Die Harmonie zwischen den beiden Mächten des Staates war in Magelang anfangs sehr gut. Der Militär- und zugleich Platz-Commandant war ein Ehrenmann, der durch die Ruhe seines Charakters und durch die Humanität seines Denkens und Fühlens keinen Feind hatte; der Resident A. war, ich möchte sagen, aus demselben Stück Eisen geschmiedet; beide Männer füllten mit grosser Gewissenhaftigkeit, aber auch mit allem Tact und Ehrlichkeit ihre Stellung aus und vermieden durch rechtzeitiges Entgegenkommen jeden Conflict; niemals gab es Reibereien. Aber unter den Civilbeamten ist noch eine Kategorie, welche durch die undeutliche Competenzgrenze ihrer Stellung häufig zu Reibereien Anlass giebt, und leider führt dieser Federkrieg oft genug auch zur Entfremdung der beiden Würdenträger.

Die jüngste Reorganisation des Rechtswesens hat nämlich den Gerichtsbeamten beinahe eine ganz unabhängige und, ich möchte fast sagen, isolirte Stellung im indischen Staatswesen eingeräumt. Die Erfahrung muss erst den Beweis bringen, ob dieses Princip für die Colonien ein richtiges sei; die administrativen Beamten konnten sich bis jetzt nur schwer in die neuen Verhältnisse hineinfinden, obwohl ihnen ein grosser Theil ihrer Arbeit und der Verantwortung ihrer vielseitigen Leistungen abgenommen wurde. Die Gerichtsbeamten gewannen dadurch so viel Freiheit in ihren Entschlüssen, dass sie vollständig unabhängig und selbständig ihren Berufspflichten nachkommen konnten. In beschränkten Köpfen musste diese Freiheit der Stellung eine Begriffsverwirrung mit der Freiheit der Person veranlassen, und so geschah es, dass der Landesgerichtsrath X. zu Magelang neben seinen Berufspflichten die der Controle über den Residenten auf sich nahm und zwar in der ausgesprochenen Ansicht, dass die Gerichtsbeamten in jedem Staate die einzigen und höchsten Stützen und Leiter seien. In recht komischer und drastischer Weise bekundete der Herr X. diese Anschauung gegenüber einem Major der Infanterie, welcher wegen seines universellen Wissens eine sehr geachtete Stellung überall, zu jeder Zeit und in jeder Gesellschaft einnahm.

Diese beiden Männer besprachen das Thema, dass Niemand mit seinem Stande zufrieden sei und dass Jedermann seine Kinder eine höhere Stellung, als er selbst bekleide, anstreben lasse. Dabei entwickelte Herr X. eine gesellschaftliche Leiter und gab die vorletzte Stufe derselben dem Officier und die höchste und letzte Stufe dem Juristen.

Leider ist die Organisation des Rechtswesens Schuld an den zahlreichen Reibereien der betreffenden Beamten. Während die Regierungsform durch und durch centralistisch ist, der Absolutismus im weitesten und ausgebreitetsten Sinne das Scepter über die Europäer führt und den Eingeborenen nur sehr geringe Communalangelegenheiten in eigener Verwaltung überlässt, so dass der Verwaltungsbeamte beinahe im strengsten Sinne des Wortes der Patriarch seines Verwaltungsbezirkes ist, gab sie den Gerichtsbeamten eine zu weit gehende autonome Organisation, so dass dies Regierungsprincip in seinen Grundpfeilern erschüttert wurde. Die Zulassung der Europäer und »fremden Orientalen« in N.-Indien, die Verbannung von Personen aus N.-Indien, die Aufsicht über die Magistratsverordnung und über die Gefängnisse, die Gesuche um Errichtung von Actiengesellschaften oder Vereinen, die Naturalisation, die Aufsicht über die Presse, über Volksversammlungen, die Waisen- und Nachlasskammer gehören in das Departement der Verwaltungsbeamten,[189] die sich bei ihren Studien in Delft auch eine hinreichende Fülle des juridischen Wissens diesbezüglich aneignen. Das Polizeiwesen blieb in Händen der Verwaltungsbeamten, und auch die Zuweisung nach den Strafrichtern, welche so viel als möglich die diesbezügliche Competenz an sich reissen wollen und dadurch eine unerschöpfliche Quelle von Streitigkeiten geschaffen haben.

Der Europäer erscheint nämlich nur vor einem Gerichtshof aus Europäern, deren drei auf Java bestehen, und zwar in Batavia, Samarang und Surabaya, während zahlreiche Landesgerichte mit einem europäischen Juristen als Präsidenten, einem europäischen Secretär und einigen Häuptlingen mit dem Panghulu (mohamedanischen Priester) als Beisitzer über die Eingeborenen die Jurisdiction üben. Es würde mich zu weit führen, das Rechtswesen auf Java ausführlich zu beschreiben, und ich will daher zu dem Ausgangspunkte dieses Capitels zurückkehren.

Es herrschte in Magelang ein gemüthlicher Ton unter der Herrschaft dieser zwei Würdenträger; als der Colonel P. wegen körperlicher Gebrechen, denen er leider bald danach erlag, in Pension gehen musste, kam ein Misston in das gesellschaftliche Leben der Residenzstadt, und bald standen sich zwei feindliche Parteien gegenüber, welcher zwar die Grenzen der Höflichkeit nicht überschritten, aber einen gemüthlichen Verkehr derselben unmöglich machte. Lieutenant X. war ein Günstling des Residenten, welcher ein Schulkamerad seines Vaters gewesen war; seine Frau, eine liebenswürdige, schöne und gebildete Dame, verkehrte daher gern im Hause des Residenten, und als ihr Mann in Conflict mit seinen Vorgesetzten kam, fanden sie beide im Hause dieses hohen Beamten Trost und Stütze in ihren Leiden.

Lieutenant X. war mit seinem Kameraden Y. so befreundet, dass sie gelobten, sich tolerant auf die gegenseitigen Fehler aufmerksam zu machen und einander in Leid und Freud beizustehen. Doch bald darauf bestand keiner von beiden die Feuerprobe ihrer Freundschaft; beide standen bei demselben Bataillon und in derselben Compagnie. Beide waren Oberlieutenants; Lieutenant Y. war aber im Range um acht Monate höher und um 6 Jahre älter als Lieutenant X. In Vertretung des kranken Compagnie-Commandanten führte eines Tages Lieutenant Y. seine Compagnie auf das Exercierfeld bei dem Berge Tidar. In einer Ruhepause blieb X. reglementswidrig nicht bei der Truppe stehen, sondern begab sich zu seinem Freunde Y. Dieser glaubte dieses rügen zu müssen und schickte seinen Freund X. auf seinen Platz. Lieutenant X. beantwortete diese strenge Auffassung der Dienstvorschriften mit einer brüsken Antwort, worauf sein Freund Y. die Sache an den Bataillons-Commandanten rapportirte. Lieutenant X. bekam vier Tage Arrest und forderte Lieutenant Y. zum Duell. Dieser weigerte sich, das Duell anzunehmen, und theilte dieses wieder höheren Ortes mit; in dem weiteren Verhalten in dieser Affaire zeigte sich Lieutenant X. so unbotmässig, dass er sich die Sympathie seiner Freunde selbst unter den Officieren verscherzte. Der Colonel beschuldigte jedoch den Residenten, ihn zu seinem indisciplinaren Vorgehen aufgereizt zu haben, wofür er, ich zweifle keinen Augenblick, keinen einzigen objectiven Beweis haben konnte. Dies war die Veranlassung zu einem gespannten Verhältnisse zwischen diesen beiden Würdenträgern, welche aber ihrerseits bei öffentlichen Gelegenheiten den äusseren Schein des freundschaftlichen Verkehrs bewahrten. Dazu gab es sehr oft Gelegenheit. Die Soldaten hatten nämlich zwei Theatergesellschaften, welche in der Cantine oft Vorstellungen gaben, und ich selbst hatte unter den Officieren und Bürgern die »Thalia« errichtet. Im Jahre 1893 war nämlich in Magelang ein Wettrennen, welches mit einer Ausstellung der Industrieproducte der Provinz Kedu verbunden war. Nebstdem hatten einige Herren und Damen zu dieser Gelegenheit ein Lustspiel einstudirt und für den zweiten Abend einen Tingel-Tangel eröffnet. Das Lustspiel und das Café chantant wurde in der Vorgalerie des Residenten gegeben, welcher zu diesem Zwecke die Coulissen aus der Cantine entlehnt hatte. Diese hatten solchen Anklang gefunden, dass nach Ablauf der Wettrennen einige Bürger und Officiere zur Gründung eines Dilettantentheaters zusammentraten. Zum ersten Director wurde meine Wenigkeit gewählt; jedes Mitglied sollte 1 fl. monatlich bezahlen, und dafür sollten vier Vorstellungen im Jahre gegeben werden. Mitglieder fanden sich in hinreichender Zahl; ausübende Mitglieder gab es auch hinreichend; aber alles Andere fehlte. In erster Reihe machte mir die Platzfrage sehr viel Sorge; endlich wurde ich auf die Turnhalle der Schule für die Häuptlingssöhne aufmerksam gemacht; obwohl hier jeden zweiten Sonntag von dem »Domine« Gottesdienst gehalten wurde, der zu diesem Zwecke von Djocja nach Magelang kam, wurde mir vom Residenten dieser Saal gerne zu diesem Zwecke abgetreten. Die zweite Frage galt der Beschaffung der Coulissen. Der Verein hatte im Anfang keine hinreichenden Geldmittel, um Coulissen malen zu lassen. Ich miethete also für die erste Vorstellung, welche die Feuerprobe der Existenzfähigkeit dieses Vereins geben sollte, die Coulissen des Theaters aus der Cantine; als ich dessen sicher war, berief ich die erste Versammlung der mitwirkenden Mitglieder, und nach langer Debatte über die Wahl des Stückes wurde für die erste Aufführung das echt holländische Drama »Janus Tulp«, und für die zweite die holländische Uebersetzung des deutschen Lustspieles »Der Störefried« angenommen. Das Lesen und Einstudiren der Rollen brachte der Jugend Magelangs gemüthliche und unterhaltende Abende, zu denen sich natürlich ganz heimlich auch der kleine Schalk Amor hin und wieder einstellte, bis endlich die Opfer seiner Intrigue am Traualtar einander ewige Treue schworen. Zahlreich waren die Detailarbeiten und sehr lästig für mich, weil ich in die Geheimnisse des Coulissenlebens gar nicht eingeweiht war. Endlich kam der grosse Tag der ersten Aufführung. Um 9 Uhr Abends sollte sie stattfinden; ein schwerer Tropenregen schaffte ganz unerwartet Hindernisse. Der Turnsaal stand mitten im Hofraum zwischen den Pavillons für die Zöglinge der Anstalt; zwei Zimmer wurden bereitwilligst von dem Director für diesen Abend der »Thalia« zur Verfügung gestellt. Hier sollten die Herren und Damen sich schminken lassen und den Toilettenwechsel besorgen. Mit einem Regenschirm konnten sie sich gegen den strömenden Regen schützen. Wie sollten sie aber durch die entstandenen Pfützen trockenen Fusses auf die Bühne gelangen? Zwei Stunden vor dem Anfang nahm ich also meine Equipage und überfiel den Residenten in seinen häuslichen Arbeiten. Er sollte und musste als Mäcen den mit Lebensgefahr (??) bedrohten Schauspielerinnen helfen! Der brave Mann schaffte Hülfe. Eine Bretterwand stand unbenutzt vor einem vollendeten Gebäude; eine »Truppe« Sträflinge (25 Mann) erhielt den Befehl, sofort diese Wand abzubrechen und nach dem Turnsaal zu bringen. Der Regen hatte um 9 Uhr aufgehört, die entstandenen Pfützen wurden mit den Brettern bedeckt, und ohne Lebensgefahr (?) konnten die Schauspielerinnen und Schauspieler trockenen Fusses auf die Bühne gelangen. Der Erfolg übertraf alle Erwartungen, und stolz rühme ich mich noch heute dieser That. Janus Tulp[190] ist ein echtes Volksstück mit einem kräftigen Dialog und gesunder Tendenz. Ein Barbier wird durch ein Loos Besitzer eines grossen Vermögens und Protz in optima forma. Seine Frau und seine Tochter jedoch bewahren ihre einfachen Sitten und kommen dadurch in Conflict mit den hochfliegenden Plänen ihres Vaters. Die Tochter ist die Heldin des Stückes und wurde von der Frau des oben erwähnten Lieutenants Y. mit solcher Wärme und Natürlichkeit gespielt, dass kein Auge trocken blieb. Frau Y. hätte auf jeder Bühne Europas eine Zierde sein können. Um 11½ Uhr war das Drama beendigt; zum Nachhausegehen hatte aber Niemand Lust. Die Schauspieler beeilten sich, die Schminke abzuwaschen, und schon nach einer Viertelstunde formten alle ausübenden Mitglieder unter dem Präsidium des Residenten einen Aufzug. Die Militär-Musik, welche in den Zwischenacten gespielt hatte, stellte sich an die Spitze, und unter den fröhlichen Klängen eines Tara-ra-bum-Marsches zogen wir Alle in das Clubgebäude. Die Lampen wurden angezündet, die Musik nahm im Tanzsaale Platz, und bis zur frühen Morgenstunde wurde nun der Terpsichore gehuldigt.

Fig. 26. Ein Feld aus dem grossen Fries in den Mauern des Buru Budur.