Ich liess meine Frau bei einer bekannten Officiersfamilie Gastfreundschaft geniessen, ging ins Spital, und schon nach drei Tagen war die Diarrhöe constatirt, welche es dringend nöthig machte, dass ich wieder nach Ngawie versetzt wurde. Die Commission constatirte, dass ich keinen Magenkrebs, sondern eine Lebervergrösserung hätte, und diese dürfe, wenn sie mit Diarrhöe gepaart ginge, nur in einem »warmen Klima« behandelt werden. Ich theilte dem behandelnden Arzte mit, dass ich seit dem Jahre 1886 stets in den heissesten Garnisonen gelebt hatte, welche ganz Indien kenne, 2 Jahre in Atschin, 1½ Jahr in Ngawie und 1 Jahr in Tjilatjap, dass ich geradezu Bedürfniss hätte, meinem durch das Malariafieber erschöpften Organismus in einem Bergklima Erholung zu gönnen, dass der kurze Aufenthalt in Djocja dies bewiesen hätte, aber Roma locuta est. Ich wurde wieder nach Ngawie versetzt.

Für Officiere, welche keine Frau haben, oder für die Behandlung gewisser Krankheiten, welche z. B. eine Operation nöthig machen, ist die Spitalsbehandlung in Indien aus vielfachen Ursachen der häuslichen Pflege vorzuziehen; denn die Verpflegungsgebühren für einen Officier sind nicht hoch; er bezahlt als Lieutenant 2,50 fl., als Hauptmann 3 fl. und als Stabsofficier 5 fl. pro Tag und erhält eine in jeder Hinsicht reichliche Tafel mit Getränken (Wein, Mineralwasser u. s. w.) und ein grosses Zimmer. Natürlich ist es conditio sine qua non, dass der Spitalschef auch für Abwechselung in dem Menu sorgt. Wenn in Berlin eine Kochschule als Postulat für Aerzte erklärt wird, wie viel nöthiger sind gastronomische Studien für einen Militärarzt in Indien. In meiner ganzen zwanzigjährigen Laufbahn sah ich nur einen einzigen Chefarzt um die Küche des Spitals in gleicher Weise wie um alle anderen Zweige seines Dienstkreises besorgt.

Für verheiratete Officiere wird in Indien die Aufnahme in ein Spital nur bei grösseren Operationen eine Nothwendigkeit, und darum verpflichten die gesetzlichen Bestimmungen keinen Officier, ins Spital gehen zu müssen. Muss die Superarbitrirungs-Commission eine Entscheidung über einen Urlaub nach Europa, über Pensionirung u. s. w. treffen, so ist der bisherige Modus agendi nicht immer zweckmässig. Der betreffende Candidat wird von dem »Garnisondoctor« behandelt und beobachtet; dieser erstattet einen ausführlichen schriftlichen Bericht über seine Beobachtungen, macht seine Vorschläge, verfasst eine zweckentsprechende Krankengeschichte, und auf Grund dieser Berichte entscheidet der Präsident der Commission, ob und wann sich der Candidat der Commission vorstellen soll. Sie untersuchen den Patienten auf Grund der erhaltenen Mittheilungen und sind in der Regel in der Lage, ein Urtheil über die Vorschläge des Garnisondoctors aussprechen zu können. In einzelnen Fällen ist aber eine längere Observation des Candidaten nöthig und wünschenswerth. Ich erinnere mich folgenden Falles aus der Zeit, als ich Mitglied der Superarbitrirungscommission in S. war. Oberstlieutenant X. war in Ungnade beim Armeecommandanten verfallen, ohne dass dieser gesetzliche Gründe hatte, den missliebigen Officier dem Gouverneur-General[150] zur Pensionirung vorzuschlagen. Da er seit längerer Zeit ein Magenleiden hatte, welches ihn oft an seinem Dienste verhinderte, erging also an den Landescommandanten der Befehl, ihn durch eine ärztliche Commission untersuchen zu lassen. Mir war bekannt, dass sein Leiden in einem Magengeschwür bestanden hatte; zur Zeit seiner »Affaire« befand er sich vollkommen wohl, d. h. objectiv liess sich nichts nachweisen. Zwei objective Symptome hätten uns vielleicht in den Stand gesetzt, eine Wahrscheinlichkeitsdiagnose zu stellen und zwar der Gehalt an Magensäure und der Appetit; die erste Frage erregte zweierlei bedeutende Bedenken; der Arzt darf ja nicht zum Zwecke einer Diagnose einen sonst gesunden Menschen mehrere Male, sei es durch Medicamente, sei es durch die Magensonde, zum Erbrechen zwingen. Nebstdem ist die chemische Untersuchung allein nicht im Stande, mit Sicherheit eine Magenerkrankung auszuschliessen oder zu constatiren. Bequemer war natürlich die zweite Frage, die des Appetites dieses Patienten (?). Mit Zustimmung des Präsidenten nahm ich es auf mich, ihn bei seinen Mahlzeiten zu beobachten, und theilte ihm zu diesem Zwecke mit, dass wir nur ein Mittel hätten, ihn für gesund zu erklären, und zwar wenn wir in der Lage wären, in unserm Attest unsere Ansichten motiviren zu können. Natürlich fügte ich hinzu, dass wir seinen Mittheilungen vollkommen Glauben schenkten, dass aber das Armee-Commando von uns ein objectives und motivirtes Urtheil über den Zustand seines Magens erwarte. Oberstlieutenant X. verstand mich sofort und lud mich ein, Zeuge seines guten Appetites zu sein. Er ass seine ganze »Reistafel« und brachte den andern Tag den Beweis, dass diese auch ganz verdaut war. Es giebt also zahlreiche Fälle, welche die Commission veranlassen, den Candidaten eine längere Zeit hindurch zu beobachten, bevor sie ihr endgiltiges Urtheil aussprechen kann, und darum sollte die gesetzliche Verpflichtung bestehen, dass alle Officiere, über welche die Superarbitrirungs-Commission ein Urtheil aussprechen muss, sich — und wäre es nur für einen Tag — ins Spital aufnehmen lassen müssen. Mir sind ja Fälle bekannt, dass Officiere, welche die Controle der Commission fürchten mussten, dem Sirenengesang der Phrasen, es wäre in ihrem eigenen Interesse, wenn sie sich zur Observation ins Spital begeben würden, u. s. w. nicht Folge leisteten, ja selbst brutal ihre Weigerung mit den Worten motivirten, sie hätten keinen Beruf, die Arbeit der ärztlichen Commission zu erleichtern, und — vollen Erfolg ihrer Pläne hatten. Mir wurde also wiederum die Garnison Ngawie angewiesen.

Fig. 19. Tempel bei Mendút (Provinz Kedú).

Die »Hölle Javas« eignete sich aber gar nicht dazu, mich von meiner Vergrösserung der Leber zu befreien; die Schmerzen blieben, und zwei Monate später (18. April) ersuchte ich wieder, durch eine Commission nach einem »kalten Klima« transferirt zu werden; es wurde mir ebenso wenig als drei Monate später die Gelegenheit geboten, durch einen längeren Aufenthalt in einem Bergklima von meinem Leberleiden befreit zu werden, und eine hochgradige Hypochondrie bemächtigte sich meiner, welche am 18. September den Höhepunkt erreichte. An diesem Tage wurde mir ein Knabe gebracht, welcher von einem tollen Hunde gebissen war und sich beim Fallen auf die Erde an der Stirn verletzt hatte; ich liess den zufällig anwesenden Doctor-djawa die Wunde reinigen, und da die Wunde auf der Stirn glatte Ränder hatte, beabsichtigte ich, sie zu nähen. Beim Einfädeln stach ich mich in die Finger. Die gebissene Wunde hatte ich nicht einmal berührt; dennoch — erwachte ich in der darauf folgenden Nacht mit dem Angstgefühl der Lyssa!! Ich hatte Schlundkrämpfe, Speichelfluss und eine fürchterliche Aufregung, verbunden mit dem Gefühle, Lyssa zu haben!

Wenn ich mir auch das Lächerliche und Unwissenschaftliche des Gedankens, inficirt zu sein, vor Augen hielt, weil ich gar nicht in Contact mit der gebissenen Wunde gewesen war, und weil die Lyssa doch wenigstens 5–6 Wochen Zeit zur Entwicklung nöthig hat (Incubations-Zeit), so blieb doch diese fürchterliche Aufregung Tage lang bestehen, und erst nach Jahresfrist kam etwas Ruhe in mein Nervenleben. Ich war ein Neurastheniker geworden, und diese unbillige Behandlung, wegen eines Leberleidens in ein »warmes Klima« versetzt zu werden, weil zufälliger Weise eine solche Stelle offen war, war natürlich Oel ins Feuer gegossen. Gleichzeitig hatte ich Schwierigkeiten mit dem Platz-Commandanten, welche ich früher erzählt habe, und welche mir so viele Schreibereien verursachten, dass ich bei meinen anderen vielseitigen Arbeiten oft vor 2 bis 3 Uhr nicht schlafen gehen konnte; meine Nerven hielten diesen Choc nicht aus. Auch ein Mann mit gesunden Nerven wäre ihm erlegen, und so wurde der Ausbruch einer acuten Hypochondrie der Vorläufer eines Jahre langen Nervenleidens. Major X. ging mit Urlaub nach Batavia und scheint dort über meinen Zustand persönlich Bericht erstattet zu haben, denn kurz darauf wurde ich nach Magelang transferirt, welches in der Provinz Kedu auf einer Höhe von 384 Metern liegt.


Ich hielt also wieder Auction von der Einrichtung meines Hauses, welche mir 1200 fl. einbrachte, und zog diesmal nur mit einigen Kisten beladen nach Magelang. Es hatte sich nämlich bis auf meine Equipage für alle Möbelstücke und auch für meine zwei Pferde ein Käufer gefunden. Der Assistent-Resident und der Platz-Commandant hatten uns für die letzten Tage unseres Aufenthaltes Gastfreundschaft angeboten. Ich konnte es nicht annehmen, weil der Oberlehrer der europäischen Schule, Herr X., sobald meine Transferirung bekannt geworden war, sofort zu uns gekommen war und als selbstverständlich die Hoffnung und den Wunsch aussprach, dass wir auch diesmal vor unserer Abreise seine Gäste seien. Er und seine Frau waren ehrenwerthe Menschen, welche von dem früheren Assistent-Residenten boycottirt waren.

Zur Illustration des Lebens in den kleinen Städten Indiens glaube ich den weiteren Verlauf dieses Boycotts mittheilen zu sollen.