Auf den 10. Mai setzt er nun seine Abreise von Amsterdam fest. Freilich fügt er hinzu: er werde wol abreisen können, aber ob er bis nach Leipzig komme, wisse der Himmel; er sei am Genesen, aber noch keineswegs wirklich genesen.
Indessen scheint er glücklich und ohne neue Erkrankung in Leipzig angelangt zu sein, da sich kein weiterer Brief aus Amsterdam vorfindet, wohl aber ein von ihm schon am 18. Mai in Leipzig unterzeichnetes Actenstück.
Ueber seinen Abschied von Amsterdam, das er nur noch einmal nach Jahresfrist auf kurze Zeit wiedersah, und über die Reise, auf der er wahrscheinlich Dortmund berührte, um seine Kinder wiederzusehen, ist uns nichts bekannt.
[2.]
Vier Monate in Leipzig.
Noch während der Buchhändlermesse in Leipzig eingetroffen, gelang es Brockhaus im Verein mit Bornträger alle geschäftlichen Verhältnisse rasch in Ordnung zu bringen und dadurch das vielfach gegen ihn entstandene Mistrauen zu beseitigen. Näheres darüber vermögen wir nicht zu berichten, da unsere Hauptquelle für diesen Zeitabschnitt, die Correspondenz mit Bornträger, während ihres Zusammenseins aufhört und Brockhaus keinen andern Vertrauten für seine geschäftlichen Mittheilungen hatte.
Dagegen ist wenigstens ein von ihm unterzeichnetes Schriftstück aus dieser Zeit erhalten. Dasselbe trägt das Datum: Leipzig, 18. Mai 1810, und zeigt also, daß er, wie vorher erwähnt, an diesem Tage bereits in Leipzig anwesend war. Der Inhalt dieses Actenstücks ist in vieler Hinsicht interessant.
Die von uns schon mehrfach erwähnten Werke des Obersten von Massenbach, die Brockhaus verlegte, hatten in hohem Grade das Misfallen der preußischen Regierung erregt, besonders die »Memoiren zur Geschichte des preußischen Staats unter den Regierungen Friedrich Wilhelm II. und Friedrich Wilhelm III.«, wovon 1809 die ersten drei Bände erschienen waren und lebhaften Absatz gefunden hatten. Es sollten noch drei weitere Bände folgen und der Verleger hatte dies bereits öffentlich angekündigt. Der vierte Band war auch bereits in der Druckerei von Mauke & Söhne in Jena bis auf die beiden letzten Bogen im Druck vollendet, als die herzoglich weimarische Regierung, wahrscheinlich auf Requisition der preußischen, die ganze Auflage in Jena mit Beschlag belegen ließ. Gleichzeitig kam der preußische Oberstlieutenant Gustav von Rauch nach Leipzig, um im Auftrage seiner Regierung den Verleger des Werks zur Verzichtleistung auf die fernere Veröffentlichung desselben zu bestimmen. Welche Gründe er dafür anführte, ist uns nicht bekannt, doch waren es jedenfalls solche, die keine Ablehnung zuließen, denn Brockhaus schloß mit ihm als dem Bevollmächtigen der preußischen Regierung einen diese Verzichtleistung aussprechenden Vertrag ab. Dieses ist das Actenstück vom 18. Mai 1810.