Werthester Herr Hofrath! Ich pflege Alles, was geschäftlich ist (»Il faut faire les affaires comme des affaires«, sagte mir Mercier einmal), lieber schriftlich als mündlich vorzubereiten, weil ich aus Erfahrung weiß, daß man sich so besser verständigt und sein Ziel sicherer erreicht. Sie werden mir also erlauben, daß ich auch jetzt diesen Weg einschlage und Sie bitte, mir Ihre Bestimmungen ebenfalls schriftlich mitzutheilen.

Sie haben geäußert, daß Sie dagegen nichts zu erinnern hätten, daß wir in der Expedition der »Deutschen Blätter« Abonnements annähmen, daß Sie jedoch den einzelnen Verkauf nicht zugeben könnten, sich aber zu einer Abfindung verstehen wollen.

Indem ich diese Erklärung vorläufig acceptire, versichere ich Ihnen, daß, sobald ich mich überzeuge, daß Ihr Recht ganz gegründet und Ihre vorzuschlagende Abfindung billig sei, ich mich dieser gern unterwerfen werde.

Um Ihre zu machende Erklärung desto richtiger motiviren zu können, erlaube ich mir Ihnen folgende Bemerkungen zu machen:

1) Es findet, dünkt mir, ein entschiedener Unterschied statt zwischen einer Zeitung und einem politischen Volksblatte wie das unserige. Dieser Unterschied besteht in der Form und im Inhalt. Eine Zeitung erscheint an fixen Tagen, sie kündigt sich im Titel als Zeitung an, sie umfaßt die ganze Zeitgeschichte, sie referirt blos, sie nimmt keine Partei, und Raisonnements sind ihr fremd, sie ist das Vehikel, um dem Publikum Alles zur Kenntniß zu bringen, was der Staat diesem mitzutheilen hat und ein Bürger dem andern. Unser Blatt hat eine ganz andere Gestalt. Es erscheint an unbestimmten Tagen und nur vor der Hand täglich und erhält durch Titel, Register und Repertorium die Form eines Buchs. Außer den Armeebulletins — die es auf Befehl des Feldmarschalls Schwarzenberg bekannt machen muß, die aber Tauchnitz und jeder Andere auch verkauft — liefert es keine Artikel, die an eine politische Zeitung erinnern. Sie finden Raisonnements, historische Darstellungen, humoristische Artikel, gemüthliche Briefe, Gedichte u. s. w., lauter Sachen, die nie in eine politische Zeitung aufgenommen zu werden pflegen. Es scheint mir also, daß Ihr Privilegium nicht streng auf die »Deutschen Blätter« paßt. In Berlin hat sich gerade derselbe Fall ereignet. Auch die beiden berliner Zeitungen zahlen Pacht und haben Privilegium. Kaum war indeß die russische Armee dort eingerückt, als Herr v. K. von Graf Wittgenstein den Auftrag erhielt, ein Volksblatt herauszugeben, und ebenso Herr von Niebuhr vom Gouvernement selbst autorisirt wurde, die Preußische Correspondenz zu schreiben. Ebenso ist es mit mir. Ich habe von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schwarzenberg einen ähnlichen Befehl erhalten, und es liegt in der Natur der Sache und speciell in den empfangenen Instructionen, daß ich dem Blatte die größte Verbreitung muß zu geben suchen, indem es bestimmt ist, auf den öffentlichen Geist wohlthätig einzuwirken.

2) Der Verkauf einzelner Blätter wird von der höchsten Unbedeutendheit sein, wie schon jetzt die Erfahrung lehrt. Ich werde Ihnen am Schluß dieses Promemoria auf meine Ehre angeben, was diesen Morgen an einzelnen Blättern ist verkauft worden, woraus Sie sich einen Maßstab für den einzelnen Verkauf werden machen können. Es ist sehr natürlich, daß dieser einzelne Verkauf gering sein müsse, weil wir das Abonnement so niedrig gesetzt haben. Wer sich für die »Deutschen Blätter« interessirt, wird ja lieber 1 Thlr. 8 Gr. Abonnement als 3 Thlr. 8 Gr. einzeln bezahlen. Es ist hier noch zu bemerken, daß den Buchhandlungen und Colporteurs doch nicht konnte verwehrt werden, wie mir dünkt, auf irgendeine Anzahl zu abonniren und sie wieder nach Belieben einzeln zu verkaufen, wodurch immer ein einzelner Verkauf stattfände, wenn er auch von der Expedition müßte aufgegeben werden.

3) Ist mir bekannt, daß in mehrern Zeitpunkten viele Blätter hier bei andern Buchhändlern erschienen sind, die eine ähnliche Tendenz wie die »Deutschen Blätter« hatten, ohne daß den Verlegern der einzelne Verkauf wäre benommen gewesen. Ich erinnere hier an das Intelligenzblatt zu den »Feuerbränden«, an den »Europäischen Aufseher« u. s. w.

Dies sind meine Ansichten, werthester Herr Hofrath — wenn ich in diesen irre, so wird Niemand geneigter sein als ich, es zu gestehen, wenn es mir gezeigt wird. Ich glaube indessen, daß unser Beider Interesse sich gewissermaßen vereinigen lasse, wenn Sie sich in Ihrem großen Wirkungskreise für den Vertrieb unserer patriotischen Blätter verwenden wollen, und ich meinerseits dadurch meinen Dank bezeige, was Sie auch als eine Art von Schadloshaltung ansehen könnten, daß ich Ihnen oder Ihrer Expedition 50% Rabatt für alle debitirten Exemplare zugestände. Da ich es für möglich halte, daß Sie eine große Anzahl Exemplare mit der Zeit gebrauchen könnten, so würde der Debit derselben mit Ihren Vortheilen immer gleichen Schritt halten.

In dem großen Zeitpunkte, worin wir leben, müssen alle kleinen Interessen schweigen und alle Männer von Geist und Gemüth nur Ein großes Interesse haben: den Sieg der Wahrheit und des Rechts über das Reich der Lüge und der Unterjochung. Sie werden sich daher gewiß auf alle Weise für unsere »Deutschen Blätter« mit verwenden, sie selbst mit Beiträgen unterstützen, wozu ich Sie hiermit ausdrücklich einladen will, da diese keinen andern Zweck als diesen zu erlangenden Sieg haben.

Genehmigen Sie meine freundschaftlichen Empfehlungen.

Brockhaus.

Hofrath Mahlmann antwortete darauf noch an demselben Tage:

Es ist im vorliegenden Falle nicht von meinem Rechte die Rede, sondern von dem der Königl. Zeitungsexpedition, welches ich zu bewahren eidlich verpflichtet worden bin, und da sämmtliche königlichen Pachtungen in ihrer Integrität fortbestehen und die Pachter, ungeachtet alle Einnahmen seit zwei Monaten sistiren, die fälligen Termingelder einzahlen sollen, so ist doppelt nothwendig, die Regalia vor allen Eingriffen zu sichern.

Der §. 1 des Generalis vom 23. November 1809 lautet wörtlich folgendermaßen:

»Niemand darf in Sr. Königl. Majestät gesammten Landen einige historisch-politische Zeitungen oder wöchentliche Blätter, welche Zeitungs-Artikel enthalten, drucken und ausgeben, er habe denn sich mit dem Zeitungs-Pachter darüber vernommen und einverstanden. Wer ohne ein solches Einverständniß dergleichen Blätter ausgeben würde, soll für jedes Stück mit zehn Thalern bestraft werden.«

Wenn Ihr Blatt auch, wie Sie sagen, keine eigentliche Zeitung ist, so enthält es doch Zeitungsartikel, das heißt neueste Nachrichten von den Zeitereignissen. Auch lautet der Befehl des Generals Langenau aus Altenburg und nicht aus Leipzig. Das »Politische Journal«, die »Minerva«, die »Feuerbrände« u. s. w. waren Journale und erschienen heftweise und enthielten Reflexionen über die Ereignisse, nicht Zeitungsberichte.

Sie irren ferner, wenn Sie voraussetzen, daß in Berlin dieselben Verhältnisse obwalteten. Erstlich ist in Berlin kein Zeitungspacht wie in Sachsen. Zweitens haben die Herausgeber der genannten Blätter sich ebenfalls über sämmtlichen Debit, den dortigen Verhältnissen zufolge, mit dem Generalpostamte einverstanden. Die Regierung in Sachsen zieht weit mehr von dem Zeitungswesen als die in Preußen, und das Hofpostamt in Berlin befolgt die strengsten Maßregeln in Rücksicht des Zeitungsdebits.

Ich bin nicht sowol gegen den Verkauf der einzelnen Blätter als dagegen, daß durch diesen sich eine politische Zeitungsexpedition in Leipzig etablirt, welches unmöglich mit dem Zeitungspacht bestehen kann. Auch bin ich überzeugt, es wird kaum noch eine Woche hingehen, und es werden Nachahmungen Ihres Blattes hier erscheinen, und mehrere Buchhandlungen werden sich Expeditionen politischer Blätter nennen. Bereits haben Buchhändler bei mir darüber Erkundigungen eingezogen, anfragend: ob das nun erlaubt sei, und ob den leipziger Buchhändlern verweigert werden würde, was man einem fremden erlaubt? Sie sehen, meine Schritte zur Aufrechthaltung der bestehenden Verfassung sind selbst Ihr eigener Vortheil.

Ich wiederhole, daß Sie bei dieser Entreprise am meisten gewinnen würden, wenn Sie eine altenburger Zeitung in dem Maße, wie ich bereits mündlich Ihnen erwähnte, herausgäben. Das Gute würde nicht weniger gefördert, Ihr erhaltener Befehl autorisirt Sie, Sie sind ohne Nachahmer, und Ihre Unternehmung ist bleibend.

Indeß bin ich aus den Rücksichten, die Sie am Schlusse Ihres Briefs anführen, bereit, mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen, wenn Sie Ihrem Anerbieten zufolge

1) der Zeitungsexpedition 50% (funfzig Procent) Rabatt von den debitirten Exemplaren zugestehen;

2) öffentlich bekannt machen, daß die Erscheinung des Blattes in Leipzig mit Vorwissen und im Einverständnis der Königl. Zeitungsexpedition der Verabredung gemäß erfolge, damit die Nachahmer nicht glauben, das Thor sei nun jedem Unberufenen geöffnet;

3) daß dieses Einverständnis fürs Erste nur bis zu Ende des laufenden Jahres dauere; in dieser Zeit werden wir Beide sehen können, inwiefern es vortheilhaft ist oder nicht, es ferner bestehen zu lassen oder es aufzuheben.

Durch dieses Entgegenkommen von seiten des Pachters der »Leipziger Zeitung« war der Conflict zwischen der Königl. Zeitungsexpedition und der in Leipzig eingerichteten Expedition der »Deutschen Blätter« gehoben, und Brockhaus erließ nun in Nr. 18 vom 28. October nachstehende Bekanntmachung:

Anzeige.

Der Eigenthümer der »Deutschen Blätter« zeigt hierdurch an, daß die Erscheinung dieses Blattes — welches seine Entstehung einem speciellen Befehle Sr. Durchlaucht des Feldmarschalls Fürsten von Schwarzenberg verdankt — in Leipzig mit Vorwissen und im Einverständniß der Königl. Sächs. Zeitungsexpedition verfassungsmäßig geschehe.

Es sind bis Donnerstag den 28. October von diesen Blättern achtzehn Stücke erschienen, und ist die Einrichtung getroffen, daß solche von jetzt an vor der Hand täglich des Morgens von 9-12 und von 2-6 Uhr in der löbl. Königl. Sächs. Zeitungsexpedition und in der Expedition der »Deutschen Blätter«, der Engelmann'schen und allen andern Buchhandlungen zu erhalten sein werden.

Expedition der »Deutschen Blätter«.

Außer mit dieser formellen Schwierigkeit hatten aber die »Deutschen Blätter« gleich in ihrer ersten Zeit auch mit Censurbelästigungen zu kämpfen. Ein am 28. October, also zwei Tage nach dem an Hofrath Mahlmann gerichteten Promemoria, von Brockhaus an den Chef der Ersten Section des Generalgouvernements, Freiherrn von Miltitz, erlassenes Schreiben sagt darüber:

Ohngeachtet der Inhalt der jetzt hier gedruckt werdenden, auf Befehl Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarzenberg erscheinenden »Deutschen Blätter« zum großen Theile aus andern bereits gedruckten Schriften und Zeitungen genommen wird, welche schon anderweitig die Censur (vornehmlich in Wien und Berlin) von Behörden, welche mit dem System der alliirten Mächte bekannt sein müssen, passirt sind, so findet Herr Hofrath Brückner dennoch Schwierigkeiten, ihm das Imprimatur zu geben, weil in seiner Instruction enthalten ist, daß »alle Anzüglichkeiten gegen irgendeine Person oder Macht« zu unterdrücken seien. Herr Hofrath Brückner verwirft daher dieser Instruction wegen, um ein Beispiel anzuführen, einen Artikel über das Betragen des französischen Kaisers gegen den Papst, ohnerachtet wir solchen aus der »Preußischen Feldzeitung« genommen haben, einem Blatte, von welchem es bekannt ist, daß Se. Exc. der Staatskanzler Freiherr von Hardenberg die Censur eigenhändig besorgen.

Jene Instruction des Herrn Hofrath Brückner dürfte also näher zu motiviren — der angezogene Ausdruck: daß nichts Anzügliches gegen irgendeine Person oder Macht solle gedruckt werden, ist so allgemein und vague, daß bei einem ängstlichen Censor auch keine einzige politische Wahrheit kann und darf gedruckt werden! — und ihm dabei aufzugeben sein, daß solche Artikel, welche in den Staaten der alliirten Mächte bereits gedruckt erschienen wären, hier keineswegs weiterer Censur bedürften.

Weiter sagen Ew. Hochwohlgeboren in einem Billet an Herrn Hofrath Brückner vom 27. October, welches mir derselbe mitgetheilt hat, »daß, insofern die 'Deutschen Blätter' wöchentlich oder in noch kürzern Fristen erscheinen, ihre Censur zu der unmittelbaren Cognition des Chefs der Ersten Section des Gouvernementraths gehöre«. Da nun die »Deutschen Blätter« allerdings wöchentlich und in noch kürzern Fristen — nämlich vor der Hand täglich — erscheinen, so cessirte durch obige Erklärung von Ew. Hochwohlgeboren die Censurfähigkeit für Herrn Hofrath Brückner, insofern dabei kein Misverständniß obwaltet, weil, wenn Herr Hofrath Brückner den ganzen Umfang der ihm bisher obgelegenen Geschäfte als politischer Censor beibehalten soll, es alsdann auch in seinem Geschäftskreise liegt, die Censur der Zeitungen und sonstigen periodischen politischen Schriften wahrzunehmen.

Hierüber einer gefälligen und schnellen Antwort entgegensehend, verbleibe mit tiefstem Respect u. s. w.

Eine Antwort auf diesen Brief scheint Brockhaus nicht abgewartet zu haben, indem er schon tags darauf, am 29. October, über Halle und Dessau nach Berlin abreiste. Der Anlaß zu dieser Reise ist uns ebenso wenig bekannt als irgendein Erlebniß auf derselben. Vermuthlich hatte er einen officiellen Auftrag erhalten, der einen zuverlässigen und muthigen Besorger erforderte, da er sich sonst schwerlich in diesem für sein neubegründetes Blatt so wichtigen Zeitpunkte den Gefahren und Beschwerden einer solchen Reise ausgesetzt haben würde. Am 8. November, also nach zehn Tagen, war er wieder in Leipzig, reiste am 15. nach Altenburg, kehrte aber schon am 19. nach Leipzig zurück und blieb hier bis Anfang December.

Vor seiner ersten Abreise von Leipzig hatte er seinen Gehülfen Bochmann aus Altenburg kommen lassen, der nun mehrere Wochen in Leipzig blieb. Dieser hatte jetzt ebenfalls Noth mit den inzwischen nicht gebesserten Censurverhältnissen und klagt darüber in einem an die Redaction in Altenburg gerichteten Briefe vom 30. October:

In der Erwartung, daß ich so wie gewöhnlich die neue Nummer (der »Deutschen Blätter«) heute früh 8 Uhr von der Druckerei empfangen würde, meldete ich Ihnen deren Zusendung schon im voraus; jedoch zu meinem Schrecken verkündete mir anstatt dessen Hirschfeld (der Buchdrucker), daß das Blatt die Censur nicht passirt habe. Die Preßfreiheit ist hier wenigstens noch lange nicht errungen. Mündlich mehr darüber. Nur so viel, daß die sächsischen Behörden, denen von Repnin die Censur übertragen ist und die, wie mir scheint, weder mit den Franzosen noch mit dem Könige von Sachsen es verderben wollen, nicht einmal erlauben wollen, Berichte abdrucken zu lassen, die in preußischen Blättern von Gouvernements wegen, von L'Estocq und Sack unterzeichnet, abgedruckt sind. Ich bin heute gelaufen wie ein Schneider und habe so viel Treppen gestiegen, daß ich ganz lungensüchtig wieder nach Hause (in seine Heimat Altenburg) kommen werde, aber das Resultat war am Ende doch: das ganze Blatt kann heute nicht ausgegeben werden (nämlich Nr. 20), und ich ersuche Sie, sich der Mäßigung zu befleißigen, damit ich nicht wieder in die Nothwendigkeit versetzt werde, Ihnen dergleichen sagen zu müssen oder gar dem ganzen Blatte ein Ende zu machen.

Indessen wird morgen doch wieder ein Blatt erscheinen, das Sie sobald wie möglich erhalten sollen, vielleicht durch Expressen. Bis zu Herrn Brockhaus' Zurückkunft werden also wol sehr unschuldige Sachen in den »Deutschen Blättern« zu finden sein. Ich hoffe aber, daß dieser vielleicht noch ein Expediens finden wird.