Am 23. April reiste er für einige Tage nach Leipzig, kehrte am 28. nach Altenburg zurück, fuhr aber schon am 30. wieder nach Leipzig, um auf der Buchhändlermesse seine Angelegenheiten ganz in Ordnung zu bringen. Hier blieb er drei Wochen lang, bis zum 20. Mai, und hatte die Freude, seinen Zweck endlich der Hauptsache nach zu erreichen.
In welcher Weise dies geschah, sei in der Kürze und ohne in Details einzugehen mitgetheilt.
Die Berührung dieser Angelegenheit ist eine schmerzliche Pflicht für den Verfasser, als einen Enkel des Geschilderten; sie ist aber eben seine Pflicht, der er sich als gewissenhafter Biograph nicht entziehen kann und nicht entziehen will, und sie wird ihm dadurch wesentlich erleichtert, daß er gleichzeitig den für seinen Großvater höchst ehrenvollen Ausgleich der Angelegenheit mittheilen kann. Es sei also offen gesagt: daß Brockhaus sich in dieser Zeit genöthigt sah, mit seinen Gläubigern für sie mit größern oder geringern Verlusten verbundene Vergleiche abzuschließen, daß er aber später, sobald seine sich günstiger gestaltenden Verhältnisse es ihm erlaubten, freiwillig allen, trotz ihrer in aller Rechtsform ausgesprochenen Verzichtleistung, den damaligen Verlust mit Zurechnung aller Zinsen ersetzt hat: ein in der buchhändlerischen und überhaupt in der kaufmännischen Welt nicht eben häufig vorkommender Fall.
Einen eigentlichen Accord proponirte Brockhaus seinen Gläubigern nicht, sondern ließ ihnen zwischen zwei Modalitäten die Wahl: entweder sollten die Forderungen ein für allemal ausgeglichen werden, theils durch baare Zahlung (ein Drittel), theils durch Waaren (ein Drittel in Verlagswerken, ein Drittel in gangbaren Werken fremden Verlags aus dem amsterdamer Sortimentslager), oder sie sollten vollständig, aber nach und nach in Terminen, baar bezahlt werden. Die Mehrzahl der Gläubiger, besonders die Verlagsbuchhändler, wählten die erstere, andere, namentlich Buchdrucker und einige größere Verleger, die zweite Alternative, worüber die Verhandlungen sich theilweise noch bis zum Frühjahr 1812 hinzogen. Zu den Baarzahlungen wurde der größte Theil der aus dem Verkauf des amsterdamer Geschäfts gelösten Summe verwendet.
Brockhaus' Commissionär in Leipzig für den Verlag war bis gegen Ende 1810 die Buchhandlung Johann Friedrich Gleditsch gewesen, während die Buchhandlung W. Rein & Comp. die Expedition an das amsterdamer Sortimentsgeschäft besorgt hatte. Infolge seiner Differenzen mit der erstern Handlung wollte Brockhaus in dem Circular über den Verkauf seines Geschäfts an die Hofräthin Spazier die Rein'sche Buchhandlung als neuen Commissionär nennen, allein der Besitzer der letztern, Wilhelm Rein, war mit dem von Brockhaus beabsichtigten Arrangement nicht einverstanden und wollte deshalb die ihm übersandten Circulare, in denen er bereits als Commissionär genannt war, nicht ausgeben. Der von Brockhaus nach seiner Abreise von Leipzig mit Vertretung seiner dortigen Interessen beauftragte Professor Dr. Dabelow (der für ihn auch am 16. Juli 1810 ein Gutachten wegen des Hiltrop'schen Prozesses verfaßte) hatte sich ohne Brockhaus' Vorwissen an den Buchhändler Karl Heinrich Reclam (mit dem Brockhaus 1808 einen heftigen Streit gehabt hatte, weil er mit dessen Besorgung seiner Commission unzufrieden gewesen war) um Rath gewandt. Zu Brockhaus' Ueberraschung hatte Reclam diesen Rath »in sehr verständiger Form gegeben, und soll er bei dieser Gelegenheit überhaupt durchaus keine Animosität gezeigt haben«, wie Brockhaus an Bornträger schreibt. Reclam erklärte sich selbst zur Wiederübernahme der Commission bereit. Außer ihm boten sich dafür noch zwei andere leipziger Firmen an: Karl Cnobloch und Mitzky & Co. Brockhaus entschied sich für letztere Firma, die im November 1810 die Commission übernahm und bis Ende 1811 besorgte. Die Buchhandlung Mitzky & Co. wurde zu dieser Zeit an einen bisher in derselben arbeitenden Gehülfen, Wilhelm Engelmann, verkauft, der dieselbe am 20. December 1811 übernahm und unter seiner eigenen Firma fortsetzte; dieser besorgte von da an auch Brockhaus' Commission.
Die Buchhandlung, mit welcher es Brockhaus am schwersten wurde, zu einer Einigung zu gelangen, war die Firma Johann Friedrich Gleditsch, die, wie eben erwähnt, bis zu diesem Zeitpunkte Brockhaus' Commissionär gewesen war. Der Besitzer derselben, Karl Friedrich Enoch Richter, war es, der, wie früher mitgetheilt, zuerst streng gegen Brockhaus auftrat und dadurch dessen Abreise nach Altenburg veranlaßte, indem er den Ersatz für einen ihm von Brockhaus auf sein amsterdamer Geschäft gegebenen und dort durch ein Zusammentreffen von Umständen nicht eingelösten Wechsel in der dringendsten Weise verlangte. Brockhaus hat über Richter's damaliges Auftreten selbst Folgendes niedergeschrieben:
Er schlug die inständigsten Bitten, nur einen Posttag zu warten, ab; er wies alles accomodement durchaus von der Hand und verlangte auf den folgenden Tag baare und nur baare Zahlung. Herr Enoch Richter war die alleinige und einzige Ursache meiner Entfernung von Leipzig, weil er schlechterdings auf der Stelle in Geld befriedigt sein wollte.
Von Altenburg aus wurden weitere Unterhandlungen zwischen Brockhaus und Enoch Richter eingeleitet. Letzterer wollte gegen Abtretung des Verlagsrechts der »Urania« seine eigene Forderung und zugleich die des Bankiers Christian Friedrich Richter als ausgeglichen betrachten. Brockhaus war dazu auch bereit, zumal Enoch Richter ihm dafür eine ihn selbst überraschende hohe Summe bot. Indeß reute Enoch Richter dieses Anerbieten wieder, und er verlangte nun auch noch Abtretung des »Conversations-Lexikon«! Darauf konnte und wollte Brockhaus nicht eingehen. Nach langen Verhandlungen wurde endlich im Herbst 1811 eine Verständigung auf andern Grundlagen abgeschlossen. Enoch Richter konnte es sich dabei aber nicht versagen, Brockhaus' Auseinandersetzungen über ihre Verständigung als »schöne Phrasen« zu bezeichnen, was diesen am 8. December 1811 zu folgender Antwort veranlaßte: