Diese Vergütung für das Warten der Postpferde ist keines Weges unbillig, weil die Postpferde nicht von der Willkühr und Gemächlichkeit einzelner Reisenden abhängen dürfen und weil sie jederzeit Geld verdienen müssen, und sie auch nicht auf andre Art gebraucht werden, wenigstens ruhen könnten, wenn sie nicht auf uns warten müßten. Mit noch größerm Rechte kann diese Vergütung von uns gefordert werden, wenn wir durch einen auf der Reiseroute vorausgeschickten Laufzettel die Postpferde auf eine gewisse Zeit bestellt haben und doch durch eigenes Verschulden uns verspäten.
Kömmt man nun mit solcher Extra-Post zu einer Poststation, wo frische Pferde genommen werden müssen; so kann man allerdings verlangen, höchstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt zu werden, allein wenn man die Pferde nicht vorher durch einen Laufzettel bestellt hat; so wird man es sich nicht selten gefallen lassen müssen, 3/4 oder eine volle Stunde zu warten. Denn die vorzuspannenden Pferde müssen doch erst zubereitet, vielleicht müssen sie erst vom Acker hereingeholt werden. Man kann nicht verlangen und erwarten, daß der Postmeister an einem kleinen Orte beständig eine Menge Pferde aufs ungewisse im Stalle stehen und auf unsre unangemeldete Ankunft sie schon bereit habe. Es ist genug, wenn er in diesem Falle die ihm vorgeschriebene Ordnung beobachtet, wenn diese den Umständen angemessen ist, welches leider auch nicht immer ist, weil diejenigen Leute, welche sich solche Verordnungen entwerfen, selten in der Lage gewesen sind, die Möglichkeit der Ausführung derselben selbst versucht und erfahren zu haben.
Hierüber mit dem Posthalter Zank anzufangen, würde vergeblich, in manchem Falle sogar unbillig seyn. Der Reisende thut wohl, wenn er ihn um möglichst geschwinde Fortschaffung ersucht und da richtet man gewöhnlich mit freundlichen Worten mehr aus, als durch Forderung der Strenge, oder durch Androhung vom Anklagen und Rache. Der Postmeister kann durch gutes Fahren leicht die Zeit wieder einbringen lassen, die etwa durch ihn versäumt wurde. Größtentheils ist es überall Regel, daß eine Extrapost mit eben so viel Pferden, womit sie ausfuhr und auf einer Station ankam, weiter gebracht werden müsse. Weniger Pferde zu nehmen, hängt also nicht von den Reisenden ab. Nur da, wo der Weg vorzüglich gut ist, wird eine verhältnißmäßige Verringerung der Pferdezahl verstattet. Hingegen müssen auch die mit Extrapost reisenden, wo schlechtere Wege sind, sich eine Vermehrung der Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen lassen. Dieses werden sie um so lieber, wenn ein Postmeister, ausser den bezahlten Pferden, auch mehr zur Erleichterung seiner Pferde, unentgeldlich vorspannen läßt. –
Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr verbunden, auf seine Koffer und Bagage selbst wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpackens, nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister, zu verlassen. Denn hier gehet alles auf des Reisenden Kosten und Gefahr. Die Post ist weiter ihm nichts schuldig, als ihn für die bestimmte Gebühr in einer bestimmten Zeit von einer Station zur andern zu schaffen. Sie nimmt von seiner Bagage weiter keine Notitz, als daß sie für die bezahlten Pferde nicht zu schwer sei. Bei einem vorfallenden Verluste wird also die Post nichts ersetzen und wenn sich der Postillion beim Aufpacken oder Befestigen der Bagage sollte etwas zu Schulden kommen lassen, so wird es doch schwer halten, von dem armen Teufel Erstattung zu erlangen.
Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die Verschiedenheit des Geldes entstehen, auszuweichen, thut man wohl, sich mit Münze desjenigen Landes, in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es unangenehm, wenn ein Sachse seine Pistole im Hannöverschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben kann; allein man kann doch nicht verlangen, daß der Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe auf Landesmünze angewiesen ist, und deren Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche Kasse abliefern muß. Will ein Reisender immer erst bei jeder Post wechseln, sein Geld nach dem Cours reduciren und darüber mit den Postofficianten abrechnen; so entstehet dadurch leicht Mißverständniß, wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann verdrüßlich werden kann, zumal wenn man ihm ausländische Münze aufbürdet, welche er an seinem Orte nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische und Reichs-Kreutzerstücke, Batzen u. dergl. nimmt man im nördlichen Deutschland nicht gern, auch nicht mit Agio. Den hierdurch entstehenden Verlust muß der Reisende tragen und zu seinen übrigen Reisekosten schlagen. Er mag sich deshalben über die verschiedenen Münzherren beklagen, welche sich noch nicht zu einerlei Münzfuß haben vereinigen wollen. –
[Von Versendungen mit der Post.]
Wer Briefe mit der Post abschickt, welche der Empfänger postfrei erhalten, wofür derselbe kein Postgeld (Porto) bezahlen soll, der muß franco, oder frei, oder postfrei, darauf schreiben und bei der Aufgabe das ihm dafür abgeforderte Geld bezahlen.
Nach der Postsprache heißt überhaupt alles Geld, welches für Transportirung der Briefe, Gelder, Packete &c. an Fracht, von dem Absender, oder von dem Empfänger, bezahlt werden muß: Porto. – Zugleich heißen auch solche Briefe, welche abgeschickt werden, ohne daß dafür am Orte der Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt sind, sondern wofür erst der Empfänger die Fracht, oder den Lohn an die Post bezahlen soll: Portobriefe. Mithin heißt, einen Brief, oder ein Packet u. dergl. Porto abschicken, dafür am Orte der Absendung nichts bezahlen, sondern die Erlegung des Porto's dem Empfänger überlassen. Ein bei der Aufgabe bezahlter Brief heißt ein franko oder frankirter Brief.
Es ist der Post gewöhnlich gleichgültig, ob die Briefe und Packete von den Absendern franko, oder porto abgeschickt werden, das heißt: ob das dafür gebührende Postgeld bei der Aufgabe erlegt wird, oder ob es erst von dem Empfänger bezahlt werden soll. Besonders ist dies der Post gleichgültig, wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im Lande bleiben, oder mit Posten angränzender Länder weiter geschickt werden, mit welchen die Landesposten oder das Postamt des Absendungsorts, in Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z. B. der Preußischen Post völlig einerlei, ob ein von Memel nach Wesel bestimmter Brief porto, oder franko aufgegeben wird, ob das Postgeld dafür zu Memel bezahlt ist, oder erst in Wesel von dem Empfänger bezahlt werden soll. Eben so verhält es sich auch bei allen den Posten, welche mit den Preußischen Posten in Verbindung gesetzt sind, so daß die eine Post der andern das derselben, von den verschickten Sachen gebührende Postgeld vergütet. So kann man z. B. seine Briefe zu Berlin, oder in jedem andern Orte der preußischen Staaten nach Rußland, Sachsen und nach vielen andern Ländern franko, oder porto aufgeben oder absenden, weil die königliche Postkasse das ihr dafür gebührende Porto, sowol von den inländischen, als von jenen ausländischen Postämtern erheben kann und durch die mit denselben führenden Abrechnungen vergütet erhält. Gleiche Bewandniß hat es auch in dieser Hinsicht in andern Staaten und Reichen. In den österreichischen Staaten, in Frankreich, Rußland &c. können Briefe von einer Gränze bis zur andern franko oder porto gehen, weil die dortigen Posten von den Empfängern das erhalten können, was die Absender nicht bezahlt haben.