Über Stirne und Haar schmiedet die Sonne eine schwere Glorie. Kaum noch erträglichen Glanz. Der übrige Saal liegt in bösem, gelbem Schatten.
Über die Geschehnisse selbst berichten die Blätter am nächsten Tage folgendes:
»Sehr interessant gestaltete sich eine Verhandlung, die gestern vor dem Bezirksrichter Dr. Hanka, Bezirksgericht L., stattfand. Raffinierten Ladendiebstahls war eine noch vor kurzer Zeit in der Wiener Gesellschaft bekannte und gefeierte Dame, Frau Baronin N., angeklagt. Nach dem im Februar erfolgten plötzlichen Ableben ihres Mannes war Frau von N. infolge verfehlter Börsenspekulationen desselben in finanzielle Bedrängnis geraten, die schließlich zur Versteigerung ihres ganzen Besitzes führten und die schöne Frau zwangen, ihr Leben durch Sprach- und Klavierstunden zu fristen. Natürlich sagte diese Beschäftigung – wie auch der Richter im Verlauf des Verhörs konstatierte – der verwöhnten Weltdame nicht sehr zu und mit wenig Skrupeln behaftet entschloß sie sich, auf einem andern Weg eine Vergrößerung ihres Einkommens zu erreichen. Am 2. Juli besuchte die Dame gegen sechs Uhr abends das Kaufhaus Gerngroß und erstand daselbst eine einfache Waschbluse. Als sie sich entfernen wollte, machte ein Herr – Fürst C., eine in Wien gleichfalls sehr bekannte Persönlichkeit – den Abteilungschef darauf aufmerksam, daß sich die Dame nach seiner Wahrnehmung mehrere Meter einer kostbaren Spitze angeeignet und in ihrem Täschchen versteckt habe. Man holte Frau von N., die das Geschäft bereits verlassen hatte, zurück und untersuchte das Täschchen, in dem sich tatsächlich der Spitzenrest fand. Frau von N. wurde daraufhin der Polizei übergeben.
Das Merkwürdige an der gestrigen Verhandlung, die sich mit diesem Diebstahl befaßte, war, daß die Angeklagte anfangs trotz des klaren Tatbestandes hartnäckig leugnete und die etwas romanhafte Geschichte von einem Unbekannten erzählte, der sich beim Ausgang angeblich an sie gedrängt und ihr bei dieser Gelegenheit die Spitze in das Täschchen geschmuggelt haben müsse. Vom Richter auf das Unwahrscheinliche ihrer Darstellung aufmerksam gemacht, erklärte Frau von N. ganz ruhig, sie sähe diese Unwahrscheinlichkeit selbst ein, könne sich aber den Vorgang nicht anders erklären. Ihr den Diebstahl einer für sie doch wertlosen Spitze zuzutrauen sei absurd.
Richter: »Gar so absurd wär's schließlich nicht. Sie hätten immerhin 50 bis 60 Kronen beim Trödler für die Spitzen bekommen. Das wär' doch ein ganz hübsches Nadelgeld gewesen.«
Angeklagte schweigt.
Richter: »Gestehen Sie's lieber ein. Leugnen hilft doch nichts. Wir haben doch einen Zeugen, der beobachtet hat, wie Sie sich die Spitze angeeignet haben.«
Angeklagte: »Konfrontieren Sie bitte den Zeugen mit mir. Er soll vor meinen Augen seine Aussage wiederholen.«
Richter: »Das wird ohnehin sofort geschehen. Aber ich rate Ihnen, legen Sie lieber vorher ein volles Geständnis ab. Das wird Ihnen als mildernder Umstand angerechnet. Die Sache ist doch klar. An Luxus gewöhnt, konnten Sie sich nicht so rasch in Ihr neues Leben schicken und haben eben zu diesem Mittel gegriffen, sich etwas von diesem Luxus zu verschaffen. Sie sind die Erste nicht!«
Da die Angeklagte trotzdem bei ihrer Verteidigung beharrt, wird unter starker Spannung des kleinen Auditoriums Fürst C. als Zeuge einvernommen. Zeuge gibt unter Eid an, er habe beim Vorbeigehen in der Auslage ein hübsches Blusenmodell gesehen und dasselbe gekauft mit dem Auftrag, es seiner Frau ins Palais zu senden. Beim Bezahlen habe er zufällig bemerkt, wie Frau von N., die er nicht gleich erkannt habe, in einem scheinbar unbeobachteten Moment den aufgewickelten Spitzenrest, der auf einem Ladentisch gelegen habe, schnell an sich genommen und in das Täschchen gesteckt habe. Er habe den Abteilungschef darauf aufmerksam gemacht und sich sodann entfernt, um nicht Zeuge der folgenden peinlichen Szene sein zu müssen. Erst später habe er sich erinnert, daß die Diebin eine ehemalige Bekannte seiner Frau sei, und das sei ihm natürlich sehr unangenehm gewesen.