[20. Deutschlands Todtenklage.]

Unbarmherzig hatten die wilden Novemberstürme die letzten Blätter herabgerissen und dahingewirbelt, die einst in hoffnungsreichem Grün der Frühlingssonne des Jahres 1848 entgegenrauschten. Entblättert und stöhnend im Wintersturm stand der stolze Stamm der deutschen Eiche.

Wie nächtliche Windsbraut grollte die Kunde über Deutschland: Am 9. November sei der Staatsstreich in Berlin vollzogen worden, General Wrangel eingerückt, die preußische Nationalversammlung gesprengt.

Aber weit aufregendere Kunde folgte nach. Am 13. November wußte man in Sachsen und Preußen, am 14. in Frankfurt: Robert Blum sei am 9. in der Brigittenau standrechtlich erschossen worden.

Nie werde ich die Nacht vergessen, die dem Tage folgte, an dem ich mit sieben Jahren erkannte, was es heißt, den Vater plötzlich durch gewaltsamen Tod zu verlieren. Schlaflos hörte ich, wie vor dem Hause, vor dem ein Vierteljahr zuvor Tausende im Fackelglanz, Blum zujubelnd, vorübergezogen waren, in der tiefen dunkeln Nacht viele, viele Männer nun abermals vorüberzogen, am Heim ihres Todten, und den Namen des Mannes riefen, der ihnen bei Lebzeiten der liebe, untrügliche Führer gewesen. „Blum ist todt! Blum ist todt!“ riefen sie in allen Tönen des Schmerzes und der Rache. Und der Novembersturm setzte die Klage wehmüthig fort, als ihre Schritte verhallt waren.

Durch ganz Deutschland zitterte die schmerzliche Klage. Nie hatte das deutsche Land die Ohnmacht seiner Lage, den jähen Niedergang seiner schönsten Hoffnungen so hart empfunden, wie in diesen Tagen! Jede der deutschen Versammlungen fast hat sich damals mit der Frage beschäftigt, wie Blum’s Tod an den Schuldigen zu rächen sei; was man thun müsse, um dem verletzten Ansehen des Reichsgesetzes Genugthuung zu bieten wie man den Schimpf, den die ganze Nation durch die Tödtung ihres unverletzlichen Vertreters erfahren, ahnden könne? Aber ein Narr wartete auf Antwort. Nicht eine einzige dieser Versammlungen hat ihre Absicht durch eine That zu krönen vermocht.

Voran ging die Paulskirche. Alle Parteien traten hier einmüthig zusammen, um die Rechte und Freiheiten des Parlaments gegen die Willkür der Wiener Landsknechte zu schützen! Fast einstimmig wurde am 16. November der Beschluß gefaßt: „gegen die Tödtung des Abg. Robert Blum feierliche Verwahrung einzulegen und das Reichsministerium zur Bestrafung der mittelbaren und unmittelbaren Schuldtragenden aufzufordern“. Aber irgend einen nennenswerthen Erfolg hatte dieser Beschluß nicht. Selbst die vom Parlament Anfangs beschlossene Todtenfeier für Blum scheiterte an dem nach der ersten Bestürzung und der ersten pietätvollen Regung wieder übermächtig hervortretenden Parteihader. Und schadenfroh durfte der höhnische Schmerling in die Versammlung rufen: „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!“

In Preußen verlangte der ehrwürdige Waldeck Sühne für den Mord der Brigittenau. In jedem Einzellandtag regte sich das Gefühl der Solidarität der in Blum vergewaltigten Gerechtsame der Abgeordneten.

Am tiefsten und schmerzlichsten war die Aufregung in Sachsen, dem Lande, in dem der Todte die größte Wirksamkeit seines Lebens entfaltet hatte. Auch hier einigten sich alle Parteien, alle Stände, von der Regierung bis zum schlichten Arbeiter, zu einstimmiger Verurtheilung der That. In Leipzig traten schon am Nachmittag des 13. November die Stadtverordneten zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen und beschlossen gemeinsam mit dem Rath drei Adressen, an die Reichscentralgewalt, an die Nationalversammlung in Frankfurt und an das Gesammtministerium in Dresden zu richten,[359] auch die Adresse in Frankfurt durch eine besondere Deputation übergeben zu lassen. Am nämlichen Tag fand eine stürmische Trauerversammlung statt in der Thomaskirche, die der Rath eingeräumt hatte und die mit umflorten Vereinsfahnen angefüllt war. In der Nacht wurden durch eine empörte Volksmenge das österreichische Consulatswappen herabgerissen und zertreten. Am 14. November folgte eine ungeheure Volksversammlung im Leipziger Odeon. Die Rede hielt Professor Flathe, auch Joseph und Schaffrath sprachen. — In Dresden fanden ähnliche Vorgänge statt. Am 13. faßten die sächsischen Kammern den Beschluß: „die Königliche Regierung anzugehen, den sächsischen Gesandten in Wien zur strengen Rechenschaft zu ziehen.“ Am 16. folgte die Stadtverordnetenversammlung mit dem Beschlusse: „die Staatsregierung wolle den sächsischen Gesandten am österreichischen Hofe sofort zurückberufen und über sein Verhalten bei Robert Blum’s Verhaftung zur Verantwortung ziehen, schleunigst die Actenstücke einfordern und bekannt machen, und bei der Centralgewalt entschiedene Schritte für die nothwendige Genugthuung beantragen.“ Am 18. November erschien im offiziellen Dresdner Journal eine Bekanntmachung des Gesammtministeriums vom 17., in welcher die Regierung erklärte: „sie erkenne die inhaltsschwere Bedeutung dieses traurigen Ereignisses, sowie die Pflichten, welche es ihr auferlege, und sie werde sie erfüllen.“ Am 19. fand eine außerordentliche kirchliche Todtenfeier in der Frauenkirche statt. Minister Oberländer ging mit im Zuge, der 8–9000 Personen zählte, Minister v. d. Pfordten wohnte der Feier in der Kirche bei. Diakonus Pfeilschmidt sprach von der Kanzel über die Worte Jesu: „Ich bin nicht allein bereit, mich binden zu lassen, sondern auch zu sterben.“