Damit war klar anerkannt, daß auch für Oesterreich die Rechtsverbindlichkeit zur Verkündigung der Reichsgesetze mit deren Erscheinen im Reichsgesetzblatt begründet war. Und da dem Reichsgesetzblatt die Verkündigung für das ganze Reichsgebiet gesetzlich zustand und dieses Gesetz wie die rechtsverbindliche Kraft aller Reichsgesetze für die Einzelstaaten bereits in Stück 1. stand und dieses in Oesterreich verkündigt war, so bedurfte es der „örtlichen Veröffentlichung“ des Immunitätsgesetzes vom 30. in Oesterreich überhaupt nicht. Dasselbe war Gesetz für Oesterreich seit dem 30. September.

Blum war daher im vollen Rechte, wenn er am 5. November gemeinsam mit Fröbel ein Schreiben an den Präsidenten der Deutschen Nationalversammlung aufsetzte, in welchem er diesem Kunde von ihrer Verhaftung gab und um Schutz und Freiheit auf Grund des Reichsgesetzes vom 30. September bat. Dieses Schreiben ist indessen nie nach Frankfurt gelangt, wohl aber in die Hände des Fürsten Windischgrätz. Bei den Blum’schen Acten befindet es sich nicht. Es bildete für den Fürsten offenbar den ersten Anlaß des Nachdenkens über die Frage, ob man dem verhaßten Frankfurter Parlament durch die Vernichtung der beiden gefangenen Abgeordneten nicht offenbaren könne, wie wenig man sich in Oesterreich um des Parlamentes Rechte und Gesetze kümmere. Daß in Schönbrunn — wo Windischgrätz nun schaltete — nach Empfang oder richtiger nach Unterschlagung dieses Schreibens sofort der Entschluß feststand, das Reichsgesetz vom 30. September geflissentlich zu mißachten, hat der damalige Alter-Ego des Fürsten, der Vollstrecker der Bluturtheile des k. k. permanenten Standrechts, G. M. Hipssich, offen eingestanden.[316] Nun verräth uns aber Herr v. Helfert auch die geheimen Verhandlungen, welche in diesen Tagen zwischen dem Fürsten und Olmütz, d. h. zwischen Windischgrätz und den Ministern Wessenberg und Schwarzenberg spielten. Dieselben beweisen für Jeden, der lesen kann, gerade das, was Herr v. Helfert so gern bestreiten möchte, daß bei Windischgrätz die Hinrichtung Blum’s eine festbeschlossene Sache war, und die Beschaffung der „juridischen Beweise“ seiner Schuld getrost der in solchen Dingen höchst probaten k. k. permanenten Standrechtscommission überlassen werden sollte. Schon am 24. October nämlich hatte Windischgrätz an Wessenberg geschrieben „daß gegen die in Wien befindlichen Mitglieder des Reichstags als Theilnehmer am Aufstande vorgegangen werden müsse.“ Er hatte diese Ansicht am 30. October weiter begründet. Wessenberg hatte am 31. October entschieden widersprochen, und verlangt, daß Windischgrätz die Deputirten den ordentlichen Gerichten überliefern müsse. „Das Verfahren gegen allenfalls schuldig befundene Reichstagsgesandte verdiene eine nähere Erwähnung und müsse seines Erachtens diesfalls Baron Kraus als der einzige in Wien anwesende verantwortliche Minister und allenfalls ein höherer Justizbeamter zu Rathe gezogen werden, da die besondere privilegirte Stellung der Reichstagsabgeordneten eine eigene Beachtung nöthig mache und die Regierung sonst in Conflicte mit dem Reichstag kommen könnte.“ Windischgrätz gerieth darüber in nicht geringe Aufregung. Am 2. November schrieb er an Wessenberg, es stelle sich die Nothwendigkeit heraus, die Häupter jener Fraction des Reichstages, die mit der subversiven Partei eng verbündet war, zur Verantwortung zu ziehen. „Die moralischen Beweise ihrer Schuld liegen klar am Tage und es sollte, denke ich, nicht schwer werden, auch die juridischen zu finden.“ Bis dahin bezog sich der Briefwechsel nur auf die Mitglieder des österreichischen Reichstages.

Von nun an führte aber nicht Wessenberg, sondern Fürst Felix Schwarzenberg, ein Dutzbruder Windischgrätz, die Correspondenz mit diesem weiter. Er zeigte sich weit gefügiger gegen die Ansichten des Feldherrn. Das Immunitätsgesetz genirte ihn gar nicht. Er schreibt am 3. November an Windischgrätz: „Wenn wir juridische Beweise hätten, wäre es ein Leichtes, die Betretenden der gewöhnlichen gerichtlichen Behandlung zu überliefern.“ Am 5. schreibt er, von der „Mitschuld mancher Reichstagsdeputirten an den Schändlichkeiten der letzten Revolution“ sei er moralisch überzeugt, allein an die „geheiligten Leiber“ der Volksvertreter könne man „nur durch juridische Beweise gelangen“; lägen in dieser Beziehung „constatirte Daten“ vor, so könnte „viel ersprießliches“ erreicht werden. Herr v. Helfert hat offenbar seine Gründe dafür, warum er diesen Briefwechsel nicht vollständig mittheilt, sondern nur einzelne Sätze oder gar nur Worte daraus citirt. Aber sicher ist, daß Windischgrätz am 6. November (vielleicht schon am 4.) Schwarzenberg von der Verhaftung Blum’s Kenntniß gegeben und am 6. November — nachdem er Blum’s Eingabe für Frankfurt gelesen! — verlangt hat, daß er diesen Mann hinrichten lassen dürfe, und zwar auch — denn das bildete ja bisher den Kernpunkt des Streites zwischen Schönbrunn und Olmütz — ohne „juridische Beweise“ nur nach dem „moralischen“ Verdammungsurtheil des Fürsten, und nicht von den gewöhnlichen Gerichten, sondern von der k. k. Standrechtscommission. Dieses Schreiben verschweigt Herr v. Helfert vollständig. Es muß aber existiren und zwar dem angegebenen Sinne nach existiren, denn Schwarzenberg antwortet am 7. Nov.: er bitte „um Schonung für die schlechtesten (!) unserer Reichstagsdeputirten; mit Blum möge der Feldmarschall nach Ermessen“ (also nicht nach Richterspruch!) „vorgehen, er verdiene Alles.“ Es scheint nach dieser Antwort sogar, als habe Windischgrätz in seinem Briefe an Schwarzenberg auf die Wichtigkeit des Unterschiedes zwischen „unseren“ und den Frankfurter Abgeordneten hingewiesen, d. h. mit anderen Worten auf die politische Wichtigkeit, welche der Hinrichtung eines Frankfurter Deputirten für Oesterreichs Machtstellung gegenüber der Paulskirche haben müsse. Der Fürst beeilte sich außerordentlich, von dieser Indieachterklärung Blum’s Gebrauch zu machen. Denn schon der folgende Tag konnte einen Widerruf bringen — und brachte ihn auch! Am 8. ließ nämlich Schwarzenberg die Erläuterung folgen: „Die Reichstagsdeputirten seien nicht standrechtlich zu behandeln, wenn sie nicht in flagranti[317] verhaftet werden könnten“ — dazu war natürlich im Stabsstockhause keine Aussicht — „sie sind auf freien Fuß zu lassen, wohl aber alle rechtlichen Anzeigen zu sammeln, damit sie den ordentlichen Gerichten überliefert werden können. Ein anderes Verfahren würde uns die größten Schwierigkeiten bereiten.“ Hier ist der Unterschied zwischen „unsern“ Reichstagsabgeordneten und Blum nicht mehr gemacht. Diese Note hätte also Blum frei gemacht. Aber als sie am Morgen des 9. in Wien eintraf, hatte Blum schon aufgehört zu leben. „Die Zuschrift Schwarzenberg’s vom 7.“, schreibt v. Helfert mit empörender Offenheit, „die jedenfalls im Laufe des 8. November in Schönbrunn eintraf, entschied über das Schicksal der beiden Frankfurter Deputirten.“ Und dann will uns derselbe Herr später einreden, dieses „Schicksal“ sei durch einen ordentlichen Richterspruch „entschieden“ worden!

Robert Blum saß ohne Ahnung aller dieser Dinge im Stabsstockhause und harrte seiner Befreiung entgegen. Er versprach sich dieselbe bestimmt von seinem Schreiben vom 5. an den Präsidenten der Nationalversammlung zu Frankfurt a./M. In zwei Tagen konnte das Schreiben in Frankfurt sein, am nämlichen Tage mußte der Erzherzog den Befehl erlassen, ihn und Fröbel freizugeben. In dieser Hoffnung schrieb er am 6. an die Frau:

„Meine liebe Jenny! als ich Dir meine letzten Zeilen schrieb, deren Kürze die Umstände geboten, glaubte ich denselben auf dem Fuße zu folgen und wenigstens kurze Zeit in meinem Hause zu verleben. Das ist anders geworden und ich werde unfreiwillig hier zurückgehalten, bin verhaftet. Deute Dir indessen nichts Schreckliches, ich bin in Gesellschaft Fröbel’s und wir werden sehr gut behandelt; allein die große Menge der Verhafteten kann die Entscheidung wohl etwas hinausschieben. Sei also ruhig und wenn Du das bist, wirst Du zu meiner Ruhe wesentlich beitragen; ich denke Dich stark und gefaßt und bins deshalb selbst. Bitte Heyner in meinem Namen, daß er Dir die Haushaltungsbedürfnisse vorschießt; ich werde ihm das entnommene sofort ersetzen, wenn ich wiederkomme. Leb’ recht wohl, bleibe gesund und heiter, grüße alle Freunde und empfange für Dich und unsere lieben Kinder von Herzen Gruß und Kuß von Deinem Robert.“ — „Denkt am 10. und 11.[318] freundlich an mich.“

Die feste, heitere Stimmung Blum’s begann vom 6. November an sich zu trüben. Wenigstens behauptet das Fröbel in seinen „Briefen“.[319] Dasselbe schreibt Fröbel in einem Briefe an Blum’s Schwester, Frau Selbach in Köln, am 22. December 1848. Der Brief enthält auch über die früheren Ereignisse interessante Daten. Fröbel berichtet, nachdem die Ereignisse bis zum 28. erzählt sind:

„Von da (vom 26.) bis zum 28. sah ich Ihren Bruder nicht wieder. Ich hörte aber von Andern, daß er unterdessen mit einem Muthe, der über jedes Lob erhaben war, ja sogar mit Lust und Freude sich im Kugelregen und in anderen Gefahren befunden. Mehrere seiner Mannschaften fielen in seiner Nähe und andere wurden verwundet. Eine Kugel fuhr ihm auf der linken Seite, am Herzen, durch das Rockfutter. Die Nacht vom 28. auf den 29. brachte er in seinem Zimmer in Stadt London zu, während ich mit dem Rest meiner Compagnie[320] einen Saal des Universitätsgebäudes inne hatte. Am 29. früh um 5 Uhr besuchte ich ihn und wir schrieben unser Entlassungsgesuch, welches wir gegen 6 Uhr abschickten. Dann lebten wir wieder bis zum 4. früh, wo wir verhaftet wurden, im Gasthaus zusammen. Ihr Bruder war in der ganzen Zeit äußerlich abwechselnd bald ernst und ruhig, bald humoristisch, bald ziemlich leidenschaftlich activ gestimmt, innerlich aber bemerkte ich an ihm immer eine sehr große Erregung. Wir kannten die Menschen nicht genug, die uns umgaben, und so war er ungewiß, ob für ihn die Zeit eines entscheidenden Augenblicks gekommen sei. Hätte er gewollt, so wäre die Leitung der Dinge sehr bald in seinen Händen gewesen. Weil er sich in dieser Beziehung über seine Aufgabe nicht klar sein konnte, schwankte er auch von Anfang an zwischen dem Wunsche, abzureisen und dem, zu bleiben. — Im Gefängniß hatten wir miteinander ein leidliches Zimmer. Ihr Bruder sprach, als hoffe er höchstens acht Tage gefangen zu sein und dann freigelassen zu werden, innerlich aber scheinen ihn düstre Ahnungen beunruhigt zu haben. Er dachte viel an seine Familie und als er einmal, am Fenster sitzend, vor dem Kinder spielten[321], zu mir sagte: „sieh’, da geht mein kleiner —“ (ich weiß den Namen nicht mehr), sah ich, daß seine Hand zitterte und seine Augen feucht waren. Er sagte mir am dritten und vierten Tage unserer gemeinsamen Haft oftmals: „Du wirst am Ende allein zurückreisen,“ was ich ihm auszureden suchte. Er mochte (!) an seine Rede in der Aula und an einen sehr beleidigenden Artikel denken, den er im „Radikalen“ mit seiner Namensunterschrift gegen den Fürsten Windischgrätz geschrieben.“