Der Chef unserer Handlung, Herr Brockhaus, findet bei seiner Ankunft in Leipzig zur Messe ein Circular des Herrn Reclam vor, worin sich dieser Mann über die Vorwürfe, die wir ihm privatim wegen der Besorgung unserer Geschäfte gemacht haben, öffentlich verantwortet. Die Pflichten, die wir gegen unsere Handlung haben, erlauben es uns nicht, zu diesem so ungewöhnlichen Circulare des Herrn Reclam ganz zu schweigen, ob wir gleich glauben, daß Herr Reclam durch den Charakter dieses seines Circulars gerade unsere Vertheidigung führe, da es nicht auffallen kann, daß man mit Jemandem, dessen Seele sich so ausspricht, als hier in diesem Circulare geschieht, leicht zerfallen könne und mit ihm nicht gut zu leben und zu wirken sein müsse. Hier jedoch eine kurze Erwiderung.

Darauf folgt zunächst eine Erzählung der uns bereits bekannten Umstände, daß er seit der Michaelismesse des vorigen Jahres seinen bisherigen Gehülfen verloren habe u. s. w.; »noch nicht an das Mechanische dieses Geschäfts gewöhnt und im Gedränge unserer sonstigen mannichfaltigen Arbeiten, konnte es nicht anders sein, als daß in der Zwischenzeit von Michaelis bis Ostern Manches nicht mit der Ordnung besorgt werden konnte, die allerdings strenge genommen gefordert werden kann.« Er habe trotzdem Ende April die Meßstrazzen an Reclam sowie die Noten der Remittenden gesandt und ihn dadurch in den Stand gesetzt, wenigstens mit allen Handlungen rechnen zu können. Dies sei aber großentheils nicht geschehen und darüber ein Briefwechsel entstanden, »der von unserer Seite vielleicht nicht ohne Heftigkeit (!), von der Seite des Herrn Reclam mit roher Plumpheit (!) geführt wurde«. Leider ist dieser gewiß auch für Brockhaus charakteristische Briefwechsel unsers Wissens nicht erhalten, und ebenso wenig war es uns möglich, das betreffende Circular Reclam's zu erhalten, dessen Fehlen uns verhindert, auch die andere Partei zu hören.

Brockhaus fährt fort:

Wir eilten nun, alle Verhältnisse mit ihm abzubrechen, und wir drangen mit Ungestüm auf Abrechnung und auf das Zurücksenden der Bücher. Erstere erfolgte endlich gegen Ende Juli. Unser Soll und Haben glichen sich ganz aus. Die Bücher aber haben wir erst den 9. September, also vier Monate nach der Ostermesse, zurückerhalten!! Diese unerhörte Vernachlässigung war für uns um so empfindlicher, da wir, wie schon gesagt, ohne alle und jede detaillirte Berichte von Herrn Reclam geblieben waren und wir uns ganz außer Stand gesetzt sahen, irgendetwas zu unternehmen, was die Ausgleichung der offen gebliebenen Contis pro und contra hätte befördern können. Daß wir uns hierüber mit Nachdruck geäußert haben, wird Jeder begreifen, der sich in unsere Lage hineindenken will, da durch die Folgen des Betragens und der Geschäftsführung des Herrn Reclam sich unser ganzes Sortimentsgeschäft aufzulösen drohte. Die Entschuldigungen des Herrn Reclam, oder die Invectiven vielmehr, womit er uns zu überschütten beliebt, sind ohne allen Grund: er war unser Commissionär, nicht unser Chef. Er mußte entweder unser Geschäft nach unsern Angaben und Aufträgen ausführen, oder — es gleich abgeben. Dies hat er nicht gethan; wir sind gezwungen gewesen, es ihm zu nehmen.

So weit unsere Antwort durch Worte. Jetzt die durch die That. Wir haben am 9. September unsere Bücher zurückerhalten. Zwölf Tage nachher ging der Chef unserer Handlung schon wieder nach Leipzig. Es war natürlich unmöglich, in dieser Zwischenzeit von Hause aus etwas zur finalen Ausgleichung der für und gegen offenstehenden Rechnungen zu thun. Es wird dies jetzt zur Messe geschehen: wir werden alle noch restirenden Saldi rein und baar abbezahlen, sollte auch an uns, die weit mehr zu empfangen als zu zahlen hatten, kein einziger Pfennig hier eingehen.

Jetzt beurtheile jeder rechtliche Mann das Betragen des Herrn Reclam gegen uns, und Ton und Farbe seines Circulares!

Wir haben uns hier an eine trockene Darstellung der Thatsachen gehalten; wir achten uns zu sehr, um die Invectiven des Herrn Reclam mit gleichen zu beantworten. Wir trauen es auch wenigstens seinem eigenen Verstande zu, daß er — um uns hier milde auszudrücken — seine Leidenschaftlichkeit und Unvorsichtigkeit erkennen, und darüber nicht ohne Schamgefühl bleiben werde.

Wie die Angelegenheit mit Reclam geordnet wurde, ist uns nicht bekannt; wir wissen nur, daß zunächst der Buchhändler Johann August Gottlob Weigel an Reclam's Stelle die leipziger Commission für Brockhaus übernahm. Letzterer sagt in dem ersten aus Leipzig an Bornträger nach Amsterdam geschriebenen Briefe vom 4. October: »Ich habe meiner Frau über die wichtigsten Angelegenheiten direct geschrieben; sie wird Ihnen das mittheilen, und ich beziehe mich darauf, um mich nicht zu wiederholen, wozu es mir an Zeit fehlt.« Dieser Brief an seine Frau ist aber leider nicht mehr vorhanden.

Dagegen ist von dieser ersten Geschäftsreise nach Leipzig ein Actenstück erhalten, dessen Gegenstand von der größten Wichtigkeit für sein ganzes Leben wurde: der Contract über den Ankauf des »Conversations-Lexikon«.

Brockhaus ist nicht sozusagen der »Erfinder« des »Conversations-Lexikon«, wie Viele meinen; es hat vor seiner Zeit in der deutschen wie in mancher andern Literatur ähnliche Werke gegeben, und selbst dasjenige »Conversations-Lexikon«, das zum Grundstein seines nach harten Schicksalsprüfungen endlich festbegründeten Hauses wurde und seitdem den Mittelpunkt der umfassenden Verlagsthätigkeit desselben gebildet hat, ist nicht von ihm selbst begonnen worden, sondern war in der ersten Auflage bereits fast ganz vollendet, als er es ankaufte, wie auch der Name »Conversations-Lexikon« nicht von ihm herrührt. Und dennoch ist er als der eigentliche Begründer des Werks anzusehen und gilt auch in der deutschen Literatur mit Recht als solcher, da er erst durch seine Energie, Intelligenz und Umsicht dasselbe zu dem machte, was es für ihn, für sein Geschäft und für die Welt geworden ist. Wenn es überhaupt bei buchhändlerischen Unternehmungen viel weniger auf die erste Idee, als auf die geschickte und praktische Ausführung derselben ankommt, so trifft dies besonders in diesem Falle zu.

Dasjenige Werk, welches in den Verlagskatalogen der Firma F. A. Brockhaus als die erste Auflage ihres »Conversations-Lexikon« bezeichnet ist, mit den spätern Auflagen desselben aber nicht viel mehr noch als den Titel gemein hat, wurde im Jahre 1796 unter dem Titel: »Conversations-Lexikon mit vorzüglicher Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeiten«, begonnen. Der (übrigens nicht genannte) Herausgeber war ein sonst nicht weiter bekannter Dr. Renatus Gotthelf Löbel in Leipzig (geb. 1. April 1767 zu Thallwitz bei Eilenburg, gest. 14. oder 4. Februar 1799 zu Leipzig), der Verleger Friedrich August Leupold daselbst. In der Vorrede ist gesagt: Vor 30, 40 Jahren habe Hübner's »Zeitungs- und Conversations-Lexikon« hingereicht, das Bedürfniß nach politischen Kenntnissen, die damals fast allein Gegenstand der Conversation gewesen, zu befriedigen; jetzt aber, wo »ein allgemeineres Streben nach Geistesbildung, wenigstens nach dem Scheine derselben« herrsche, sei »ein dem gegenwärtigen Umfange der Conversation angemessenes Wörterbuch« nothwendig. Am Schlusse heißt es, daß der Verleger, um auch das »schöne Geschlecht« auf das Werk aufmerksam zu machen, dasselbe auch unter dem Titel: »Frauenzimmer-Lexikon zur Erleichterung der Conversation und Lectüre«, ausgeben werde, doch scheint dies nicht geschehen zu sein. In den Jahren 1796-1800 erschienen die vier ersten Theile, also kaum jedes Jahr ein Theil. Das Werk war damit erst bis zum Ende des Buchstaben R gediehen und schien unvollendet bleiben zu sollen. Endlich, nach einer Pause von sechs Jahren, 1806, wurde der fünfte Theil bei einem andern Verleger, Johann Karl Werther in Leipzig, und wieder zwei Jahre später, 1808, abermals bei einem neuen Verleger, Johann Gottfried Herzog in Leipzig, der sechste und letzte Theil veröffentlicht. Vor der Ausgabe desselben hatte indeß bereits Brockhaus das Werk gekauft, jedoch nicht von dem letzten, auch auf dem Titel genannten Verleger Herzog, sondern von dem Buchdrucker Friedrich Richter in Leipzig. Dieser, der Besitzer des Leipziger Tageblattes, hatte vermuthlich das Werk gedruckt und an Zahlungsstatt behalten müssen; kein Wunder, daß er es gern wieder abgab, als sich ein Käufer fand.

Der darüber abgeschlossene Kaufcontract trägt das Datum des 25. October 1808. Das Werk war schon bis zur ersten Hälfte des sechsten (letzten) Theils gedruckt und ausgegeben; es fehlte nur noch die zweite Hälfte (das zweite Heft) desselben und der Verkäufer machte sich selbst bei einer Conventionalstrafe von 100 Thalern verbindlich, dieses Heft, das 16, höchstens aber 20 Bogen umfassen und das Werk zu Ende führen sollte, bis zum 5. December desselben Jahres an den Käufer abzuliefern. Wir stehen nicht an, ohne Rücksicht auf das in solchen Angelegenheiten herrschende Geschäftsgeheimniß, die Kaufsumme zu nennen, für die Brockhaus das »Conversations-Lexikon«, die gesammten (freilich wol nicht bedeutenden) Vorräthe des Werks »mit allen Verlags- und sonstigen Rechten« erwarb. Sie betrug 1800 Thaler, die in vier Terminen bezahlt werden sollten: blos 100 Thaler sofort, 500 Thaler Ende Februar, je 600 Thaler zur Oster- und Michaelismesse des nächsten Jahres. Diese Summe erscheint sehr klein gegenüber der großen Verbreitung, die das Werk erlangt hat, und ist es auch in der That, selbst wenn man dabei den damaligen höhern Werth des Geldes in Anschlag bringt. Indeß darf dabei nicht übersehen werden, daß diese Verbreitung wesentlich das Verdienst des neuen Besitzers, nicht der dem Werke zu Grunde liegenden Idee war, deren ausschließliches Verlagsrecht er nicht erwerben konnte, wie sie ja vor wie nach ihm von so Manchem, freilich meist mit weniger Geschick und geringerm Erfolge, und vorzugsweise allerdings erst nach seinem Vorgange und mit offener oder versteckter Nachahmung und Benutzung seines Werks, ausgebeutet wurde. Ferner war es (und ist es noch gegenwärtig) bei diesem Werke nicht wie bei andern sogenannten »guten« Verlagsartikeln mit dem einfachen Abdruck eines druckfertigen Manuscripts gethan, sondern dasselbe verlangte Umsicht in der geistigen Herstellung, Thatkraft und Geschick in dem Vertriebe, vor allem aber bedeutende Herstellungskosten, da es zunächst durch Nachträge, auf zwei Bände berechnet, vervollständigt und eine völlige Neubearbeitung des Ganzen sofort ins Auge gefaßt werden mußte. Endlich ist die genannte Summe gegenüber den damaligen Vermögensverhältnissen des erst seit drei Jahren etablirten und doch bereits durch zahlreiche und umfangreiche Verlagsunternehmungen in Anspruch genommenen Verlegers, sowie bei dem bisherigen geringen Erfolge des Werks, das schon viermal den Besitzer gewechselt hatte, durchaus keine geringe zu nennen. Jedenfalls machte ihm keine der damaligen großen Verlagshandlungen in Leipzig oder im übrigen Deutschland den Besitz des ihnen lange bekannten Werks streitig und hatte den Muth und das Vertrauen, dieselbe oder eine höhere Summe dafür zu zahlen.

Gleichzeitig mit dem Contracte über den Ankauf des Werks hatte Brockhaus (am 16. November 1808) einen Vertrag mit dem »Redacteur und Herausgeber der letzten Bände des bei Leupold und zuletzt bei Herzog erschienenen Conversations-Lexikon«, dem Advocaten Christian Wilhelm Franke zu Leipzig, abgeschlossen. In diesem Vertrage wurde derselbe Schlußtermin für Ablieferung des Manuscripts wie in dem Contracte mit Richter für Vollendung des Drucks und Ablieferung der fertigen Exemplare festgesetzt, nämlich der 5. December des laufenden Jahres, nur ohne Conventionalstrafe und mit eventueller Verlängerung um — drei Tage: »nach und nach bis zum 5., spätestens 8. December dieses Jahres, sodaß der Druck in ungefähr derselben Zeit beendet werden kann«. Der Verleger wird wol noch manchmal die Erfahrung gemacht haben, daß solche Termine mit oder ohne Conventionalstrafe nicht gerade auf den Tag eingehalten zu werden pflegen und oft nicht eingehalten werden können, wie es auch diesmal schwerlich der Fall war. Außerdem wurde in diesem Vertrage bestimmt, daß der Redacteur die (schon von den frühern Verlegern beabsichtigten) Nachträge zu dem Werke in zwei Bänden zu je 30 Bogen sofort in Angriff nehmen und das Manuscript zum ersten Bande (A-M) bis Ende April, zum zweiten Bande (N-Z) bis Michaelis 1809 abliefern solle. Als Honorar erhielt der Redacteur, wie bisher, für den Druckbogen 8 Thaler, wofür er, wie es scheint, das Manuscript ganz druckfertig herzustellen, also auch etwaige Mitarbeiter zu entschädigen hatte — ebenfalls ein nicht eben kleiner Unterschied gegen die Honorare, die heutigentags bei diesem Werke und ähnlichen Verlagsunternehmungen gezahlt werden!