Die Abreise von Amsterdam, wohin Brockhaus gegen Mitte Februar zurückgekehrt war, mußte er von Woche zu Woche verschieben und konnte sie erst Mitte Mai ausführen.

Zunächst wurde er durch eine Untersuchung in Anspruch genommen, welche über das Manuscript zu Reichardt's »Vertrauten Briefen auf einer Reise nach Wien« eingeleitet worden war. Schon in Dortmund hatte er die erste Nachricht darüber erhalten und auch deshalb seinen dortigen Aufenthalt verlängert. In dem Briefe vom 21. Januar schreibt er an Bornträger:

Auch habe ich noch einen geheimen Grund, hier zu bleiben. Das Rdt'sche Manuscript über Wien ist von der Censur in Braunschweig nicht zurückgegeben, sondern an das Justizministerium nach Kassel geschickt worden. Ich möchte also auch gern hier abwarten, ob das kasseler Ministerium nach Amsterdam Requisition erlassen wird, den Verfasser zu erforschen, dessen Handschrift indessen in Kassel hinreichend bekannt sein wird. Es möchte doch sehr gut sein, wenn Sie auf irgendeine Weise R. davon prävenirten und Maßregeln beredeten, da ich ihm nicht zu schreiben wage und Vieweg es auch gewiß nicht gethan hat; auch daß er das weitere Manuscript zurückhielte. Ich überlasse es Ihrer Klugheit, da Sie so nahe sind, was Sie darin thun wollen. Für mich kann natürlich nichts Unangenehmes entstehen, da ich es der Censur übergeben, nur die ersten Bogen gesehen, darin selbst Vieles gestrichen und unbedingt verlangt habe, daß nichts gegen Napoleon dürfe gesagt werden. Nur möchte ich den Verfasser auch nicht verrathen.

Am 28. Januar schreibt er nochmals und ausführlicher darüber: Von Amsterdam habe ihm sein Gehülfe Krieger gemeldet, daß man nach ihm geschickt habe, und er könne nun nicht eher nach Amsterdam zurück, bis das beseitigt sei. Bornträger solle deshalb lieber selbst nach Halle zu Reichardt gehen, wenn dieser nicht etwa schon arretirt sei. Er könne schließlich der Gewalt nicht widerstehen, ihn nennen zu müssen, wenn er dazu irgendwo vom Gouvernement angehalten werde. Vielleicht auch sei Reichardt von Halle weggegangen, doch werde Bornträger von dessen Töchtern den Aufenthaltsort wol erfahren. Treffe er ihn, so solle er ihn veranlassen, seine Papiere und Notizen zu retten. Uebrigens möge er doch auch gleich über den beabsichtigten zweiten Theil mit ihm sprechen und ihn auffordern, was er ihm auch schon selbst geschrieben habe, »mehr Geist und Salz hineinzulegen«.

Inzwischen müssen die Nachrichten von Amsterdam doch beruhigender gelautet haben, denn Brockhaus reist dahin zurück und schreibt um 16. Februar von dort an Bornträger:

Wegen Rdt's »Wien« bin ich ganz unangefochten und wahrscheinlich ist das ganze Wesen hier Cabale von N. N. und ähnlichen Schuften gewesen, um mich von hier zu vertreiben. Der westfälische Gesandte weiß von nichts, der Polizeiminister weiß von nichts, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten weiß ebenso wenig von etwas. Und der Hoofdofficier (Oberoffizier), dem ich geschrieben habe, daß ich hier sei, hat mir antworten lassen, er habe mir nichts zu sagen. Dagegen bin ich fortdauernd in anonymen Briefen gewarnt und ist mir gerathen worden, von hier wegzugehen oder nicht zurückzukommen!

Indessen hatte er zu früh gefrohlockt und ebenso war auch sein daran geknüpfter Verdacht unbegründet gewesen. Denn schon am 24. Februar schreibt er an Bornträger:

Heute bin ich doch noch von der geheimen Polizei wegen »Wien« verhört, aber sehr human behandelt worden. Den Namen des Verfassers, den man wissen wollte, habe ich nicht genannt, sondern erklärt: »daß ich dem Verfasser mein Ehrenwort gegeben habe, ihn nicht zu nennen, also auf eine bloße Anfrage des westfälischen Gouvernements dies mein Wort nicht brechen könne und nicht anders mich desselben entschlagen urtheilen könnte als durch einen ausdrücklichen Befehl meines Königs; daß aber, da in casu Verfasser wie Verleger den gesetzmäßigen Weg gegangen, indem sie dem Gouvernement ihre Gedanken — das Manuscript — mitgetheilt und angefragt hätten, ob solche dürften bekannt gemacht werden, der Name des Verfassers hier eine sehr fremdartige Sache sei, die das Gouvernement nicht weiter interessiren könne; wenigstens glaube ich für meine Person nicht, darin dem Gouvernement als rechtlicher Mann an die Hand gehen zu dürfen«. Man ist hiermit einstweilen zufrieden gewesen, und hat man nun das Nähere zu erwarten. Ich denke aber, die Sache wird nun wol todt bluten.

Damit scheint die Untersuchung allerdings erledigt gewesen zu sein; sie wird in den fernern Briefen nicht weiter erwähnt, und Reichardt's Buch erschien auch noch in demselben Jahre. Als ein Scherz ist es wol nur anzusehen, wenn Brockhaus in einem Briefe erwähnt, daß er daran gedacht habe, in höchster Noth den kurz vorher (1809) verstorbenen Freiherrn von Groß in Weimar, von dem er auch ein Werk verlegt hatte, als Verfasser anzugeben!

Bornträger hatte sich übrigens entschlossen, der größern Sicherheit wegen zu Fuße von Leipzig nach Halle und Giebichenstein zu gehen, um Reichardt von der Sachlage zu benachrichtigen. Brockhaus trägt ihm auf, bei dieser Gelegenheit Reichardt zu einem neuen Buche aufzufordern. Er schreibt: