismus mit hergab, ist, wie schon früher bemerkt wurde, zweifellos und wird sogleich urkundlich belegt werden. Darin besteht seine größte Verschuldung.

Zur Verhandlung über all diese wichtigen Fragen hatten die Vaterlandsvereine Sachsens eine Generalversammlung zum 9. Juli nach Dresden einberufen. An sie richtete Blum die nachstehende Zuschrift,[200] die deutlich zeigt, wie wirksam inzwischen auch die deutschen Vereine gearbeitet hatten, mit welch ernster Besorgniß das Anwachsen der Gegner von Blum betrachtet wurde, mit welchen Mitteln er sie zu bekämpfen sich anschickte: