Der verhängnißvolle Irrthum des Briefstellers besteht darin, daß er annahm, in Wien entscheide sich das Schicksal Deutschlands. Das war nicht der Fall und konnte nicht der Fall sein. Er kannte die verschlungenen Verhältnisse des damaligen Oesterreich nicht, wenn er das annahm. Dieser Irrthum aber ist es, der den energischen, tapfern Mann endlich doch zu dem Entschlusse drängte, sich wenigstens am Waffendienste für die Ruhe der Stadt zu betheiligen. „Wir glaubten als Fremde, die in einer schwer bedrängten Stadt sich als Gäste aufhielten, die Pflicht zu haben, und es unserer Ehre schuldig zu sein, an den allgemeinen Lasten theilzunehmen, namentlich da man uns gesagt hatte, daß man zur Aufrechterhaltung der inneren Ruhe und Sicherheit auf unsere Namen Werth legt“, sagte Fröbel am 18. November in der Paulskirche.
Die Heersäulen, welche vom 20. October an die Umschließung der Stadt vollendeten, standen unter dem Oberbefehl des Fürsten Alfred zu Windischgrätz. Das war nun schon der zweite General, der ohne jede constitutionelle Berechtigung sich zum Bändiger der Hauptstadt, zum Retter des Thrones aufwarf „und den Willen des Monarchen kurzweg voraussetzte“. (Springer, S. 563). Schon am 11. October hatte der Fürst in Prag eine Proclamation erlassen, in welcher er seinen Abmarsch nach Wien ankündigte: „die Anarchie in Wien legt mir die Pflicht auf, mich mit einem Theile der mir unterstehenden Truppen zum Schutze des Monarchen und zur Wahrung der Einheit der constitutionellen (?) Monarchie von hier zu entfernen.“ Kein Wort von einem Auftrag des Kaisers war in dieser Ankündigung zu entdecken; Böswilligkeit konnte man denen nicht vorwerfen, welche diese Worte so auslegten, als handle Windischgrätz auf eigne Faust. Um dieses Urtheil von seinem Helden abzuwenden, enthüllt uns der Haushistoriker der Familie Windischgrätz, Herr v. Helfert, die ganze Geheimgeschichte der Unterhandlungen, die zwischen dem Fürsten und dem Hofe seit dem Beginn der Bewegung des Jahres 1848 gespielt haben. Diese Intriguen, welche zur großen Ehre des Fürsten dienen sollen, enthüllen einen so tiefen Abgrund von Treulosigkeit und doppelzüngiger Verlogenheit, wie er selbst in der österreichischen Geschichte selten angetroffen wird. Herr v. Helfert hat dabei nur zu rühmen. „Ein großer, eines Helden der classischen Zeit würdiger Gedanke!“ ruft er aus, als die hochverrätherischen — weil verfassungswidrigen und ungehorsamen Umtriebe des Fürsten die erste feste Gestalt gewinnen. „Windischgrätz war fest entschlossen, die der Revolution gegenüber gewonnene Stellung nicht wieder aufzugeben, vielmehr die Kräfte bereit zu halten, um im geeigneten Zeitpunkte das Werk ihrer vollständigen Niederwerfung zu Ende zu führen. Unmittelbar nach den (Prager) „Junitagen“ (wo er die Revolution blutig niederwarf), sandte er den Obristlieutenant Baron von Langenau in geheimer Sendung nach Innsbruck“ (an den kaiserlichen Hof), „um sich für unvorhergesehene (!) Ereignisse die nöthige Vollmacht zu erbitten; sie kam in einem kaiserlichen Handschreiben, worin ihm für den eintretenden Fall (!) „der unbeschränkte Befehl über alle kaiserlichen Truppen der Monarchie, die italienische Armee allein ausgenommen, eingeräumt wurde. Von da an blieb Windischgrätz mit dem kaiserlichen Hoflager in unausgesetztem Verkehr, den die regierende (?) Kaiserin unmittelbar führte“.[250] Windischgrätz setzt sich nun in Verbindung mit Generälen von der Verfassungstreue seines Schlages und erhält die Zusage auf eine Unterstützung von 15–20,000 Mann „für den Fall des Bedarfs“. „Bei allen diesen Verhandlungen blieben das kaiserliche Handschreiben und überhaupt die näheren Beziehungen Windischgrätz’s zum Hofe strenges Geheimniß; auch Latour“ — der Kriegsminister, der seine Treue zu dem falschen Kaiserhofe mit dem Tode besiegelte! — „erfuhr davon nichts“. Im Gegentheil beginnt nun vom 7. Juli an zwischen dem Kriegsminister und dem Hochverrath spinnenden Fürsten ein Briefwechsel, der auf Seite des Ministers zu begreiflicher Erbitterung, auf Seite des Fürsten zu steigender Frechheit des Ungehorsams führt, zu einem Trotz und einer Nichtachtung der von Wien erhaltenen Befehle, die einem preußischen General sofortige schimpfliche Cassation, wenn nicht die Kugel auf dem Sandhaufen eingetragen hätten. Was sagt uns Herr v. Helfert darüber? „Doch Windischgrätz, der von der Höhe des Hradschin über die Grenzen Böhmens und von den Verhältnissen des Augenblicks auf das, was eine nahe Zukunft bringen konnte, hinausblickte, sträubte sich dagegen mit aller Macht.“ Als Windischgrätz dem Minister, der die böhmischen Truppen in Italien und für den Einfall des Banus in Ungarn nothwendig brauchte, schließlich rund heraus erklärte: „er werde sich unter keiner Bedingung zur Fortsendung der verlangten Truppenkörper hergeben; er (Windischgrätz) bitte, ihn nicht in die Lage offener Weigerung zu bringen, da er fest entschlossen sei, in jener Richtung ihm zukommenden Befehlen nicht zu entsprechen“ — da riß doch selbst dem greisen Latour die Geduld. Er sprach nun von der Abberufung des Fürsten, und bezeichnete dessen Verhalten als „ein seit dem dreißigjährigen Kriege in der kaiserlichen Armee nicht vorgekommenes Beispiel offenen Ungehorsams eines commandirenden Generals“.[251] Leider störte die Ermordung Latours die einzige Lösung des Conflicts, die mit der Ehre der Regierung verträglich, die einzige, die denkbar war, wenn Oesterreich auf den Begriff eines Staates ferner Anspruch machen wollte: die Cassation und Bestrafung des Rebellen in Generalsuniform.
Mit dem Ausbruch der Wiener Revolution ließ er die Maske fallen. Hatte er doch, wie uns Herr v. Helfert versichert, (offenbar ohne zu ahnen, welches Verbrechens er damit den Fürsten beschuldigt) „im stillen längst seine Anstalten für den äußersten Fall getroffen“. Am 11. erschien sein bereits erwähnter Aufruf „An die Bewohner Böhmens“, in welchem zum großen Erstaunen der Tschechen deren loyale Gesinnung von demselben Fürsten belobt war, der das Juni-Blutbad in der böhmischen Hauptstadt angerichtet hatte. Am 15. brach Windischgrätz von Prag auf, zog aber vorläufig in dem dunkeln Drange der Erkenntniß, daß seine Innsbrucker Vollmacht doch wohl einigen staatsrechtlichen Zweifeln begegnen könne, nicht nach Wien, sondern nach Olmütz, wo er am nämlichen Tage bei Hofe eintraf, „von der kaiserlichen Familie sehnlichst erwartet“. Auch die reinlichen Verhandlungen, die hier gepflogen wurden, enthüllt uns Herr v. Helfert.[252] Kübeck war für einen glatten Staatsstreich: Auflösung des Reichstags, Belagerungszustand in der ganzen Monarchie, Bekleidung des Fürsten Windischgrätz mit schrankenloser Dictatur. Fürst Felix Schwarzenberg dagegen, der im Grunde ja dasselbe Ziel anstrebte, rieth auch jetzt noch die constitutionelle Maske beizubehalten, nur den Reichstag in eine „unbefangene Landstadt“ zu verlegen, und Windischgrätz stellte seinerseits nur (!) die Bedingung, daß von dem neu zu bildenden Ministerium kein wichtiger Schritt unternommen, namentlich keine organisatorische Verfügung getroffen werde, zu deren zustimmenden Mitwisser er zuvor nicht gemacht worden. Vor der Welt wurde nur die Erhebung des Fürsten Windischgrätz zum Feldmarschall — mit Ueberspringung des Feldzeugmeisterranges — und dessen unbeschränkte Vollmacht zur Herstellung der Ordnung und Gesetzlichkeit im außeritalienischen Oesterreich bekannt“. Natürlich, denn es wäre eine zu eigenthümliche Beleuchtung der Wahrheitsliebe des Fürsten gewesen, wenn man hätte bekennen wollen, „die Wahrung der Einheit der constitutionellen Monarchie“, für die der Fürst angeblich nach seiner Proclamation vom 11. von Prag aufgebrochen, bestehe in dem absoluten Veto des Fürsten gegen jede wichtigere Handlung der Regierung und in seiner schrankenlosen Dictatur! Vom Rechtsstandpunkte aus war übrigens das kaiserliche Manifest, welches diese Vollmacht „vor der Welt“ dem Fürsten übertrug, in nichts gesetzlicher, als der von Kübeck angerathene Staatsstreich. Auch das Manifest entbehrte jeder ausreichenden Gegenzeichnung. Und im Grunde etablirte es dieselbe schrankenlose Dictatur, die Kübeck offen beim Namen genannt wissen wollte.
Schon am 15. October war eine Deputation des Reichstags und Gemeinderaths aus Wien in Olmütz erschienen, um den Kaiser um Abwendung des Aeußersten, des Sturmes auf seine Hauptstadt, zu bitten. So zweideutig wie immer wurde sie vom Monarchen beschieden. Viel klarer sprach der gefürstete Dictator, der monatelang gegen die Befehle der kaiserlichen Minister rebellirt hatte, am 18. zu Pillersdorff, als dieser ihm auf dem Wege nach Wien in geheimer Mission entgegenkam: „Mit Rebellen werde ich nicht unterhandeln“.[253] Es kann nicht Wunder nehmen, wenn der Freiherr v. Helfert, nachdem ihm die handschriftlichen Schätze des Windischgrätzer Hausarchivs überlassen worden, dem Grundsatze noblesse oblige folgt, und versucht, unsern durch die Weltgeschichte verdorbenen Geschmack dadurch zu verbessern, daß er den Fürsten Windischgrätz als den heldenhaftesten, edelsten, leutseligsten, gutmüthigsten und mildesten Menschen hinstellt, den etwa im letzten Jahrtausend die österreichische Erde hervorgebracht. Freilich ist Herr v. Helfert, wie schon bemerkt, ungemein genügsam in seinen Ansprüchen an große Männer. Und es kann ja sein, daß Fürst Windischgrätz, wie Helfert in zorniger Erregung versichert, das Wort nicht gesprochen hat, das ihm bis zum Erscheinen von Helferts Werk zugeschrieben wurde: „Der Mensch fängt erst beim Baron an“. Es kann sein, daß Fürst Windischgrätz den österreichischen Baron nicht so hoch taxirte; wenn vielleicht auch damals diese Standeserhöhung noch nicht so tief im Werthe stand wie vor einigen Jahren, wo jeder höhere österreichische Beamte, Militair und Gründer der taxfreien Verleihung des k. k. österreichischen „von“ fast nur durch Selbstmord entgehen konnte. Aber all diese Rettungsversuche vermögen die Gestalt des Fürsten in kein günstigeres Licht zu stellen, als ihm die Geschichte nach seinen Handlungen angewiesen hat. Einige dieser Handlungen sind ja leider in der Folge noch zu berichten.[254]
Am 20. October war Fürst Windischgrätz bis Lundenburg vorgerückt und sein Aufmarsch gegen Wien nahezu vollendet[255]. Er erließ am nämlichen Tage von Lundenburg aus eine Proclamation gegen die Hauptstadt, in welcher es hieß: „Ihr werdet in mir den Willen und die Kraft finden, Euch aus der Gewalt einer Handvoll Verbrecher zu befreien.“ Im Uebrigen wurde Belagerungszustand, Standrecht, die Suspension aller Civilbehörden verkündigt. Eine Deputation des Gemeinderathes, welche am 22. Morgens in das fürstliche Lager kam, ließ sich die Proclamation nebst dem kaiserlichen Manifest vom 16. versiegelt in der ganzen Auflage nach Wien aufpacken und mitgeben, ohne den Inhalt zu kennen; so erschreckt war sie über des Fürsten polternde Drohungen. Am nämlichen Tage trafen die Frankfurter Abgeordneten Welcker und Mosle, die der Reichsverweser als Friedensstifter entsendet, in Lundenburg ein und wurden schließlich, nachdem sie sich an der Tafel der Offiziere „ganz behaglich gefühlt“, auch von Windischgrätz empfangen. Die Generale hatten erst große Mühe gehabt, dem Gewaltigen begreiflich zu machen, daß die Reichsboten nicht zu den verächtlichen Demokraten gehörten. Er behandelte also die Herren, wie Welcker versichert, „mit größter gesellschaftlicher Auszeichnung.“[256] Aber als Welcker beredt zu Ausgleich und Versöhnung mahnte, erwachte im Fürsten doch wieder das Mißtrauen, daß man ihm am Ende doch verkappte Demokraten von Frankfurt zugesendet habe und er unterbrach den Sprecher brüsk mit den Worten: „Es scheint fast, als wenn Sie für die Wiener Volks-Souveränetät Partei nähmen! Mein Monarch selbst kann augenblicklich in Wien nichts thun, da (!) derselbe mir unbedingte Vollmacht gegeben hat. Haben Sie etwa ein besseres Recht sich einzumischen, als der Kaiser von Oesterreich?“ Endlich, als sich Welcker auf seinen Auftrag vom Reichsverweser berief, schnarrte der Fürst grob: „Ihre Vollmachten brauche ich nicht einzusehen. Oesterreich bedarf der Paulskirche nicht; es wird den Kampf um sein Bestehen allein ausfechten.“[257] So verfuhr der liebe menschenfreundliche Herr (nach Herrn v. Helfert) mit den Boten seines Erzherzogs!
In Wien war die Proclamation des Fürsten am 21. Nachmittags am Gebäude des Kriegsministeriums und einigen Straßenecken angeklebt und herabgerissen worden. Diese Botschaft des Fürsten erzeugte bei einigen Schwächlingen Furcht, vorwiegend aber ungeheure Erbitterung. Der Reichstag beschloß, diese Proclamation für ungesetzlich zu erklären. Jubelnd stimmte der Gemeinderath bei. In der Bevölkerung tobte der Zorn in wilden Scenen aus. Zum ersten Mal waren werthvolle Sammlungen der Stadt, geistliche Grabstätten gefährdet.
Am 23. berief Blum eine Volksversammlung in die Aula. Der Saal war keineswegs blos von Studenten gefüllt. Auch einige gediegene Spitzel, „die sich um das, was Blum zu sagen hatte, nicht viel zu kümmern schienen“[258], aber doch später vor der Standrechts-Commission mit den Früchten ihrer Erinnerung gegen Blum aufwarten konnten, scheinen sich hier eingefunden zu haben. Noch heute ist das Urtheil über diese Rede getheilt, weil ihr Wortlaut nicht feststeht. Am richtigsten dürfte der Text der Rede in der „Wiener Zeitung“ sein; denn diese war das offizielle Organ der damaligen Behörden und hatte daher unter allen das größte Interesse, die vielbesprochene Kundgebung eines hervorragenden Mannes so richtig und treu als möglich zu geben. In der „Wiener Zeitung“ findet sich keine Stelle, aus welcher man Blum ein Verbrechen oder die Anstiftung zu einem solchen zur Last legen könnte. Aus dieser Quelle schöpfen aber die Herren nicht, die gern Alles, was Blum betrifft, ins Schwarze malen, um den Justizmord, der an ihm verübt wurde, zu beschönigen; namentlich Herr v. Helfert. Sie citiren lieber die notorisch schwarzgelbe „Presse“ und die Blum feindselige „Ostdeutsche Post“, weil hier Blum die monströsesten Dinge in den Mund gelegt werden; Dinge, die er jedenfalls berichtigt haben würde, wenn die beiden Blätter nicht am 25. October schon eines sanften Todes verblichen wären.[259] In der „Presse“ erschien der Angriff auf Blum „Robert Blum auf der Aula“ erst am 25., in der letzten Nummer des Blattes, in der „Ostdeutschen Post“ am 24. Abends. Ferner aber übersehen die leidenschaftlichen Ankläger Blum’s auch, daß sie viel zu viel beweisen, wenn sie behaupten, Blum habe damals in den wildesten Ausdrücken zum „Mord aller Fürsten“ u. s. w. aufgefordert. Die entscheidende Frage ist doch einzig und allein die: welche Worte der Rede hat das Kriegsgericht später zur Anklage gezogen? Die Antwort hierauf liefert das Vernehmungsprotocoll bei Blum’s Verhör vor dem Kriegsgericht. In diesem ist ein einziger Satz aus Blum’s Aula-Rede, und zwar nach der Version der „Ostdeutschen Post“, als aufrührerisch bezeichnet. Er lautet: „Man möge an die Stelle des früheren Bandes der Gewalt, welches die verschiedenen Nationalitäten des österreichischen Kaiserstaates zusammengehalten, das Band gemeinsamer Freiheit setzen“. Das Kriegsgericht verstand darunter die Republik! — während die ganze Wiener Bewegung von Haus aus streng monarchisch — aber allerdings constitutionell-monarchisch war! Wenn daher Herr v. Helfert am Schlusse seiner Darstellung dieser Volksversammlung in der Aula behaglich berichtet: „Der gefeierte Demagog (Blum) war von diesem Zeitpunkte seinem Verhängniß verfallen“[260], so hat er offenbar abermals keine Empfindung für die klägliche Rolle, die er dem Kriegsgericht zuweist. Dasselbe hat nur eine einzige, unleugbar mißverstandene und sinnwidrige ausgelegte Stelle der Rede Blum’s, und diese eine Stelle, obendrein in der Fassung einer Blum feindseligen Zeitung zur Anklage gezogen, und alles Uebrige, was Blum damals sagte, unberücksichtigt gelassen.[261] Wenn also Herr v. Helfert behauptet, Blum sei durch diese Rede seinem „Verhängniß verfallen“, so heißt das nichts Anderes, als: der schmähliche Vorwand für den Justizmord war hier gefunden! Wie wenig diese Rede gerade einen aufrührerischen, die Hörer zu aufgeregtem Handeln anspornenden Inhalt gehabt haben kann, geht wiederum am besten aus dem Bericht der offiziellen „Wiener Zeitung“ über die Rede hervor, der sie „zu matt“ (!) war: „es waren nur allgemeine Redensarten, wie wir sie auch hier von Eingeborenen (!) öfters und vielleicht drastischer ausgesprochen hören“. Auch diese Stelle war Herrn v. Helfert bekannt[262] und gleichwohl entstellt er die Sache in so tendenziöser Weise. Wer die Rede (in der Fassung der „Wiener Zeitung“) liest und sie mit andern authentischen Reden Blum’s vergleicht, wird sie allerdings in Inhalt und Form zu seinen schwächsten Leistungen zählen. Blum fühlte sich eben, wie der mitanwesende Berthold Auerbach treffend bemerkt, in der ihm fremdartigen Umgebung nicht wohl; er beherrschte die Volksseele nicht, an die er sich wendete; er hatte keine Fühlung mit den eigenthümlichen Verhältnissen des Kaiserstaates, die scharf zu berühren waren, wenn die Zuhörer besonders bewegt werden sollten. Schon diese eine Thatsache hätte Blum’s Richter, hätte noch mehr Herrn v. Helfert, der zwanzig Jahre später schrieb, vor so gezwungenen Auslegungskünsten bewahren sollen, zumal Zeugen jener Tage, wie der spätere Kampfgenosse Blum’s, L. Wittig[263], versichern: „Blum’s Rede sei eine der ruhigsten und besonnensten gewesen, die in Wien gehalten worden sei.“
„Noch an demselben Abend schrieb Blum im Club einen giftgetränkten Aufsatz für den demokratischen Central-Ausschuß, der am nächsten Morgen unter dieser Firma an den Straßenecken zu lesen war,“ berichtet v. Helfert weiter. „Giftgetränkt“ muß Hrn. v. Helfert hauptsächlich der Satz vorgekommen sein[264]: „Wir kämpfen nicht mehr für politische Ansichten, wir kämpfen wie jenes schlichte Hirtenvolk in der Schweiz gegen den Uebermuth der kaiserlichen Vögte, für unsere Freiheit, für unsere Ehre, für unsern Herd, für unser Weib und unsere Kinder. Wer ist der Feigling, der an diesem heiligen Kampfe nicht Theil nimmt?“ — denn es ist der einzige, den Helfert anführt. Die Argusaugen der Richter Blum’s haben in diesem Aufruf nichts Giftiges oder auch nur Verfängliches gefunden. Wie schade, daß Herr v. Helfert nicht damals schon sie eines Besseren belehren konnte. Sie hätten eine noch einfachere Anleitung bekommen, um das Wort Lessings wahr zu machen: Thut nichts, der Jude wird verbrannt.