Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, wo ausländische Posten mit den inländischen keine Berechnung haben, – theils wegen der Verschiedenheit des Geldes, theils auch aus andern politischen Gründen. Daher kömmt es, daß alle aus Deutschland nach England bestimmten Briefe bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot, welches sie aufnimmt, frankirt werden müssen, weil von England kein Porto vergütet wird, da, wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel versandt werden darf. – So verhält es sich auch mit dem grösten Theile der österreichischen Staaten. Die dahin gehenden Briefe müssen bis an die Gränze frankirt werden, theils weil die österreichischen Postämter den Ausländern, selbst zum Theil den deutschen Reichsposten kein Porto vergüten, theils auch weil das österreichische Geld zu niedrig im Werthe steht. Daher müssen alle aus Sachsen und durch Sachsen nach den österreichischen Staaten gehenden Postgüter bis an die böhmische Gränze frankirt werden, weil die österreichischen Postämter den den Sachsen gebührenden Porto-Vorschuß nur in österreichischem Gelde, welches gegen sächs. Conventionsmünze verliehrt, vergüten wollen, die sächsischen Posten aber diesen Verlust nicht übernehmen können. Selbst mitten in Deutschland findet diese Unbequemlichkeit für das korrespondirende Publikum noch Statt. – Bekanntlich bestehet hier, ausser den Posten der verschiedenen Landesherren z. B. in den Staaten der Häuser Bayern, Hessen, Sachsen &c. auch noch ein besonders dem Fürsten von Thurn und Taxis gehörendes und unter dessen Direction stehendes Postwesen. Die Vorfahren dieses Fürstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300 Jahren angefangen, zuerst in Deutschland Posten anzulegen und dazu Officianten, welche von ihnen besoldet und abhängig wurden, angestellt, und weil man nun damals die Nützlichkeit dieser Anstalten bald empfand; so wurden ihnen nicht nur die Anlegung der Posten von den deutschen Fürsten gern gestattet, sondern sie wurden auch dazu von manchen Reichsständen eingeladen und dabei unterstützt. Nachdem sich aber nach jener Zeit Handel und Wandel in Deutschland mehr gehoben hat und die Fürsten selbst mehr Aufmerksamkeit auf die Vermehrung ihrer Einkünfte wandten und die Vergrößerung ihrer Finanzen beabsichtigten; so wollten sie auch zum Theil die aus dem Postwesen entspringenden Aufkünfte dem Fürsten von Thurn und Taxis nicht allein mehr überlassen, sondern sie legten nach und nach auf eigene Kosten und Gefahr in ihren Ländern eigene Posten an, und fingen an, die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben, theils einzuschränken, wie schon am Ende des siebenzehnten und im Anfange des achtzehnten Jahrhunderts vornehmlich in Oesterreich, nachher in Brandenburg, Sachsen, Hessen &c. geschehen ist. Da jedoch nicht alle Fürsten in diesen Maaßregeln einstimmig waren, sondern manche sich noch immer die taxischen Posten gefallen ließen und in ihren Ländern beibehielten; so blieb der Fürst von Thurn und Taxis im Besitz eines von einem Ende Deutschland bis zum andern sich erstreckenden Postwesens, wobei die Officianten ihm quoad munus et officium verbindlich sind und wovon die Einkünfte in seine Kasse fließen. Ohne hier die Rechtmäßigkeit dieser Anstalt, welche sich auf das Recht der ersten Anlage, auf langen und verjährten Besitzstand und endlich auf Kaiserliche Belehnung gründen soll, zu untersuchen, wollen wir nur anführen, daß dieses Postwesen um Deutschlands Kultur, Handel und Gewerbe große Verdienste hat, und daß es noch jetzt eine der vortheilhaftesten Anstalten für ganz Deutschland im Allgemeinen ist, indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion und verschiedenes Interesse getrennten Staaten des deutschen Reichs eine gewisse Verbindung knüpft, welches den Landesposten der einzelnen kleinen Herrschaften nicht möglich ist, sondern auch selbst mit auswärtigen Ländern den Verkehr erleichtert, z. B. mit Frankreich, mit der Schweitz und Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten existiren; kurz es ist eine wahre Nationalanstalt und in Deutschland die einzige, welche sich noch erhalten hat. –
Aus dem Verhältnisse zwischen den Landes- oder ständischen Posten mit den taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschränkt hat, die aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt für das korrespondirende Publikum in Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, – daß man an vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann, wie man wünscht, sondern daß man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren muß, weil die taxischen Posten den Fürstlichen, oder letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein Porto vergüten wollen, indem sie solche entweder nicht für gültig erkennen, oder doch sich auf die in neuern Zeiten gemachten verschiedenen ständischen Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.
Hiernach wird man sich also bei Versendungen von Briefen und Sachen richten müssen, und wenn man bei der Aufgabe nicht schon weiß, wie man sich zu verhalten hat; so muß man von den Postofficianten darüber Erkundigung einziehen und sich nach dessen Anweisung richten. Man darf in diesen Fällen nicht befürchten, daß der Postofficiant, er mag in Reichsständischen, oder Fürstl. taxischen Diensten stehen, nach Willkühr verfahre, denn er hat seine Instruction, wornach er sich richten muß, und er kann auch nicht einen einzigen Brief, geschweige mehrere, nach einem Orte porto laufen lassen, wohin frankirt werden muß. So ist es z. B. eine wahre Unmöglichkeit in verschiedene Theile der österreichischen Monarchie, da die österreichischen Posten sowol von den taxischen Reichs- als auch von andern deutschen fürstlichen Posten gewisser Maaßen getrennt sind, oder nach Ungarn, Italien, Spanien, England &c. Briefe ganz porto zu senden. Sie würden nicht befördert werden können. Diese Gefahr läuft derjenige, welcher nach solchen Oertern und Ländern Briefe zur Post giebt, ohne zu fragen, ob er dafür etwas bezahlen müsse, und der nicht die Anweisung des Postofficianten abwartet und befolgt.
Die zur Post bestimmten Briefe selbst müssen mit deutlich und leserlich geschriebenen Aufschriften versehen seyn und wenn es mehrere Oerter gleichen Namens giebt, so muß das Land, oder die Provinz, worin der Ort, wohin unser Brief gehen soll, liegt, beigesetzt werden. Denn da es z. B. mehrere Frankfurth, Königsberg, Bergen, Burg, Neustadt &c. giebt, und es uns nicht gleichgültig seyn kann, ob ein nach Frankfurth am Mayn bestimmter Brief mit der Post nach Frankfurth an der Oder, oder ein nach Braunschweig in Niedersachsen nach Brunswyk in Amerika geschickt wird; so ist die Beobachtung dieses Umstandes unerläßige Pflicht und das Irregehen der Briefe kömmt lediglich auf Rechnung der Correspondenten. Auf Briefe, welche frankirt seyn sollen, muß der Absender, oder vielmehr der Schreiber derselben, selbst mit seiner eigenen Hand franco setzen und auch den Ort, oder die Station beifügen, wohin er bezahlen will, weil sonst, wenn solches von einer fremden Hand geschiehet, oder den Postbedienten überlassen bleibt, der Empfänger glauben könnte, daß die Franchise auf der Post eigenmächtig abgeändert und damit eine Unrichtigkeit begangen sei. Man thut wohl, wenn man das Wort: franco, immer unten linker Hand in die Ecke der Addresse schreibt, weil es gewöhnlich daselbst steht und also da vornehmlich gesucht wird und am leichtesten in die Augen fällt. Man hat viele Beispiele, daß wenn Absender das franco an einen andern Ort des Couverts und undeutlich schreiben, so daß es von den Postofficianten nicht bemerkt wurde, sondern derselbe den Brief porto absandte, darüber mit den Empfängern bittere Verdrüßlichkeiten entstanden, wenn diese Porto bezahlen sollten.
Ueber den Preis des Briefporto's, oder der Brieffracht, läßt sich im allgemeinen nichts Bestimmtes sagen. Er beruhet gröstentheils auf Taxen, welche vor langer Zeit eingeführt und die im ganzen ziemlich billig sind, zumal wenn man bedenkt, daß seit jenen Zeiten die Preise und Kosten fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil verdoppelt sind. Nur beim Briefporto ist gröstentheils seit der ersten Errichtung des Postwesens in Deutschland keine Erhöhung vorgenommen, wenigstens nicht bei den Reichsposten. Man kann es wirklich nicht anders, als sehr wohlfeil finden, wenn man einen Brief von Hamburg bis Frankfurth am Mayn für 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg für 2 Ggr. senden kann. So ist verhältnißmäßig überall das Porto bei diesen Posten und auch bei denen ständischen Posten, welche mit jenen in Verbindung stehen. Hingegen ist es in einigen Ländern, z. B. im Mecklenburgischen, Preußischen, Oesterreichischen, Hessischen &c. in Betracht jenes Verhältnisses etwas höher. Besonders wurde einstens im Brandenburgischen zur Zeit der Herstellung der Academie der Wissenschaften zu Berlin das Porto für jeden, einzeln zur Post gegebenen Brief, mit 6 Pfennig erhöhet; am theuersten unter allen deutschen Territorialposten sind jedoch die Mecklenburgischen, besonders wegen des daselbst eingeführten schweren Münzfusses; jedoch ist im Ganzen der Unterschied nicht groß.
Man kann nicht immer den Grund angeben, warum ein Brief von einem Orte nach einem näher liegenden mehr kostet, als nach einem entferntern, welches doch hier und da der Fall ist. Größtentheils liegt er in der beibehaltenen alten Reichsposttaxe, und der höhere Preis rührt gewöhnlich davon her, wenn Posten in neuern Zeiten angelegt sind, wobei die Taxe nach dem jetzigen pretio rerum angeordnet wurde. Daher kömmt es, daß z. B. ein Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von Hannover bis Paderborn und Erwitte gleichfalls nur 2 Ggr. kostet, ohngeachtet letztere Oerter weiter entfernt liegen, so wie auch ein Brief von Berlin bis Braunschweig 4 Ggr. und von Berlin bis Wesel nicht mehr zahlt.
Es ist vergeblich, über diese Verschiedenheit des Briefporto's den Postofficianten zur Rede zu stellen, weil er gewöhnlich keinen Grund davon angeben kann, als die ihm vorgeschriebene und an seinem Orte gebräuchliche Taxe. Hiervon abzugehen und das Porto willkührlich zu bestimmen, wird und kann sich kein Postofficiant erlauben, denn ein solches Verfahren würde nicht von langer Dauer und mit sehr unangenehmen Folgen für ihn verbunden seyn.
Daher ist es aber auch nothwendig, das von dem Postbedienten geforderte Porto ohne Umstände zu erlegen und es kann wahrlich nicht statt finden, dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen. Jeder an seine Posttaxe schon mechanisch gewöhnte Postofficiant könnte schon darüber verdrüßlich werden und uns mit einer schneidenden Antwort abfertigen, wenn wir ihm weniger Porto böten, als er verlangt. Er müßte auch sicherlich jeden Pfennig, den wir ihm kürzten, aus seiner Tasche beilegen und der Kasse vergüten.
Bis hierher war die Rede vom Porto für einfache Briefe. Weil es aber dünne und dicke, oder einfache und doppelte Briefe giebt, so ist auch das dafür zu erlegende Porto verschieden. Als einen einfachen (simpeln) Brief sieht man den an, der nur aus einem Bogen Papier besteht und überhaupt nicht über ein Loth wiegt. Für solche einlöthige Briefe wird nur einfaches, oder das gewöhnliche Porto bezahlt. Wiegen sie aber mehr; so verändert sich die Taxe. – Hierbei sind jedoch die Prinzipien nicht einerlei. Die sogenannten Reichsposten scheinen hierin die wohlfeilsten. Auf den reitenden Preußischen und einigen andern ständischen Posten muß für jedes Loth, welches ein Brief wiegt, das einfache Porto bezahlt werden, z. B. wenn ein einfacher Brief nach einem gewissen Orte 2 Ggr. kostet; so kostet er, wenn er 4 Loth wiegt 4 Ggr. indem man annimmt, daß in einem solchen vierlöthigen Briefe wirklich 4 Briefe, oder doch andre Papiere vom besondern Werthe, z. B. Rechnungen, Wechsel, Assignationen, Quitungen u. dergl. seyn können. Bei den taxischen Reichsposten steigt die Erhöhung des Porto für solche dicke Briefe von 1 bis 3, von 4 bis 7, von 8 bis 11 Loth &c. welches aber auch bei den folgenden Preußischen Posten der Fall ist und überhaupt wird hierbei auf den Werth des Inhalts oder der Beischlüße der Briefe Rücksicht genommen, so daß das Porto für gedruckte Sachen, Proben u. dergl. geringer ist. Auf den Englischen Posten hingegen muß für solche doppelte Briefe drei- und mehrfaches Porto erlegt werden, ja ein mit einem Couvert versehener Brief kostet schon doppeltes Postgeld.
Auf den mehrsten Posten müssen auch die Proceßschriften der Advocaten, Gerichte und Partheien, desgleichen die Manuscripte der Gelehrten und Buchhändler gleichfalls höheres Porto tragen. Die sogenannten Posttaxen geben zwar hiervon keinen Grund an, worauf sie sich aber überhaupt bei ihren Bestimmungen wenig einlassen; die Ursache soll jedoch wahrscheinlich darin liegen, daß gedachte Schriften einen besondern Werth haben und daher auch von der Post vorzüglich verwahrt und in Aufsicht genommen werden müßten. – Ob solches nun wirklich geschieht, oder ob der Grund des hohen Porto's für Klageschriften in der Meynung liegt, daß die Handlungen der Gerechtigkeit viel Geld kosten müssen, bleibt noch problematisch. Wenigstens scheint es billig zu seyn, daß ein mit Makulatur gefüllter Brief von der Post eben so richtig besorgt werden müsse, als die Vertheidigungsschrift eines unschuldig Angeklagten, oder eines dürftigen Supplikantens. – Die Manuscripte der Gelehrten müssen freilich, als die kostbarsten Erzeugnisse des Menschen, Ausnahmen machen, und es wäre auch wirklich gewissermaßen wünschenswerth, wenn der verschiedene Werth derselben, schon zur Erleichterung der Critik, durch die Post taxirt würde, oder doch wenigstens schlechte Producte einiger Scribenten dadurch unterdrückt würden, um die Buchhändler und das Publikum vor größerm Verlust zu verwahren. Dieses würde man unter die noch unbekannten Wohlthaten des Postwesens rechnen können.