Diese Mittheilungen entsprechen gewiß vollständig den Beobachtungen, die Fröbel gemacht hat. Nur die Genauigkeit dieser Beobachtungen ist in Frage. Denn Fröbel war, wie er selbst zugesteht, bei weitem der Aufgeregtere von Beiden. Er durchmaß das Zimmer in großen Schritten in steter Erregung, während Blum meist lesend dasaß, wenn die Freunde nicht zusammen sprachen. Daß kürzere und längere Stunden kamen, Stunden der bangen Sorge auch für Blum, kann bei seinem tiefen Gemüth, bei seiner innigen Anhänglichkeit an Weib und Kind kaum bezweifelt werden. Das ist aber eine Wahrnehmung, die jeder Richter und jeder Vertheidiger, der mit Untersuchungsgefangenen zu thun hat, die nicht verkommen sind, in den ersten drei Tagen ihrer Haft machen wird. Und sicher ist nach allen Fröbel’schen Versionen, daß Blum selbst nie seine Rede auf der Aula und seinen Artikel im „Radicalen“ als den Grund seiner nachdenklichen Stimmung bezeichnet hat, sondern daß Fröbel das nur vermuthet hat. („Er mochte an seine Rede“ u. s. w. „denken“). — Uebrigens bildeten, wie Fröbel gleichfalls zugesteht, diese trüben Stimmungen nur die Ausnahme. Sehr häufig blickte die Schildwache draußen mit Verwunderung durch die „verglaste Oeffnung in der Thür“ — wie Helfert schön sagt — wenn die Gefangenen laut und anhaltend lachten und scherzten.
Am 6. Abends wurde beiden Gefangenen eine sehr unangenehme Ueberraschung zu Theil: ein Italiener Matteo Padovani wurde zu ihnen in dasselbe Zimmer als Mitgefangener gelassen. Fröbel hat diesen Mann später vor dem Parlament offen der Spionage beschuldigt. Die Verdachtsgründe, die Fröbel anführt: die auffallend behäbige Garderobe und Ausstattung, die Padovani mit sich in das Gefängniß brachte, die Zuvorkommenheit der Bedienung gegen ihn, das widerwärtig zudringliche, auffallende und unruhige Wesen des Fremden, seine tendenziöse Einmischung in die Gespräche und gemeinsamen Schritte der Abgeordneten, seine fortwährende Aufforderung an dieselben, ihre Unverletzlichkeit als Abgeordnete den Behörden gegenüber recht scharf zu betonen, seine auffallenden Versuche, von den Gefangenen Einzelheiten über ihre Betheiligung am Kampfe zu erfahren, sind keineswegs „sicher ohne allen Grund“ wie Herr v. Helfert kurz meint.[322] Im Gegentheil waren die bisherigen „juridischen Beweise“, welche die Central-Untersuchungscommission trotz des ganzen Heers ihrer Denuncianten und Polizeispione für die Schuld der beiden Abgeordneten zusammengebracht hatte, so überaus dürftig, daß die Einstellung und Mitwirkung eines Spions zur Ergänzung des Schuldbeweises, namentlich in der Geschäftsgebahrung des nachmetternich’schen Oesterreich und bei dem in Schönbrunn bereits am 6. nach Olmütz gemeldete Entschlusse, Blum mit oder ohne „juridische Beweise“ nicht lebend nach Frankfurt kommen zu lassen, durchaus nicht zu jenen Dingen gehört, welche damals in Wien undenkbar gewesen wären; am wenigsten zu denen, welche die Entrüstung des Herrn v. Helfert vorzugsweise verdient hätten. Denn die Briefe seines Helden Windischgrätz an Wessenberg und Schwarzenberg stehen moralisch betrachtet tief unter der Judasrolle, die Padovani von Fröbel beigemessen wird. Padovani wäre doch nur das Werkzeug einer feilen Scheinjustiz gewesen, ein Werkzeug, das sich vielleicht durch diese Handlungsweise die eigene Straflosigkeit erkaufte (Nordstein S. 361), der Fürst Windischgrätz aber erscheint nach jenen Briefen als der eigentliche Anstifter eines Justizmordes.
Was mich veranlassen könnte, den schweren Verdacht, der dreißig Jahre lang auf dem unglücklichen Italiener gelastet hat, für grundlos zu erklären, ist sein Verhalten, als ich vor fünf Jahren (1873) einige Actenstücke über Blum’s Tod in der „Deutschen Zeitung“ in Wien veröffentlichte.[323] Damals entspann sich eine lange Fehde zwischen Padovani und Fröbel in der Zeitung, und Padovani schrieb mir in Ausdrücken, die schwerlich erheuchelt waren, wie schwer er die fünfundzwanzig Jahre über unter dieser falschen Anklage gelitten habe. Diese günstige Meinung wird aber getrübt durch Actenstücke, auf welche ich seither aufmerksam geworden bin. Helfert theilt nämlich in seiner Darstellung des Processes wider Fröbel mit, daß die Broschüre Fröbel’s „Wien, Deutschland und Europa“, welche Fröbel’s Begnadigung bekanntlich vorzugsweise erwirkte, von Padovani den Richtern zugesandt worden sei.[324] Padovani war damals noch Untersuchungsgefangener, und es macht einen mindestens eigenthümlichen Eindruck, wenn er in dieser Lage wissen konnte und wußte, was „die Richter“ gerade als Begnadigungsmoment zu Gunsten Fröbel’s gebrauchen konnten — namentlich wenn man sich daran erinnert, daß Schwarzenberg nur Blum dem „Ermessen“ des Fürsten preisgegeben und auch diese Zusage in seinem Schreiben vom 8. November wieder eingeschränkt hatte. Da das Urtheil gegen Fröbel erst den 11. November Vormittags geschöpft wurde[325], so lag hier nunmehr der Vorwand einer Begnadigung ebenso sehr im Interesse des Fürsten, als bei Blum der Vorwand einer Verurtheilung. Dazu kommt noch ein zweites auffallendes Actenstück. In dem bereits auf Seite 534 (Note) erwähnten Bericht des GM. Hipssich vom 30. November an die Centralcommission kommt die Stelle vor: „daß Padovani jede Zumuthung mit Entrüstung zurückweise, als ob ihm bei jener Translocation[326] irgend ein Auftrag zur Ausspähung der genannten Mitgefangenen ertheilt worden sei.“ Diese Worte stehen nur auf Schrauben. Und was ging es den GM. Hipssich an, wie Fröbel vor dem Parlament über Padovani urtheilte? Welchen Werth hatte es, wenn der Generalmajor erklärte, daß sein Opfer — möglicherweise sein Spion! — diese Beschuldigung „mit Entrüstung“ zurückweise?
Dazu kommt nun, wie bemerkt, die große Dürftigkeit des Schuldbeweises, den die Standrechts-Commission bis zum 6. gegen Blum und Fröbel angebracht hatte. Die einzige Aussage, die bis zum 6. Abends gegen die Gefangenen vorlag, war eine Bemerkung von Messenhauser. Messenhauser hatte in seinem ersten Verhör am 6. November Abends ausgesagt, Blum und Fröbel hätten sich am 30. auf dem Stephansthurm, „wie ihm berichtet worden“, „in den heftigsten Worten über seine Capitulation ausgesprochen“. Diese Anschuldigung war so unhaltbar, daß sie selbst von der Standrechtscommission weiter gar nicht beachtet wurde. Außerdem besaß die Untersuchungscommission bis zum 5. November Abends noch die Artikel der „Presse“ vom 25. und der „Ostdeutschen Post“ vom 24. October über Blum’s Rede in der Aula. Aus ihnen hat das Standgericht später nur einen einzigen Satz für die Anklage brauchbar erachtet, der schon früher erwähnt wurde. Das war Alles! Ein agent provocateur konnte also noch recht ersprießliche Dienste leisten. Trotz alledem könnte man gegen die Annahme, daß Padovani in dieser Rolle thätig gewesen sei, anführen jenes wiederholt vom Fürsten ausgesprochene Princip, daß es auf Schuldbeweis gar nicht ankomme, sondern nur auf das bereits fertige moralische Urtheil über den Angeschuldigten. Denn um ein moralisches Urtheil über Blum zu fällen, dazu bedurfte es keines Padovani. Dazu genügten vollkommen die „Gemeinen“ Tiefenthaller und Compéis, die „Gefreiten“ Mahn und Wöhner (die in der Geschichte nur mit einem Fragezeichen aufgeführt werden, da ihre Autographen in den Acten jeder Entzifferung spotten) und alle die andern intelligenten und für moralische Urtheile insbesondere vorzüglich qualificirten „Richter“ des Wiener Blutgerichts. Allein dagegen ist wieder zu bedenken, daß bis zum sechsten November Fürst Windischgrätz von Olmütz noch keine Erlaubniß hatte, Blum gegenüber auf „juridische Beweise“ zu verzichten und sich mit einer „moralischen“ Beurtheilung desselben zu begnügen. Diese Erlaubniß traf erst am 8. in Schönbrunn ein. Am 6. war also die Beibringung „juridischer Beweise“ für Blum’s Schuld die unerläßliche Bedingung für Blum’s in Schönbrunn so aufrichtig gewünschte Verurtheilung. Und zu diesem Zwecke war ein agent provocateur ein ganz brauchbares Subjekt.
Am 7. November richteten Blum und Fröbel an General Cordon eine Beschwerde wegen ihrer Gefangenhaltung seit dem 4. November und weil ihnen im Laufe dieser Tage „nicht mindestens ein Verhör, und damit Gelegenheit, ihr Recht geltend zu machen“, gewährt worden sei. Diese Beschwerde hatte einen „Auftrag“ des GM. Cordon vom 7. November zur Folge, dessen Inhalt Herr v. Helfert, obwohl er ihn kennen mußte, da er bei den Blum’schen Acten sich befindet[327], nicht mittheilt. Aller Wahrscheinlichkeit stand in diesem „Auftrag“ nur das Gebot zu rascherer Beweisaufnahme. Die Gefangenen erhielten auch auf ihre Beschwerde keine Antwort.
Die Beweiserhebungen fanden am 8. November statt. Man hatte schließlich nämlich noch einige „Zeugen“ aufgetrieben, welche man für verwendbar erachtete. Um mit den ernsthaften anzufangen: Ignaz Kuranda, Eigenthümer, und Dr. Ed. Wössel, Mitarbeiter der „Ostdeutschen Post“, waren als „Augen- und Ohrenzeugen von Blum’s Auftreten am 23. in der Aula“ berufen.[328] Es scheint aber mit diesem „Augen- und Ohrenzeugniß“ nicht viel anzufangen gewesen zu sein; denn im Verhör ist Blum hiervon gar nichts eingehalten worden. Zu diesen für die Anklage blos mißlungenen Zeugenerhebungen kam noch eine Anzahl anderer, von deren Hereinziehung in eine so ernste Sache von Haus aus hätte abgesehen werden sollen: es war das die Vernehmung des Spezereihändlers Pietro Giacomuzzi und des Wirthes, des Zahlkellners und des Kellners „Zum rothen Igel“. Man glaubte von ihnen wahrscheinlich eine Bestätigung des schon von Messenhauser am Tage zuvor der Standrechtscommission gebeichteten Blödsinns[329] zu erfahren, daß Robert Blum am 27. October Messenhauser die „Präsidentur“ (der Republik? und welcher?!) angeboten habe. Vielleicht dachte sich die Standrechtscommission, diese Republik sei im „Rothen Igel“ am 27. October geboren worden und der Zahlkellner Franz Maireder — letzterer natürlich gegen Trinkgeld — und der Kellner Leopold Uebel hätten dabei als Feierlichkeitszeugen gedient. Doch diese Hypothesen können wir bei Seite lassen, da Herr v. Helfert uns leider selbst vom Inhalte der Aussagen der Zeugen vom „Rothen Igel“ keine Mittheilung macht; jedenfalls nur aus dem guten Grunde, weil sie höchstens mittheilen konnten, was Robert Blum im „Rothen Igel“ gegessen und getrunken hatte, so daß sich auch betreffs dieser classischen Zeugen die Standrechtscommission in ihren berechtigtsten Erwartungen getäuscht sah. Bei der Vernehmung Blum’s konnte ihm nicht einmal eine einzige blutdürstige Verschwörung aus dem „Rothen Igel“ vorgehalten werden. So besaß denn die Standrechtscommission am Nachmittag des 8. November immer noch kein weiteres Belastungsmaterial, als eine Nummer der „Ostdeutschen Post“ und der „Presse“ und die stadtbekannte, auch von Messenhauser bestätigte Thatsache, daß Blum als Hauptmann im Elite-Corps mitgefochten habe. Aber wenn das unter das Standrecht gehörte, wo waren denn alle die andern Hauptleute und Offiziere der Stadtkämpfer? Hatte man denn die auch verhaftet? Mit nichten!
Ehe diese Erhebungen am 8. November abgeschlossen waren, hatte Blum mit Fröbel auf das „eifrige Zureden“ und des „im höchsten Grade zudringliche“ Einmischen Padovani’s noch einen andern Schritt zur Erlangung der Freiheit gethan. Padovani „legte es Blum dringend an’s Herz“, sagt Fröbel[330], „daß wir einen Fehler begangen, indem wir nicht energisch genug protestirt und unsere Eigenschaft als Deputirte nicht genug in den Vordergrund gestellt hätten. Sie kennen,“ sagte er, „die österreichischen Behörden nicht. Wenn Sie energisch auftreten, werden Sie sehen, daß Sie morgen frei sind.“ Das bestimmte Blum und endlich auch Fröbel, nun einen förmlichen Protest einzureichen. „Ich war mit Blum verschiedener Meinung“, sagt Fröbel, „und der Protest, welchen Blum aufsetzte, war mir nicht recht. Bei der Copie wurde am Schlusse eine Stelle weggelassen, welche eine Drohung enthielt.“ Nachstehend wird dieser Protest, welcher gerichtet wurde „an die Hohe Centralcommission zur Untersuchung der Vorfälle in Wien“ mitgetheilt nach dem Concept von Blum’s Hand, das nach seinem Tode mit seinen übrigen Papieren an die Familie zurückgelangte. Er lautet:
„Protest.“
„Nach dem Reichsgesetze vom 30. September dieses Jahres, welches von der Deutschen Nationalversammlung (in der auch Oesterreich vertreten ist) beschlossen, von der in Oesterreich anerkannten Deutschen Centralgewalt promulgirt, von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Johann, Reichsverweser, unterzeichnet, und im Reichsgesetzblatt Nr. 2 ordnungsmäßig bekannt gemacht ist — darf kein Abgeordneter der Deutschen Nationalversammlung verhaftet oder in Untersuchung gezogen werden, ohne Zustimmung der Versammlung selbst. Die Unterzeichneten sind nun gegen das angezogene Reichsgesetz seit fünf Tagen verhaftet.“ Folgt die Aufzählung der Schritte, die sie bis dahin zur Erlangung ihrer Freiheit gethan. „Unter diesen Umständen, auf Grund des Reichgesetzes vom 30. September, auf Grund der von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich seinen Staaten vielfach garantirten constitutionellen Einrichtungen, und auf Grund des fürstlichen Wortes des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz Durchlaucht, die constitutionellen Einrichtungen nicht schmälern zu wollen, erfüllen die Unterzeichneten hiermit gegen das Deutsche Volk, gegen das Gesetz und gegen die Nationalversammlung eine heilige Pflicht, indem sie einen
feierlichen Protest
erheben gegen ihre Verhaftung sowohl, wie gegen das Verfahren seit dieser Verhaftung, und die Verantwortlichkeit für die Nichtachtung des Gesetzes auf die Urheber desselben wälzend[331], sehen wir uns genöthigt, den anliegenden Protest gehorsamst zu überreichen. Es ist unsere Pflicht, diesen Protest auch an die hohe deutsche constituirende Nationalversammlung und an unsere Wähler gelangen zu lassen, damit dieselben erkennen, daß wir das Gesetz, zu dessen Erlassung und Erhaltung man uns erwählt hat, nach unsern Kräften selbst im Kerker wahren! Da nach der dermaligen factischen Gestalt der Dinge dazu die Erlaubniß der hohen Central-Commission nöthig ist, so bitten wir, diese Erlaubniß uns baldmöglichst ertheilen zu wollen.
Mit vollkommenster Hochachtung zeichnen:
Einer hohen Central-Commission gehorsamste
Abgeordneten der deutschen constituirenden Nationalversammlung,
Robert Blum, Julius Fröbel.
Wien, im Stabsstockhause, am 8. November 1848.“
Dieser Protest wurde Nachmittags 4 Uhr in einer Reinschrift von Fröbel’s Hand — nachdem Padovani’s Anerbieten, diese zu besorgen abgelehnt worden war — abgegeben. „Dieser Protest bildete eine entscheidende Wendung in unserer Sache! Dieser Protest ist allerdings berücksichtigt worden“, sagte Fröbel in der Paulskirche — „Sie sehen es in dem Tode Blum’s, auf welche Weise. Um 4 Uhr Nachmittags hatten wir den Protest übergeben, um 6 Uhr wurde Blum zum Verhör gerufen. Die Zeit von zwei Stunden ist etwa das, was nothwendig war, um den Protest nach Hetzendorf[332] zu bringen und einen Befehl als Antwort zu erhalten.“
In der Hauptsache hat Fröbel ganz recht. Der Protest bildete eine entscheidende Wendung im Schicksal Blum’s, wenn auch nicht die entscheidende. Diese war herbeigeführt durch den Brief Schwarzenberg’s aus Olmütz, der am 8. in Schönbrunn eingetroffen war, und die „schlechtesten“ österreichischen Abgeordneten verschont wissen wollte, Blum dagegen — mit dem naiven Eingeständniß, daß er der „Schlechteste“ nicht sei — dem „Ermessen“ des Fürsten preisgab, zu — „Allem“! Aber gewiß ist, daß dieser Protest unmittelbar nach Schönbrunn versendet worden ist. Denn er war schon bei Beginn des Verhörs gegen Blum um halb 6 Uhr nicht mehr bei den Acten, und ist auch später nie zu den Acten zurückgegeben worden. Schon die Reichscommissare Paur und Pözl vermißten ihn hier und mußten ihn bittweise in Abschrift herbeiziehen.[333] Und selbst Helfert citirt ihn nach Fröbel’s „Briefen“, nicht nach den Acten.[334] Welchen Eindruck er auf den Fürsten machte, kann man sich denken, da dieser sich schon tagelang zuvor an dem Gedanken erlabt hatte, in Blum die verhaßte Paulskirche zu treffen.