Ueber die hier erwähnte Errichtung der altenburger Landwehr, unter die sich Brockhaus als Freiwilliger aufnehmen ließ, und die dabei stattgefundenen Feierlichkeiten brachten die »Deutschen Blätter« in Nr. 37 vom 24. November 1813 einen ausführlichen Bericht, der die begeisterte Stimmung der damaligen Zeit treu widerspiegelt.


Bevor Brockhaus sich der weitern Pflege seines neugegründeten Blattes nach der ersten stürmischen Zeit der leipziger Schlacht in Ruhe widmen konnte, hatte er außer den oben geschilderten Debits- und Censurschwierigkeiten noch eine andere Anfechtung zu bestehen, die ihm ebenso unerwartet als unangenehm war. Er hörte plötzlich, daß die Herder'sche Buchhandlung zu Freiburg im Breisgau eine »Fortsetzung« seiner kaum begonnenen und in der besten Entwickelung begriffenen »Deutschen Blätter«, an deren Aufgeben er gar nicht dachte, angekündigt habe. Auf seine verwunderte Anfrage schickte ihm die Herder'sche Buchhandlung folgenden Erlaß des k. k. Armeecommandos in vidimirter Abschrift:

Dem Buchhändler Herrn Bartholomä Herder in Freyburg wird hiemit der Auftrag ertheilt, die »Deutschen Blätter«, wie selbe bisjetzt bei Herrn Brockhaus in Altenburg und Leipzig erschienen sind, ferner fortzusetzen, mit der Bedingung jedoch, daß selbe wie bisher der österreichischen Censur zu unterstehen haben.

K. K. Hauptquartier Lörrach
den 27. December 1813.

(L. S.) Sr. k. k. Apostolischen Majestät Generalfeld­wacht­meister im General­quartier­meister-­Stabe, Commandeur des kaiserl. österr. Leopolds-­Orden &c. &c.

(Gez.) Langenau.

(L. S.) Sr. k. k. Apostolischen Majestät Generalfeld­wacht­meister im General­quartier­meister-­Stabe, Commandeur des kaiserl. österr. Leopolds-­Orden &c. &c.

Brockhaus' Erstaunen über dieses Actenstück mag noch dadurch gesteigert worden sein, daß es von demselben General von Langenau unterzeichnet war, der ihm im Auftrage des Feldmarschalls und obersten Befehlshabers Fürsten von Schwarzenberg den »Befehl« zur Herausgabe eines politischen Blattes ertheilt hatte. Das Armeecommando konnte beim weitern Vorrücken der Heere nach Frankreich gewiß auch noch andern Personen »Aufträge« oder »Befehle« zur Herausgabe politischer Blätter geben; zur raschesten Verbreitung der offiziellen Kriegsnachrichten war das selbst ohne Zweifel ganz zweckmäßig. Aber einem andern Buchhändler den »Auftrag« zur »Fortsetzung« der bei Brockhaus noch erscheinenden »Deutschen Blätter«, die doch jedenfalls dessen Eigenthum waren, ohne sein Vorwissen zu geben, das verrieth in der That ganz eigenthümliche Begriffe über das literarische Eigenthum! Selbst in der damaligen Zeit, die jenes Wort kaum kannte und in der im Gegentheil der Nachdruck blühte, und auch bei einem mit solchen Angelegenheiten wenig vertrauten Militär war das doch überraschend! Dazu kam noch, daß die »Deutschen Blätter« in einer ihrer ersten Nummern (Nr. 15 vom 25. October 1813) einen von dem General von Langenau selbst eingesandten Artikel, seine Entlassung aus sächsischen Diensten betreffend, gebracht hatten. Dieser war zwei Monate vor Anfang des Kriegs nach ehrenvoller Entlassung in österreichische Kriegsdienste getreten, und die königlich sächsische »Leipziger Zeitung« hatte ihn, freilich vor der leipziger Schlacht, am 4. September als »aus den sächsischen Diensten desertirt« bezeichnet!

Die Herder'sche Buchhandlung antwortete auf Brockhaus' Anfrage unterm 30. December 1813 nur: sie habe diesen Auftrag erhalten, sei übrigens gern bereit, ihm gegen Mittheilung der Abnehmer der »Deutschen Blätter« eine »Vergütung« zu machen; wolle er die Versendung übernehmen, so könne er die Verrechnung darüber mit den Abnehmern besorgen, und man werde sich schon arrangiren.

Brockhaus' Antwort auf diesen Brief und sein jedenfalls erfolgter Brief an General von Langenau liegen uns leider nicht vor.[57] Doch ist nicht zu bezweifeln, daß die erstere eine ablehnende, der zweite ein Protest war. Beide Briefe werden sicherlich auch nicht in den höflichsten Ausdrücken abgefaßt gewesen sein.

Einen Ersatz für diese Briefe bietet nachstehende Erklärung in Nr. 70 der »Deutschen Blätter« vom 24. Januar 1814: