Das ganze leichtfertige Proceßverfahren gegen Blum wurde gekrönt durch das wider ihn gesprochene Urtheil, das unmittelbar nach Abführung des Angeklagten vom Standgericht gefällt und noch denselben Abend vom G-M. Hipssich mit den klassischen Worten bestätigt wurde: „Ist kundzumachen und in augenblicklicher Ermangelung eines Freimannes mit Pulver und Blei durch’s Erschießen zu vollziehen.“ Dieselbe rastlose und würdelose Eile, welche bei dem Verfahren hervortritt, entstellt die Hast der Bestätigung. Herr v. Helfert sucht diese ganze Ueberstürzung zu beschönigen durch die Versicherung, daß dieselbe eine Folge des Martialgesetzes gewesen sei. Das ist aber, wie er selbst an Fröbel’s und Messenhauser’s Proceß zeigt, durchaus unrichtig. Nur zwischen Urtheil und Vollstreckung sollten nicht mehr als 24 Stunden liegen. Aber für die erschöpfende Vorbereitung und Prüfung des Belastungsmaterials und für die Fällung des Urtheils war keine Frist vorgeschrieben. Und das Urtheil selbst kennzeichnet sich als ein Machwerk fahrlässiger Hast. Denn es führt selbst die wenigen im Verhör erörterten Thatsachen actenwidrig auf. Es lautet:
„Urtheil,
welches in dem auf Befehl des k. k. hohen Militär-Stadtcommandos in Wien zusammengesetzten permanenten Standrechte mit Einheit der Stimmen geschöpft wurde:
Herr Robert Blum, zu Köln in Rheinpreußen gebürtig, 40 Jahre alt, katholisch, verheuratet, Vater von vier Kindern, Buchhändler zu Leipzig, welcher bei erhobenem Thatbestande[347] durch sein Geständniß[348] und durch Zeugen[349] überwiesen ist, am 23. October l. J. in der Aula zu Wien durch Reden (?) in einer Versammlung zum Aufruhre aufgeregt und am 26. October l. J. an dem bewaffneten Aufruhre in Wien als Commandant einer Compagnie des Elite-Corps thätigen Antheil genommen zu haben — soll nach Bestimmung der Proclamation Sr. Durchlaucht des Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz vom 20. und 23. October[350], dann nach §. 4 im 62. Artikel der Th. Gerichtsordnung mit dem Tode durch den Strang bestraft werden.
So gesprochen in dem Standrechte, angefangen um halb 6 Uhr Abends, am 8. November 1848.
Cordier, Major, Wolferom, Präses. Hauptmann-Auditor.“
| Cordier, Major, | Wolferom, |
| Präses. | Hauptmann-Auditor.“ |
Blum hatte keine Ahnung von dieser Wendung, als er nach halb acht Uhr Abends in seine Zelle zu Fröbel zurückgeführt wurde:
„Ich sah ihn noch einen Augenblick,“ schreibt Fröbel im Briefe an Blum’s Schwester am 22. December 1848. „Er war im Gesicht sehr erregt und ich las aus seinen Zügen, daß ihm der Gang des Verhörs ernste Besorgnisse erregt habe. Er wurde sogleich wieder abgeholt und in ein anderes Gefängnißzimmer gebracht. Als ich ihm die Hand reichte mit den Worten: „auf Wiedersehn!“ antwortete er mir mit langsamen Worten und zweifelndem Tone, denselben Satz wiederholend: „Auf Wiedersehn!“ — Von einem Mitgefangenen, der Gelegenheit fand, mir einige Worte zu sagen, hörte ich, daß Ihr Bruder die Nacht vom 8. auf den 9., nach heiteren Gesprächen ruhig und in festem Schlafe zugebracht. Er war zu einem Polen, dessen Namen ich nicht kenne und zu einem Herrn v. Terzki (auch Tertschanski genannt und unter dem Namen Vilney als Novellenschreiber bekannt) und einem Herrn v. Schlechta gethan worden. Alle vier schliefen im gleichen Zimmer[351].“
Dasselbe erzählt Fröbel in seinen „Briefen“ (S. 51, 56 fg.). —
Wie Herr v. Helfert bereits aus den Tagen der Octoberrevolution eifrig Alles zusammengetragen hat, was Bosheit und Unverstand Blum nach jenen Tagen mit Unrecht schuld gegeben, und wie wir ihn hierbei sogar auf eigenen Verdächtigungen ertappten, so läßt er sich von nun an angelegen sein, das Bild des Sterbenden durch all den Unglimpf zu entstellen, den eine feile und tendenziöse Presse und die Schriften der frohlockenden Feinde Blum’s in einem Menschenalter auf seinen Namen gehäuft haben. So versteht der Edle von Helfert das de mortuis nil nisi bene.[352]
Am 9. November fünf Uhr früh wurde Blum aus gesundem, tiefem Schlafe geweckt und zur Anhörung des Urtheils in eine dritte Zelle abgeführt, in der er allein war. Tief bewegt, doch standhaft und gefaßt vernahm er hier den blutigen Spruch. Nur das Eine konnte er nicht fassen: daß man auf Grund solcher Thatsachen ihn zum Tode verurtheile, und gegen das Unverletzlichkeitsgesetz das Urtheil zu vollstrecken wage. Er äußerte diese Zweifel gegen den Offizier, doch wurde ihm erwidert, daß es voller Ernst sei mit dem Urtheil wie mit der Vollstreckung. Von da an hat Blum, so schwer es ihn ankam, an die Möglichkeit dieses Justizmordes zu glauben, sich in sein Schicksal ergeben. Der Auditeur verließ Blum. An seiner Stelle trat ein Geistlicher ein, Pater Raimund vom Schottenstift. Er war in tiefer Nacht geweckt worden, als eine Ordonnanz am Stift klingelte. Er habe Einen zum Tode vorzubereiten, hieß es. Erst im Stabsstockhause nannte man dem Pater den Namen Robert Blum’s. Er wußte aber, wie wir sehen werden, schon vorher, wem es gelte. Er fand Blum bereits ruhig und gefaßt. „Sie wissen vielleicht“, sagte ihm Blum, „daß ich Deutschkatholik bin; ich glaube daher, daß Sie mir die Ohrenbeichte erlassen werden.“ „Der Geistliche, glücklicherweise ein Mann von Bildung und Einsicht, stimmt vollkommen bei; Blum bittet ihn noch um einige Zeit, da er noch an seine Frau und Kinder und seine Mutter schreiben wolle. Nachdem dies geschehen, sprachen Beide noch viel mit einander, Blum, sehr gefaßt und ruhig, ist erfreut, in dem Geistlichen einen Achtungswerthen zu finden und sagt ihm zuletzt ungefähr: „Es hat mich sehr gefreut in Ihnen zum Unterschiede von leider so vielen Pfaffen, die man in Deutschland findet, einen ehrenwerthen, wahrhaft christlichen Mann kennen gelernt zu haben. Ich möchte Ihnen gern ein Andenken hinterlassen, allein ich habe jetzt nichts hier als meine Haarbürste. Wollen Sie diese von mir annehmen, so machen Sie mir noch eine Freude.“ “[353]