Besteht in Indien ein Bedürfniss für europäisch geschulte Hebammen?

Im Jahre 1897 sollte in Holland sich ein Verein constituiren, welcher diese Sorge auf sich nehmen sollte. Hat ein solcher Verein raison d’être? Die Geburtshülfe des grössten Theiles der eingeborenen Hebammen ist, wenn wir von den krankhaften Zuständen absehen, eine im Principe richtige Auffassung der Naturkräfte, und steht darum höher als die europäische im Anfange der 90er Jahre. Bei normalen Geburten beeinflusst nicht nur die Dukun ganz und gar nicht den normalen Verlauf, sondern sie schadet auch nicht, weil principiell, und zwar aus Sittlichkeitsgründen, jeder manuelle inwendige Eingriff vermieden wird. Wie viel unglücklich verlaufende Entbindungen sind durch überflüssige manuelle inwendige Eingriffe der europäischen Hebammen veranlasst worden!

Die Zahl der normalen Geburten ist gewiss eine aussergewöhnlich grosse, sonst hätte z. B. Java in den letzten neun Jahrzehnten nicht um 20 Millionen mehr Einwohner bekommen. Wenn auch Dr. Stratz der Behauptung entgegentritt, »dass, wie alle Naturvölker, auch die javanischen Frauen besonders schnell, bequem oder ohne Schmerzen entbinden«, so bleibt er uns den Beweis dafür schuldig; er kann gar nicht diesen Beweis bringen, weil ihm eine Statistik von normalen Geburten der Eingeborenen nicht zu Gebote stand, und weil seine eigene Erfahrung diesbezüglich auf zu kleine Zahlen von normalen und pathologischen Geburten basirt ist.

Meine eigenen Erfahrungen können natürlich nur von einem Eindrucke im Allgemeinen sprechen, und dieser ist der allgemein herrschende, dass die malayischen Frauen (aus anatomischen Gründen vielleicht) viel leichter von der Frucht befreit werden, als die europäischen. Ich will nur noch einmal hinweisen, dass in Indien Rhachitis sehr selten vorkommt, dass alle indischen Frauen normal gebaut sind, und selbst, dass ein Buckel ein rara avis ist. Der Heiltrieb ist bei den Eingeborenen, wie jeder Arzt weiss, viel höher als bei den Europäern. Bei einem Soldaten ging das Rad einer Kanone über die grosse Zehe des rechten Fusses, und ich beschloss, die Zehe zu enucleiren; der Hospitalchef kam dazu, und als er die Wunde sah, rieth er mir davon ab, weil er ein Eingeborener sei; ich folgte seinem Rath, und der Patient behielt eine brauchbare Zehe. Im Jahre 1892 wurde ich in Magelang zu einer jungen Frau gerufen, welche durch einen Abortus einen heftigen Blutverlust erlitten hatte. Als ich zu ihr kam, lag sie wie eine Wachsfigur delirirend im Bette, der Puls war weniger als filiformis; die Blutung noch nicht beendigt, und doch wurde mir jeder manuelle Eingriff von Seiten der Familie nicht gestattet. Ich massirte den Uterus durch die Bauchwand, gab eine Arznei, ut aliquid fieri videatur, ging weg, und — nach einem Jahre hatte sie wieder einen Knaben von fünf Kilo. Ich erzähle dieses nur als Pendant zu dem Falle von Dr. Stratz, wobei eine Berlinerin intra partum aus dem Bette ging, um ein gutes Glas »Weisse« sich zu holen.

Wie gesagt, ich kann nur das Echo der allgemein angenommenen Ansicht sein, dass die eingeborenen Frauen leicht entbinden; die Hülfe der Hebammen ist ja eine unbedeutende. Die Dukun erscheint bei der jungen Mutter mit 10–20 Medicinen sowohl für die Mutter als für den zu erwartenden Staatsbürger. Nur sehr selten wird jedoch vor oder intra partum Medicin gegeben; die meiste gilt dem Wochenbette und der Pflege des Kindes; ob nun die äusseren Geschlechtstheile sanft gerieben werden, ob alle Thüren, Fenster, Kisten und Kasten geöffnet werden, dass die Entbindung schneller stattfinde, ob Geld in kupferne Schüsseln geschüttet wird, oder gekochter Reis und Geld zwischen den Füssen der Wöchnerin gestellt wird, um das Kind herauszulocken; ob ihr Urin zu trinken gegeben wird von einem angesehenen Manne, oder ob der Mann ihr ins Gesicht blasen muss, oder ob der Vater mit ausgespreizten Füssen vor der Frau steht und rücklings schreitet, um das Kind, welches sich nach seinem Vater sehnt, zu bewegen ihm zu folgen u. s. w. u. s. w. Das sind doch keine Manipulationen, welche der Mutter und dem Kinde, oder beiden gefährlich werden können. Wenn jedoch bei zögernder Geburt ein langes Tuch, bengkun genannt, um den Oberbauch geschlungen wird, ist dies allerdings schon ein einflussreicher Eingriff; oder wenn bei einer Querlage die äussere Wendung nicht gelingt, oder aus andern Ursachen der Mann auf den Bauch der Wöchnerin tritt und stampft, dann sind Mutter und Kind in ihrem Leben bedroht; das ist wahr, aber dann sind auch bedeutende pathologische Verhältnisse vorhanden, in welchen auch eine europäische Hebamme nicht einschreiten darf und den Arzt holen lassen muss. Nur in Ausnahmefällen wird eine mohammedanische Frau sich dazu entschliessen, männliche Hülfe für einen solchen Fall in Anspruch zu nehmen. Zu wiederholten Malen habe ich es erfahren, dass Männer mich aufforderten, bei der Geburt ihrer Frau gegenwärtig zu sein und etwaigen Falles thätig einzuschreiten; aber immer waren es die Frauen, welche es nicht erlaubten.

Der letzte Fall traf eine javanische junge schöne Frau eines Lehrers, welche durch ihr schlechtes Aussehen in den letzten Wochen ihrer Gravidität den Mann veranlasste, mich zu consultiren. Ich fand normale Verhältnisse von Lunge u. s. w., der Urin hatte kein Eiweiss u. s. w.; aber die Beckenverhältnisse mochte ich nicht untersuchen, und von dem Eintritt der Geburt wurde ich auch nicht verständigt.

Welchen Zweck hätte es also, hier für europäisch geschulte Hebammen Geld, und zwar viel Geld auszugeben? In abnormen Fällen darf die europäische Hebamme ebenso wenig einschreiten, als die Dukun es kann. Bei normalen Geburten schadet die eingeborene Hebamme gewiss gar nicht, oder sicher weniger, als die europäische, weil diese, in ihrer Sucht nach Polypragmasie, oder um ihre Weisheit zu zeigen, die exploration per vaginam immer und immer unternimmt. Welche europäische Hebamme würde übrigens sich begütigen, im Innern des Landes im Kampong zu wohnen, um nur den Eingeborenen Hülfe zu leisten, selbst bei einem Gehalte von 100–200 fl. monatlich? Könnten diese Summen — wie viele müsste es deren im grossen »Insulinde« geben — nicht besser verwendet werden? In Java werden sogenannte Bezirksärzte mit 200 fl. monatlichem Gehalte im Innern des Landes angestellt, und müssen dann sehen, wie sie durch die Privatpraxis nebstdem soviel verdienen können, als sie zu ihrem Lebensunterhalte u. s. w. nöthig haben. Die Regierung würde zweckmässiger thun, einen Theil dieser Stellen durch weibliche Aerzte zu besetzen, welche zur Praxis in vollem Umfange berechtigt wären. Dadurch würde nicht nur eine grosse Zahl der eingeborenen Frauen in ihren Erkrankungen einer wissenschaftlichen Behandlung sich erfreuen können, sondern die moderne Geburtshülfe würde mit Hülfe der weiblichen Aerzte auch in die grosse Menge der Eingeborenen dringen. Wenn diese Doktorinnen nebstdem verpflichtet wären, zu allen Geburten zu gehen, zu welchen sie gerufen werden, bei Entfernungen über 6 Pal (± 9 Kilometer) eine standesgemässe Entschädigung erhielten, und wenn auf ihrem Standplatze ein bescheidenes Zimmer eingerichtet würde, in welchem die Wöchnerinnen die Zeit ihrer Entbindung abwarten könnten, und welches mit einem einfachen Armentarium eingerichtet wäre, wenn diese Doctorinnen exercitii causa alle Entbindungen leiten würden, so dass die eingeborenen Frauen Zutrauen zu ihrer Kunst bekämen, dann würden auch die abnormen Fälle, Steiss-, Querlagen u. s. w., mit Erhalt des Lebens von Mutter und Kind glücklich beendigt werden können.

An weiblichen Doctoren hat Indien ein Bedürfniss, aber nicht an Hebammen welchen nie und nimmermehr die Behandlung »aussergewöhnlicher« Geburtsfälle anvertraut werden darf. —

Die Stellung der europäischen Aerzte ist im Allgemeinen in Indien eine geachtete, und wie wir sehen werden, sind sie ein einflussreiches Glied in der grossen Kette der Beamten, welche die Verwaltung Indiens besorgen. Trotzdem zeigen sie Mängel, welche sich in Europa nicht fühlbar machen, weil dort nur selten von einem Arzte die Totalität der medicinischen Wissenschaft gefordert wird. In Indien muss der Arzt vielseitig, ja noch mehr, er muss allseitig entwickelt sein, so lauge, bis die Regierung zur Erkenntniss kommt, dass eine solche Vielseitigkeit heutzutage unmöglich ist, und dass es daher ihre Pflicht sei, mit diesem Factor zu rechnen. Auf [Seite 33] sprach ich schon von dem mangelhaften Wissen der Militärärzte in der medicina forensis, Bauhygiene, Epidemiologie und Militärhygiene.

Im Jahre 1880 wurde in Samarang eine junge Frau des Mordes an einem neugeborenen Kinde angeklagt und vertheidigt von dem Advocaten C. S., welcher heute im »hohen Hause« zu Buitenzorg eine grosse Rolle spielt. Als corpus delicti lag, da der Mord schon vor einem Jahre geschehen sein sollte, wenn ich mich nicht irre, ein ausgegrabener Oberkiefer und ein Seitenwandbein vor. Der Advocat behauptete, dass die anwesenden Knochenreste gar nicht von einem Menschen, sondern von einem Affen herrührten. Er behauptete ferner, und brachte aus einem vor ihm liegenden Haufen von Büchern die Beweise, dass dieser auch nicht constatirt werden könne, weil der Gesichtswinkel zwischen Menschen und Affen keinen Unterschied zeige. Da keine Gerichtsärzte in Indien existiren, wurden nach einander vier Aerzte als Fachleute herbeigezogen, welche durch die angeführten Citate des Advocaten geradezu in beschämender Weise zum Schweigen gebracht wurden. Nichts wäre jedoch leichter gewesen, als dieser unangenehmen Scene zu entgehen. Der Gesichtswinkel (von Camper) kann ja nur an dem intacten Schädel gemessen werden; denn es ist der Winkel zwischen der Linie, welche gezogen wird von dem hervorragendsten Theil der Stirn bis zur Mitte des Oberkieferzahnes und der Linie, welche vom äusseren Gehörgang längs der Basis der Nasenhöhle zu der ersten gezogen wird. Um diesen bestimmen zu können, muss man also wenigstens einen halben Schädel haben. Die Fachleute liessen sich also in eine sterile Debatte mit dem Vertheidiger ein und mussten also den kürzeren ziehen. In diesem concreten Falle ist dies übrigens eine müssige Frage gewesen. Denn die Grösse des Kopfes musste zwischen Mensch und Affe, ausgenommen den Orang, entscheiden.