Dennoch gelang es meiner kleinen, aber energischen Frau, aus diesem »Stalle« ein trautes Heim zu schaffen, in welchem wir bis 1. Februar 1887, also sechs Monate, angenehm wohnten.
Es drängt sich hier unwillkürlich eine Frage auf, welche oft bald im Scherz, bald im Ernste von berufener und unberufener Seite besprochen wird, die Frage nämlich, ob überhaupt den Officieren gestattet sein sollte, »ihre Frauen nach Atjeh mitzunehmen«.
Die Gegner dieser Zustände verneinen diese Frage auf Grund folgender Argumente: (Die Zustände haben sich seit dieser Zeit in Atjeh bedeutend gebessert; der Guerillakrieg hat sein Terrain seit vier Jahren weit hinaus über das Gebiet von Kuta radja verlegt; auf anderen Inseln können sich aber diese Zustände wiederholen; es ist also die Besprechung dieser Verhältnisse keine überflüssige!) Der Eine behauptet, dass die Misèren des Lagerlebens überhaupt seiner Frau erspart werden sollten; sie stünde für ihn zu hoch, um sie solchen unwürdigen Verhältnissen auszusetzen; er selbst müsse sich diesen Zuständen unterwerfen, weil es sein Beruf sei; seiner Frau aber wolle er jedwelchen Comfort des Lebens verschaffen, und dieses sei in Atjeh geradezu unmöglich. Andere Officiere motiviren ihr Strohwittwerthum auf empirische Weise. Sehr oft sei es geschehen, dass Kuta radja von einem Anfall der Feinde bedroht wurde. Die anwesenden Officiersfrauen wurden nervös und aufgeregt; hin und wieder sei eine Dame unter dem Schreck der Gefahr ohnmächtig geworden, so dass die Officiere nicht mit Ruhe ihre Maassregeln nehmen konnten. Nur zu häufig sei es geschehen, dass Officiere ihre übliche Patrouille machten, verwundet oder sogar getödtet wurden, und eine Frau unerwartet ihren verwundeten oder getödteten Mann in’s Haus erhielt, wodurch wiederum eine störende »Scene« veranlasst wurde. Endlich giebt es Officiere, welche ein freiwilliges Strohwittwerthum aus praktischen Ursachen auf sich nahmen. Nach der gesetzlichen Bestimmung war ein verheiratheter Officier, welcher seine Frau nicht bei sich hatte, nur zu einem Aufenthalte von vierzehn Monaten in Atjeh verpflichtet und bekam für jeden Fall Quartiergeld ausgezahlt, ob er nun eine standesgemässe Wohnung in Atjeh erhielt, oder eine Bambushütte, wie sie oben geschildert wurde, beziehen musste; ein Lieutenant erhielt nämlich in Atjeh 840 fl. = 1400 Mark, ein Hauptmann 1200 fl. = 2000 Mark u. s. w. Quartiergeld[67] u. s. w. Mit diesem Betrage allein kann in der Regel die in einer Friedensgarnison zurückgebliebene Frau ihren Lebensbedarf decken.
Natürlich giebt es auch Haudegen, welche aus Principien allgemeiner Natur gegen den Aufenthalt der Officiersdamen in Atjeh sind und kurzweg erklären, dass »Frauen in einem militärischen Lager nichts zu thun und zu schaffen hätten und durch ihre Launen und nervösen Charakter und durch ihre Bemühsucht und durch ihre Unbeständigkeit überhaupt den Officierskreisen fern bleiben, für jeden Fall jedoch aus einem militärischen Lager entfernt werden sollten, weil sie eben durch diese genannten Eigenschaften den Officieren in der genauen Erfüllung ihrer Pflichten hinderlich seien«. Ja noch mehr; sie bedauerten es selbst, dass durch Aufhebung der Caution die Ehen der Officiere in schreckenerregender (?!) Weise zugenommen hätten.
Die angegebenen Motive dieses Frauenhasses sind manchmal nur der Deckmantel anderer Ursachen; es giebt ja Officiere, welche ein schweres, ja sehr schweres Ehejoch zu tragen haben; für diese ist eine vierzehnmonatliche Trennung von ihrer besseren (?) Ehehälfte natürlich — eine Erleichterung. Aber gerade diesen unglücklichen Ehekrüppeln spielt das Schicksal den traurigen Streich, dass die eigene Frau die Richtigkeit seiner Argumente nicht anerkennt und darauf besteht, ihn nach Atjeh zu begleiten. Sie behauptet mit mehr oder weniger Recht, dass Eheleute Freud und Leid theilen müssen; wenn er verurtheilt sei, Entbehrungen zu leiden, so könne sie sich unmöglich einem üppigen und luxuriösen Leben in einer Friedensgarnison ergeben. Nebstdem sei er ja zahlreichen Gefahren ausgesetzt; sie selbst werde ja Tag und Nacht von der grauen Sorge verzehrt, dass jeden Augenblick sein Leben bedroht sei; durch die grosse Entfernung werde diese Sorge noch gesteigert; in Atjeh jedoch sehe sie ihn täglich und wisse sich täglich seiner Gesundheit zu erfreuen. Wenn er jedoch krank würde, oder wenn er durch den Klewang (= langes Schwert) oder durch die feindliche Kugel verwundet nach der pflegenden Hand seiner liebevollen, aber abwesenden Frau Verlangen habe, würde es Tage oder Wochen dauern, bis er sein Sehnen erfüllt sehen könne. Die übrigen Argumente des Haudegens lassen sich ebenfalls leicht widerlegen.
Fig. 16. Meine Wohnung in Lambaro.
Wenn die Regierung seinerzeit durch Abschaffen der Caution das Eingehen der Ehe erleichterte, hat sie vollkommen Recht gehabt. Eine Soldatesca passte nicht in den Rahmen einer Colonial-Politik und noch weniger in das moderne Staatsleben. Der Berufssoldat vertritt in den Colonien den erhaltenden, schützenden und — vermehrenden Theil der europäischen Civilisation. »Die Armee ist das Korkholz, auf dem die ganze Colonialpolitik schwimmt«, und da die Ehe die Basis des ganzen modernen gesellschaftlichen Lebens ist, so müssen auch die Vertreter einer colonisirenden Macht die Ehe in ihr Programm aufnehmen. Nebstdem wird ja nicht immer gekämpft; nur ein kleiner Theil der Armee ist jederzeit auf dem Kriegsfusse; selbst der eingefleischte Haudegen wird den civilisirenden Einfluss der Ehe auf das Individuum nicht ableugnen; warum sollte also der Officier diesem entzogen bleiben? Was den Aufenthalt in einem militärischen Lager betrifft, so ist dieser Haudegen ebenfalls im Streite mit der Erfahrung. Ich habe zwei Jahre in Atjeh gelebt und habe als Arzt nur zu oft Gelegenheit gehabt, hinter die Coulissen des ehelichen und Familienlebens zahlreicher Officiere blicken zu können, und kann also aus eigener Erfahrung mittheilen: Kein einziges Mal hat ein Officier durch die Anwesenheit seiner Frau sich zu einer Pflichtverletzung verleiten lassen. Jener Officier, welcher scheinbar davon eine Ausnahme machte, ist wirklich der Uebermacht erlegen; er war ein zweiter Falstaff, d. h. nur was seinen Körperumfang betrifft; seine Frau warnte ihn immer und immer, den Strapazen des »Ausrückens und des Patrouillirens« sich auszusetzen. Endlich stürzte er einmal auf offenem Felde zusammen, und seine Frau bewies dem behandelnden Regimentsarzte, dass ein Sonnenstich ihn »beinahe getödtet« habe. Seine 113 Kilo Körpergewicht zwangen ihn, Atjeh zu verlassen, und nicht der Einfluss seiner Frau. Ja noch mehr. Wenn ich die Liste der Officiere nachsehen würde, welche während meiner Dienstzeit wegen ihrer Heldenthaten mit dem »Willemsorden« decorirt wurden, so würde ich gewiss die verheiratheten Officiere in grösserer Zahl als die der ledigen finden. Ich kann aber auch aus eigener Erfahrung versichern, dass die Anwesenheit der Frau auf das Pflichtgefühl und den Muth der Männer gar keinen Einfluss nimmt und genommen hat. Die Frau ist ja eitel — wie der Mann, und sie will ihren Mann ob seines Muthes nicht minder geehrt und geachtet wissen, als jeder Officier es nur wünschen kann.
Mit dem wahren Pflichtgefühl ausgerüstet wird kein Officier mit Absicht oder im Leichtsinn einem gefährlichen Unternehmen sich entziehen. Der Muth dazu stellt sich bei dem pflichteifrigen Officier in allen Situationen des Soldatenlebens ein.