Diese Gesichtspunkte lagen dem Gußstahl-Fabrikanten natürlich gänzlich fern. Wollte und mußte er doch gerade dem wieder zu Ansehen kommenden Bronzegeschütz gegenüber sein Gußstahl-Geschütz zu einer Stufe der Leistungen erheben, daß er jenes für immer aus dem Felde schlug. Für ihn galt es also auch keine mäßige Kraftsteigerung der vorhandenen Stahlgeschütze, wie sie die Kommission erstrebte und wie sie auch mit Bronze erreichbar war, sondern die Neukonstruktion eines Geschützes, welches das äußerste Maaß der Kraftäußerung erreichte. Nach Steigerung der Anfangsgeschwindigkeit strebte man seit 1868 in allen Staaten, aber mehr als 400 m in der Sekunde war meist nicht zu erreichen. Krupp überbot sie alle mit seinen 530 m.
Unter diesen Umständen ist es erklärlich, wenn die Kommission dem Kruppschen Geschütz nicht mit Begeisterung entgegenkam und wenn die Berichte über die am 21. Mai und 9. Juli ausgeführten Schießversuche (der letzte bereits mit einem umgeänderten Geschütz) über eine große Zahl Mängel sich verbreiteten, welche hierbei zu Tage getreten waren. Die Hauptsache mußten sie doch anerkennen: Die Geschoßgeschwindigkeit betrug auf 50 m vor der Rohrmündung noch 507,9 m. Anderseits war allerdings auch nicht zu leugnen, daß das Geschütz noch in vielen Beziehungen der Verbesserung bedurfte, daß es in der vom Fabrikanten vorgeschlagenen Form für den Gebrauch sich noch nicht eignete.
Die Mobilmachung unterbrach die Versuche und erst nach Beendigung des Feldzuges konnten sie wieder aufgenommen werden. Ein wichtiger Differenzpunkt war nun beseitigt, es konnte die Bronze nicht mehr in Frage kommen, auch war nun ein Ersatz der gesammten Ausrüstung durch neue Geschütze nicht nur möglich, sondern sogar dringend erwünscht, nachdem die alten ihre Schuldigkeit im äußersten Maße gethan hatten. Krupp konnte nun ein weitgehendes Entgegenkommen erwarten und sich der Hoffnung hingeben, daß man nach neuer Prüfung seines Vorschlages und nach etwa nöthig erscheinender Verbesserung seiner Konstruktion die Neubewaffnung nach Kräften beschleunigen werde. Auch hatte er, wie bei früheren Anlässen, den allerhöchsten Bundesgenossen auf seiner Seite, denn der Kaiser verfügte, überzeugt von der Nothwendigkeit einer Neuausrüstung der Feldartillerie, am 7. April 1872, daß zur beschleunigten Beschlußfassung hierüber gleichzeitig mit den bei der Artillerie-Prüfungskommission fortzusetzenden Versuchen bei zwei Armeekorps durch besondere Versuchskommissionen Versuche mit den neuen 8 cm Kanonen angestellt würden.
Die Artillerie-Prüfungskommission faßte aber ihre Aufgabe ganz anders auf, als Krupp dieses voraussetzte. Durchdrungen von der Verantwortlichkeit ihrer Entschließungen für die Armee und von der großen Wichtigkeit der Annahme eines neuen Geschütz-Systems für die weitere Entwickelung der Artilleriewaffe, unterzog sie nicht allein Krupp’s Geschütz einer Prüfung, sondern that dieses lediglich unter dem Gesichtspunkte, ob es geeignet sei, in das neu zu schaffende Geschütz-System sich einzureihen. Für ein solches stellte sie aber zunächst (am 13. Februar 1872) Konstruktionsgrundsätze fest, erwog die verschiedenen in Versuch zu nehmenden Kaliber, Laffeten und Protzen und gab für alle Theile besondere Direktiven! Während sie demnach selbst die Konstruktion in die Hand nahm, — allerdings basirt auf die Krupp schließlich zu verdankenden bisherigen Vervollkommnungen — setzte sie die Versuche mit dessen Geschütz fort.
Dieses Verfahren stand in direktem Gegensatz zu Krupp’s Erwartungen. Es behagte ihm wenig, daß man ihm lediglich die Stellung des Fabrikanten zuwies und ihm als Konstrukteur so wenig Achtung bewies. Er mußte eben hier einen neuen Kampf durchkämpfen. Denn bislang war die preußische Artillerie-Prüfungskommission immer die Behörde gewesen, welche Konstruktion und Einrichtung der Geschütze allein entschied und entwickelte, ja sogar die Herstellung in den Staatsfabriken selbst bewirkte. Als man den Gußstahl in Verwendung nahm, dessen Erzeugung man Krupp überlassen mußte, hatte man zuerst nur die Rohre in unfertigem Zustande von ihm gekauft und in Spandau bearbeiten und fertig stellen lassen. Später hatte man ihm auch dieses übertragen, aber ihm Zeichnungen gegeben und jede Einzelheit vorgeschrieben. Als nun Krupp selbst als Konstrukteur austrat und sehr glückliche Ideen hatte, mußte man diese wohl anerkennen, anderseits aber konnte man mit Recht eine langjährige Erfahrung in der Einrichtung der Geschütze für den Feldgebrauch für sich in Anspruch nehmen, welche Krupp fehlte und die sich in vielerlei Mängeln zeigte, die seinen eigenen Konstruktionen anfangs anhafteten. Eine gründliche Durcharbeitung seines Projektes und eine vielseitige Verbesserung war nothwendig, weil bei aller Vorzüglichkeit der Grundideen doch die nur aus langer Praxis geläufigen Rücksichten auf die Verwendbarkeit in der Truppe nicht zur Geltung gekommen waren. Bei diesem Kampfe, den Krupp als Konstrukteur durchzufechten hatte, mußte er also viel lernen, vor Allem auch seinem Etablissement erst die Kräfte gewinnen, welche in dieser Hinsicht seine Ideen gründlich auszugestalten im Stande waren.
Faßt man aber ins Auge, was dieser energische Mann aus eigener Kraft geschaffen hatte, was er für Erfahrungen mit den preußischen Behörden gemacht hatte, wie er die Einführung seines Gußstahls nur mit äußerster Anstrengung und erheblichsten Opfern in die preußische Artillerie durchgesetzt, wie er noch vor wenig Jahren an der Hartnäckigkeit, mit der man auf Verwendung eines veralteten Pulvers bestand, beinahe mit seinen Ringkanonen gescheitert wäre; bedenkt man ferner, daß er sich vollbewußt war des außerordentlichen Antheils, welchen seine trotz der Widerstände eingeführten Feldgeschütze an den Erfolgen des letzten Krieges hatten, so ist es wohl verständlich, daß er in dem planmäßigen Vorgehen der Artillerie-Prüfungskommission eine Abneigung gegen seine Geschütze und einen Versuch erblickte, seinen Vorschlag bei Seite zu schieben. Um die Benutzung seines Materials konnte ihm nicht mehr bange sein, also das geschäftliche Interesse, die Furcht, daß ihm die Lieferung entgehen könnte, kam keinesfalls zur Sprache. An eine Schädigung seiner materiellen Interessen, — und er ist dessen beschuldigt worden, daß er eine solche fürchtete — dachte der Mann nicht, der Jahre lang jede Ersparniß nur dazu verwandt hatte, um des Vaterlandes Vertheidigung seinen Gußstahl dienstbar zu machen; aber er fühlte sich in seinem wahrlich berechtigten Stolz und Selbstgefühl als Geschützkonstrukteur zurückgesetzt. Die Schroffheit, die als nothwendige Kehrseite mit seiner Alles überwindenden Energie verbunden war und sich durch die vielerlei Erfahrungen von dem Knabenalter an immer stärker entwickelte, mit dem vorschreitenden Lebensalter immer mehr hervortrat, sie kam auch hier zum Ausdruck. Von beiden Seiten machte man sich Vorwürfe und gab man Veranlassung zu Vorwürfen. Der Sache ward damit wenig gedient.
Kaiser Wilhelm dauerte es zu lange. Am 15. Oktober 1872 erließ er folgende Kabinets-Ordre: „Ich habe aus den über die allseitig als nothwendig anerkannte Neubewaffnung der Feldartillerie Mir gehaltenen Vorträgen und eingereichten Berichten ersehen, daß durch die zu diesem Zwecke bei der Artillerie-Prüfungskommission stattfindenden Versuche in anerkennenswerther Weise angestrebt wird, ein nach Möglichkeit vollkommenes Feldartillerie-Material für die Armee zu erhalten; indeß habe Ich auch den Eindruck gewonnen, daß in dem Bestreben, ein auf eine lange Zeit hinaus allen Bedürfnissen des Feldkrieges genügendes Geschützsystem zu konstruiren, ins besondere administrativen Rücksichten ein zu großes Gewicht beigelegt und dabei den gegenwärtigen, zu einer Entscheidung drängenden Zeitverhältnissen zu wenig Rechnung getragen wird. Ich muß es als durchaus wünschenswerth bezeichnen, daß die schwebenden Versuche baldigst zum Abschlusse kommen, und bestimme Ich hierdurch, diese derart zu beschleunigen, daß mir am 1. April k. J., als zur Einführung in die Feldartillerie geeignet erachtet, je nach den erzielten Resultaten, entweder ein Einheitsgeschütz oder je ein leichtes und ein schweres gezogenes Feldgeschütz mit Laffete und Protze vorgeführt werden kann.”
Allerdings ward am 1. April 1873 auch ein neues (7,85 cm) Geschütz dem Kaiser vorgestellt, aber zur Einführung war es nicht geeignet, denn die Kommission war noch mit keinem Haupttheil bisher zum Abschlusse gekommen.
In diesem Winter (72/73) hatte Krupp wieder eine neue Rohrkonstruktion vorgelegt, welche sich für das Feldgeschütz geeigneter erwies, als das Ringrohr, nämlich ein Mantelrohr. Bei diesem werden 2 Gußstahlzylinder so übereinander geschoben, daß sie im stärkst beanspruchten Rohrtheil, vom Laderaum bis zu den Schildzapfen sich überdecken und hier die gleiche Verstärkung erzeugen, wie die Ringe des Ringrohres. Der innere Zylinder bildet nach vorn den langen Rohrtheil, der äußere verlängert sich nach hinten, um den Verschluß aufzunehmen. Dieses Rohr ward bei der endlich 1873 getroffenen Entscheidung endgültig angenommen; für beide, auf 9,15 cm und 7,85 cm normirte Kaliber gleichzeitig Krupp’s Verschluß mit einer Aenderung des Dichtungsringes. Dagegen ward Laffete und Protze von der Kommission konstruirt, erstere allerdings in Stahlblech nach Krupps Vorschlag und allein mittelst von ihm neu hergestellter maschineller Einrichtungen ausführbar. So sehen wir endlich 1874 die neuen Geschütze fertig, ein Kompromiß zwischen den wetteifernden Parteien, dessen Löwenantheil aber immerhin Krupp verblieb, so sicher das Rohr das wichtigste Stück an einem Geschütz ist.
Ganz anders endete der Kampf, den er in einem anderen Staate durchfocht, um sein neues Geschütz zur Einführung zu bringen. Dieses war in Oesterreich, wo die Frage des neuen Feldgeschützes einen ganz eigenartigen Verlauf nahm. Nachdem man sich 1871 überzeugt hatte, daß man an der Bronze nicht festhalten könne, versuchte man 1873 verschiedene Stahlrohre, nämlich zwei solche aus einheimischen Fabriken, die sich aber als unbrauchbar erwiesen, und mit Kruppschen Rohren. Letztere fielen zur vollen Zufriedenheit aus und so trat man in Beziehung zur Firma und setzte die Versuche bis zum Herbst 1874 fort.