Die Praxis bei Kindern giebt dem europäischen Arzt in Indien noch mehr Schwierigkeiten als in Europa; sind die europäischen Kindermädchen abergläubisch, so sind es noch mehr die indischen; diese wissen aber in der Regel, und selbst auf Kosten der Gesundheit ihrer Schützlinge, ihre Ansichten geltend zu machen, wie es in Europa gewiss Ausnahme ist. So z. B. soll nach ihrer Ansicht bei keiner Erkrankung des Darmes ein Ei, bei keiner Hautkrankheit weisses Fleisch (vom Huhn, Kalkun u. s. w.) und bei keiner Augenerkrankung eine Garnale dem Patienten gegeben werden u. s. f. Ein schroffes Entgegentreten dieser Anschauung, oder vielmehr ein principielles Negiren aller ihrer abergläubischen Ideen hat mir viel bessere Dienste geleistet als das politische unbestimmte, halb zustimmende, halb ablehnende Besprechen der therapeutischen und prophylaktischen Principien der Eingeborenen. Wie viel diese das Gebiet des Geschlechtslebens beherrschen, kann man sich kaum vorstellen, und die Zahl der Aphrodisiaca ist gross. Nur selten wird ein chinesischer oder eingeborener Don Juan sich in diesen Sachen an den europäischen Arzt wenden; sie fürchten, bei diesem kein Verständniss für ihre Klage zu finden. Der europäische Arzt kommt also selten in die Lage, sich mit der Frage der Aphrodisiaca zu beschäftigen.
Ein eigenthümlicher Dienstzweig der europäischen Aerzte ist das Abgeben der ärztlichen Zeugnisse. Die gewöhnlichen Lebensversicherungen fordern gegen Bezahlung von fl. 25 eine ausführliche und genaue Untersuchung; es giebt aber auch Vereine, welche von dem Arzt nur die Erklärung fordern, dass der Candidat »dieselbe Lebenschance habe als jeder andere gesunde Mensch von seinem Alter«. Es sind dies Vereine der Chinesen, welche nach dem Tode des Mitgliedes der Wittwe sofort einen gewissen Betrag zur Hand stellen; ein ähnlicher Verein hat sich unter den Officieren der Landarmee gebildet, welcher der Wittwe sofort nach dem Tode des Mannes 1000 fl. auszahlt; die Mitglieder des Vereines zahlen facultativ, d. h. bei jedem Todesfall je nach ihrem Rang 1–1½-2 fl. und erwerben dadurch das Recht, ihrer Frau (oder anderen Familienmitgliedern) fl. 1000 bei ihrem Todesfalle ausbezahlen zu lassen. Die chinesischen Vereine, welche dasselbe Ziel sich gesetzt haben, verlangen nichts anderes als oben erwähnte Erklärung und kümmern sich nicht darum, auf welche Untersuchung gestützt der Arzt seine Erklärung abgiebt. Richtiger ist jedoch das Princip der europäischen und amerikanischen Lebensversicherungsgesellschaften, welche von dem Arzte nur die Mittheilung des Befundes verlangen und es ihrem advisirenden Arzt überlassen, darauf seinen Beschluss zu fassen.
Neben diesen ärztlichen Zeugnissen hat der europäische Arzt vielfach Gelegenheit, für die zahlreichen Beamten und Officiere solche auszustellen. Der Eine verträgt das Strandklima nicht und muss ins Gebirge versetzt werden; der Andere leidet im Gebirge an Diarrhoe oder Bronchialkatarrh und erhofft im warmen Klima der Ebene Heilung von seinem Leiden; ein Dritter hat schon alle Zonen der Tropen bewohnt und erwartet noch von einem Aufenthalt in Europa Rettung; ein Vierter braucht ein Impfzeugniss für seine Kinder, welche die Schule besuchen müssen; ein Fünfter muss dem Schützencorps (in den drei grossen Städten Javas) eingereiht werden und findet sich zu schwach dazu und hat auch keine Lust, bei der Feuerwehr Dienst zu leisten; ein Sechster wurde von einem tollen Hunde gebissen und möchte gerne auf Staatskosten nach Batavia gehen u. s. w. In früheren Jahrzehnten herrschte beim Abgeben dieser »Certificate« eine laxe Moral, welche unter dem Deckmantel von wissenschaftlichen Schlagwörtern eine Folge der Nonchalance, leichtsinnigen Auffassung der Verhältnisse, manchmal falsch verstandene Humanität oder Hascherei nach Popularität war. Im Jahre 188.. sah sich die Regierung selbst bemüssigt, die Annahme der »Certificate« eines Arztes zu verweigern, »weil er das Interesse des Reiches nicht beherzigte«. Ich selbst habe einen Stabsarzt gekannt, der urbi et orbi verkündigte, dass jeder ein »Certificat für Europa« von ihm bekommen könne, der 8–10 Jahre hintereinander in den Tropen gelebt habe, weil (damals war die Diagnose Neurasthenie noch nicht geläufig) durch einen so langen Aufenthalt im Tropenklima das Nervensystem geschädigt sein müsse und einer Erholung bedürfe. (Als ob ein Aufenthalt im Gebirge nicht dasselbe Ziel erreichen könnte.) Da die Regierung die Kosten einer Transferirung oder eines Urlaubes nach Europa (inclusive für Frau und Kind) bezahlt, so handelte es sich damals um grosse Summen, welche die Abgabe solcher »Certificate« veranlasste.
Im Jahre 188.. lebte ich in der Hauptstadt des Bezirks X. An der Grenze desselben wohnte der Controleur Y., welcher mit einer Dame aus Amsterdam verheirathet war. Dieser Dame gefiel das Leben in Indien, und noch dazu an der Grenze eines Bezirkes, so wenig, dass sie ihren Mann veranlassen wollte, entweder mit Urlaub zu gehen oder den Abschied aus dem Dienst zu nehmen. Einen Urlaub zu nehmen und nach Europa auf eigene Kosten zu gehen, d. h. für sich, seine Frau, zwei Kinder und eventuell für eine Babu die Transportkosten zu zahlen, hätte ihn einige tausend Gulden gekostet. Er wandte sich also an mich mit der Bitte, ihm ein »Certificat nach Europa« zu geben!! Im ersten Augenblick kochte das Blut in mir über das Verlangen, ein solches ärztliches Zeugniss erhalten zu wollen, ohne dass er krank gewesen war, ohne dass er, und wäre es nur für eine einzige Woche, unter meiner ärztlichen Behandlung gewesen wäre. Ich liess jedoch von meiner Entrüstung nichts merken, sondern nahm mir vor, ihn dafür gut »abzuführen«. Es war mir nämlich bekannt, dass dieser Mann in seiner Frau geradezu eine Xantippe gefunden hatte, welche sein Leben ihm mit Klagen und Vorwürfen verbitterte, dass er sie dem herrlichen Leben der Grossstadt A. entrissen und in eine Einsiedelei gebracht habe. Darauf basirte ich meinen Plan der Bestrafung. Ich bestimmte einen Tag der folgenden Woche, an dem er mit einem Stempelbogen zu mir kommen sollte. Zur angewiesenen Stunde erschien der gute Mann. Ohne ihn zu untersuchen oder über seinen Zustand zu befragen, übernahm ich den Stempelbogen, schrieb das »Certificat«, und mit einem freudestrahlenden Gesicht und unter überschwänglichen Worten des Dankes wollte er mich verlassen. Ich hielt ihn jedoch zurück mit den Worten, ob er denn kein Verlangen habe zu erfahren, für welche Krankheit ich es unter Eid »noodzakelijk« erklärt habe, dass er nach Europa gehen müsse. Es war ein Mann, der vielleicht um 10 cm grösser war als ich, ein homo quadratus von strotzender Gesundheit. Er warf einen Blick in das »Certificat«, und wüthend zerriss er das Papier. Ich hatte geschrieben, »dass zur Erholung des Herrn Y., Controleur zu X., ein 2jähriger Urlaub seiner Frau nöthig sei!« Als er jedoch mir über diesen schlechten Witz Vorwürfe zu machen begann, wies ich ihm einfach die Thür mit den Worten: »Sind Sie froh, dass ich Ihr Verlangen mit einem »schlechten Witz« beantwortet habe; seitdem ich hier bin, sind Sie niemals krank gewesen oder haben sich wenigstens nicht unter meine Behandlung gestellt. Adieu.«
Diesen ungesunden Zuständen hat die Regierung vor einigen Jahren in radicaler Weise ein Ende gemacht. In allen Fällen, dass ein Kranker ohne Nachtheil vor einer Commission von drei Aerzten erscheinen kann, entscheidet diese über die Nothwendigkeit eines Urlaubes nach Europa; der behandelnde Arzt giebt dem Candidaten eine historia morbi mit, die Commission untersucht den Kranken, verabfolgt das »Certificat« und reicht übrigens eine genaue Beschreibung seines Zustandes ein, welche auf amtlichem Wege nach Holland geschickt wird. Hier ist (in dem Haag) eine stabile Commission, welche vor Ablauf des Urlaubes den Kranken wieder untersucht und festsetzt, ob der Kranke nach Indien zurückkehren könne, ob sein Urlaub verlängert (bis 3 Jahre) oder ob der Candidat überhaupt im Interesse seiner Person und des Dienstes pensionirt werden müsse.
Es ist eine eigenthümliche Erscheinung, dass diese Commission so viel als möglich aus Militärärzten besteht, und zwar sowohl in Indien als in Holland. In dem Haag ist der Präsident ein pensionirter Oberstabsarzt, und die zwei Mitglieder werden aus der Zahl der Militärärzte genommen, welche zeitlich mit Urlaub in Holland sich aufhalten; und in Indien sind es die jeweiligen drei ältesten Militärärzte der Superarbitrirungscommission, welche diesen Zweig der ärztlichen Praxis ausfüllen müssen.
Auch einen »Gesundheitsrath« haben die drei grossen Städte Javas, welche die Hygiene der Stadt überwachen sollen. Auf Bandjermasing bestand weder zu meiner Zeit noch jetzt ein solcher; dort holen sich die Verwaltungsbeamten von dem militärischen Landessanitätschef etwaigen Rath.
Jene Civilärzte, welche im Innern des Landes eine monatliche Zulage als Gerichtsärzte bekommen, sowie der erste Stadtarzt in den grossen Städten sind mit der Aufsicht über die Impfung betraut. Die Oberaufsicht über die Vaccination führt jedoch ein »Inspector« von der »bürgerlijk geneeskundige dienst«. Die Impfung geschieht nämlich nicht von Aerzten, und nicht einmal von den »Doctoren djawa«, sondern von Vaccinateuren, d. h. von Eingeborenen, welche bei einem alten Vaccinateur Monate oder Jahre lang assistiren, sich nach einiger Zeit bei irgend einem Arzte einer Prüfung unterwerfen, von diesem ein Zeugniss ihrer theoretischen und praktischen Befähigung ausstellen lassen, und bei einer etwaigen Vacatur auf Grund dieses Zeugnisses sich um diese Stellung bewerben. Sein Gehalt beträgt 30–50 fl. monatlich. Dieses System hat sich bis jetzt sehr gut bewährt, und es geschieht sehr häufig, dass selbst europäische Mütter von dem eingeborenen »Mantri Djadjar« = Vaccinateur ihre Kinder impfen lassen, weil er mit einem bescheidenen Honorare sich zufrieden giebt. Der Vaccinestoff ist seit einigen Jahren vorherrschend ein animaler; er wird in Weltevreden auf gewöhnliche Weise gewonnen und nach dem ganzen Archipel an die Vaccinateure und Doctoren gesendet. Die Ersteren, welche von Dorf zu Dorf wandern müssen, gebrauchen natürlich noch sehr oft die humanisirte Lymphe; die Doctoren jedoch, welche zur Impfung gerufen werden, lassen sich in der Regel, ich glaube gegen eine Bezahlung von 2 fl., eine Phiole animaler Lymphe kommen, um damit gleichzeitig einige Kinder ihrer Clientel zu impfen. Dort, wo keine Civilärzte sind, ist der älteste Militärarzt mit der Aufsicht über die Vaccination betraut, muss jedes Jahr eine Inspectionsreise in seinem Vaccinationsbezirk machen und darüber einen ausführlichen »Rapport« einreichen. Nur einmal, und zwar im Jahre 1882, sah ich mich bei einer solchen Inspectionsreise veranlasst, radicale Maassregeln an den Residenten vorzustellen und hierüber an den Sanitätschef zu berichten, welcher mir auch einige Worte der Anerkennung dafür schriftlich sandte. Im zweiten Theile werde ich darüber ausführlicher sprechen, weil es ein schönes Fest war, welches ich damals im Innern von Sumatra gesehen habe; aber das Resultat meiner Inspection war damals ein trauriges. 500 junge Mädchen wurden mir vorgeführt, und bei einer grossen Anzahl derselben waren die alten Narben die von grossen Geschwüren; auch unter den jüngsten, d. h. welche erst vor 14 Tagen eingeimpft waren, befanden sich zahlreiche grosse Geschwüre. Mich mit einer genaueren Untersuchung dieser Geschwüre einzulassen, war nicht möglich, wie wir sehen werden. Ich stellte jedoch dem Residenten, der gleichzeitig dort anwesend war, vor, den Vaccinateur nach dem Hauptplatze zurückgehen zu lassen, um bei mir einige Lectionen zu nehmen, den alten Vaccinestoff aussterben und neue Lymphe von Batavia kommen zu lassen.
Seit einigen Jahren wird eine antiseptische oder vielmehr aseptische Impfung von den Vaccinatoren verlangt; ich zweifle aber sehr, ob ohne Controle diese auch ausgeführt wird. Der Vaccinateur führt zwar ein Fläschchen mit Carbol und Sublimat mit sich; wenn er jedoch im Kampong 50–100 eingeborene Kinder zu impfen hat, wird sich seine Antisepsis wohl nur darauf beschränken, mit einem schmutzigen Lappen den Arm mit Carbol zu befeuchten und das Messer damit abzuwischen. Aber, wie gesagt, dennoch ist der Vaccinateur »the right man in the right place«; denn ohne grosse Auslagen wird der Segen der Vaccination bis in die entferntesten Kampongs des ganzen indischen Archipels eingeführt.