1. Es muss eine verständige, langdauernde Vorbereitung des Organismus zur Gewöhnung an die neuen Verhältnisse stattfinden, so dass man beispielsweise nicht wie jener früher erwähnte englische Naturforscher sofort ganz und gar die Sitten, Gebräuche und Gewohnheiten der Eingeborenen annehme.

2. Man sei vorsichtig in der Wahl des Terrains. Man wird bei der Wahl desselben zuerst mit dem Hochgebirge, und zwar mit dem malariafreien Hochgebirge anfangen, um nach und nach zu den niedrigeren und zu den Strandplätzen zu gelangen.

3. Es muss für gesundes Wasser gesorgt werden (schon im Jahre 1623 erwähnt Bontius in seinem Buche »De Conservanda« die zahlreichen Krankheiten, welche durch den Genuss von schlechtem Wasser entstehen).

Die Versorgung der Fäcalien darf nicht vernachlässigt werden.

Die Regierung sorge für gute Wege und Spitäler, für wissenschaftliche und praktische Entwälderung und für neue Anpflanzungen in sumpfigen Gegenden und für Epidemiegesetze, welche nicht von europäischen Aerzten zusammengestellt werden (wie es bis jetzt der Fall ist), sondern von Aerzten, welche in Indien ihre Erfahrungen gesammelt haben (so dass z. B. nicht von Scharlach gesprochen wird, welcher in Indien überhaupt nicht vorkommt, und von Masern, welche dort so günstig verlaufen, dass ein Sterbefall zur Ausnahme gehört).

4. Die Pflege der Haut werde nicht vernachlässigt, weil durch die starke Transpiration der Feuchtigkeitsverlust des Körpers durch die Haut gross und die Secretion der Nieren gering ist.

5. Die Kleidung muss sich streng nach den jeweiligen Temperaturverhältnissen und denen des jeweiligen Feuchtigkeitsgehaltes der Luft richten.

6. Die Monotonie des geistigen Lebens werde unterbrochen dadurch, dass man neben seinem Berufe andere Liebhabereibeschäftigungen sucht.

7. In allen Genüssen des Lebens gedenke man des lateinischen Sprichwortes »Ne nimis« und, was den Gebrauch des Alcohols angeht, so täusche man weder sich noch Andere mit dessen Nothwendigkeit. Die totale Enthaltung von Alcohol ist in Indien noch immer gesünder, als der übermässige Gebrauch desselben, ja selbst der bescheidene Gebrauch.

8. Die Wohnungen müssen allen Anforderungen der Hygiene entsprechen.