In dem Vertrage wurde zunächst ausgesprochen: Brockhaus bewillige, daß der zwischen ihm und dem Obersten von Massenbach über jenes Werk abgeschlossene Vertrag aufgehoben und der Verfasser seiner contractmäßigen Verpflichtung, dasselbe complet zu liefern, entbunden werde; ferner, daß der vierte Band nicht erscheine oder im Publikum ausgegeben werde, vielmehr, daß alle davon gedruckten Exemplare mit Einschluß der an Brockhaus gesandten (in Amsterdam befindlichen) sogenannten Aushängebogen, ohne Ausschluß eines einzigen, an Herrn von Rauch abgeliefert würden. Sodann gab Brockhaus sein Ehrenwort, daß er nie und in irgendeinem Falle den Versuch machen werde, diese Memoiren fortzusetzen, und daß er die ihm darüber gemachten oder noch zu machenden Anerbietungen gänzlich abweisen werde. Dagegen übernahm Herr von Rauch die Bezahlung der Druckrechnung für den vierten Band sowie die Regelung des Honorarverhältnisses zwischen Brockhaus und dem Obersten von Massenbach, da letzterer von ersterm bereits das gesammte Honorar auch für die letzten drei Bände (in drei Wechseln, jeder zu 500 Thlr.) erhalten hatte. Brockhaus glaubte außerdem, und gewiß mit vollem Rechte, wie es in dem Vertrage heißt, »daß für die Unterbrechung der Herausgabe dieses Werks gerade in der Periode, wo es für den Haufen des Publikums ein höheres Interesse erhalten mußte, daß ferner für die Nichtvollendung des Werks, worauf er ansehnliche Kosten verwandt hat, die sich noch nicht rentirt haben können, weil das Werk noch nicht vollständig war, ihm eine Entschädigung gebühre«. Die Höhe dieser Entschädigung hatte er »als Kaufmann und als Hausvater nach dem billigsten Maßstabe festgesetzt«, doch stellte er dieselbe auf Wunsch des Herrn von Rauch, »im Fall Se. Majestät von Preußen diese Entschädigungssumme unbillig finden sollten, unbedingt der allerhöchsten Entscheidung Sr. Majestät anheim, womit er in jedem Falle zufrieden zu sein hiermit förmlich erklärt und also seine ad 1, 2, 3 und 4 gegebenen Versprechen durchaus zu erfüllen bereit ist«. Nur die Berichtigung einer Summe von 500 Thlrn., die Massenbach von Brockhaus noch zu fordern hatte, versprach Herr von Rauch jedenfalls zu übernehmen.

Weiter wurde festgesetzt, es solle »zur Sicherung der mercantilischen Ehre des Herrn Brockhaus« in den öffentlichen Blättern eine Anzeige erlassen werden: »daß auf Intercession eines hohen Gouvernements die Verlagshandlung sich veranlaßt gefunden habe, die bereits im Werke begriffen gewesene Herausgabe des vierten Bandes der Massenbach'schen Memoiren zu unterdrücken, wie auch auf die Herausgabe des fünften und sechsten Bandes Verzicht zu thun«.

Freiwillig hatte Brockhaus Herrn von Rauch noch mitgetheilt, daß er eine Anzahl Originalbriefe des verstorbenen regierenden Herzogs von Braunschweig von dem Obersten von Massenbach erhalten habe, welche in vieler Hinsicht höchst interessant wären und besonders den preußischen Staat beträfen; er erklärte sich zur Auslieferung derselben bereit, wenn dies verlangt würde.

Schließlich verpflichtete sich Herr von Rauch, sobald als möglich, spätestens aber in Zeit von drei Wochen, über die mit Brockhaus gepflogenen Unterhandlungen bestimmte Auskunft zu ertheilen, während beide Theile sich verbindlich machten, »der Schicklichkeit und anderer verschiedener Rücksichten wegen« den Vertrag unter sich geheimzuhalten und solchen zu keiner weitern Kenntniß zu bringen.

Ein zweites Actenstück über diese Angelegenheit liegt uns nicht vor, auch keine briefliche Aeußerung, und wir wissen also nicht, ob die vom Oberstlieutenant von Rauch versprochene weitere »Auskunft« und die Genehmigung des Vertrags durch den König von Preußen erfolgte, doch ist beides wol nicht zu bezweifeln. Jedenfalls aber hat Brockhaus das von ihm in loyaler Weise gegebene Versprechen auf das gewissenhafteste gehalten. Selbst als ihm in späterer Zeit ein Exemplar des vierten Bandes, so weit er gedruckt worden, zum Kauf angeboten wurde, wies er diesen Antrag, seines Wortes eingedenk, zurück. In den vierziger Jahren wurde von Berlin aus an die Firma das Ansuchen gestellt, die an dem vierten Bande eines Exemplars fehlenden Bogen zu ergänzen, was zu thun sie natürlich außer Stande war. Das Werk ist somit ein Torso geblieben (die ersten drei Bände sind noch jetzt im Buchhandel, da ihre Vernichtung, die ohnedem kaum ausführbar gewesen wäre, von der preußischen Regierung gar nicht verlangt wurde), und es liegt hier der seltene Fall vor, daß es gelungen ist, die theilweise bereits gedruckte Fortsetzung eines Werks vollständig der Oeffentlichkeit zu entziehen. Höchstens dürfte sich ein Exemplar an unzugänglicher Stelle in Berlin befinden.


Wir lassen gleich hier einen mehrere Monate nach der Verhandlung mit Herrn von Rauch geschriebenen und mit derselben nicht zusammenhängenden Brief des preußischen Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg an Brockhaus folgen, weil er eine ähnliche Angelegenheit betrifft. Der auch für Hardenberg's Charakterisirung wichtige Brief, aus Berlin vom 15. October 1810 datirt, also kurz nach der am 6. Juni erfolgten Erhebung Hardenberg's zum Staatskanzler nach Stein's Rücktritt geschrieben, lautet:

Wohlgeborener, hochgeehrter Herr!

Durch ein anonymes Schreiben bin ich benachrichtigt worden, daß in einem unter der Presse befindlichen Buche ein Artikel mit Privat-Anekdoten über mich abzudrucken beabsichtigt werde, und daß ich, wenn ich solches verhindern wolle, mich an Ew. Wohlgeboren unter Couvert des Herrn Buchhändler Rein in Leipzig wenden müsse. Ich erkenne zwar die gute Absicht, welche dem anonymen Schreiben zu Grunde liegt, sehr dankbar; aber warum wählte der Herr Schreiber dieses Briefs die Anonymität? Ich liebe sie nicht. Was die Anekdoten anbetrifft, womit man das Publikum über mich unterhalten will, so wünsche ich, mehr um des Verfassers als um meinetwillen, daß sie ungedruckt bleiben mögen, weil das wenige Wahre, was ihnen zum Grunde liegt, dergestalt mit ganz falschen Umständen und irrigen Folgerungen durchwebt und dadurch entstellt ist, daß dadurch das Ganze nothwendig gleich in dem verdächtigsten Lichte erscheinen muß. Ich scheue die Publicität gar nicht. Der rechtliche Theil des Publikums unterscheidet bald das Wahre und Glaubwürdige von dem Falschen und absichtlich oder leichtsinnig Verdrehten und Ausstaffirten. Mein Bewußtsein genügt mir als Mensch; es muß mir als Staatsmann genügen, da ich mich als solcher nicht vertheidigen darf. Um desto unedler ist aber der Angriff auf ganz unrichtige oder halbwahre Thatsachen und auf Grundsätze, die man nicht kennen und würdigen kann. So habe ich ganz falsche Darstellungen meiner politischen Handlungen und Ansichten betrachtet und werde sie forthin so betrachten.

Hiernach überlasse ich es Ew. Wohlgeboren eigenem Gefühl, was Sie wegen Verhinderung des Drucks des gedachten Artikels oder dessen Einrückung in das erwähnte Buch veranlassen wollen, und beharre mit vollkommenster Hochachtung

Ew. Wohlgeboren ganz ergebenster

Hardenberg.

Das Buch, um welches es sich handelte, war jedenfalls die erst ein Jahr darauf, Ende 1811 (mit der Jahreszahl 1812), in Brockhaus' Verlage anonym und, wie es scheint, ohne Verlagsort oder unter der Firma »Peter Hammer in Köln« erschienene Schrift, die ihm auch andere Unannehmlichkeiten zuzog: »Handzeichnungen aus dem Kreise des höhern politischen und gesellschaftlichen Lebens. Zur Charakteristik der letzten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts«, in welcher ein Abschnitt »Minister Hardenberg« enthalten ist. Weshalb Brockhaus den Wunsch des Staatskanzlers nicht erfüllte, ist uns nicht bekannt, da weder seine Antwort auf obigen Brief noch irgendeine weitere Notiz darüber vorliegt. Jedenfalls war es die erste Berührung, die Brockhaus mit dem lange Jahre allmächtigen Staatskanzler Preußens hatte, und wenn sich daran auch zunächst keine weitern Folgen knüpften, während er später mit demselben in für ihn sehr verhängnißvolle Conflicte gerieth, so ist in ihr doch vielleicht die erste Ursache zu letztern zu suchen.