„Anliegend übersende ich Ihnen das Schreiben der deutschen constitutionellen (!) Nationalversammlung, woraus (!) Sie ersehen werden, daß selbe eine persönliche Vorstellung (!) bei mir beabsichtigen. Da der Herr General mit der Geschäftsleitung der Stadthauptmannschaft beauftragt sind, so habe ich diese Versammlung (!) an Sie angewiesen, und bemerke schlüßlich, daß auf einige der unterzeichneten (!) Versammlung ein besonders Augenmerk zu richten nicht unangemessen sein dürfte.“[302]
In der That hatte FML. Csorich dem Zwiespalt seines Herzens dadurch weiter abzuhelfen versucht, daß er der „Deutschen constitutionellen Nationalversammlung“ in „Stadt London“ eröffnete, sie möge sich mit ihren Wünschen an Herrn General von Cordon wenden. Dieser Weisung kamen die vier Abgeordneten am 3. November nach, in einem Schreiben, in dem sie zunächst die Correspondenz mit Csorich erwähnen und dann fortfahren:
„Nachdem nun der Versuch, uns Ew. Exc. persönlich zu nahen, durch den übergroßen Andrang von Bittstellenden zweimal gescheitert ist, erlauben sich die Unterzeichneten die gehorsamste Bitte um gütige Ertheilung von Passirscheinen zum Antritt der Rückreise auszusprechen, eventuell aber von Euer Excellenz die Gnade einer Audienz zu erbitten... In der Erwartung, daß Euer Excellenz Gnade uns die Möglichkeit, unsern wichtigen Beruf wieder anzutreten, gütigst gewähren wird, zeichnen wir &c.“
Unterschrieben waren, wie in der Eingabe an Csorich: Robert Blum aus Leipzig; Julius Fröbel „für den Wahlbezirk der Fürstenthümer Reuß jüngerer Linie“; Trampusch für Weidenau „in k. k. Schlesien“ und Moritz Hartmann „aus Leitmeritz“.
Auf die Rückseite dieser Eingabe schrieb Generalmajor von Cordon „von der Central-Commission der k. k. Stadt-Commandantur“ noch am nämlichen Tage:
„Die Stadthauptmannschaft wird beauftragt, die angeblich (!) im „Hotel zur Stadt London“ wohnhaften Herren Robert Blum und Jul. Fröbel in militairgerichtlichen Verhaft zu nehmen, unter Beschlagnahme ihrer Papiere und Effecten.“
Dieser Verhaftsbefehl ist höchst charakteristisch. Also der Herr Generalmajor wußten, bis sich die Abgeordneten selbst meldeten, noch gar nicht, daß sie „angeblich“ in Stadt London wohnten. Er wurde auch nicht deshalb auf sie aufmerksam, weil sie sich als Mitglieder des höchst gefährlichen Frankfurter Parlaments bezeichneten, namentlich war das nicht der Grund des Haftbefehls. Am allerwenigsten wurde dieser erlassen, weil der Herr Generalmajor etwa eine Ahnung davon zu besitzen sich rühmen konnte, wer Robert Blum sei und was er in Wien gethan habe. Wären das die Ursachen des Haftbefehls gewesen, so hätten die Herren Trampusch und Moritz Hartmann unbedingt auch mit in „militairgerichtlichen Verhaft“ genommen werden müssen. Denn auch sie waren Abgeordnete. Auch Hartmann hatte mitgekämpft. Nein, so tief geruhten der Herr Generalmajor nicht in das Wesen der Dinge einzudringen. Die Freiheit Robert Blum’s und Fröbel’s war durch eine weit simplere kaiserlich königliche Erwägung bedroht. Trampusch und Hartmann waren Oesterreicher, Blum und Fröbel aber „Ausländer“, und von diesen hatten Seine Durchlaucht der Fürst-Feldmarschall zu Windischgrätz in Ihrem „Nachhange zur Proclamation vom 20. October“ am 23. October, Ziffer 5, zu bestimmen befunden: „Alle Ausländer in der Residenz (!) sind mit legalen Nachweisungen der Ursache ihres Aufenthalts namhaft zu machen, die Paßlosen zur sofortigen Ausweisung anzuzeigen.“ Weil Robert Blum und Fröbel Ausländer und, wie sie selbst gestanden, ohne Passirscheine waren, sollten sie in militairgerichtlichen Verhaft genommen werden, aus keinem andern Grunde.
Der Befehl wurde am 4. November früh gegen sechs Uhr ausgeführt. Zu dieser Stunde erschienen unter militairischer Bedeckung der Polizei-Ober-Commissar von Felsenthal und der Hauptmann Graf Caboga in „Stadt London“ und fragten den Wirth nach den beiden Gesuchten. Der brave Mann trotzte der Gefahr des Standrechts und warnte die beiden Abgeordneten. Noch wäre es Zeit gewesen. Hartmann und Trampusch sind damals entflohen. Aber Blum war in dem unerschütterlichen verhängnißvollen Glauben befangen, daß die siegreiche österreichische Kriegsgewalt vor seiner papiernen Unverletzlichkeit als deutscher Reichstagsabgeordneter ehrfurchtsvoll sich beugen werde, und wies die von dem braven Wirthe gebotene Rettung mit würdevollem Lächeln ab. Wenige Minuten später waren Blum und Fröbel Gefangene. Blum’s Frage an den Offizier: „ob ihn seine Eigenschaft als Abgeordneter des Parlamentes nicht vor Verhaftung schütze?“ beantwortete dieser kurz dahin: „Richten Sie diese Frage an meinen General!“ Dann wurde jeder der Gefangenen in einem geschlossenen Wagen nach dem Stabsstockhause gebracht, wo wieder ein gemeinsames Zimmer ihnen angewiesen wurde; „das beste Gelaß im Hause“, wie Herr Helfert freudig versichert. In der That war das Gefängniß wohnlich, beinahe behaglich.
Der Abg. Schuselka, der gleichfalls in Stadt London wohnte, ohne bis dahin auch nur Kenntniß zu haben, daß Blum und Fröbel mit ihm dasselbe Hotel bewohnten — so zurückgezogen hielten sich die Abgeordneten —, begab sich sofort zum Minister Kraus. Der Abg. Goldmark schloß sich ihm unterwegs an. Kraus beruhigte sie: „man werde die beiden Frankfurter Deputirten wohl nur über die Grenze bringen wollen“. In der Stadt gewann das Gerücht von dieser Verhaftung im Laufe des 5. sicheren Halt. Auch da meinte man allgemein, es sei nur geschehen, um sie über die Grenze zu „spediren“.[303]