b. Führen wir aber an, was Jemand sagt, glaubt, oder sprechen wir einen Zweifel, eine Vermuthung, einen Wunsch oder eine Bedingung aus, so gebrauchen wir die Möglichkeitsform: Man weiß nicht, daß er den Schüler lobe. Ich glaube, daß er kommen werde. Sehe Jeder, wie er’s treibe! Wen da dürstet, der komme zu mir und trinke! Er wünschte, daß er genese. Er arbeitet, damit er esse. Ginge er doch fort! Wenn er fleißiger wäre (sein würde), könnte er vorwärts kommen.

c. Fordern wir Jemanden auf, daß er etwas thue, gebieten wir ihm etwas, so gebrauchen wir die Befehlsform: Geh’ fort! Hole Wasser!

Anm. Da die sogenannte Bedingungsform (Conditionalis) auch eine Möglichkeit ausdrückt, so hielten wir es nicht für angemessen, die Möglichkeitsform zu zerstückeln und die in dieser Beziehung herrschende Sprachverwirrung in die Volksschule zu bringen. Auch hätten wir, bei Aufnahme des Conditionalis, den Optativ, überhaupt eine strengere Eintheilung des Conjunctiv, nicht vergessen dürfen.

§. 27. Die Zeitw. erfordern oft bestimmte Fälle. Es haben den 2. Fall:

1. achten, bedürfen, begehren, entbehren, ermangeln, erwähnen, gedenken, harren, lachen, leben, pflegen, schonen, spotten, vergessen, warten.

Bei den meisten dieser Zeitw. setzt man auch den 4. Fall mit oder ohne Verhältnißw.

Der Mann achtet der Gefahr nicht, und der Mann achtet die Gefahr nicht. Der Kranke bedarf des Arztes, und der Kranke bedarf den Arzt. Die Anklage entbehrt jeder Begründung.

2. Die zurückzielenden Zeitwörter:
sich annehmen, bedienen, befleißigen, bemächtigen, enthalten, entledigen, entschlagen, entsinnen, erbarmen, erinnern, erwehren, freuen, rühmen, schämen, wehren.

Ein guter Christ nimmt sich des Nothleidenden an. Bediene dich des Ausdrucks nicht! Er wehrte sich seiner Haut.

§. 28. Den 3. Fall erfordern: