Der Kopf eines Säuglings ist auffallend grösser als der eines gleich alten Affen auf Java. Da der Orang auf Java ebenso selten als in Europa gesehen wird, so hätte der Vertheidiger erst beweisen müssen, dass in dieser Gegend ein Säugling eines Orang begraben wurde, das wieder eine solche Seltenheit ist, dass es zur Beurtheilung des Falles ganz ausser Betracht bleiben musste.

Wenn ich noch an den sensationellen Mord erinnere, welcher 1896 im Osten Javas Monate lang die Europäer in Spannung erhielt, und der von dem herbeigeholten Arzte als Selbstmord erklärt wurde, so will ich mit diesem Sündenregister abschliessen und nur die Nothwendigkeit betonen, dass in Indien Gerichtsärzte angestellt werden, welche keine Civilpraxis ausüben dürfen; wenn deren einer auf Java, zwei auf Borneo, zwei auf Sumatra und einer für die Molukken angestellt werden, ist eine hinreichende Bürgschaft gegeben, dass dieser Theil der Jurisprudenz die Rolle des Stiefkindes aufgeben könne. Vorläufig wäre es selbst hinreichend, wenn der Arzt, welcher auf der Doctor Djawa-Schule die pathologische Anatomie docirt, als Gerichtsarzt nach allen Theilen des Archipels im Nothfalle gesendet werde. Java wird von einem Telegraphennetze und von einer von Osten nach Westen ziehenden Eisenbahn durchzogen, mit drei Seitenlinien, so dass er im ungünstigsten Falle den zweiten Tag an Ort und Stelle sein kann. Natürlich müsste dieser Fachmann in der pathologischen Anatomie auch auf die Toxikologie, auf den forensischen Theil der Psychiatrie, auf das Stiefkind der medicinischen Wissenschaft, die Biologie, und auf alle Fächer sich verlegen, welche der moderne Gerichtsarzt beherrschen muss, um seinen Posten auszufüllen.

Die »Stadtärzte« sind Beamte von einer zu sehr begünstigten Stellung. Während der Militärarzt, wie wir unten sehen werden, oft von dem Umfang seiner Arbeit erdrückt wird, kann sich der »Stadtarzt« bei einem ziemlich guten Gehalt den grössten Theil des Tages der Privatpraxis widmen, welche, gerade durch seine Stellung als Stadtarzt, gross ist. Obzwar ihm die Behandlung der Patienten in den Civilspitälern anvertraut ist, spielt er dort nur die Rolle des Consiliarius und überlässt die eigentliche Arbeit dem Doctor djawa. Diese würden viel bessere Dienste prästiren im Innern des Landes, wo sie unter Controle der »Civil-Aerzte« nicht nur den Eingeborenen ärztliche Hilfe leisten, sondern auch civilisatorisch Pioniere für die Lehren der europäischen Hygiene u. s. w. werden können. Nach dem Reglement sollen die Stadtärzte auch Gerichtsärzte sein; aber die Untersuchungsrichter sind sehr liebenswürdige Leute und tragen der Thatsache Rechnung, dass die Stadtärzte so wenig Zeit haben, und finden oft genug Ursache, einen Militärarzt als Experten vorzuladen.

Im Jahre 189.. war ich in T., und ein Europäer gab seinem 9jährigen Sohne mit seinem rechten Fusse einen Fusstritt gegen den Podex; das Kind fiel nieder und — war todt; ich hielt Section und fand als Todesursache einen M-förmigen Riss in der Milz. Als »behandelnder Arzt«, als Zeuge und als Experte wurde ich nach S.. gerufen, um in dieser Sache als dreifacher Zeuge zu fungiren. Zufällig oder nicht zufällig wurde ich gleichzeitig nach S.. transferirt und konnte stundenlang vor dem Gerichtshof Rede und Antwort stehen über die Frage der spontanen Risse der Milz u. s. w. Der dazu angewiesene Stadtarzt hatte natürlich keine Zeit. —

Die Behandlung der Beamten, welche unter 150 fl. monatlich Gehalt haben, untersteht auch den Stadtärzten, ebenso wie die Untersuchung der Prostituées. Letztere lässt sehr viel zu wünschen übrig; denn die »clandestine« Prostitution ist ja die vorherrschende, und die Zahl der eingeschriebenen ist ja klein. Das heisst: clandestin gegenüber dem Arzte; die Organisation der Polizei und das Leben in den offenen Häusern bringt es mit sich, dass der Polizei alle Prostituirten bekannt sein könnten, wenn die Beamten es nur wollten. Dies giebt jedoch »Sussah«, d. h. Schreibereien und Schwierigkeiten; es wird also von den Beamten durch die Finger gesehen, und der »Stadtarzt« hat mit der Untersuchung der Prostituées sehr wenig zu thun.

Wie viel tüchtige Aerzte würden diese Stellung gern annehmen, wenn auch die Privatpraxis (wie den höheren Militärärzten) verboten wäre, und höchstens die consultative Praxis oder die Hülfe bei grossen Operationen gestattet wäre. Wenn nebstdem die Stelle des zweiten oder dritten Stadtarztes ebenso gut bezahlt würde, als die des ersten Stadtarztes (700 fl. per Monat), so würden manche Aerzte gern diese Stellung annehmen, weil ihnen damit ein stabiles Amt gegeben wäre, in welchem sie wissenschaftliche Arbeiten leisten könnten. Man könnte zu diesem Amte Aerzte wählen, welche in speciellen Fächern sich thatsächlich ausgebildet haben.

Stadtärzte befinden sich nur in Batavia, Samarang und Surabaya; wenn nun diese drei Städte je einen Chirurgen, Oculisten und Geburtshelfer zu Stadtärzten hätten, wie viel wäre der leidenden Bevölkerung geholfen, wenn, ich will mit Nachdruck wiederholen, keine ephemeren Specialisten, sondern solche Männer, welche factisch nach absolvirten Studien ausschliesslich nur in einem Fach gearbeitet haben, die Stellung der Stadtärzte einnehmen würden.

Die »Civil-Aerzte« sind Aerzte, welche keine Beamten, also nicht pensionsfähig sind, kein Recht auf Urlaub und freie Reisen u. s. w. haben, sondern es sind Aerzte, welche sich im Innern des Landes niedergelassen haben, meistens im Centrum von Zuckerfabriken, Tabaksanpflanzungen u. s. w., und dort den Kampf ums Dasein jucunde et dulce beginnen können, weil die Regierung sie mit fl. 200 per Monat subsidirt, wofür sie die Vaccination beaufsichtigen, die Gefangenen, die niedern Beamten behandeln und in gerichtsärztlichen und polizeilichen Fällen advisiren müssen. In vier Orten bezahlt die Regierung selbst 400 fl., weil kein Arzt sonst sich dort niederlassen würde. Manche dieser Doctoren stehen sich sehr gut und verdienen 1000–1500 fl. per Monat, obzwar auch in Indien »das Fett von der Suppe« für die Aerzte abgenommen ist. Die Concurrenz wird mit jedem Tage grösser.

In den grossen Städten giebt es natürlich noch Civil-Aerzte, welche procul negotiis sind, d. h. gar kein Amt versehen und nur vom Erträgniss ihrer Praxis leben.

Im Ganzen und Grossen ist die Existenz der Aerzte in Indien bis jetzt eine günstige, und mitunter selbst eine sehr günstige zu nennen: Alle können von ihrem Einkommen standesgemäss leben; viele können von ihrem Einkommen ein kleines Capital für die alten Tage ersparen, besonders durch Kauf einer grossen Lebensversicherung, und einige von ihnen werden reich. Von den letzteren würde die Zahl viel grösser sein, wenn sie sich nicht durch den Speculationsgeist verleiten liessen, an geschäftlichen Unternehmungen sich zu betheiligen, ohne von dem Geschäft auch nur etwas zu verstehen. Es wird nämlich für eine gewöhnliche Visite 2 fl. 50, für eine Entbindung 100 fl. bezahlt, während für Operationen, je nach den Vermögensverhältnissen der Patienten, mehr oder weniger hohe Honorare bezahlt werden. Es sind aber nicht die europäischen Patienten, welche diese günstigen pecuniären Verhältnisse der Aerzte ermöglichen, sondern die Chinesen, von denen vor 10 Jahren auf Java allein sich mehr als 200000 befanden, und (in den grossen Städten) die Armenier. Wenn auch der Mittelstand der Chinesen bei den petites misères de la vie zuerst zu den Hausmitteln der Eingeborenen greift oder in den chinesischen Apotheken sein Heil sucht oder den chinesischen Arzt zu sich kommen lässt, so wird er doch, wie sein reicher Landsmann oder ein eingeborener Häuptling oder Handelsmann, bei längerer Dauer die Hülfe eines europäischen Arztes suchen. Die Zahl der Chinesen ist in allen grossen Städten, und auch im Innern des Landes, sehr gross; nebstdem ist unter ihnen die Zahl der »Reichen« viel grösser als unter den Europäern; in der Regel kommt er als Kuli ins Land und ist und bleibt sparsam bis er reich ist. Wenn er als Kuli 25–30 Kreuzer täglich verdient, wird er die Hälfte täglich brauchen, so lange bis er 10–15 fl. erspart hat; dann zieht er in den Kampong und spielt den Wucherer bei den Eingeborenen, bis ihm dieses oder jenes kleine Grundstück von einem säumigen Schuldner zufällt. Auch dann wird er immer und immer sparen; wenn er selbst schon Tausende und Tausende besitzt, wird er vielleicht bei einer Hochzeit seiner Tochter ein luxuriöses Fest geben und z. B. für das Feuerwerk allein 1000 fl. bezahlen, aber die Sparsamkeit und die Nüchternheit bleiben die Basis seines täglichen Lebens.