Wir besitzen aber hierüber, Dank der arglosen Güte Helfert’s, mehr als bloße Vermuthungen. Es erfloß nämlich am achten November vom „Hauptquartier Schönbrunn“ „an die löbliche Centralcommission der k. k. Stadtcommandantur zu Wien“ ein Schreiben (gez. Mengewein, GM.), in welchem befohlen wird, einen „Aufseher der Gasbeleuchtungsanstalt in Erdberg sammt einigen Arbeitern zu vernehmen“, welche höchst gravirliche Mittheilungen über Blum’s bewaffnete und führende Betheiligung am Kampfe auf der St. Marxerlinie machen könnten.[335] Da diesem Befehle von der Standrechtscommission nicht mehr gehorsamt wurde, muß er erst spät am 8. November, d. h. zu einer Zeit in Wien eingetroffen sein, wo das Verhör Blum’s eben beginnen sollte, oder vielleicht schon begonnen hatte (es begann um halb 6 Uhr). Er muß also erst erlassen worden sein, als der Protest Blum’s in Schönbrunn bereits bekannt war. Nun könnte man sagen: dieser Befehl ist zwar nach Bekanntwerden des Protestes in Schönbrunn erlassen, er ist aber keine Folge des Protestes und des vorgefaßten Entschlusses des Fürsten. In diesem Befehl findet sich nun aber eine absichtliche Unwahrheit ausgesprochen, welche ihre Gründe haben muß. Es heißt da nämlich im Eingang: „Nachdem man so eben (!) in Erfahrung brachte, daß Robert Blum sich unter den in Arrest gesetzten Aufwieglern befindet“. Diese Behauptung war eine wissentlich unwahre, da oben (S. [535]) gezeigt wurde, daß das Hauptquartier bereits am 4., längstens am 6. über Blum’s Verhaftung unterrichtet war, und sogar am 6. schon über das Blum zugedachte Schicksal nach Olmütz berichtet haben muß! Die geflissentliche Lüge, daß „man“ erst am 8. November „soeben“ Kenntniß von Blum’s Verhaftung erhalten, sollte und konnte also nur maskiren, daß man die in dem Befehl vom 8. angeführten — nie festgestellten — Thatsachen nur als Vorwand zu dringlichem, vom Hauptquartier befohlenen Einschreiten des Standgerichts wider Blum anführte, um nicht Unberufene, die einmal diese Acten läsen, auf den Verdacht zu leiten, daß ganz andere Gründe — das Schreiben Schwarzenberg’s und zuletzt der Protest Blum’s — diesen Befehl veranlaßt hätten.[336]
Am achten November nach halb 6 Uhr Abends wurde Blum zum Verhör abgeholt. Es fand im Stabsstockhause selbst statt, wo die permanente Standrechtscommission tagte. Dieses Verhör erschöpft zugleich das ganze gegen Blum stattgefundene standrechtliche „Verfahren“. Die niedliche Kürze dieses „Verfahrens“ — des kürzesten, das sich überhaupt vor der Standrechtscommission abspielte — gestattet uns, dasselbe hier vollständig mitzutheilen.[337]
„Actum bei der Standrechts- und Kriegsrechtscommission im Stabsstockhause, angefangen um 5½ Uhr Abends am 8. November 1848.
Protokoll,
welches auf Anordnung des k. k. Militär-Stadtcommandos Act. 7. November, Nr. 251, in Betreff des in Haft gebrachten Robert Blum aufgenommen wurde.
Zur Grundlage[338] dient:
Nr. 1. Auftrag des Herrn G-M. Cordon, ddo. 7. November, Nr. 251, mit
a) ein Zeitungsabdruck der „Presse“, ddo. 25. October, b) " " " „Ostdeutschen Post“, ddo. 24. October. c) Auszug aus dem Sitzungs-Protokolle des Gemeinderathes der Stadt Wien, ddo. 18. October 1848.
| a) | ein | Zeitungsabdruck | der | „Presse“, ddo. 25. October, |
| b) | " | " | " | „Ostdeutschen Post“, ddo. 24. October. |
| c) | Auszug aus dem Sitzungs-Protokolle des Gemeinderathes derStadt Wien, ddo. 18. October 1848. | |||
Nr. 2. Bericht über die Arretirung Robert Blum’s, ddo. 4. November mit
a) Schreiben des Robert Blum, Julius Fröbel, Moriz Hartmann und Albert Trampusch, b) Schlüssel zu dem Koffer.“ — (Auch eine Grundlage!) — „Nach Allegirung dieser Acten wurde Robert Blum vorgerufen, zur Angabe der Wahrheit erinnert und vernommen, wie folgt:
„Ich heiße Robert Blum, zu Köln in Rheinpreußen gebürtig, katholisch, Vater von vier Kindern, bin Buchhändler zu Leipzig, 40 Jahre alt.
Ich kam am 14. October[339] mit den Herren Fröbel, Trampusch und Hartmann als Abgeordneter in Frankfurt am Main von dort nach Wien, um zunächst den Wiener Behörden eine Adresse zu überreichen. Wir fanden die Verhältnisse anders, als wir geglaubt hatten, und ich habe, wahrscheinlich am 23. October, auf der Aula eine Rede gehalten, deren Sinn dahin ging, daß man an die Stelle des frühern Bandes der Gewalt, welches die verschiedenen Nationalitäten des österreichischen Kaiserstaates zusammengehalten, das Band der gemeinsamen Freiheit und der Anerkennung der gleichen Berechtigung aller Nationalitäten setzen müsse, damit die gemeinsame Freiheit sie inniger binde, als es die Gewalt bisher vermochte. Sollte es im Innern des Staates noch Elemente geben, welche die nichtdeutschen Nationalitäten nur durch das Band der Gewalt fesseln wollen, so müssen dieselben überwunden und vernichtet werden.
Am 26. ließ ich und Fröbel, auf Zureden des Commandanten Hauk, in das Elite-Corps mich einreihen, und wir wurden zu Hauptleuten gewählt, bezogen mit meiner Compagnie einen Posten an der Sophienbrücke beim Rasumoffsky’schen Palais, wo Kanonen in den Garten gegenüber dem Fluß gerichtet waren. Der Ober-Commandant Messenhauser kam dahin, und ich sprach mit ihm, sowie mit Andern. Daß ich dort zu ihm geäußert hätte, daß er die Präsidentur der Republik annehmen solle, darauf kann ich mich nicht erinnern, und wenn dieses überhaupt gesprochen worden ist, so ist es nur im Scherze ausgesprochen worden.
| a) | Schreiben des Robert Blum, Julius Fröbel, Moriz Hartmann und Albert Trampusch, |
| b) | Schlüssel zu dem Koffer.“ — (Auch eine Grundlage!) — |
Ich habe in den Zeitungen allerdings die Anordnungen des Fürsten Windischgrätz bezüglich des Belagerungszustandes gelesen.
Wo Herr Fröbel an diesem Tage mit seiner Compagnie stand, weiß ich nicht anzugeben.
Hier muß ich bemerken, daß das Gespräch bezüglich der Präsidentur nicht an der Sophienbrücke, sondern in einem Kaffeehause, wie ich glaube, auf der Landstraße, stattfand, wohin Messenhauser kam, wo ich eben nebst andern Garden und Mitgliedern des Elite-Corps an jenem Tage mich befand, um Kaffee zu trinken. Was Messenhauser damals auf der Landstraße zu thun hatte, weiß ich nicht; wahrscheinlich inspicirte er die aufgestellten Posten der unter seinem Commando stehenden Garden.
Ich muß noch bemerken, daß ich und Fröbel am 29. October Früh die Waffen abgelegt haben, weil das Elite-Corps nicht zu dem Zwecke verwendet wurde, zu welchem es ursprünglich bestimmt war, nämlich die innere Stadt in Ruhe und Ordnung zu halten.
Ich muß hier auf jenes in Deutschland giltige Gesetz aufmerksam machen, wonach ein Deputirter nicht verhaftet und in Untersuchung gezogen werden kann, ohne vorher die Genehmigung der National-Versammlung einzuholen.
Praelecta confirmat.
Robert Blum m. p.“
Nach eigenhändiger Fertigung wurde das Protokoll geschlossen und unterzeichnet[340]:
Franz Tiefenthaller, Gemeiner. Adolf Compéis, Gemeiner. Joseph Mahn (Maan?), Gefreiter. Josef Wöhner (?), Gefreiter. Johann Mohr, Corporal. Adalbert Simmer, Corporal. Johann v. Ehrenfeld, Feldwebel. Franz Hirschecker, Feldwebel. Pokorny, Lieutenant. Szeth, Lieutenant. Zamagna, Hauptmann. J. F. v. Bach (?), Rittmeister.
Wolferom, Cordier, Major, Johann Sailler, Hauptmann-Auditor. Präses. Qua Actuar.“