Er fand zunächst Anstellung im Bergdepartement unter dem Minister v. Heynitz, dem Schöpfer des preußischen Staatsbergwesens. „Verließ ich es gleich im Jahre 1793, berichtet er, so hatte doch das Leben in einem auf die Natur und den Menschen sich beziehenden, die körperlichen Kräfte zugleich entwickelnden Geschäfte den Nutzen, den Körper zu stählen, den praktischen Geschäftssinn zu beleben und das Nichtige des toten Buchstabens und der Papiertätigkeit kennen zu lehren.” Er ehrte die harte Zucht, die angestrengte Arbeitsamkeit des altpreußischen Beamtentums, aber er erkannte schon jetzt die unseligen Folgen bureaukratischer Bevormundung. In solcher Ansicht begegnete er sich mit den Ideen einer aufkommenden jüngeren Schule innerhalb des preußischen Beamtentums, mit Männern wie Kraus und v. Schrötter, welche nach Englands Vorbild von dem freien Spiele der sozialen Kräfte die Stärke des Staates erwarteten. Wider Willen ward er einmal aus der Verwaltungstätigkeit herausgerissen, als er (1785) den Auftrag erhielt, den Kurfürsten von Mainz für den Fürstenbund Friedrichs des Großen zu gewinnen. Er vollzog die Sendung mit Glück und erbat rasch seine Zurückberufung; das Gewirr kaiserlicher und preußischer, französischer und russischer Intrigen an dem geistlichen Hofe hatte ihm jenen tiefen Widerwillen gegen die Diplomatie eingeflößt, den er zeitlebens nicht überwinden konnte. Zurückgekehrt von einer längeren technologischen Reise durch England, begann er im Jahre 1787 sein siebzehnjähriges großartiges Wirken in der westfälisch-niederrheinischen Verwaltung, zuerst als Kammerdirektor und Kammerpräsident in Kleve und Hamm, seit 1796 als Oberpräsident in Hamm, später in dem neuerworbenen Münster. Das Land dankte ihm die Anfänge moderner Verkehrsmittel; er ließ die Ruhr schiffbar machen und die Straßenverbindung zwischen Rhein und Weser vollenden. Trotz seiner herrisch durchgreifenden, rastlos anfeuernden Weise verstand er die Selbsttätigkeit des Volkes zu fördern in diesem Lande, das von allen Provinzen Preußens sich allein eine freie Gemeindeverfassung bewahrt hatte. Mit Zuziehung der Stände führte er ein verbessertes Steuerwesen und vollständige Gewerbefreiheit auf dem flachen Lande ein und bereitete die Aufhebung der Feudallasten vor. Die Bewohner lohnten ihm durch Verehrung und Anhänglichkeit, sie grüßten ihn als den Wohltäter des Landes, einen andern Adolf von Böhmen. Er selbst lernte Westfalen als seine zweite Heimat lieben und erfüllte sich mit dem Stolze eines preußischen Patrioten, daher er auch eine Ministerstelle in Hannover von der Hand wies.
Die aufstrebenden Köpfe in den einflußreichen Kreisen Preußens schauten längst auf den stolzen Reichsfreiherrn als auf eine Säule des Staates. Im nichtpreußischen Deutschland ward sein Name zum ersten Male im Jahre 1804 genannt. Er hatte die Revolutionskriege am Rhein in der Nähe beobachtet, der Einnahme Frankfurts durch die Hessen und Preußen selber beigewohnt und die Überzeugung gewonnen, die er später der Kaiserin von Rußland vor versammeltem Hofe aussprach, daß nicht die Nation, sondern die Nichtigkeit ihrer Fürsten das ungeheure Unglück verschuldete. Nun sollten die Folgen des Reichsdeputationshauptschlusses sein eigenes Haus treffen. Der Herzog von Nassau unterwarf die Güter des Steinschen Hauses eigenmächtig seiner Landeshoheit. Stein verwahrte sein Recht in einem Briefe vom 10. Januar 1804 und verkündete darin die Ideen einer hochsinnigen Vaterlandsliebe, die von den Zeitgenossen kaum begriffen ward. „Deutschlands Unabhängigkeit und Selbständigkeit wird durch die Konsolidation der wenigen reichsritterschaftlichen Besitzungen mit denen sie umgebenden kleinen Territorien wenig gewinnen; sollen diese für die Nation so wohltätigen großen Zwecke erreicht werden, so müssen diese kleinen Staaten mit den beiden großen Monarchien, von deren Existenz die Fortdauer des deutschen Namens abhängt, vereinigt werden, und die Vorsehung gebe, daß ich dieses glückliche Ereignis erlebe.... Es ist noch härter, alle diese Opfer nicht irgendeinem großen, edlen, das Wohl des Ganzen fördernden Zweck zu bringen, sondern um der gesetzlosen Übermacht zu entgehen, um — doch es gibt ein richtendes Gewissen und eine strafende Gottheit.”
In demselben Jahre ernannte ihn der König zum Minister für das Departement der indirekten Abgaben. Ein Fachminister, ohne Einfluß auf die große Politik, konnte Stein den unseligen Gang der Haugwitzschen Staatskunst nicht hindern. In seinem Ressort bewirkte er die Aufhebung der Binnen- und Provinzialzölle, er vereinfachte den Geschäftsgang, ließ zum ersten Male statistische Tabellen für den ganzen Staat zusammenstellen, berief Niebuhr zur Reorganisation der preußischen Bank. Er beschaffte die Geldmittel, womit der Krieg von 1806 geführt wurde, stellte dringend vor, daß der Kredit des Staates sich nur durch eine kraftvolle auswärtige Politik aufrechterhalten lasse, und beschwor den König, im Verein mit mehreren Prinzen und Generälen, das geheime Kabinett und den Minister Haugwitz zu entlassen. Die Anmaßung ward hart gerügt, die Katastrophe von Jena folgte. Stein rettete die Staatsgelder nach Königsberg und bewog den Hof zur Fortsetzung des Kriegs. Jetzt endlich entschloß sich der König, einige seiner Räte zu entlassen. Stein aber verlangte auch die Entfernung des Kabinettsrates Beyme, bevor er sich entschließen könne, die Leitung der Geschäfte zu übernehmen. Darauf empfing er den berufenen „unbegreiflichen Brief”; der König nannte ihn „einen exzentrischen und genialischen Mann, der nur durch Kapricen geleitet, aus Leidenschaft und aus persönlichem Haß und Erbitterung handelt”. Sofort nahm Stein seinen Abschied (März 1807) und kehrte nach Nassau zurück. Inzwischen wurde der Friede von Tilsit geschlossen, Napoleon bestand auf Hardenbergs Entfernung und dieser schlug Stein als einen homme d’esprit dem Könige vor, um mit seiner Hilfe den Neubau des zertrümmerten Staates zu beginnen.
Stein erhielt die Aufforderung zur Rückkehr auf dem Krankenlager. Er nahm an, das Fieber verließ ihn, nach wenigen Tagen reiste er nach Memel ab (September 1807). Der König empfing ihn tiefgebeugt und legte vertrauensvoll die Leitung des gesamten Staatswesens in die Hände des Ministers, dessen Wirken nicht mehr durch die Ränke eines geheimen Kabinetts durchkreuzt wurde. „Man ging”, sagte Stein, „von der Hauptidee aus, einen sittlichen, religiösen, vaterländischen Geist in der Nation zu heben, ihr wieder Mut, Selbstvertrauen, Bereitwilligkeit zu jedem Opfer für Unabhängigkeit von Fremden und für Nationalehre einzuflößen und die erste günstige Gelegenheit zu ergreifen, den blutigen, wagnisvollen Kampf für beides zu beginnen.” Die Ursachen des tiefen Falles und die Mittel der Wiedererhebung schildert eine Denkschrift Steins vom Oktober 1807, die man als das Programm des neuen Regimentes betrachten kann, also: „Das zudringliche Eingreifen der Staatsbehörden in Privat- und Gemeindeangelegenheiten muß aufhören, und dessen Stelle nimmt die Tätigkeit des Bürgers ein, der nicht in Formen und Papier lebt, sondern kräftig handelt, weil ihn seine Verhältnisse in das wirkliche Leben hineinrufen und zur Teilnahme an dem Gewirre der menschlichen Angelegenheiten nötigen... Hat eine Nation sich über den Zustand der Sinnlichkeit erhoben, hat sie sich eine bedeutende Masse von Kenntnissen erworben, genießt sie einen mäßigen Grad von Denkfreiheit, so richtet sie ihre Aufmerksamkeit auf ihre eigenen National- und Kommunalangelegenheiten. Räumt man ihr nun eine Teilnahme daran ein, so zeigen sich die wohltätigsten Äußerungen der Vaterlandsliebe und des Gemeingeistes; verweigert man ihr alles Mitwirken, so entsteht Mißmut und Unwille, der entweder auf mannigfaltige schädliche Art ausbricht oder durch gewaltsame den Geist lähmende Maßregeln unterdrückt werden muß. Die arbeitenden und die mittleren Stände der bürgerlichen Gesellschaft werden alsdann verunedelt, indem ihre Tätigkeit ausschließlich auf Erwerb und Genuß geleitet wird, die oberen Stände sinken in der öffentlichen Achtung durch Genußliebe und Müßiggang oder wirken nachteilig durch wilden, unverständigen Tadel der Regierung. Die spekulativen Wissenschaften erhalten einen usurpierten Wert, das Gemeinnützige wird vernachlässigt und das Sonderbare, Unverständliche zieht die Aufmerksamkeit des menschlichen Geistes an sich, der sich einem müßigen Hinbrüten überläßt, statt zu einem kräftigen Handeln zu schreiten.”
Diese Gedanken stehen in einem schneidenden Widerspruche zu dem Geiste allfürsorgender Staatsgewalt, der in dem Staate Friedrichs des Großen vorherrschte, sie wollen allerdings die Revolution mit ihren eigenen Waffen bekämpfen, doch sie enthalten in sich nur den kleinsten, den probehaltigen Teil der sogenannten Ideen von 89. Niemand hat den radikalen Bruch mit der Geschichte, den die Revolution vollzogen hatte, leidenschaftlicher bekämpft als Stein. „Eine Verfassung bilden”, schrieb er später an den Großherzog von Baden, „heißt in einem alten Volke, wie das deutsche, nicht sie aus nichts erschaffen, sondern den vorhandenen Zustand untersuchen, um eine Regel aufzufinden, die ihn ordnet; und allein dadurch, daß man das Gegenwärtige aus dem Vergangenen entwickelt, kann man ihm eine Dauer für die Zukunft sichern.” Niemand durchschaute schärfer die Leerheit jener politischen Formen, worin das neue Frankreich das Wesen der Freiheit suchte: „In Frankreich ist die Nation nur zum Schein zur Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten zugelassen, ihr gesetzgebender Körper ist nur eine der registrierenden Verwaltungsbehörden, das Maschinenwesen ihrer Bureaukratie ist zusammengesetzt, kostbar, in alles eingreifend und wird von dem ungebundenen rücksichtslosen Willen eines einzelnen geleitet.” Er wollte den Neubau des Staates von unten beginnen, der freie Staat sollte getragen werden von der freien Tätigkeit des Bürgers. Mit Stolz dürfen wir diese konservativ-liberale Politik als eine nationale der nivellierenden Staatskunst der Romanen gegenüberstellen. Zur Durchführung dieser Reformen fand Stein treffliche Gehilfen in Schön, Schrötter, Niebuhr, Vincke, Stägemann, während er gleichzeitig alle Mittel aufbot, die Kontributionen an Frankreich abzuzahlen.
Zunächst vollzog der Minister in den anspruchslosesten Formen eine tiefgreifende soziale Revolution. Ein uraltes Leiden unseres Nordens, die Unfreiheit des Landmanns, ward beseitigt, die Emanzipation des vierten Standes bewirkt durch das Edikt vom 9. Oktober 1807 über „den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbevölkerung”, welches die Gebundenheit der bäuerlichen Grundstücke größtenteils beseitigte und vor allem jedem, ohne Unterschied des Standes, den Erwerb aller Art von Grundeigentum freistellte. Die persönliche Leibeigenschaft und der Gesindezwang ward aufgehoben. Der Edelmann sollte fortan das Recht haben, ein Bauer zu werden und bürgerliche Gewerbe zu treiben — ein Recht, das zugleich als Ersatz galt für die bisherige Bevorzugung des Adels im Heere. Dergestalt war die scharfe Scheidung der Stände, welche eine der Grundlagen des friderizianischen Staates bildete, mit einem Schlage zerstört; denn, Aristokrat von Grund aus und ernstlich gewillt, dem lebensfähigen Teile der Aristokratie eine einflußreiche Stellung im Staate nach englischem Muster zu sichern, verachtete Stein die Begehrlichkeit und die kastenmäßige Absperrung des niederen Adels. „Der Adel in Preußen”, schrieb er damals, „ist der Nation lästig, weil er zahlreich, größtenteils arm und anspruchsvoll auf Gehälter, Ämter, Privilegien und Vorzüge jeder Art ist.” Die Kühnheit des Edikts vom 9. Oktober erhellt am klarsten aus dem Widerspruche Gneisenaus, der von dem Gesetze die schwerste Beeinträchtigung des großen Grundbesitzes erwartete. Es folgten die Edikte vom 28. Oktober 1807 und vom 27. Juli 1808, welche die Erbuntertänigkeit auf den Domänen aufhoben und den Domänenbauern in Altpreußen das freie Eigentum ihrer Höfe gaben. Die großen Grundbesitzer wurden erleichtert durch ein Generalindult — eine höchst gewagte Maßregel, die, mit Schonung und Umsicht gehandhabt, in der Bedrängnis jener Zeit sich vortrefflich bewährte. Ein Edikt vom 24. Oktober 1808 gab den Verkehr mit den Lebensmitteln frei, hob den Zunftzwang für Bäcker, Schlächter und Höker auf. Diese Gesetze bildeten den Ausgangspunkt für die neue Agrargesetzgebung in Preußen, obwohl Stein selbst sich sehr hart und mißbilligend äußerte über die verwegene Fortbildung, welche seine Werke durch Hardenberg erlitten. Sie beruhten auf der selbständigen, eigentümlichen Anwendung von Grundsätzen, welche in Frankreich und dessen Vasallenstaaten sich bereits verwirklicht hatten.
Eine durchaus schöpferische Tat, ohne jedes Vorbild in Europa, war dagegen die Städteordnung vom 19. November 1808, die ihrem Urheber den schönen Nachruf verdiente, er sei mit besserem Rechte als König Heinrich der Städtegründer der Deutschen zu nennen. In den Städten von Kleve und Mark hatte Stein die Überreste alter Kommunalfreiheit achten gelernt. Das neue Gesetz gab den Städten die Verwaltung der Finanzen und der Polizei, den Bürgern die Wahl der Magistrate und Stadtverordneten. Es wurde die Grundlage alles dessen, was seitdem in Deutschland für eine Selbstverwaltung im deutschen Sinne geschehen; selbst in England ist es, mit wenig Glück, nachgebildet worden. Ja, wenn wir den unreifen, zweifelhaften Zustand unserer parlamentarischen Institutionen betrachten, so erscheint leider die Behauptung gerechtfertigt, daß die an Steins Ideen anknüpfenden Gemeindegesetze bis zur Stunde den bewährtesten, bestgesicherten Teil deutscher Volksfreiheit bilden. Dies Gesetz war ein erster entscheidender Schlag gegen die Bureaukratie, deren Alleinherrschaft Stein bis an sein Ende mit unversöhnlichem Hasse bekämpfte. „Unser Unglück ist,” schreibt er im Alter, „daß wir von besoldeten, buchgelehrten, interesselosen, eigentumslosen Buralisten regiert werden. Das geht so lange es geht. Diese vier Worte: besoldet, buchgelehrt, interesselos, eigentumslos — enthalten den Geist unserer geistlosen Regierungsmaschine. Es regne oder scheine die Sonne, die Abgaben steigen oder fallen, man zerstöre alte hergebrachte Rechte oder lasse sie bestehen, man theoretisiere alle Bauern zu Tagelöhnern und substituiere an die Stelle der Hörigkeit an den Gutsherrn die Hörigkeit an den Juden und Wucherer — alles das kümmert sie nicht. Sie erheben ihren Gehalt aus der Staatskasse und schreiben, schreiben, schreiben im stillen, mit wohlverschlossenen Türen versehenen Bureau und ziehen ihre Kinder wieder zu gleich brauchbaren Schreibmaschinen an.”
Des Ministers Absicht ging auf eine umfassende Neugestaltung des Staates, und das von Schön verfaßte Rundschreiben vom 24. November 1808, bekannt unter dem Namen „Steins politisches Testament”, sowie die niemals vollzogene, von demselben Tage datierte Verordnung „über die veränderte Verfassung der obersten Verwaltungsbehörden” zeigen deutlich, in welchem großen Sinne die Reform gemeint war. Das Nebeneinander von Fachministerien und Provinzialdepartements war erträglich gewesen, solange Fürsten von so riesiger Arbeitskraft wie Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. den lebendigen Mittelpunkt des Staates bildeten. An der Verwaltungsorganisation des ersten Konsuls lernte Stein die Notwendigkeit einer übersichtlichen Einteilung der Staatsgeschäfte, wie er aus den Debatten der Nationalversammlung lernte, daß der moderne Staat eine Hauptstaatskasse als den Mittelpunkt des Kassenwesens erheische. Ein Kabinett von fünf Fachministern sollte fortan an der Spitze der Verwaltung stehen, in Sachen der Gesetzgebung aber nur eine Abteilung der höchsten monarchischen Behörde, des Staatsrats, bilden, der alle hervorragenden Kräfte des Staatsdienstes in sich zu vereinigen hätte. Der Plan war nichts anderes als eine Rückkehr zu den alten Traditionen der preußischen und jeder anderen großen Monarchie des Weltteils. Die alte Dienstordnung, welche dem Verwaltungsbeamten das Recht der Unabsetzbarkeit, den Regierungskollegien die Stellung von Gerichtshöfen für das öffentliche Recht gab, war unhaltbar, seit die Städte Selbständigkeit erlangt hatten; Stein verlangte Absetzbarkeit der Verwaltungsbeamten. Eine allgemeine Einkommens- und Vermögenssteuer, ohne Ansehen des Standes, sollte dieser kraftvollen Regierung reiche Mittel zur Verfügung stellen. Alle Regierung und Gerichtsbarkeit sollte von der höchsten Gewalt ausgehen, daher Abschaffung der Gutspolizei und der Patrimonialgerichte, das will sagen: eine neue Gemeindeordnung für das flache Land. Das Edikt vom 9. Oktober, von seinem Urheber die Habeas-corpus-Akte Preußens genannt, muß gesichert werden durch die Abschaffung der Fronden und eine neue Gesindeordnung. Reform des Adels, dergestalt, daß er sich nach englischer Weise durch die tüchtigsten Elemente aus dem Volke immer neu ergänze. Kräftigung des religiösen Lebens und des Volksunterrichts (eben jetzt geschehen die ersten Einleitungen für die Gründung der Berliner Hochschule), Reform des Heerwesens in dem Geiste, der die neue Militärreorganisations-Kommission (Scharnhorst, Gneisenau, Grolman) beseelte und aus Blüchers militärischem Glaubensbekenntnisse sprach: „Es ist vor einer Nationalarmee zu sorgen, niemand in der Welt muß eximiert sein”. Neben den Provinzialbehörden Landstände. Zuletzt nach Vollendung dieses Unterbaues Reichsstände, zwar wesentlich auf dem Grundbesitze ruhend, aber mit dem Rechte der Steuerbewilligung und der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, „denn auf diesem Wege allein kann der Nationalgeist positiv erweckt und belebt werden”.
Ein Gewaltstreich Napoleons machte diesen Plänen ein Ende, welche, vollständig verwirklicht, unserem Vaterlande ein Menschenalter tastender politischer Versuche ersparen konnten. Mitten in der Arbeit der inneren Reform ging alles Dichten und Trachten des Ministers auf die Abschüttelung des fremden Jochs, und wenn die neuen Agrargesetze die Anhänger v. d. Marwitz’ unter dem brandenburgischen Landadel erbitterten und einen York zu Flüchen wider das Nattergezücht der preußischen Jakobiner hinriß, so erregte Steins Entschluß, den Kampf mit dem Eroberer zu wagen, Entsetzen unter der französischen Partei am Hofe, den Kalkreuth und Voß, und bei der Masse der Schwachen und Trägen. Stein galt in diesen Kreisen, wie Gneisenau berichtet, „als ein Verzweifelter, der sich mit dem König auf eine Pulvertonne setzen wollte, um sich in die Luft zu sprengen”. Bereits rüstete Österreich. Stein hoffte auf eine gleichzeitige Erhebung Preußens, er gedachte die französischen Satrapenländer im Norden zum Aufstande zu reizen und zählte auf die Kraft der Bauern und des Mittelstandes, während er nichts hoffte von der „Weichlichkeit der oberen Stände, und dem Mietlingsgeiste der öffentlichen Beamten”. Allerdings mochte Stein damals die hohe Leidenschaft, die seinen Feuergeist verzehrte, allzu kühn in die Herzen der müden Masse übertragen. Schwerlich war der Haß gegen die Fremden bereits tief genug in das Volk gedrungen, um jetzt schon einen Verzweiflungskampf zu wagen. Noch weniger ließ sich erwarten, daß Kaiser Franz den Krieg in jenem großen deutschen Sinne, den Stein verlangte, beginnen und seine Truppen unter schwarz-weiß-gelbem Bundesbanner — mit den Namen „der Befreier der Nation”, Hermann und Wilhelm von Oranien, auf den Fahnen — in das Feld schicken werde. Ein Brief Steins, der den Fürsten Wittgenstein ermahnte, die Unzufriedenheit im Königreich Westfalen zu schüren, fiel den Spähern Napoleons in die Hände und erschien am 8. September 1808 im Moniteur. Der Kongreß von Erfurt beseitigte jede Hoffnung auf Rußlands Beistand, und Stein sah sich gezwungen, seinen Abschied zu fordern. Er nahm mit sich das Lob seines Königs, durch die Wirksamkeit eines Jahres „den ersten Grund, die ersten Impulse zu einer erneuerten, besseren und kräftigeren Organisation des in Trümmer liegenden Staatsgebäudes gelegt zu haben”. Am 16. Dezember unterzeichnete Napoleon das Dekret, welches le nommé Stein als einen Feind Frankreichs und des Rheinbunds ächtete und seine Güter einzog. „Sie gehören nun der Geschichte an,” rief Gneisenau dem Geächteten zu. Die Nation wußte jetzt, wen unter den Deutschen der Kaiser am bittersten haßte. In tausend Herzen prägte sich jetzt das Bild des Reichsfreiherrn ein — die gedrungene Gestalt mit dem breiten Nacken, jäh und eckig in jeder Bewegung, die funkelnden braunen Augen und die Eulennase über den fest geschlossenen Lippen — ein Geist von deutscher Tiefe und Gründlichkeit, hochgebildet und dennoch schlicht und kernhaft, der seine schwerwiegenden Gedanken oft in ungelenken Formen, doch mit überzeugender Kraft und volkstümlicher Derbheit aussprach — ein Mann ohne Menschenfurcht, vornehm und herrisch und doch milden Sinnes um die Leiden der kleinen Leute besorgt — voll Feuers und heiligen Zornes, aber ein demütiger Christ und klug besonnen inmitten der Aufregung, unerschütterlich im Glauben an die Zukunft seines Volkes und an das Walten der Vorsehung — der ganze Mann eine wunderbare Verbindung von Naturkraft und Bildung, Tatkraft und Billigkeit, von glühender Leidenschaft und nüchterner Erwägung.
Steins Nachfolger ward nicht Schön, den er vorgeschlagen, sondern Altenstein, unter dessen Verwaltung der Staat, in tiefe Schwäche versunken, den Geächteten nicht zu beschützen wagte. In Brünn, Troppau, Prag verlebte Stein die nächsten Jahre, doch selbst unter dem Ministerium Stadion konnte man zu Wien sich nicht entschließen, diese gewaltige Kraft zum Kampfe gegen Napoleon zu verwerten. Stein durfte dann und wann den österreichischen Staatsmännern einen Rat erteilen, er versuchte auch, als im Jahre 1810 Hardenberg sein Ministerium bildete, wieder auf Preußens Geschicke einzuwirken, auf die innere Verwaltung wie auf die Vorbereitung eines Volkskrieges nach dem Muster Spaniens und der Vendée. Im ganzen blieb er ohne Einfluß. Es war die Zeit, da Gneisenau die entsetzlichen Worte schrieb: „Wir dürfen es uns nicht verhehlen, die Nation ist so schlecht als ihr Regiment.”