Richter: »Soll das heißen, Durchlaucht, daß Sie, wenn Ihnen diese Tatsache früher eingefallen wäre, von der Anzeige abgesehen hätten?«
Zeuge (zögernd): »Kaum. Ich hätte wohl auch in diesem Falle meine Pflicht erfüllt, zumal ja sonst die arme Verkäuferin die Geschädigte gewesen wäre.«
Richter: »Diese Anschauung macht Ihnen alle Ehre. Man muß ja gegen derartige ‹Damen› schonungslos vorgehen, sonst könnte man sich bald nicht mehr vor Ladendiebstählen schützen.«
Verteidiger Dr. Morgentau: »Ich protestiere gegen den neuerlichen Angriff auf meine Klientin, der in der ironischen Betonung des Wortes Dame liegt.«
Richter (scharf): »Ich muß den Herrn Verteidiger bitten, nicht über Betonungen zu Gericht zu sitzen. (Zur Angeklagten:) Leugnen Sie auch diesem Zeugnis gegenüber?«
Zum allgemeinen Erstaunen legt die Angeklagte nunmehr ruhig ein volles Geständnis ab. Über ihre Motive befragt, verweigert sie jedoch jede weitere Auskunft und verhält sich auch bei der Urteilsverkündung völlig teilnahmslos.
Der Richter sprach die Angeklagte der Übertretung des Diebstahls schuldig und verurteilte sie, indem er ihre bisherige Unbescholtenheit und das schließliche Geständnis als mildernd annahm, zu einer Woche Gefängnis.
Ein schneller Sturz von der Höhe der Gesellschaft in die Tiefe des ersten Verbrechens!«
Und das sozialdemokratische Organ fügt hinzu: »Da sieht man wieder, wie sich die kapitalistische Moral bewährt, sobald ihr die nötige Unterlage – das Kapital – entzogen wird.«
An anderer Stelle der Blätter aber findet sich der Bericht über das furchtbare, von einer Windhose begleitete Gewitter, das sich zur selben Zeit über der Stadt entlud, in vier Häusern zündete und sieben Todesopfer forderte. Denn zwischen zwölf und ein Uhr, da Kathrin Nhilius zum Gefängnis verurteilt wurde, hatte die Hölle Macht über die Stadt und aus gelbem rauchenden Gewölk zerleuchteten Blitze ehernen Glanzes das Dunkel des Bezirksgerichtssaales L., aus dem sie abgeführt wurde.