Nachdem Brockhaus die mit der Ostermesse zusammenhängenden Arbeiten erledigt und seine Beziehungen mit den Buchhändlern, Buchdruckern und Schriftstellern in Leipzig und dessen Nähe geordnet hatte, ging er mit Eifer an die Regelung seines Geschäfts in Amsterdam. Es war ein eigenthümliches Verhältniß: er selbst nebst seinem vertrautesten Commis in Leipzig, mit der Absicht, hier zu bleiben und seine Verlagsunternehmungen von diesem dazu so viel geeignetern Mittelpunkte des deutschen Buchhandels aus zu leiten; sein eigentliches buchhändlerisches Geschäft, wenigstens der den Sortimentsbuchhandel betreffende Theil desselben, unter der Firma Kunst- und Industrie-Comptoir fortwährend noch in Amsterdam, unter der Leitung eines zweiten Gehülfen, Krieger, der durchaus nicht sein volles Vertrauen besaß. Er blieb zwar bei seinem Entschlusse, das amsterdamer Geschäft aufzulösen, und sah auch bald ein, daß es für ihn am besten sei, den Sortimentsbuchhandel ganz aufzugeben und nur das Verlagsgeschäft ganz nach Leipzig zu verlegen. Aber mit welchen Schwierigkeiten war das verbunden, mit welchen unvermeidlichen Verlusten! Er selbst mochte nicht wieder nach Amsterdam zurückkehren, das ihm seit dem Tode seiner Frau und nach seiner letzten Krankheit ganz verleidet worden war und wo ihm außerdem wegen des Hiltrop'schen Processes und der früher von uns kurz erwähnten Geldgeschäfte mit zwei französischen Emigranten persönliche Unannehmlichkeiten drohten. Es blieb kein anderer Ausweg übrig: Bornträger mußte sich entschließen, wieder nach Amsterdam zu gehen, um dort zu retten, was noch zu retten war, die ausstehenden Forderungen einzutreiben und das Sortimentsgeschäft bestmöglich zu verkaufen.
Aber auch dies hatte seine besondern Schwierigkeiten. Bornträger erkannte in dem Antrage, den ihm Brockhaus machte, einen großen Beweis von Vertrauen seitens seines Principals, die beste Anerkennung seiner bisherigen Leistungen. Die Annahme schloß aber, ganz abgesehen von der großen Verantwortlichkeit, eine persönliche Gefahr für ihn ein. Unter seinem wirklichen Namen Bornträger in Amsterdam vielfach gekannt, sollte er nun unter dem von ihm angenommenen Namen Friedrich Schmidt dort auftreten, mit denselben Leuten in Berührung kommen, die sich seiner aus der Zeit seines frühern dortigen Aufenthalts noch erinnern mußten, und selbst die Vermittelung der Behörden in Anspruch nehmen. Wie leicht konnte er von den Franzosen denuncirt werden und der ihm dann drohenden harten Strafe als conscrit réfractaire verfallen. Doch jugendlicher Muth sowie Anhänglichkeit an seinen Principal, dem er sich vielfach zu Dank verpflichtet fühlte und dessen verstorbener Frau er als seiner mütterlichen Freundin das treueste Andenken bewahrte, bewogen ihn, jenem Wunsche nachzugeben. Er verließ Leipzig und langte am 15. August glücklich in Amsterdam an.
Schon am 7. August schreibt Brockhaus wieder an ihn, wenn auch, wie er sagt, der Brief wol früher als der Empfänger in Amsterdam sein werde. Er verspricht ihm, mit nächster Post eine provisorische Cessionsacte zu schicken, wahrscheinlich damit Bornträger formell als Eigenthümer des Geschäfts erscheine, und wünscht ihm Muth und Kraft.
Am 11. August schreibt er:
Es bedarf wol keiner Erinnerung von mir, daß da, wo sich Gelegenheit findet, von meinen hiesigen jetzigen und künftigen Verhältnissen, wenn auch gewiß nicht ruhmredig, doch mit einer gewissen assurance und Bedeutung muß gesprochen werden.
Am folgenden Tage bittet er ihn, in Amsterdam Niemand zu sagen, daß er in Leipzig sei, sondern etwa, er wohne in Weimar oder Dresden. Damit stimmt überein, wenn er ihn kurze Zeit darauf veranlaßt, in die amsterdamer Blätter folgende Anzeige zu setzen:
Die jetzigen Zeitumstände und meine bekanntlich veränderten häuslichen Verhältnisse bewegen mich, vor der Hand nicht persönlich nach Amsterdam zurückzukehren. Indem ich meinen Freunden und Bekannten hiervon Nachricht gebe, ersuche ich Diejenigen, welche noch etwa Forderungen an mich haben möchten, solche Herrn N. N. aufzugeben, durch welchen sie, wenn solche richtig, auch baldigst ihre Bezahlung erhalten werden.
Weimar.
Friedrich Arnold Brockhaus.
Als Bevollmächtigter soll ein amsterdamer Advocat, den Bornträger unter mehrern ihm vorgeschlagenen auszuwählen hat, genannt werden; gleichzeitig soll Bornträger an alle Correspondenten des Geschäfts, damit diese und das Publikum nicht glauben, als ob das Geschäft ganz aufhören werde, ein Circular etwa folgenden Inhalts richten:
Amsterdam, .....
Herr Brockhaus, der seither unser hiesiges Sortimentsgeschäft dirigirt hat, wird sich in Zukunft unserm Verlagsgeschäfte in Deutschland widmen. Um Misverständnissen hierüber vorzubeugen, zeigen wir hiermit an, daß hierdurch nicht die geringste Veränderung in unserm hiesigen Geschäfte entstehen, sondern dasselbe mit der nämlichen Thätigkeit wie seithero unter der Direction von dem Mitunterzeichneten, Friedrich Bornträger genannt Schmidt, wird fortgesetzt werden.
Friedrich Bornträger genannt Schmidt wird unterzeichnen: Kunst- und Industrie-Comptoir. Kunst- und Industrie-Comptoir. Friedrich Schmidt.