Diesem Volke gegenüber hat Holland als die herrschende Macht die moralische Pflicht der Pädagogik, die Menschen zur Arbeit zu führen und, wenn es nöthig ist, selbst zu zwingen. Die Erfahrung bestätigt die Richtigkeit dieser Pflicht; der Zwang ist nöthig, um »dem grossen Kinde« den Segen der Arbeit zum Bewusstsein zu bringen. Wir sehen ja jetzt z. B. in der Provinz Palembang, dass jener Theil, aber auch nur jener Theil, welcher Decennien lang unter dem »Culturzwang« geseufzt hat, den Nutzen der »Caffeecultur« u. s. w. jetzt erkennt und freiwillig arbeitet. In den anderen Theilen des Landes, d. h. in jenem Gebiete, welches durch seine Unabhängigkeit niemals einen Culturzwang kannte, haben sich die Zustände noch nicht weit über die erste Stufe der Civilisation erhoben und ungeheuere Schätze ruhen ungehoben im Schoosse der Erde.
Der Culturzwang hatte im vorigen Jahrhundert gewiss seine Berechtigung. Wenn aber der Herr Kooreman mittheilt, dass man heute überall gegen den jetzt herrschenden »milden Culturzwang« Antipathie habe, dass:
»wo und bei wem wir uns informirten, immer diese Antipathie so gross war, dass ein Wiederaufblühen der Caffeecultur d. h. bloss durch bessere Controlle und bloss durch sanften Zwang oder durch Ueberredung unmöglich sei.
»Will die Regierung mehr Caffee haben, dann möge sie die Stockschläge für nachlässige Culturpflichtige wiederum einführen und ebenso streng als früher anwenden; dann allein kann sie ebensoviel, wenn nicht mehr Caffee als früher erhalten. So urtheilen die besten Häuptlinge über das jetzt herrschende Princip und wir sind ganz ihrer Ansicht.« ...
Wenn also ein Beamter, wie der Herr Kooreman, der sieben Jahre lang den »Culturzwang« täglich in seinem ganzen Umfange und in allen seinen Folgen beobachten konnte, der Land und Leute kennt, wenn ein solcher Mann trotz der herrschenden freien Auffassung einen strengen Culturzwang für die Bewohner der Padangschen Niederlande fordert, dann allerdings tritt die Frage an uns: Hat Herr Kooreman in diesem Falle das Interesse der Bevölkerung, das der holländischen Regierung oder vielleicht sogar beide Factoren sich vor Augen gehalten? Im Osten der Insel erhält der Eingeborene von particulieren Unternehmern fl. 50 (= 83 Mk.) für den Pikol und hat davon seine diversen Steuern zu bezahlen; früher zahlte der Staat ihm 15 fl. für den Pikol ohne andere Steuern von ihm zu verlangen. Es würde mich zu weit führen, um auszurechnen, in welchem Falle die holländische Regierung grössere Einnahmen aus dem betreffenden Landstriche zieht und in welchem Falle der Bauer einen reichlicheren Lohn für seine Arbeit findet. Der Herr Kooreman bringt von seinem früheren Amtsbezirke folgende statistische Angaben, welche hinreichend Antwort auf diese Fragen geben.
»In den Jahren 1887–1889 betrug die Ernte der Bezirke Ngalau Gedang, Pantjong Tebal, Muara Ajer und Kota Ranah, zusammen ± 5000 Seelen und 841 Culturpflichtige zählend, 2532, 3324 und 1609 Pikol und von den fünf übrigen Bezirken mit ± 4000 Seelen und 650 Culturpflichtigen nur 73, 114 und 6 Pikols. Von den 841 Culturpflichtigen wurden also in diesen drei Jahren, bei einer Bezahlung von 15 fl. per Pikol, an die Regierung eingeliefert 7272 Pikols Caffee oder durchschnittlich pro Jahr und pro Kopf 2,88 Pikol.
»Bei mässiger Berechnung hat die Regierung während dieser drei Jahre durchschnittlich 25 fl. per Pikol gewonnen, so dass von ihnen während dieser Zeit 171800 fl. zu den Verwaltungskosten beigetragen wurden, d. h. fl. 204 per Kopf und fl. 68 per Jahr, während sie selbst für ihren Caffee im Durchschnitt jährlich nur fl. 42,20 erhalten haben.
»Die 650 Culturpflichtigen der Bezirke Pulut Pulut, Batang, Tarataq Teling, Tarataq Baru und Tarataq Pisang lieferten in diesen drei Jahren 193 Pikols Caffee, besorgten der Regierung einen Gewinn von fl. 4825 und trugen also fl. 2475 per Jahr und Kopf zu den Verwaltungskosten bei.«
Der »Culturzwang« ist noch heute für einen Theil der Insel Sumatra ein unentbehrlicher Factor zu dem grossen und schönen Ziele, welches die holländische Regierung sich stellen muss: Die grossen Schätze dieser Insel zu heben, die Bevölkerung zu arbeitsamen friedlichen Bürgern des grossen Reiches »Insulinde« zu erziehen und nicht nur Sicherheit des Lebens und des Eigenthums, sondern auch Freude am Leben und Genuss im Leben ihnen zu geben.
Es wird natürlich dem politischen Tacte ein grosses Feld eröffnet für die Erwägung, wo der strenge »Culturzwang«, wo ein milder Druck und wo überhaupt kein Zwang diesbezüglich auszuüben sei. Die Adat, das Gewohnheitsrecht der Eingeborenen, muss dabei ebensoviel respectirt, als der Bodenreichthum, der Charakter des betreffenden Stammes und die vorhandene Industrie berücksichtigt werden müssen. Die zahlreichen Stämme, welche diese Insel bewohnen, zeigen ja grosse Unterschiede in ihren Sitten und Gebräuchen, und die geologische Formation des Landes ist ja beinahe nach allen Richtungen der Windrose eine verschiedene.